Flixbus, BlaBlaCar Bus & Co – Entschädigung bei Verspätung?
Anders als bei Bahn- und Flugreisen gibt es bei Fernbusreisen keine vergleichbaren, von der EU festgelegten Entschädigungsansprüche. Wenn Ihr Bus ausfällt oder sich die Abfahrt um mehr als zwei Stunden verspätet, können Sie trotzdem Geld vom Busunternehmen verlangen. Das regeln die EU-Fahrgastrechte.
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Fahrstrecke muss mindestens 250 km betragen oder die planmäßige Fahrtzeit mindestens drei Stunden.
- Bei kürzeren Strecken gilt das nationales Recht.
- Entscheidend ist die Verspätung bei der Abfahrt, nicht bei der Ankunft.
- Bei zusammenhängenden Fahrten wird auch für verpasste Anschlüsse entschädigt.
- Die Ansprüche gelten für alle in Europa verkehrenden Busunternehmen, z. B. Flixbus der Flix SE, BlaBlaCar Bus, Alsa, Rede Expressos oder Pinkbus.
Der Bus ist verspätet: Welche Rechte habe ich?
Bei Busreisen kommt es immer auf die Verspätung der Abfahrt an. Ist der Bus pünktlich abgefahren, kommt aber zum Beispiel wegen eines Staus verspätet an, gehen Sie leer aus.
Geld zurück gibt es auch erst ab einer Abfahrtsverspätung von zwei Stunden und wenn Sie den verspäteten Bus gar nicht nutzen!
Bus verspätet sich um mindestens 90 Minuten
Bei einer Abfahrtsverspätung von mindestens 90 Minuten muss das Busunternehmen Ihnen kostenlose Snacks und Getränke anbieten.
Meistens passiert das nicht. Nehmen Sie deshalb immer genug mit. Sie können sich auch selbst etwas zu trinken oder z. B. ein Baguette am Kiosk oder im Supermarkt kaufen. Reichen Sie die Quittungen beim Busunternehmen ein. Essen im Restaurant wird nicht bezahlt.
Bus verspätet sich um mindestens 120 Minuten
Verspätet sich der Bus bei Ihrer Abfahrt um mehr als 2 Stunden, haben Sie die Wahl:
- Erstattung des Fahrpreises und, wenn nötig, kostenlose Rückfahrt zum Ausgangsort,
oder
- Weiterreise mit einem anderen Verkehrsmittel
Stellt Ihnen das Busunternehmen keine Weiterfahrt, dürfen Sie selbst buchen. Das Busunternehmen muss Ihnen dann die Zusatzkosten erstatten.
Beispiel
Ihr Bus hat 3 Stunden Verspätung.
Da kein anderer Bus zur Verfügung steht, entscheiden Sie sich für eine Fahrt mit dem teureren Zug.
Sie haben Anspruch auf Erstattung des Bustickets und der Mehrkosten für die Bahnfahrt oder nur das Zugticket.
Wenn Sie nicht über Ihre Rechte informiert wurden, können Sie zusätzlich 50 % des ursprünglichen Bustickets verlangen.
Sie können natürlich auch mit dem verspäteten Bus fahren, erhalten dann aber keine Entschädigung.
Wichtig: Das Verkehrsmittel für die Weiterfahrt muss vergleichbar sein, am besten also ein Bus. Auch ein Zug kann in Frage kommen, nicht aber ein Taxi. Ausnahmen können nachts gelten oder wenn es wirklich keine andere Möglichkeit gab. Ist Ihre Busreise kürzer als 250 km, kann das nationale Recht andere, für Sie günstigere Regelungen vorsehen.
Zu beachten ist auch, dass der Zielort der neuen Reise mit dem Zielort des ursprünglichen Tickets übereinstimmen muss.
Findet die Busreise über Nacht statt, muss das Busunternehmen ein Hotelzimmer (bis zu 2 Übernachtungen pro Fahrgast und max. 80 Euro pro Nacht) für Sie organisieren, wenn Sie sonst stranden würden. Dies gilt nicht bei widrigen Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen. Sie haben auch keinen Anspruch auf ein Hotelzimmer, wenn Sie einfach zu spät oder nachts am gebuchten Zielort ankommen. Oder wenn Sie nach der Busfahrt privat weiterfahren wollen, dies aber wegen der späten Uhrzeit nicht mehr möglich ist.
Musterbrief: So machen Sie Ihre Ansprüche geltend!
Sie konnten wegen Verspätung oder Ausfall nicht wie geplant reisen, oder Sie hatten Probleme mit Ihrem Gepäck?
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Ihre Busfahrt fällt aus
Bei Annullierung einer Busreise mit Abfahrt an einem Busbahnhof muss das Busunternehmen auch hier kostenlos einen Imbiss und Erfrischungen anbieten.
Für die alternative Weiterreise und Übernachtung gilt das oben zur Verspätung Gesagte.
Sie verpassen Ihren Anschluss
Wenn Sie wegen eines Busausfalls oder einer Verspätung Ihren Anschlussbus verpassen, sehen die EU-Busfahrgastrechte einen Ersatz vor, wenn es sich um eine einheitliche Buchung handelt.
Buchen Sie die Teilstrecken getrennt oder nutzen Sie den Bus beispielsweise als Zubringer zum Zug oder Flugzeug, muss das Busunternehmen nicht automatisch zahlen. Rechnen Sie damit, dass Sie den entstandenen Schaden vor einem Gericht einklagen müssen oder am Ende gar nichts zurückbekommen.
Vorsicht bei der Buchung über einen Vermittler: Hier erhalten Sie oft bunt zusammengewürfelte Buchungen, die nicht als einheitliche Buchung gelten.
Der Bus hat eine Panne
Wenn der Bus eine Panne oder einen Unfall hat, haben Sie Anspruch auf Ersatzbeförderung. Sie müssen mindestens vom Unfallort zu einem Ort gebracht werden, von dem aus Sie Ihre Reise fortsetzen können (z. B. Bahnhof). Falls erforderlich, z. B. bei Nachtfahrten, haben Sie Anspruch auf angemessene Verpflegung und Unterkunft (bis zu 80 € pro Person).
Bietet Ihnen das Busunternehmen keine gleichwertige Beförderung an, haben Sie auch hier die Wahl zwischen der Erstattung des Fahrpreises mit ggf. kostenloser Rückfahrt zum Abfahrtsort oder der Erstattung der Kosten für eine Weiterreise. Auch hier gilt: Die Weiterreise muss gleichwertig sein und dasselbe Ziel haben.
Was gilt bei einem Streik?
Die EU-Busgastrechte stehen Ihnen auch bei Streiks zu, z. B. wenn das Personal des Busunternehmens streikt.
Wenn die Busreise im Rahmen eines Reisepakets gebucht wurde, haben Sie Ansprüche nach dem EU-Pauschalreiserecht.
Allgemeine Tipps für Fernbusreisen
- Buchen Sie eine Fernbusreise immer mit genügend Zeitpuffer zwischen den Anschlüssen.
- Informieren Sie sich so früh wie möglich über Ihre Fahrt, z. B. über den Live Tracker des Busunternehmens. So sehen Sie, ob der Bus pünktlich ist, ob er im Stau steht, und wie lange Sie warten müssen.
- Bewahren Sie Quittungen über Ihre Ausgaben auf.
- Nutzen Sie die Informationen von Busfahrern oder anderem Personal vor Ort nur zu Informationszwecken. Die rechtliche Lage, z. B. zur Kostenübernahme, sieht vielleicht anders aus.
- Dokumentieren Sie Verspätungen, indem Sie z. B. die Anzeige an der Haltestelle fotografieren, einen Screenshot der App des Busunternehmens machen oder E-Mails aufbewahren.
Das richtige Verhalten in besonderen Situationen
Nicht selten kommt es vor, dass ein Fahrgast nach einer Pause feststellt, dass der Bus den Rastplatz ohne ihn verlassen hat. Solche Fälle sind schwierig zu lösen. Denn kaum jemand kann beweisen, dass er pünktlich am Bus war, vor allem, wenn die anderen Fahrgäste weiterfahren konnten. Hier einige Verhaltenstipps:
- Pausen, auch Toilettenpausen, immer nur bei offizieller Rast einlegen und nicht an Ein- und Ausstiegshaltestellen, es sei denn, der Busfahrer gibt hier einen Zeitpunkt für die Weiterfahrt für alle an.
- Das Gleiche gilt beim Einstieg, wenn man bereits eingecheckt hat.
- Geben Sie Ihren SitznachbarInnen Bescheid.
- Kommen Sie immer etwas früher zum Bus zurück.
- Behalten Sie die anderen Fahrgäste im Auge.
Wenn der Bus tatsächlich an einer anderen Haltestelle abfährt als angekündigt und Sie darüber nicht informiert wurden, haben Sie gute Chancen, dass Sie Geld zurück bekommen.
Meistens wird diese Änderungsinformation aber vom Busunternehmen per E-Mail, in der App selbst oder am Busbahnhof gegeben.
Wir empfehlen, sich bis zur Abfahrt des Busses immer auf dem Laufenden zu halten und frühzeitig am Busbahnhof zu sein. Gerade bei größeren Busbahnhöfen kann es schnell unübersichtlich werden bzw. der Weg zum neuen Bussteig länger sein.
Manchmal werden Fahrgäste nicht mitgenommen, obwohl sie ordnungsgemäß gebucht haben. Das kann verschiedene Gründe haben: fehlende Vorrichtung für das mitgenommene Fahrrad, zu großes oder zu viel Gepäck, Probleme mit den Ausweisdokumenten, der Bus ist bereits voll, es gibt Missverständnisse mit der Busfahrerin oder dem Busfahrer.
Eine allgemeingültige Regelung, wie dann zu verfahren ist, gibt es nicht. Auch wenn der betroffene Fahrgast oft im Recht ist, kann es zu Nachweisproblemen kommen. Versuchen Sie in solchen Fällen zunächst, hohe Mehrausgaben zu vermeiden, um nicht am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Ob und unter welchen Bedingungen Minderjährige allein reisen dürfen, hängt sowohl vom Reiseland als auch vom Busunternehmen ab.
Auf europäischer Ebene gibt es hier keine Harmonisierung, d.h. es gelten die nationalen Regelungen.
Je nach Busunternehmen können die folgenden Regelungen unterschiedlich sein:
- Kinderermäßigungen / Kindertarife
- Beförderung von Kinderwagen
- Mitnahme von Kindern (ab welchem Alter, mit oder ohne Einverständniserklärung)
- Begleitprogramme
Wichrig: Bei Fahrten in andere EU-Länder sollten Minderjährige immer ihre Ausweisepapiere sowie die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten mitführen (hier gibt es ein Muster des ADAC).
Achtung! Einige Mitgliedsstaaten haben besonders strenge Reisebestimmungen: In Griechenland müssen Minderjährige aus dem Ausland eine amtlich beglaubigte Vollmacht der Erziehungsberechtigten bei sich tragen, selbst wenn sie mit einem der Erziehungsberechtigten reisen! Näheres unter gov.gr.
Bei Busreisen dürfen Busunternehmen, Reiseveranstalter und Reisevermittler die Buchung oder Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen nicht generell ausschließen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Beförderung aus Sicherheitsgründen oder wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich ist.
Wird Ihnen die Buchung oder Beförderung verweigert, können Sie auf die kostenlose Mitfahrt einer Begleitperson bestehen, wenn mit ihrer Hilfe die Sicherheitsvorschriften eingehalten und Barrieren überwunden werden können.
Während der Busfahrt muss Ihnen beim Ein- und Aussteigen geholfen werden, wenn außer dem Fahrer noch anderes Personal an Bord ist.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der Hilfsbedarf mindestens 36 Stunden im Voraus beim Busunternehmen, Busbahnhofsbetreiber, Reiseveranstalter oder Reisevermittler angemeldet werden.
Wenn das Gepäck beschädigt wird oder verloren geht
Die EU-Busfahrgastrechte regeln nicht, welche Rechte Sie haben, wenn Gepäck beschädigt wird oder verloren geht. Eine Ausnahme gilt bei Unfällen. Dort richtet sich die Höhe der Entschädigung nach nationalem Recht, wobei bestimmte Mindestbeträge nicht unterschritten werden dürfen.
Doch auch wenn das Gepäck während einer Fahrt ohne Panne verschwindet oder beschädigt wird, sind die Fahrgäste nicht schutzlos. Denn Fernbusunternehmen wie Flix SE oder BlaBlaCar Bus sind nicht nur zur Beförderung der Fahrgäste, sondern auch zur ordnungsgemäßen Beförderung des Gepäcks verpflichtet*.
Wer also Gepäck während der Busreise verliert, hat daher Anspruch auf Schadensersatz. Problematisch ist oft die Höhe der Entschädigung, da der Fahrgast fast nie nachweisen kann, was sich in seinem Gepäck befand und welchen Wert es hatte.
Manchmal ist es auch möglich, das Gepäck wieder zu finden, z.B. über den Lost-and-Found-Service des Busunternehmens. Dies sollten Sie vor allem dann versuchen, wenn Ihr Gepäck verschwunden ist, weil der Bus an einer Haltestelle ohne Sie abgefahren ist oder weil es bei der Ausgabe verwechselt wurde.
Wird Ihr Handgepäck aus dem Fahrgastraum gestohlen, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Der Fahrgast ist für sein Handgepäck selbst verantwortlich. Am besten melden Sie den Diebstahl bei der Polizei.
* In Deutschland ist dies durch die Rechtsprechung festgelegt, z. B. Urteil des AG München (Az.: 283 Js 5956/15).
Tipps zum Gepäck bei Fernbusreisen
- Kennzeichnen Sie Ihr Gepäck vor der Abreise deutlich mit Ihrem Namen, um Verwechslungen zu vermeiden.
- Wertsachen (Geld, Schmuck, elektronische Geräte, Medikamente) gehören ins Handgepäck.
- Fotografieren Sie vor der Reise den Inhalt Ihres Gepäcks.
- Bei Stopps ruhig einmal nach dem Gepäck schauen.
- Schäden sofort dem Busfahrer oder der Busfahrerin und der Polizei melden.
- Quittungen und Rechnungen über verlorene oder beschädigte Gegenstände erleichtern die Beweisführung.
Bei Problemen beschweren – kostenlos
Was auch immer auf Ihrer Reise schief geht: Sie sollten sich zeitnah beschweren. Ihre schriftliche Beschwerde müssen Sie innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag der Fahrt beim Busunternehmen einreichen, um Ihre Rechte nicht zu gefährden. Antwortet Ihnen das Unternehmen nicht innerhalb von 2 Monaten, gilt Ihre Beschwerde als akzeptiert.
Wenn Sie sich mit dem Busunternehmen nicht einigen können, können Sie sich an das EVZ wenden. Auch ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr e.V. ist möglich, sofern das Unternehmen dort Mitglied ist.
Jetzt kostenlos helfen lassen
Haben Sie eine Frage zu Ihren Verbraucherrechten oder möchten Sie sich über einen Anbieter aus einem anderen EU-Land, aus Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich beschweren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt.
Online-Broschüre: Fahrgastrechte bei Fernbusreisen
Welche Rechte habe ich, wenn mein Fernbus Verspätung hat oder ausfällt? Ihre Rechte kurz und knapp in unserer Online-Broschüre.
Dateigröße: 1 MB
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