Kontaktaufnahme mit dem Europäischen Verbraucherzentrum
Sie haben eine Frage zu allgemeinen Verbraucherthemen im Alltag oder Sie möchten eine Beschwerde gegen ein Unternehmen aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich einreichen?
Dann befolgen Sie bitte unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung, sodass wir Ihnen schnellstmöglich helfen können.
Wichtig bei einer Beschwerde: Vollmacht ausfüllen
Halten Sie bitte Ihre Dokumente zum Hochladen bereit. Bei einer Beschwerde benötigen wir außerdem eine unterschriebene und eingescannte Vollmacht von Ihnen.
COVID-19: Beratung vor Ort nur nach Terminabsprache
Beratungen vor Ort sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Persönliche Termine können von Dienstag bis Donnerstag wahrgenommen werden. Nutzen Sie für eine Terminvereinbarung vor Ort bitte unsere Formular-Funktion.
Wir melden uns dann bei Ihnen, um den genauen Termin mit Ihnen abzustimmen.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland beteiligt sich am Kampf gegen COVID-19.
In dieser außergewöhnlichen Situation setzen wir alles daran, die bestmögliche Qualität unserer Beratungsleistungen aufrechtzuerhalten.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kontaktaufnahme
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und eine Beschwerde gegen einen Händler im EU-Ausland, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich einreichen wollen oder eine sonstige Frage zu Ihren Verbraucherrechten haben, vervollständigen Sie bitte das dafür vorgesehene Formular.
- Sollten Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich haben, wenden Sie sich bitte an das Verbraucherzentrum in Ihrem Land.
Auch dann, wenn sich Ihre Beschwerde gegen einen Händler aus Deutschland richtet. In unserer Übersicht finden Sie die Kontaktdaten der Europäischen Verbraucherzentren.
- Sollten Sie Ihren Wohnsitz weder in Deutschland noch in der EU, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich haben, dürfen wir Ihre Beschwerde oder Anfrage leider nicht bearbeiten.
Wichtiger Hinweis: Verjährung
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Beschwerde durch uns die Verjährung nicht hemmt.
Sollte Ihr Anspruch zu verjähren drohen, weil sich die Sache schon vor längerer Zeit zugetragen hat, ist Eile geboten.
Um die Verjährungsfrist zu hemmen, müssen Sie vor Ablauf der Frist vor Gericht Klage erheben.
Informationsanfrage & Beschwerde-Formular
Informationsanfrage
Welche Rechte habe ich beim Online-Kauf? Wie erkenne ich einen seriösen Online-Shop? Welche Rechte habe ich, bei Flugverspätung oder Gepäckverlust?
Sie haben eine Frage zum Verbraucheralltag in der EU und wissen nicht weiter?
Dann kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular.
Beschwerde einreichen
Sie haben Streit mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Staat, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich und kommen alleine nicht weiter, zum Beispiel die Airline hat Ihre Entschädigungsansprüche trotz Flugausfall abgewiesen?
Nutzen Sie bitte das unten stehende Formular, um Kontakt mit uns aufzunehmen.