Reparieren statt Wegwerfen: Alles, was Sie über das Recht auf Reparatur wissen müssen

Was gilt, wenn Elektrogeräte unter die gesetzliche Gewährleistung fallen? Was gilt, wenn sie nicht mehr darunter fallen.

Wenn ein Elektrogerät kaputtgeht, ist aktuell der Austausch oft einfacher und günstiger als die Reparatur. Um dem entgegenzuwirken, übermäßigen Konsum zu bekämpfen und die Ziele des „European Green Deal“ (Klimaneutralität der EU bis 2050) zu erreichen, will die Europäische Union die Reparatur von Produkten systematisch fördern. Dazu wurde am 22. März 2023 ein Richtlinien-Vorschlag seitens der Europäischen Kommission für ein Recht auf Reparatur vorgelegt.

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Zusammenfassung: Ein Recht Elektrogeräte in Europa reparieren zu lassen?

  • 77 % der EU-Bürgerinnen und Bürger würden ihre Elektrogeräte eher reparieren als sie wegwerfen.
  • Wir erklären, welche Pflichten Herstellerfirmen und Importeuren aus dieser Regelung erwachsen.
  • Wir informieren anhand von Beispielen, was die EU-Länder tun, damit eine Reparatur für Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiv wird.

Was gilt für Geräte, die noch unter die gesetzliche Gewährleistung fallen?

Vorrang der Reparatur vor dem Austausch

Bei Geräten, bei denen sich innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf in der EU ein Mangel zeigt, können Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung vom Verkäufer die Reparatur oder den Austausch des Produktes verlangen. Wenn beides nicht möglich ist, die Erstattung des Kaufpreises. Die nun vorgeschlagene Richtlinie sieht für Produkte, die noch unter die Gewährleistung fallen, vor, dass die kostenlose Reparatur Vorrang vor dem Austausch hat. Unter der Bedingung, dass die Reparatur nicht teurer ist als der Ersatz. 

Was gilt für Geräte, die nicht mehr unter die gesetzliche Gewährleistung fallen?

Reparaturpflicht für den Hersteller oder den Importeur

Für defekte Geräte, die nicht mehr unter die Gewährleistung fallen, sieht der Vorschlag eine Verpflichtung des Herstellers vor, die Reparatur des Gerätes grundsätzlich anzubieten. Oder, falls dieser nicht in der EU sitzt, für den Importeur. Allerdings gilt das nur für bestimmte Produktkategorien (z. B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Telefone, Fernseher), die "technisch reparierbar" sind und sofern die konkrete Reparatur möglich ist. Wie lange nach dem Kauf die Reparatur des Produktes angeboten werden muss, hängt von der Art des Produktes ab und wird wohl zwischen 5 und 10 Jahren liegen. Die Kosten der Reparaturen sind in diesem Fall jedoch vom Käufer zu tragen.

Damit Verbraucher einfacher eine Reparaturwerkstatt finden können, sollen alle EU-Mitgliedsstaaten zudem eine kostenlose Online-Plattform einrichten.

Schließlich soll ein europaweit einheitliches Formular eingeführt werden, um die Verbraucherinnen und Verbraucher über den Preis und die Bedingungen der Reparatur zu informieren und so den Wettbewerb zu fördern. Das Formular muss vor der Beauftragung der Reparatur eines Produktes ausgehändigt werden.

Forderungen des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland

Der Richtlinienvorschlag muss in den kommenden Monaten noch das Europäischen Parlament und den EU-Rat passieren. Damit er zu einem effektiven Recht auf Reparatur führt, fordert das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland:

- Reparaturpflicht für alle Arten von Produkten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes,

- genaue Definition, in welchen Fällen eine Reparatur „unmöglich“ ist,

- Festhalten an der Idee eines digitalen Produktpasses mit mehr Verbraucherinformationen zu Reparierbarkeit, sozialem und ökologischem Fußabdruck, Lieferkette sowie den gesetzlichen Rechten und kommerziellen Garantien,

- Klarstellung, ob diese Regelungen auch für Software gelten.

Mit dem nun vorgelegten Vorschlag ist ein wichtiger, erster Schritt in Richtung Recht auf Reparatur getan. Aus
Sicht des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland geht der Entwurf an einigen Stellen jedoch nicht weit genug. Vor allem erstreckt sich die Reparaturpflicht laut Entwurf nur auf diejenigen Produkte, die in separaten Ökodesign-Verordnungen erfasst sind. Ein großer Teil der verkauften Elektro-Geräte sind aber Produkte, die gerade nicht unter eine solche Verordnung fallen. Für diese gilt die Pflicht damit weiterhin nicht.  Dies ist für Verbraucher und Umwelt nachteilig.

Was tun die EU-Länder, um Reparaturen zu fördern? Hier einige Beispiele:

Belgien hat den Mehrwertsteuersatz für kleine Reparaturen an Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche auf 6 % gesenkt.

Deutschland hat die Ökodesign-Richtlinie umgesetzt, die die Lieferung von Ersatzteilen innerhalb einer bestimmten Frist vorschreibt.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen beim Kauf auch darüber informiert werden, welche Mängel am Produkt auftreten können, ob und wie das Produkt repariert werden kann und wie viel die Reparatur kostet.

Gewerbetreibende sind verpflichtet, mehr zu recyceln, weniger Abfall zu produzieren und alte elektronische Geräte unter bestimmten Bedingungen zurückzunehmen.

Auch dürfen sie zurück gesandte Produkte, die fast wie neu sind, nicht mehr vernichten.

Das finnische Verbraucherschutzgesetz sieht vor, dass ein Produkt fehlerhaft ist, wenn seine Lebensdauer kürzer ist, als man vernünftigerweise erwarten kann.

Der Gewerbetreibende kann daher gezwungen sein, das Produkt auch mehrere Jahre nach dem Verkauf zu reparieren.

Diese Maßnahme ermutigt ihn dazu, Ersatzteile für einen relativ langen Zeitraum verfügbar zu halten.

Verpflichtung, über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen zu informieren


Seit 2022 sind die Verkäuferinnen und Verkäufer dazu verpflichtet, über die (Nicht-)Verfügbarkeit, von Ersatzteilen zu informieren. Werden keine Informationen gegeben, wird davon ausgegangen, dass die Ersatzteile nicht verfügbar sind. Auf dieser Basis kann der Verbraucher dann seine Kaufentscheidung treffen.

Der Hersteller oder Importeur hat 15 Tage Zeit, um die Ersatzteile zu liefern.  Für bestimmte elektronische und elektrische Produkte müssen Ersatzteile mindestens 5 Jahre ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produktes verfügbar sein. 

Bei der Reparatur bestimmter elektronischer und elektrischer Produkte können Ersatzteile aus zweiter Hand verwendet werden.

Jede Maßnahme, einschließlich Software, die es unmöglich macht, ein Gerät durch eine andere als die von der Marke autorisierte Reparaturwerkstatt zu reparieren oder wiederaufzubereiten, ist verboten.

Jedes Geschäftsgebaren, das den Zugang einer Reparaturwerkstatt zu Ersatzteilen, Bedienungsanleitungen, technischen Informationen oder anderen Werkzeugen, Geräten oder Software, die die Reparatur des Produktes ermöglichen, einschränkt, ist untersagt.

In der Praxis ist es die Herstellerfirma oder der Importeur, der über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen informieren muss. Diese Verpflichtung gilt nur für Käufe in Geschäften, nicht aber für Online-Käufe.

 

Verpflichtender Reparierbarkeits-Index

Seit dem 1. Januar 2021 ist die Angabe eines Reparierbarkeits-Indexes für fünf Gruppen von Haushalts- und Elektronikprodukten (Waschmaschinen mit Bullauge, Smartphones, Laptops, Fernseher, Elektrorasenmäher) Pflicht.

Dieser Index informiert über die Reparaturfähigkeit des betreffenden Produktes.

Unabhängig davon, ob Sie diese Produkte in einem Geschäft in Frankreich oder im Internet kaufen, muss der Reparaturfähigkeits-Index auf dem Produkt oder seiner Verpackung und am Verkaufsort oder neben dem Preis beim Online-Verkauf angezeigt werden, auf einer französischen oder ausländischen Website, wenn diese sich an französische Verbraucherinnen und Verbraucher richtet. 

Konkret handelt es sich um ein einheitliches, farbiges Piktogramm mit einer Bewertung von 1 bis 10. 1 bedeutet, dass Ihr Gerät kaum reparierbar ist, bei der Bewertung 10 kann das Gerät leicht repariert werden.

Der Index wird anhand eines vom zuständigen Ministerium festgelegten Berechnungsschemas erstellt: Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Dokumentationen (z. B. technisches Handbuch), Lieferzeit der Ersatzteile, ihr Preis im Verhältnis zum Verkaufspreis des Produktes, leichte Zerlegbarkeit etc.

Gut zu wissen: Die Herstellerfirmen oder der Importeure vergeben diesen Index und teilen sie den Verkäuferinnen bzw. Verkäufern mit, die wiederum die Kunden informieren müssen.

Die Korrektheit der vergebenen Note kann von den zuständigen Behörden kontrolliert werden.

Der Reparaturindex soll demnächst auf weitere Produktkategorien ausgeweitet und ab 2024 zu einem Nachhaltigkeitsindex weiterentwickelt werden, der neue Kriterien wie die Robustheit oder die Zuverlässigkeit der Produkte berücksichtigt.

 

Sichtbarkeit von Reparaturwerkstätten

Das zuständige französische Ministerium stellt Informationen auf seiner Webseite zur Verfügung, auf der Sie einen Fachmann finden können, der Produkte repariert, recycelt, zurückkauft oder eine andere Lösung anbietet, um die Nutzungsdauer von Produkten zu verlängern.

Die Website bietet auch praktische Tipps für verantwortungsbewusstes Einkaufen, Werkzeuge oder Gegenstände, die man mit seinen Nachbarn teilen kann und vieles mehr.

 

Verlängerung der Garantie

Um die Reparatur statt des Austausches defekter Produkte zu fördern, wird die Verjährung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte während der Zeit der Reparatur Ihres Geräts ausgesetzt oder aber um 6 Monate verlängert, wenn Sie sich für eine Reparatur entscheiden.

Tauscht der Verkäufer das Gerät aus, anstatt es wie von Ihnen gewünscht zu reparieren, verlängert sich die Geltungsdauer der Gewährleistungsrechte sogar um 2 Jahre.

 

Verbot von geplanter Obsoleszenz

Geplante Obsoleszenz ist definiert als "der Einsatz von Techniken, mit denen der für das Inverkehrbringen eines Produktes Verantwortliche dessen Lebensdauer bewusst verkürzen will, um die Austauschrate zu erhöhen" (Artikel L.441-2 des Verbraucherschutzgesetzes).

Ebenfalls verboten sind in Frankreich:

  • jede Technik, einschließlich Software, die darauf abzielt, die Reparatur oder Neuverpackung eines Geräts unmöglich zu machen (Art. L.441-3 des Verbrauchergesetzbuchs)
  • jede Vereinbarung oder Praxis, die darauf abzielt, den Zugang eines Reparaturfachmanns zu Ersatzteilen, Gebrauchsanweisungen, technischen Informationen oder zu allen anderen Instrumenten, Geräten oder Software, die die Reparatur von Produkten ermöglichen, zu beschränken" (Art. L. 441-4 des Verbrauchergesetzbuchs).

Geplante Obsoleszenz gilt als Täuschung, die mit bis zu zwei Jahren Haft und 300.000 € Geldstrafe geahndet werden kann (Art. L 454-6 des Verbraucherschutzgesetzes).

Um die geplante Obsoleszenz von Geräten und insbesondere von Smartphones zu begrenzen, müssen Sie darüber informiert werden, wie lange Ihr Gerät aufeinanderfolgende Updates verkraften kann.

 

Einrichtung eines Reparaturfonds

Um die Höhe der von den Verbrauchern zu zahlende Reparaturkosten zu reduzieren, möchte Frankreich einen Reparaturfonds einrichten, der über das Verursacherprinzip finanziert wird.

Die Hersteller müssen zu diesem Zweck der sogenannten "Öko-Stelle" beitreten und einen Geldbetrag an sie zahlen.

Dieser Geldbetrag wird in einen Fonds eingezahlt, aus dem 10 % der Kosten für Reparaturen finanziert werden sollen, die von zertifizierten Fachleuten durchgeführt werden.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlen also für die Reparatur ihres defekten Produktes, für das die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aufgrund von Fristablauf nicht mehr gelten, etwas weniger.

Die Reparaturwerkstatt muss sich selbst um die Übernahme dieser 10 % aus dem Fond kümmern.

Der Fonds soll bis Ende 2022 eingerichtet werden und zunächst für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten zur Verfügung stehen.

Die Verkäuferin bzw. der Verkäufer muss die Bereitstellung von Ersatzteilen während der geschätzten Lebensdauer des Produkts sicherstellen.

Es gibt keine Informationspflicht über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, doch die Verkäuferin bzw. der Verkäufer muss die Verbraucherin bzw. den Verbraucher informieren, wenn die Waren nicht mehr hergestellt werden.

In Irland sind die Verkäuferinnen bzw. die Verkäufer nicht verpflichtet, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen zu informieren.

Sofern der Verkäufer oder die Verkäuferin jedoch im Angebot, der Werbung oder einer Beschreibung des Produkts damit wirbt, dass Ersatzteile und ein angemessener Kundendienst für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden, kann sich der Verbraucher darauf berufen.

Der Mehrwertsteuersatz für kleine Reparaturen an Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche wurde auf 13,5 % gesenkt.

Kroatien hat die Ökodesign-Richtlinie umgesetzt, die die Lieferung von Ersatzteilen innerhalb einer bestimmten Frist vorschreibt.

Die Verkäuferin bzw. der Verkäufer muss Ersatzteile für technische Produkte und Fahrzeuge während der Geltungsdauer der Herstellergarantie bereitstellen.

Luxemburg hat den Mehrwertsteuersatz auf 8 % für kleine Reparaturen an Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche gesenkt.

Wenn in Malta Produkte gewartet oder Teile ausgetauscht werden müssen, muss dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab dem Lieferdatum möglich sein.

Außerdem gilt in Malta ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5 % für kleine Reparaturen an Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche.

Die Niederlande haben den Mehrwertsteuersatz für kleine Reparaturen an Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche auf 9 % gesenkt.

Um Elektroschrott zu bekämpfen, hat Österreich Reparaturgutscheine eingeführt.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihre Altgeräte (einschließlich Smartphones) reparieren lassen wollen, können diese Gutscheine bekommen, die die Hälfte der Reparaturkosten bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro abdecken. 

Polen hat, je nach Produkt (Waschmaschinen, Kühlgeräte, Monitore etc.), seit 1. April 2021 ein Recht auf Reparatur mit einer Ersatzteilpflicht für 7 bis 10 Jahre, eingeführt.

Polen wendet außerdem einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 8 % auf kleine Reparaturen an Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche an.

Die Herstellerfirma ist verpflichtet, Ersatzteile ab dem Datum des Inverkehrbringens 10 Jahre lang zu liefern.

Portugal wendet einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 6 % auf kleine Reparaturen an Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche an.

Die Herstellerfirma muss während der geschätzten Lebensdauer des Produkts Ersatzteile bereitstellen.

In Slowenien müssen Verkäuferinnen und Verkäufer bei Vertragsabschluss eine spezielle Garantie für bestimmte technische Güter geben, die Montage- und Gebrauchsanweisungen enthält und sie dazu verpflichtet, während der Garantiezeit kostenlos für die Behebung von Mängeln zu sorgen.

Das Herstellerunternehmen muss außerdem mindestens drei Jahre lang nach Ablauf der Garantiezeit gegen Bezahlung die Produkte reparieren und Ersatzteile liefern.

Dieser Kundendienst wird vom Hersteller selbst oder von einem Dritten erbracht.

Schließlich wendet Slowenien einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 9,5 % auf kleine Reparaturdienstleistungen an Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche an.

Die Herstellerfirmen müssen Ersatzteile bereithalten und 10 Jahre lang nach Ende der Herstellung des Produkts einen technischen Service anbieten.

Schweden hat die Mehrwertsteuer für die Reparatur von Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche von 25 % auf 12 % gesenkt.

Bei großen Elektrogeräten dürfen Handwerker Reparaturen 50 % unter den tatsächlichen Kosten anbieten, die Preisdifferenz wird vom Staat bezahlt.

Schwedische Verbraucherinnen und Verbraucher können ebenfalls eine Steuerermäßigung von 50 % erhalten, wenn sie nachweisen können, dass sie Reparaturen an Kleidung, Vorhängen und Bettwäsche durchgeführt haben, aber auch eine Reparatur, Installation oder Wartung von IT-Geräten (Computer, Tablet-PC, Spielkonsole, Fernseher, Smartphone) zu Hause durchgeführt haben, sowie eine Aktualisierung oder Installation von Betriebssystemen und Computerprogrammen.

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