Fahrgastrechte bei Fernbusreisen: Entschädigung bei Verspätung und Ausfall
Die Busgastrechte gelten für alle Busreisende im Fernverkehr.
Hat der Bus Verspätung oder ist die Fahrt ausgefallen, haben Sie das Recht auf eine Entschädigung. Bei einer Verspätung von mindestens 120 Minuten können Sie sich sogar den Fahrpreis erstatten lassen.
Voraussetzung für die Anwendung der Busgastrechte ist, dass die geplante Strecke mehr als 250 Kilometer beträgt und sich der Ankunfts- oder Abfahrtsort innerhalb der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen befindet.
Bei Busreisen im Nahverkehr (unter 250 Kilometer Fahrtstrecke) gelten andere Regelungen.
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Zusammenfassung
- Die Fahrgastrechte bei Busreisen greifen immer dann, wenn sich die Abfahrt verspätet oder die Fahrt annulliert wird.
- Bei einer Verspätung kommt es immer auf die Abfahrt an, nicht auf die Ankunft.
- Bei einer Abfahrts-Verzögerung von über 2 Stunden oder einer Annullierung können Sie den Preis zurückverlangen.
Welche Rechte habe ich bei einer Verspätung?
Bei Busreisen kommt es immer auf die Abfahrts-Verspätung an.
Verspätet sich die Abfahrt aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, zum Beispiel Unwetter oder Stau, muss das Busunternehmen nicht zahlen.
Bus Verspätung von mindestens 90 Minuten
Das Busunternehmen muss Ihnen kostenlose Snacks und Getränke zur Verfügung stellen.
Falls nötig, muss das Busunternehmen auch die Unterbringung in einem Hotel organisieren (bis zu zwei Nächte und maximal 80 Euro pro Nacht und Person). Ausnahme: wenn die Verspätung oder Annullierung durch Naturkatastrophen oder widrige Wetterbedingungen verursacht wurde.
Beides gilt nur, wenn die planmäßige Fahrtdauer mehr als drei Stunden beträgt.
Bus Verspätung von mindestens 120 Minuten
Hat der Bus eine Verspätung von mehr als 120 Minuten bei der Abfahrt, oder fällt die Fahrt aus, haben Sie die Wahl zwischen
- Alternativbeförderung zum Zielort unter vergleichbaren Bedingungen
oder
- Erstattung des Ticketpreises.
Informiert Sie das Unternehmen nicht über diese Rechte, können Sie zusätzlich 50 Prozent des Ticketpreises als Entschädigung verlangen.
Achtung: Haben Sie sich für eine Alternativbeförderung zum Zielort entschieden, bekommen Sie Ihr Ticket nicht erstattet.
Tipp: Streckeninfo wenn möglich zeitnah einholen und dokumentieren. So müssen Sie nicht 120 Minuten warten.
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Annullierung der Fahrt
Wurde die Fernbusreise mit Abfahrt von einem Busbahnhof und einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als 3 Stunden annulliert, dann muss das Busunternehmen ihnen kostenlos einen Imbiss und Erfrischungen anbieten.
Sofern es notwendig ist, muss das Busunternehmen ein Hotelzimmer (2 Nächte pro Fahrgast und max. 80 Euro pro Nacht) organisieren. Gilt nicht: bei widrigen Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen.
Anschluss verpasst wegen Busausfall oder Verspätung
Haben Sie durch die Annullierung oder Verspätung der Busfahrt Ihren Anschlussflug oder -zug verpasst, steht Ihnen nur dann Ersatz für die verpasste Weiterreise zu, wenn es sich um eine zusammenhängende Buchung handelt.
Für alles, was Sie nach der Reise separat gebucht haben, muss das Busunternehmen nicht einstehen.
Anders kann es nach nationalem Recht aussehen, wenn die Strecke kürzer als 250 km war.
Auch wichtig zu wissen: Ersatz für das Ticket der ausgefallenen Fahrt plus Ersatzbeförderung bekommen Sie nicht, da Sie sonst kostenlos fahren würden.
Der Bus hat eine Panne oder die Fahrt wird abgebrochen
Hat der Bus eine Panne oder muss die Reise aus einem anderen Grund abbrechen, haben Sie Anspruch auf Ersatzbeförderung. Wird Ihnen keine gleichwertige Ersatzbeförderung angeboten, können Sie wählen zwischen:
- Erstattung des Fahrpreises und kostenfreie Rückfahrt zum Ausgangsort oder
- Erstattung der Kosten für eine selbst gebuchte vergleichbare Ersatzbeförderung zum vertraglichen Reiseziel
Akut müssen Sie zumindest vom Unfallort zu einem Ort befördert werden, von welchem aus Sie weiterfahren können (beispielsweise ein Bahnhof). Wenn nötig, haben Sie auch hier Anspruch auf eine angemessene Verpflegung und Übernachtung (Kostenübernahme bis 80 € pro Nacht).
Entscheiden Sie sich, nicht zum Einstiegsort zurückzufahren, erhalten Sie nur eine Erstattung für den Teil der Reise, den Sie nicht angetreten haben.
Auch wichtig: Es muss sich um eine vergleichbare Beförderung handeln, das heißt am besten Bus. Auch ein Zug kann dazu zählen, ein Taxi aber nicht. Die Beurteilung kann anders sein, wenn die Reise etwa nachts stattfindet und gar keine andere Wahlmöglichkeit besteht. Auch hier gilt, dass bei Reisen unter 250 km nationales Recht zu einem anderen Ergebnis kommen kann.
Das Gleiche gilt bei der Verpflegung: Ein Mehrgänge-Menü im Sternerestaurant gilt nicht als angemessen.
Kompliziert wird es auch, wenn Sie nicht zum vertraglichen Reiseziel weiterfahren, sondern zu ihrem eigentlichen Endziel. Auch wenn es praktisch erscheint: Empfehlenswert ist hier zumindest ein Zwischenstopp am ursprünglich gebuchten Ziel.
Tipps
- Busreisen immer mit ausreichend Zeitpuffer buchen
- Bewahren Sie alle Quittungen und Belege Ihrer Ausgaben auf
- Lassen Sie sich die Verspätung / Annullierung schriftlich bestätigen
- Bevor Sie die Haltestelle verlassen: Gibt es eine App, dann dort nach dem Verbleib des Busses schauen, sich SMS zur Verspätung zusenden lassen und/oder das Busunternehmen anrufen
Sondersituationen und wie Sie sich verhalten sollten
Bus fährt unterwegs ohne Passagier weiter
Nicht selten passiert es, dass eine reisende Person nach einer Pause feststellen muss, dass der Bus den Rastplatz ohne ihn verlassen hat. Diese Fälle lassen sich in der Praxis immer sehr schwer beurteilen und lösen. Grund: Kaum jemand kann nachweisen, dass er pünktlich am Bus war, vor allem, wenn die anderen Reisenden weiterfahren konnten. Daher folgende Tipps:
- Pausen einschließlich Toilettenpause immer nur bei offizieller Rast machen und nicht an den Ein- und Ausstiegshaltestellen, es sei denn, der Busfahrer gibt hier eine Uhrzeit zur Weiterfahrt vor.
- Einem Sitznachbarn Bescheid geben.
- Immer etwas früher wieder am Bus eintreffen.
- Die anderen Fahrgäste im Auge behalten. Fehlen mehrere Fahrgäste, fällt es dem Busfahrer eher auf, als wenn nur Sie allein fehlen.
Bus fährt von anderer Haltestelle ab
Fährt der Bus tatsächlich von einer anderen als der angekündigten Haltestelle ab, und haben Sie hierzu keine Information erhalten, sehen die Chancen auf Ausgleich gut aus. Oft aber übersehen Reisende solche Zusatzinformationen, hierunter auch die Informationen zum Aufenthaltsort des Busses in der App. Wir empfehlen, sich bis zur Abfahrt des Busses immer auf dem Laufenden zu halten.
Gepäck
Die EU-Verordnung sieht eine Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck nur bei Unfällen vor. Die Höhe der Entschädigung wird nach nationalem Recht berechnet, wobei laut Verordnung bestimmte Beträge nicht unterschritten werden dürfen.
In dem weitaus häufigeren Fall, wenn das Gepäck nicht in Zusammenhang mit einem Unfall verschwindet oder beschädigt wird, sind die Reisenden jedoch ebenfalls geschützt. Fernbusse haben die Pflicht, nicht nur die Reisenden sondern auch das Gepäck ordnungsgemäß zu transportieren*. Verschwindet das Gepäck oder wird es beschädigt, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Den Schaden sollten Sie den BusfahrerInnen melden, der Polizei und schriftlich dem Unternehmen.
Das Problem ist meist der Nachweis. Entscheidend sind der Inhalt des Koffers und dessen Zeitwert. Die Beweislast hierüber liegt beim Reisenden. Wird Ihr Handgepäck aus dem Fahrgastraum gestohlen, sieht die Lage etwas anders aus: Da Sie hierauf achtzugeben haben, können Sie keine Entschädigung vom Busunternehmen verlangen, wenn es entwendet wird. Eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei sollten Sie selbstverständlich trotzdem erstatten. Reisende erhalten europaweit Hilfe unter der Notrufnummer 112.
* Urteil des AG München (Az.: 283 Js 5956/15)
Tipps
- Kennzeichnen Sie Ihr Gepäck vor der Abfahrt deutlich mit Ihrem Namen, um Verwechslungen vorzubeugen.
- Wertsachen (Geld, Schmuck, elektronische Geräte, Medikamente) gehören ins Handgepäck.
- Fotografieren Sie Ihren Kofferinhalt vor der Reise.
- Belege und Rechnungen für die verschwundene oder beschädigte Ware erleichtern den Nachweis.
- Bei Stopps ruhig einmal nach dem Gepäck schauen.
Online-Broschüre: Fahrgastrechte bei Fernbusreisen
Welche Rechte habe ich, wenn mein Fernbus Verspätung hat oder ausfällt? Ihre Rechte kurz und knapp in unserer Online-Broschüre.
Dateigröße: 1 MB
Busreisen mit Handicap
Bei Busreisen dürfen Busunternehmen, Reiseveranstalter und Reisevermittler die Buchung oder Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung nicht grundsätzlich ausschließen.
Es sei denn aus Sicherheitsgründen, aufgrund der Bauart des Fahrzeugs oder der Infrastruktur.
Wird Ihre Buchung oder Beförderung abgelehnt, können Sie auf die kostenlose Mitfahrt einer Begleitperson bestehen, wenn durch deren Hilfe Sicherheitsvorschriften eingehalten und Barrieren überwunden werden können.
Während der Busfahrt erhalten Sie Hilfe beim Ein- und Aussteigen, falls außer dem Fahrer noch weiteres Personal an Bord ist.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte die Hilfeleistung mindestens 36 Stunden im Voraus beim Busunternehmen, Busbahnhofsbetreiber, Reiseveranstalter oder Reisevermittler angemeldet werden.
Kostenfreie Beschwerdemöglichkeiten
Was auch immer auf der Reise schief geht: Sie sollten sich zeitnah beschweren. Ihre schriftliche Beschwerde müssen Sie innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab dem Tag der Fahrt beim Busunternehmen einreichen. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie damit rechnen, dass Sie diese gesetzlichen Ansprüche verlieren. Das gilt jedoch nicht für vertragliche Ansprüche. Verlieren Sie also keine Zeit. Antwortet Ihnen das Unternehmen nicht innerhalb von 2 Monaten, gilt Ihre Beschwerde als akzeptiert.
Gelingt es Ihnen nicht, sich mit dem Busunternehmen zu einigen, können Sie sich an das EVZ wenden. Möglich ist auch ein Schlichtungsverfahren bei der SÖP, sofern das Unternehmen dort Mitglied ist.
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