Rat und Hilfe für Verbraucher - kostenlos - seit über 15 Jahren

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland ist die erste Anlaufstelle für alle deutschen Verbraucher bei grenzüberschreitenden Fragen.

Wir helfen Ihnen kostenlos, wenn Sie Probleme mit einem Unternehmen im EU-Ausland haben und alleine nicht weiterkommen.

Zudem stehen Ihnen unsere Juristen beratend zur Seite und informieren Sie über Ihre Verbraucherrechte im Allgemeinen, zum Beispiel über Ihre Fluggastrechte bei Flugverspätung und Flugausfall oder Ihr Widerrufsrecht beim Online-Einkauf.

Finanziell unterstützt wird das Europäische Verbraucherzentrum durch die Europäische Kommission und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren

Damit Sie als Verbraucher in Europa nicht allein gelassen werden und Ihr Vertrauen in den Binnenmarkt gestärkt wird, hat die Europäische Kommission 2005 ein Netzwerk ins Leben gerufen, das Ihnen mit Rat und Tat bei allen europäischen Fragen zur Seite steht.

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (auf Englisch: European Consumer Centres Network, kurz ECC-Net) ist in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island und Norwegen mit einem Verbraucherzentrum vertreten.

Darüber hinaus arbeitet das ECC-Net mit dem internationalen Verbraucherzentrum im Vereinigten Königreich zusammen.

Gemeinsam mit unseren Kollegen aus dem Netzwerk sammeln wir Informationen zu aktuellen Verbraucherproblemen und bereiten diese für statistische und verbraucherpolitische Zwecke auf.

Die Ergebnisse werden anschließend an die Gesetzgeber und nationalen Durchsetzungsbehörden weitergeleitet.

In diesem Rahmen führt das ECC-Net auch vergleichende Rechtsanalysen und länderübergreifende Studien durch.

Kostenlose Hilfe bei grenzüberschreitenden Verbraucherstreitigkeiten

Neben den Informationen zu Ihren Rechten in Europa, sei es beim Einkaufen oder Reisen, unterstützen wir Verbraucher bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten mit einem Unternehmen in einem anderen EU-Land, in Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich.

Hierbei werden wir ausschließlich außergerichtlich tätig, eine Vertretung vor Gericht durch uns ist nicht möglich.

Neben der Frage, worauf Sie als Verbraucher rechtlich Anspruch haben, spielt für unsere Arbeit die Möglichkeit einer Kulanzlösung eine wichtige Rolle.

Hierbei kommt es maßgeblich auf eine gute Zusammenarbeit zwischen den eigenständigen Europäischen Verbraucherzentren in den jeweiligen Ländern an. Unsere Tätigkeit ist für Verbraucher kostenlos.

Die Europäischen Verbraucherzentren Deutschland und Frankreich gehören mittlerweile zu den wichtigsten Akteuren im Netzwerk.

Beide Zentren waren 2021 in mehr als der Hälfte aller insgesamt bearbeiteten Verbraucherfälle im Netzwerk involviert.

Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht über alle Europäischen Verbraucherzentren.

Jetzt kostenlose Hilfe holen

Haben Sie eine Frage zu Ihren Verbraucherrechten oder möchten Sie eine Beschwerde gegen einen Anbieter aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich einreichen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Nationale Kontaktstelle für Dienstleistungen und Online-Streitbeilegung

Das EVZ Deutschland hilft Ihnen dabei, Verbraucherstreitigkeiten mit einem Händler oder Dienstleister aus einem EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich bei einer geeigneten Schlichtungsstelle gütlich beizulegen.

Als nationale Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Kontaktstelle) beraten wir Verbraucher, Unternehmen und Verbraucherschlichtungsstellen kostenfrei.

Außergerichtliche Streitbeilegung ist in der Regel kostenlos, zudem schneller und weniger nervenaufreibend als ein Gerichtsverfahren. Bei fast allen Streitigkeiten können sich Verbraucher an eine Schlichtungsstelle in der EU wenden.

Um den Weg zur Schlichtungsstelle zu erleichtern, gibt es für Online-Käufe auf europäischer Ebene die Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform). Hier können Sie zum Beispiel eine Beschwerde gegen ein Unternehmen einreichen.

Sie wollen einen Handwerker aus einem EU-Nachbarland beauftragen und haben Fragen? Oder ein Unternehmen aus dem europäischen Ausland verweigert Ihnen den Zugang zu seinen Dienstleistungen, weil Sie nicht in seinem Land leben? 

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie soll Verbrauchern garantieren, innerhalb der EU, Liechtenstein, Island und Norwegen bestimmte Leistungen auch grenzübergreifend in Anspruch nehmen zu können.

Da sich die Vorschriften der einzelnen Länder unterscheiden, benötigen Verbraucher verlässliche Informationen, was dabei zu beachten ist - und rechtliche Hilfe, falls es zu Problemen kommt.

Denn viele Verbraucher zögern heute noch, Dienstleistungen aus anderen Ländern zu nutzen, auch wenn diese günstiger wären oder den persönlichen Bedürfnissen besser entsprechen würden. Das kann den Tourismus, den Hausbau oder auch den Autokauf im Ausland betreffen.

Deshalb informiert das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu:

  • den jeweiligen Rechtsvorschriften und Anforderungen an den Verbraucherschutz in der EU,
  • Beratung und Hilfe im Einzelfall,
  • Rechtsschutz im Streitfall.

Erfahren Sie mehr zum Thema Dienstleistungen.

Unsere Trägerstruktur: Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland ist unter dem Dach des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) angesiedelt - wo sich auch das Europäische Verbraucherzentrum Frankreich befindet.

Der gemeinnützige, deutsch-französische Verein mit Sitz in Kehl - an der Grenze zu Straßburg - engagiert sich seit 1993 für deutsch-französische Verbraucherinteressen.

Seit dem Jahr 2005 vertraut sowohl der deutsche als auch der französische Staat dem Verein die Beherbergung der Europäischen Verbraucherzentren ihres jeweiligen Landes an.

Damit ist das Kehler Zentrum die einzige binationale Struktur innerhalb des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren.

Europäische Partner

Consumer Protection Cooperation Network (CPC-Net) consists of authorities responsible for enforcing EU consumer protection laws to protect consumers’ interests in the EU and EEA.

Das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (Consumer Protection Cooperation; kurz: CPC-Net) besteht aus Behörden, die für die Durchsetzung des EU-Verbraucherschutzrechts zuständig sind.

Die Zusammenarbeit gilt für Verbrauchervorschriften in verschiedenen Bereichen wie unlautere Geschäftspraktiken, elektronischer Handel, Geoblocking, Pauschalreisen, Online-Verkauf und Fluggastrechte.

Die Expertinnen und Experten des Enterprise Europe Network helfen Ihnen internationale Geschäftspartner zu finden, neue Technologien zu beschaffen und EU-Fördermittel oder Finanzmittel zu erhalten.

Zudem erhalten Sie Informationen zu unterschiedlichen Themen wie geistiges Eigentum, Internationalisierung oder EU-Recht und -Normen.

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (European Consumer Centre Network; kurz: ECC-Net) wurde im Jahr 2005 von der Europäischen Kommission eingerichtet. 

In jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island gibt es ein Europäisches Verbraucherzentrum.

Hier erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlose Unterstützung und Beratung zu Verbraucherrechten in der EU.

Die Europe Direct-Informationszentren fungieren als Schnittstelle zwischen der Europäischen Union und ihren Bürgerinnen und Bürgern auf lokaler Ebene.

Es gibt ein Netz von rund 500 Europe-Direct-Stellen in den Mitgliedstaaten sowie ein Europe-Direct-Kontaktzentrum.

Das FIN-Net ist für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherbeschwerden im Bereich der Finanzdienstleistungen zuständig.

Mithilfe des Schnellwarnsystems Safety Gate werden täglich Warnmeldungen der nationalen Behörden veröffentlicht.

Die Warnmeldungen enthalten Angaben zu dem als gefährlich eingestuften Produkt, eine Beschreibung der Risiken und die von den Behörden angeordneten Maßnahmen.

SOLVIT ist ein kostenloser Dienst der nationalen Behörden in allen EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

Wenn Sie als EU-Bürger:in oder als Unter­nehmen in einem anderen Land mit Hinder­nissen konfrontiert werden, weil sich eine Behörde nicht an EU-Recht hält, können Sie sich an SOLVIT wenden.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.