Brexit: Was ändert sich für Verbraucher?

Das Vereinigte Königreich ist nach jahrelangen Verhandlungen offiziell aus der EU ausgetreten.

Bis Ende September 2021 konnten EU-Bürger weiter mit dem Personalausweis einreisen. Seither ist die Einreise nur noch mit einem gültigen Reisepass möglich.

Doch nicht nur beim Reisen gibt es Änderungen.

Wir erklären, welche weiteren Folgen der Brexit für Verbraucher hat.

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Brexit-Helplines
 

Sie können als Privatperson Ihre Anfragen gerne weiterhin über unser Online-Formular einreichen.

Antworten auf Fragen zu den künftigen Beziehungen zwischen der EU und UK beantworten unter anderem die Europe Direct Informationszentren kostenlos unter folgender Nummer: 00 800 6 7 8 9 10 11.

Die Brexit-Hotline für Unternehmer erreichen Sie unter:  030 340 6065 61 oder per Mail unter brexit@buergerservice.bund.de

Ausführliche Informationen zu den Helplines gibt die Europäischen Kommission.

Brexit: Was ändert sich bei Reisen nach Großbritannien?

Wer per Schiff, Flugzeug, Bus oder Bahn nach Großbritannien reist hat Rechte, die er bislang aufgrund der EU-Gesetzgebung geltend machen konnte.

So gibt es zum Beispiel bei Bahnverspätungen unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung des Ticketpreises oder eine Entschädigung bei Flugreisen.

Viele dieser Rechte bleiben auch nach dem Brexit bestehen, weil diese bereits in britisches Recht überführt wurden. Wir erklären Ihnen welche Rechte Sie haben und worauf Sie bei Reisen nach Großbritannien achten sollten.

Ab dem 1. Oktober 2021 ist die Einreise nur noch mit einem gültigen Reisepass möglich.

Wer einen "settled" oder "pre-settled" Status hat, kann noch bis 31. Dezember 2025 mit seinem Personalausweis ins Vereinigte Königreich einreisen. Aber nur, wenn er den Status aufgrund dieses Personalausweises erhalten hat.

Weitere Informationen liefert die britische Regierung sowie das Auswärtige Amt.

Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.

Darüber hinaus benötigt er einen EU-Heimtierausweis (blauer Tierpass), der von Tierärzten ausgestellt wird oder eine amtliche Veterinärbescheinigung eines Drittlandes.

Außerdem muss der Hund gegen Tollwut geimpft sein.

Auch wird eine Bandwurmbehandlung benötigt, die frühestens 120 Stunden vor Reiseantritt erfolgen darf.

Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Tierarzt.

Achtung:

Wenn Sie sich nicht an die Vorschriften halten, riskieren Sie, dass Ihr Hund 4 Monate unter Quarantäne gestellt wird, oder ihm die Einreise verweigert wird, wenn Sie auf dem Seeweg eingereist sind.

Sämtliche damit zusammenhängende Kosten gehen dann zu Ihren Lasten.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Einreise mit Haustieren.

Speisen, Getränke, Hotelzimmer und finanzielle Entschädigung: Das steht Flugpassagieren dank einer EU-Verordnung bei Flugverspätung, Flugausfall und Nichtbeförderung zu. Das gilt in Sachen EU-Fluggastrechte-Verordnung ab dem 1. Januar 2021:

  • Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt für Flüge, die innerhalb der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz stattfinden. Beispiel: Eine UK-Airline fliegt von Frankreich nach Italien.
     
  • Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt für Flüge, die innerhalb der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder in der Schweiz starten. Beispiel: Eine UK-Airline fliegt von Deutschland ins Vereinigte Königreich.
     
  • Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt für Flüge, die nicht in einem EU-Land, nicht in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz starten, aber in einem EU-Land, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz landen, sofern die Airline ihren Sitz in einem EU-Land, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz hat. Beispiel: Flüge aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland mit einer Fluggesellschaft, die ihren Sitz in Frankreich hat.

Nicht abgedeckt über die EU-Verordnung sind Flüge mit britischen Airlines, die in UK starten und in einem EU-Land landen. In diesem Fall gilt gemäß der Internetseite der britischen Regierung folgendes: Für Flüge aus dem Vereinigten Königreich gelten die Fluggastrechte weiter. Diese wurden in UK-Recht überführt.

Auf der Seite der britischen Regierung erhalten Sie weitere Informationen zu den Reisebestimmungen.

Gemäß der britischen Regierung bleiben die bisherigen Fahrgastrechte für Zugreisen auch nach dem Brexit bestehen.  Die EU-Gesetzgebung wurde in britisches Recht überführt.

Wer also den Hochgeschwindigkeitszug Eurostar nutzt, kann weiterhin seine Ansprüche geltend machen.

Die Bahngastrechte gelten für:

  • Grenzüberschreitende Bahnfahrten Europa - Großbritannien, z. B. Paris - London
  • Grenzüberschreitende Bahnfahrten Großbritannien - Europa, z. B. London - Paris
  • Bahnfahrten innerhalb Großbritanniens,  z. B. London - Newcastle

Dabei ist es unerheblich, ob mit einem Bahnunternehmen aus Großbritannien oder aus der EU gefahren wird.

Achtung: Private Bahnunternehmen haben mitunter andere Konditionen:

Der Autoreisezug "Le Shuttle / Eurotunnel" wird auch nach dem Brexit fahren.

Wer durch den Eurotunnel reist, kann also auch nach dem Brexit das bestehende Beschwerdeverfahren des Eurotunnel-Betreibers nutzen.

Nach Informationen der britischen Regierung bleiben die aus der EU bekannten Rechte von Fährpassagieren, die nach Großbritannien und wieder zurückreisen, nach dem Brexit bestehen.

Diese wurden in britisches Recht überführt.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten bei Fährüberfahrten.

Informationen zum Reiserecht bei Schiffsreisen von und nach Großbritannien finden Sie auch auf der Internetseite der britischen Regierung.

Ja. Wurde die Reise in Deutschland angeboten, gilt der Insolvenzschutz nach deutschem Recht. Wurde die Reise nur in Großbritannien angeboten, gilt britisches Recht.

Der Insolvenzschutz ist in der europäischen Pauschalreise-Richtlinie geregelt. Da es sich um eine Richtlinie handelt, muss diese in das jeweilige Landesrecht umgesetzt werden.

Infolgedessen gilt UK-Recht für in UK angebotene Pauschalreisen. Daran wird sich auch nach dem Brexit nichts ändern. 

Es sei denn, der britische Gesetzgeber hebt die Regelungen irgendwann einmal auf.

Die Europäische Union hat die Roaming-Gebühren für mobiles Telefonieren und Surfen innerhalb der EU abgeschafft.

Telefonieren, SMS versenden und Surfen kostet im EU-Ausland, Norwegen, Island und Liechtenstein genau so viel wie zu Hause ("Roam like at home").

Diese Regelung entfällt für das Vereinigte Königreich nach dem 31. Dezember 2020.

Allerdings haben viele deutsche Netzbetreiber zurzeit laufende Roaming-Verträge mit britischen Netzbetreibern.

Bislang gibt es keine Anzeichen dafür, dass diese Verträge nach der Übergangsphase aufgelöst werden sollen.

Die Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica (O2), 1 & 1 gaben gegenüber der Deutschen Presseagentur an, bis auf Weiteres nichts an den bestehenden Verträgen ändern zu wollen.

Das heißt, es werden keine zusätzlichen Roaming-Gebühren fällig.

Wenn die Netzbetreiber allerdings eines Tages die Verträge kündigen, könnten für Reisende aus anderen EU-Ländern, die sich in Großbritannien aufhalten, wieder Roaming-Gebühren anfallen. 

Gültige nationale, internationale oder EU-Führerscheine werden im Vereinigten Königreich auch nach dem 1. Januar 2021 anerkannt.

Weitere Informationen rund ums Autofahren im Vereinigten Königreich gibt es auf der Internetseite der UK-Regierung.

Finanzen & Versicherungen: Was muss ich nach dem Brexit beachten?

Wie Sparer künftig im Falle einer Bankenpleite abgesichert sind, ist derzeit unklar. Bislang sind 85.000 britische Pfund (entspricht ca. 100.000 Euro) pro Sparer über die EU-Einlagensicherung abgesichert.

Wird das britische Pfund weiter abgewertet, ist mit einer weiteren Absenkung des Schutzniveaus zu rechnen.

Bislang ist geplant, dass die EU-Einlagensicherung mit dem Brexit entfällt und durch ein ähnliches, britisches Prinzip ersetzt wird. 

Nicht-EU-Länder der Eurozone müssen im 5-Jahres-Turnus die Währungsparität in Bezug auf die Einlagensicherung gegenüber dem Euro Prüfen. UK muss dies 2021 wieder tun. 

Wer sein Geld in britischen Pfund angelegt hat und es nicht zwingend benötigt, sollte keine übereilten Verkaufsentscheidungen treffen.

Denn ein überstürzter Verkauf könnte bei fallendem Kurs zu Verlusten führen.

Anleger, die Ihr Geld bei der Bank of Scotland angelegt haben, brauchen sich keine Sorgen zu machen. Denn: Die Bank of Scotland ist Mitglied der deutschen Einlagensicherung.

Achtsamkeit bei Investitionsgeschäften

Auch bei Investitionsgeschäften sind Vorsicht und Wachsamkeit geboten. Der Brexit könnte nämlich Unternehmen auf den Plan rufen, die sich in betrügerischer Absicht die Ängste der Inhaber von Finanzprodukten zu Nutze machen.

Sei es, um vermeintlich vertrauenswürdige Finanzprodukte zu verkaufen oder um die Inhaber von Finanzprodukten dazu zu bringen, ihre Geldanlagen zu verkaufen, die sie sinnvollerweise noch behalten hätten.

Was muss ich bei Krediten beachten?

Eine Zeit lang war es gang und gäbe, Kredite in Großbritannien aufzunehmen. Die Unsicherheit der Kreditnehmer wird nun teilweise ebenfalls ausgenutzt. Einige Unternehmen drängen dazu, umzuschichten.

Doch wer aus eigenem Antrieb kündigt, kommt meist nicht kostengünstig aus dem Vertrag. Provision und Abschlussgebühren sind nämlich normalerweise nicht erstattungsfähig.

Mitunter steckt auch hier eine Betrugsmasche dahinter: Unseriöse Unternehmen wollen an Finanzdaten und Ausweiskopien kommen.

Weitere Informationen zum Thema Geld und Brexit gibt es bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Brexit: Was passiert mit meiner Lebensversicherung?

Wer eine Lebensversicherung in Großbritannien abgeschlossen hat, sollte beim Versicherer nachfragen, welche Maßnahmen hinsichtlich des Brexits getroffen wurden, sofern er noch nicht seitens der Versicherung darüber informiert wurde.

Die meisten Versicherungsunternehmen haben inzwischen Tochterunternehmen oder Niederlassungen in Luxemburg, Deutschland oder Frankreich gegründet und die Verträge auf diese übertragen.

Es gilt infolgedessen europäisches Recht. Die betroffenen Kunden wurden nach Bekanntwerden der Brexit-Pläne darüber informiert, dass ihre Verträge auf diese Niederlassungen übergehen.

Wer nicht informiert wurde: Nachfragen!

Wurden die Verträge bereits in ein anderes EU-Land übertragen, ist die Kündigung eine ungünstige Option, weil diese mit hohen finanziellen Verlusten verbunden ist.

Wurden die Verträge noch nicht in ein anderes EU-Land übertragen, könnte man auf den Gedanken kommen, der Übertragung zu widersprechen.

Doch das könnte mitunter unerfreuliche Konsequenzen haben.

So könnten die Versicherungsgesellschaften beispielsweise die Verträge von EU-Bürgern nach dem Brexit kündigen, die noch in Großbritannien verblieben sind.

Und damit wäre man als Kunde schlecht bedient.

Eine Checkliste, worauf Sie bei Lebensversicherungen in UK achten sollten, finden Sie auf der Webseite der EIOPA (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung). 

Unterschiede könnte es vielleicht bei der Insolvenz-Absicherung geben. Siehe hierzu einen Artikel der Stiftung Warentest.

Ob es Beschränkungen für Bargeld, sogenannte Bargeldobergrenzen gibt, ist bislang nicht bekannt.

Allerdings gibt es inzwischen Regelungen zur Bargeldmitnahme. 

Nach Informationen der UK-Regierung müssen Personen, aus der EU ins Vereinigte Königreich einreisen, Bargeldbeträge über 10.000 Euro anmelden.

Die Anmeldung kann 72 Stunden vor Reisebeginn erfolgen.

Auf der Seite der britischen Regierung finden Sie weitere Informationen zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld.

SEPA ist die Abkürzung für Single European Payment Area. Was auf Deutsch so viel bedeutet wie: einheitlicher Europäischer Zahlungsverkehrsraum.

Ein System, das zum Ziel hat, grenzüberschreitende Überweisungen und Abbuchungen für Verbraucher zu vereinfachen.

SEPA beschränkt sich aber nicht nur auf Euro-Länder, sondern geht weit darüber hinaus.

In Ländern außerhalb der Euro-Zone arbeitet das SEPA-System mit nationalen Zahlungssystemen zusammen.

Mit Großbritannien besteht ebenfalls eine solche Zusammenarbeit.

Es ist geplant, diese Zusammenarbeit auch nach dem 31.12.2020 fortzusetzen.

SEPA-Überweisungen sind also auch nach dem 1. Januar 2021 möglich.

Allerdings könnte es sein, dass die SEPA-Bearbeitungs-Gebühren steigen werden, denn das Vereinigte Königreich gehört weder zur EU noch zum EWR und unterliegt somit nicht der EU-Preisverordnung.

Übrigens:

Von einer SEPA-Überweisung profitiert man heute auch nur dann, wenn Ausgangs- und Empfänger-Konto in Euro geführt werden.

Sonst fallen Geldwechselgebühren zum Tageskurs an.

Da diese Gebühren stark schwanken, lohnt es sich, Informationen bei der Hausbank einzuholen, bevor man eine Überweisung einstellt.

Was Sie bei der Gesundheitsversorgung beachten sollten

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) sowie die Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) bei vorübergehenden Aufenthalten, zum Beispiel für Urlaube, behalten auch nach dem 1. Januar 2021 ihre Gültigkeit. Beide Dokumente werden von den gesetzlichen Krankenkassen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Mit der Versicherungskarte können Sie während ihres Urlaubs in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigten Königreich zum Arzt gehen und bekommen die gleichen Leistungen wie Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Reiselandes.

Achten Sie beim Arztbesuch in Großbritannien darauf, dass der Arzt dem "National Health Service" angehört.

Denn dann übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die medizinisch notwendige Versorgung.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung, da über die EHIC nur ungeplante Notfallbehandlungen und Unfälle abgedeckt werden.

Außerdem erstatten die Krankenkassen gegebenenfalls nicht den kompletten Betrag zurück.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA).


Private Krankenversicherung

Für alle, die privat krankenversichert sind, ändert sich nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union voraussichtlich nichts.

Die private Krankenversicherung ist weltweit gültig. Sie gilt folglich auch in Großbritannien.

Das heißt, dass die Kosten für die medizinisch notwendige Versorgung seitens der privaten Krankenkassen übernommen werden.

Allerdings muss der Aufenthalt im Ausland zeitlich begrenzt sein, in der Regel auf einen Monat.

Eine Auslandskrankenversicherung ist somit nicht unbedingt erforderlich.

Um auf Nummer sicher zu gehen: Fragen Sie vor Ihrem Großbritannien-Aufenthalt nach, welche Leistungen die private Krankenversicherung übernimmt.

Worauf muss ich bei Einkäufen im Ladengeschäft achten?

Wer in Großbritannien im Laden kauft, kauft nach britischem Recht. Daran wird sich nach dem Brexit auch nichts ändern.

Ist die Ware defekt, können Verbraucher vom Händler Reparatur oder Ersatz verlangen.

Bei Neuwaren: in England, Wales und Nordirland 6 Jahre lang. In Schottland 5 Jahre lang.

In Großbritannien gilt eine Beweislastumkehr von 6 Monaten.

Das heißt, Verbraucher müssen in den ersten 6 Monaten nach Erhalt der Ware nicht nachweisen, dass diese von Anfang an fehlerhaft war. Es wird von gesetzes Wegen vermutet. 

Ein Recht, im Laden gekaufte Ware bei Nichtgefallen einfach umzutauschen, gibt es in Großbritannien nicht.

    Worauf muss ich beim Online-Shopping achten?

    • Wenn der britische Händler regelmäßig nach Deutschland liefert und seine Tätigkeit somit auf Deutschland ausrichtet, gilt deutsches Recht. Das wird auch nach dem Brexit so bleiben.
      Sie können also auch weiterhin bei defekter Ware vom Händler Reparatur oder Ersatz verlangen. Bei Neuwaren: 2 Jahre lang.
       
    • Beweislastumkehr nach deutschem Recht: Sie müssen in den ersten 12 Monaten nach Erhalt der Ware nicht nachweisen, dass diese von Anfang an fehlerhaft war. Dies wird von Gesetzes wegen vermutet. 
       
    • Wenn Ihnen die gelieferte Ware nicht gefällt, können Sie Ihre Bestellung ohne Angabe von Gründen widerrufen und die Erstattung des Kaufpreises gegen Rücksendung der Ware zu verlangen. Hierbei gilt eine Frist von 14 Tagen, gerechnet ab Erhalt der Ware. Daran wird sich auch nach dem Brexit nichts ändern.

    Hinweis

    Wenn Sie in einem englischen Online-Shop bestellen, der sein Angebot ausschließlich auf britische Kunden ausgerichtet hat, gilt britisches Recht.

    Gemäß dem Handelsabkommen soll es eigentlich keine Zölle und Mengenbeschränkungen für Waren geben, die aus dem Vereinigten Königreich stammen und in die EU geliefert werden.

    Allerdings gibt es Wertgrenzen. Ab einem Warenwert von 500 Euro muss nachgewiesen werden, dass die Zollfreiheit (Hersteller-Land UK) anwendbar ist.

    Achtung: Güter, die nicht aus dem Vereinigten Königreich stammen oder deren Wertschöpfung, zum Beispiel durch Weiterverarbeitung, zu einem großen Teil nicht im Vereinigten Königreich erbracht wurde, sind normalerweise zollpflichtig.

    Für alle, die für private Zweckeonline etwas im Vereinigten Königreich bestellt haben, gilt folgende Ausnahme: Bei Online-Käufen bis zu 149 Euro muss kein Zoll bezahlt werden, auch wenn das Produkt nicht aus dem Vereinigten Königreich stammt. 

    Allerdings müssen UK-Unternehmen Zollerklärungen ausstellen bzw. diese durch die Speditionen ausstellen lassen.

    Die Kosten für diese Formalitäten werden häufig an die Besteller weitergegeben. 

    Weitere Informationen zum Thema Zusatzkosten (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuer) finden Sie auf dem Factsheet: Brexit und Einkaufen der Factsheet: Brexit und Einkaufen der Europäischen Kommission.

    Gemäß dem Handelsabkommen soll es eigentlich keine Zölle und Mengenbeschränkungen für Waren geben, die aus dem Vereinigten Königreich stammen und in die EU mitgenommen werden.

    Allerdings gibt es Wertgrenzen. Ab einem Warenwert von 1.200 Euro muss der Verbraucher nachweisen, dass die Zollfreiheit (Hersteller-Land UK) anwendbar ist.

    Zoll: Betrug mit Paysafe-Karten

    Aktuell gibt es wieder Abzock-Mails. Diese kommen angeblich vom deutschen oder vom schweizerischen Zoll.

    Darin wird behauptet, dass Verbraucher, die ein Paket aus dem Ausland erwarten, die Zollgebühren nicht bezahlt hätten und man diese durch den Kauf einer Paysafecard begleichen könne.

    Fallen Sie nicht darauf herein!

    Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in unserer Podcast-Folge: "Hilfe, ich wurde gefischt!" oder unter Watchlist-Internet.

    Außergerichtliche Streitbeilegung

    Weitere Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden gegen UK-Firmen
    Auch nach der Übergangsphase können Sie weiterhin Verbraucherbeschwerden gegen britische Unternehmen über unser Online-Formular einreichen.

    Alternative Streitbeilegung (ADR) / außergerichtliche Streitbeilegung
    Die ADR-Stellen (Schlichtungsstellen) im Vereinigten Königreich können weiterhin von europäischen Verbrauchern konsultiert werden.

    Hier finden Sie die Adressen zu den Schlichtungsstellen.

    Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR-Plattform)
    Der Zugang für Schlichtungsstellen aus UK zur Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung entfällt.

    Verbraucher können über diese Plattform keine Beschwerden mehr gegen Unternehmen aus UK einreichen.

    Allerdings können Sie die Schlichtungsstellen, wie bereits oben erwähnt, direkt konsultieren.

    Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.