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Urlaub in Großbritannien: Checkliste für Reisende

Seit 1. Januar 2021 ist Großbritannien offiziell nicht mehr Teil des europäischen Binnenmarktes und der Zollunion. In Folge dessen hat es für europäische Verbraucherinnen und Verbraucher einige Änderungen gegeben. Welche Auswirkungen der Brexit für Reisende hat, fassen wir im Folgenden zusammen und geben Tipps für den Urlaub in Großbritannien.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für den Urlaub in Großbritannien brauchen Reisende ab dem 2. April 2025 die sogenannte Electronic Travel Authorisation (ETA). Diese müssen Sie vor der Reise über das Online-Formular des britischen Innenministeriums oder über die „UK ETA“-App beantragen.
  • Die Einreise ist nur mit gültigem Reisepass möglich. Sollte dieser vor dem Ende des Urlaubs ablaufen, kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen Reisepass.
  • Wer mit Hund & Co. verreist: Der EU-Heimtierausweis wird auch in der UK akzeptiert. Beachten Sie die Vorgaben bezüglich Impfungen oder Wurmbehandlungen.
  • Medizinisch notwendige Behandlungen sind mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) abgedeckt, doch nicht alle Kosten werden damit übernommen, zum Beispiel der Rücktransport in die Heimat.
  • EU-Roaming gibt es in Großbritannien nicht mehr. Dennoch haben einige deutsche Netzbetreiber das Vereinigte Königreich in der EU-Tarifzone bis auf Weiteres belassen.

Vor dem Urlaub in Großbritannien: Was gilt bei der Einreise?

Seit Oktober 2021 ist die Einreise ins Vereinigte Königreich nur mit einem gültigen Reisepass möglich. Dieser sollte auch mindestens bis zum Ende der Reise gültig sein. Kümmern Sie sich gegebenenfalls rechtzeitig um einen neuen Reisepass.

Wichtig: Auch Kinder benötigen zur Einreise einen Reisepass. Der deutsche Kinderreisepass wird seit 2024 nicht mehr ausgestellt. Sie benötigen ebenfalls den mehrere Jahre gültigen, regulären biometrischen Pass. Mehr Infos zum Reisepass für Kinder bietet das Bundesministerium für Inneres.

Ausnahme: Haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis, also den sogenannten Pre-Settled- oder Settled-Status, können Sie auch mit Ihrem Personalausweis einreisen. Das ist allerdings nur noch bis 31. Dezember 2025 möglich.

Elektronische Reisegenehmigung (ETA) ist Pflicht

Ab dem 2. April 2025 brauchen Reisende aus der EU zudem noch die sogenannte „Electronic Travel Authorisation“ (ETA), die elektronische Reisegenehmigung.

Dabei handelt es sich um eine Sicherheitsüberprüfung aller Einreisenden, die ohne ein Visum nach Großbritannien reisen. Einmal erteilt, ist die ETA mit dem Reisepass verknüpft. Sie gilt für beliebig viele Einreisen (maximale Aufenthaltsdauer 180 Tage) innerhalb von zwei Jahren.

Läuft Ihr Reisepass vor dem Ende der zweijährigen Gültigkeitsdauer ab, erlischt die ETA automatisch. Das heißt, dass sie für den neuen Pass, die elektronische Reisegenehmigung erneut beantragen müssen.

ETA beantragen: So funktioniert‘s

Die elektronische Reisegenehmigung können Sie online über die offizielle „UK ETA“-App (kostenlos im App-Store oder Google Play Store zum Download verfügbar) oder online über die Website des britischen Innenministeriums beantragen. Die Kosten liegen bei umgerechnet 19 Euro (16 britische Pfund).

 

Was Sie für den Antrag benötigen:

  • Ihren Reisepass
  • Einen E-Mail-Zugang
  • Bezahlmethode (Visa, Mastercard, American Express, JCB, Apple Pay oder Google Pay werden akzeptiert)

Laut britischem Innenministerium müssen Sie keine Reisedetails eingeben. Sie müssen jedoch beim Antrag Sicherheitsfragen wie beispielsweise zu Vorstrafen beantworten sowie Angaben zu Ihrer Adresse und Ihrem Arbeitsplatz machen. Ebenfalls ist es erforderlich, ein Foto des Reisepasses und für Personen (älter als neun Jahre) ein Foto des Gesichts hochzuladen.

Reisen Sie in einer Gruppe? Dann müssen Sie dennoch für jede Person separat die ETA beantragen.

 

Gut zu wissen: Die Bearbeitungszeit dauert etwa drei Tage. Wichtig ist, dass Sie den ETA-Antrag vor der Reise stellen. Losfliegen oder losfahren dürfe man laut dem britischen Innenministerium zwar auch ohne Bestätigung nur mit dem gestellten Antrag. Wir empfehlen dennoch, sich rechtzeitig um den Antrag zu kümmern.

So erhalten Sie die Bestätigung pünktlich vor Abreise und vermeiden unangenehme Probleme bei der Einreisekontrolle.

Vorsicht vor Vermittler-Diensten!

Achten Sie darauf, dass Sie für den ETA-Antrag nur die offiziellen Wege nutzen: Also die „UK ETA“-App oder die Webseite des britischen Innenministeriums. Denn es kommt gerade bei der Suche im Internet häufig vor, dass Verbraucher an Vermittler geraten, die die Beantragung einer ETA als Dienstleistung anbieten. Dadurch fallen oft erheblich überhöhte Kosten an, da die Vermittler kräftig mitverdienen möchten.  Gebühren von 70 Pfund statt der eigentlichen 16 Pfund sind keine Seltenheit.

Schlimmstenfalls geraten Sie an Betrüger und erhalten am Ende keine ETA und ihr Geld ist weg.

Unser Rat: Die Vermittler tauchen insbesondere dann auf, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher online über Suchmaschinen nach der ETA suchen. Checken Sie vorher also genau, ob es sich um einen (vermeintlichen) Vermittler handelt oder die offizielle Stelle der britischen Regierung.

Welche Dokumente benötigen Kinder für den Urlaub in Großbritannien?

Alleinreisende Minderjährige oder solche, die mit Dritten unterwegs sind, brauchen zur Einreise eine Einverständniserklärung (Reisevollmacht) der oder des Sorgeberechtigten. Idealerweise ist diese in der Landessprache verfasst, also auf Englisch. Folgende Angaben müssen darin aufgeführt sein:

  • Alle Angaben zum Minderjährigen
  • Personalien der Begleitpersonen
  • Reiseziel und Verlauf

Ein Musterschreiben für eine Reisevollmacht in mehreren Sprachen bietet der ADAC kostenlos zum Download an.

Zudem sollten die Kinder Personalien und Kontaktdaten der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mitführen. Weicht der Familienname des begleitenden Sorgeberechtigten ab, sollten Sie eine Kopie der Geburts- oder Adoptionsurkunde dabeihaben. Sie dient als Nachweis darüber, dass Sie sorgeberechtigt sind.

Mehr Infos zur Einreise von Minderjährigen ohne die Begleitung der Sorgeberechtigten gibt das Auswärtige Amt und das britische Innenministerium.

Gilt der EU-Führerschein in Großbritannien?

Gültige nationale, internationale oder EU-Führerscheine werden im Vereinigten Königreich weiterhin anerkannt.

Wenn Sie mit dem eigenen Pkw anreisen, denken Sie zudem an die grüne, Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (erhältlich bei der Versicherung) oder einen anderen Versicherungsnachweis.

Mehr Informationen zum Autofahren in Großbritannien gibts auf der Webseite der UK-Regierung.

Wichtig: In London müssen Autofahrende eine City-Maut (Congestion Charge) zahlen. Informieren Sie sich auch vorab über die im Großraum geltenden Umweltzpnen: „Ultra Low Emission Zone“ (ULEZ) und „Low Emission Zone“ (LEZ).

 

Einreise mit dem Haustier

Wer sein Haustier auf die Reise nach Großbritannien mitnehmen möchte, muss an den EU-Heimtierausweis (blauer Tierpass) denken. Dieser stellt Ihnen Ihr Tierarzt aus. Darüber hinaus muss das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.

Folgende Schutzmaßnahmen sind Pflicht:

  • Tollwut-Impfung: Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise stattgefunden haben. Regelmäßige Booster-Impfungen werden dann anerkannt, sofern Sie im geforderten Intervall stattgefunden haben.
  • Bandwurmbehandlung für Hunde: nicht weniger als 24 Stunden und nicht früher als 120 Stunden (fünf Tage) vor der Einreise.

Diese Infos müssen im EU-Heimtierausweis eingetragen sein!

Achtung: Wenn Sie die Regeln nicht einhalten, riskieren Sie, dass Ihr Tier bis zu vier Monate lang unter Quarantäne gestellt wird. Das heißt auch, dass sämtliche damit verbundenen Kosten zu Ihren Lasten gehen.

Nutzen Sie den Seeweg, wird Ihrem Tier die Einreise komplett verweigert.

Alle ausführlichen Informationen zur Einreise mit Haustieren auf der Seite des britischen Innenministeriums (auf Englisch).

Ist eine Auslandsreisekrankenversicherung erforderlich?

Was ist, wenn Sie vor Ort krank werden oder einen Unfall haben? Wird die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) in Großbritannien akzeptiert, oder benötigen Sie eine zusätzliche Versicherung? Keine Sorge, Urlauberinnen und Urlauber können weiterhin die EHIC ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse in Großbritannien verwenden. Auch Provisorische Ersatzbescheinigungen werden akzeptiert.

Sie haben immer noch den Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen des britischen National Health Services (NHS). Ihre gesetzliche Krankenversicherung deckt die Kosten, die für Einheimische auch von der gesetzlichen Versicherung übernommen werden. Mehr Informationen bietet die Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung.

Beachten Sie aber, dass Sie wie Einheimische eventuell einen Eigenanteil leisten müssen. Oder aber, dass bestimmte Kosten für eine Behandlung nicht übernommen werden, die in Deutschland Kassenleistung wären. Ein Rücktransport nach Deutschland ist ebenfalls nicht von der EHIC abgedeckt.

Aus diesem Grund raten wir deutschen Reisenden dazu, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Diese ist schon für eine geringe Prämie erhältlich.

Gilt die private Krankenversicherung auch in Großbritannien?

Für privat Versicherte hat sich seit dem Brexit nichts geändert. Die private Krankenversicherung ist weltweit, also auch in Großbritannien, gültig. Das heißt, dass über die private Krankenversicherung die Kosten für eine medizinisch notwendige Versorgung übernommen werden. Allerdings muss Ihr Aufenthalt im Ausland begrenzt sein, in der Regel auf einen Monat (je nach Versicherung auch länger). Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Versicherer über die Regelungen.

Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung ist nicht zwingend notwendig. Gehen Sie aber auf Nummer sicher und fragen Sie vor Ihrer Großbritannien-Reise nach, welche Leistungen die private Krankenkasse übernimmt. Denn auch diese deckt nicht immer alle Leistungen oder einen Rücktransport ab.

Während des Urlaubs in Großbritannien: Bezahlen, bar oder mit Karte?

Bezahlen ist in Großbritannien nahezu überall bargeldlos möglich, mit Kredit- oder Debitkarten. Achten Sie bei Letzteren auf das Maestro oder V-Pay Logo auf der Karte. Denn eine reine Girocard wird nicht funktionieren. Unter Umständen kann es sogar sein, dass nur Kartenzahlung akzeptiert wird. Am weitesten verbreitet sind Visa und Mastercard. American Express wird nicht überall akzeptiert. Google Pay oder Apple Pay wird ebenfalls akzeptiert.

Mit den oben genannten Kreditkarten können Sie auch am Geldautomaten Bargeld abheben. Haben Sie eine Karte ohne Fremdwährungsgebühren, ist das sogar die günstigste Möglichkeit, um an Bargeld zu kommen. Beachten Sie aber, dass mit der deutschen Karte Wechsel- und Transaktionsgebühren anfallen können. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Hausbank über die Regelungen.

Tipp: Achten Sie beim Bezahlen mit der Karte in Restaurants und Geschäften darauf, dass Sie die Option „in der Landeswährung (GBP) zahlen“ und nicht „in Euro zahlen“ wählen. So vermeiden Sie einen ungünstigen Umrechnungskurs. Das gilt ebenfalls am Geldautomaten. Denn Händler und Automatenbetreiber bieten meist schlechtere Wechselkurse als Ihre eigene Bank.

Gut zu wissen: Schottland und Nordirland haben eigene Pfundnoten. Diese werden überall im Vereinigten Königreich akzeptiert, mit Ausnahme der schottischen 1 Pfund-Note.

Bargeldobergrenze: Was gilt für Großbritannien?

Reisen Sie mit mehr als 10.000 GBP nach Großbritannien (England, Schottland, Wales) ein, müssen Sie das bei der Einreise beim Zoll deklarieren. Die Bargeldobergrenze in Nordirland liegt bei 10.000 Euro.

Die Anmeldung beim Zoll kann 72 Stunden vor der Reise erfolgen.

Mehr Infos zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld gibts auf der Webseite der britischen Regierung. Beachten Sie, dass Sie bei der Ausreise in einen Nicht-EU-Mitgliedstaat Bargeld (über 10.000 Euro) ebenfalls die deutsche Zollbehörde informieren müssen.

Roaming-Gebühren – Gilt der EU-Tarif auch in der UK?

Innerhalb der EU ist mobiles Telefonieren und Surfen kostenlos – die Roaming-Gebühren wurden von der Europäischen Union abgeschafft. Das heißt also, dass SMS versenden, telefonieren und surfen im EU-Ausland, Norwegen, Island und Liechtenstein genauso viel wie zu Hause kostet („Roam like at home“).

Für das Vereinigte Königreich gilt diese Regelung seit dem Brexit nicht mehr. Mobilfunk-Anbieter müssen daher den EU-Tarif für Großbritannien nicht mehr anbinden. Es könnten also Roaming-Gebühren fällig werden.

Aber: Die meisten deutschen Anbieter halten an den Roaming-Verträgen mit den britischen Netzbetreibern fest und behalten Großbritannien bis auf Weiteres in der EU-Tarifzone. Das heißt Reisende können auch weiterhin ohne zusätzliche Gebühren zu ihrem üblichen Tarif telefonieren. Schauen Sie hierzu in die AGB beziehungsweise die Regelungen zum Roaming auf der Internetseite Ihres Telefonanbieters.

Zoll-Regelungen - Was ist dabei zu beachten?

Wer nach England, Schottland oder Wales aus einem anderen EU-Land (inklusive Irland) Waren mitbringt, muss Folgendes beachten:

  • Waren für den persönlichen Gebrauch sind abgabefrei.
  • Andere Waren wie Geschenke, elektronische Geräte, Parfüm oder Schmuck sind bis zu einem Wert von 390 GBP auf dem Luftweg beziehungsweise auf dem Seeweg 270 GBP zollfrei.
  • Wertgegenstände: Diese sollten Sie bei der Einreise schriftlich deklarieren. Eine Liste mit den mitgeführten Wertgegenständen, die von der Zollbehörde beglaubigt wird, wird empfohlen.
  • Genussmittel: Pro Person (ab 17Jahren) sind maximal 200 Stück Zigaretten, 100 Stück, Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak (inklusive Shisha-Tabak) abgabefrei. Beim Alkohol sind maximal 18 Liter Wein, 42 Liter Bier oder 9 Liter Spirituosen (weniger als 22 Volumen-Prozent) oder 4 Liter Spirituosen (mit mehr als 22 Volumenprozent) erlaubt.

Für die Einreise nach Nordirland aus einem anderen EU-Land gelten andere Bestimmungen. Hier gelten für Genussmittel folgende Richtwerte pro Person ab 17 Jahren:

  • Tabakwaren: jeweils bis zu 800 Stück Zigaretten, 400 Stück Zigarillos, 200 Stück Zigarren oder 1 Kilogramm Tabak.
  • Alkohol: jeweils bis zu 90 Liter Wein (max. 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier, 20 Liter Spirituosen mit weniger als 22 Volumen-Prozent Alkohol oder 10 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Volumen-Prozent.

Was gilt für den Zoll bei der Rückkehr nach Deutschland?

Aufgepasst bei der Heimreise! Hier kann es sein, dass für manche Urlaubs-Souvenirs Zollabgaben fallen. Welche Freimengen auf mitgebrachte Waren aus Drittländern (darunter fallen England, Schottland und Wales) in Deutschland erlaubt sind, erklären wir im Artikel Zoll in Europa.

Wichtig: Obwohl Nordirland seit dem Brexit Teil des britischen Zollgebiets bleibt, findet dort der EU-Zollkodex sowie alle relevanten Binnenmarktregeln der EU Anwendung. Das heißt für Reisende aus Nordirland gelten ähnliche Einfuhrbestimmungen, wie aus einem anderen EU-Land.

Nähere Informationen zu den Einfuhrbestimmungen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten gibt die deutsche Zollbehörde.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.

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