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EU-Führerschein: Regeln, Fristen, Strafen

Seit 2013 werden in der EU nur noch einheitliche EU-Führerscheine ausgestellt. Die Gültigkeit beträgt je nach Mitgliedstaat zwischen 10 und 15 Jahren. In Deutschland sind es 15 Jahre.

Wer also einen Führerschein neu erwirbt, verliert oder aus anderen Gründen neu beantragen muss, erhält einen zeitlich befristeten EU-Führerschein. Das gilt sowohl für den Pkw- als auch für den Motorradführerschein.

Wir erklären, was es mit dem EU-Führerschein auf sich hat.

Hintergründe der Neuregelung

Ziel der Neuregelung ist es

  • dass die derzeit in der EU gültigen 110 Führerschein-Arten aus dem Verkehr gezogen werden,
  • dass Fahrverbote auch in anderen Staaten leichter anerkannt werden können,
  • dass das Lichtbild aktuell ist und die Führerscheine in regelmäßigen Abständen an den Stand der Technik angepasst werden können (Chipkarte, Sicherheitsmerkmale etc.)
  • dass bei jeder Neubeantragung die Fahrtauglichkeit neu beurteilt werden kann (von dieser Möglichkeit hat Deutschland bislang keinen Gebrauch gemacht).


Alte Führerscheine werden weiterhin anerkannt – auch im EU-Ausland – müssen aber bis spätestens 19. Januar 2033 gegen den EU-Führerschein ausgetauscht werden.

Um einen großen Run auf die Behörden zu vermeiden, hat Deutschland den Umtausch zeitlich gestaffelt. Es gelten folgende Umtauschfristen (geregelt in der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung FeV).

Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersUmtausch bis
Vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Januar 2022
1959 - 196419. Januar 2023
1965 - 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

Karten-Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden: *

AusstellungsjahrUmtausch bis
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

* Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

FAQ: Führerschein umtauschen


Wo muss der Führerschein umgetauscht werden?

Sie gehen zur Führerscheinstelle an Ihrem Hauptwohnsitz und stellen dort einen Antrag auf Umtausch des Führerscheins. Benötigt werden der Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der bisherige Führerschein. Der Umtausch kostet in Deutschland ca. 25 Euro.

Eine erneute Prüfung oder ein Gesundheitscheck ist für PKW- und Motorad-Führerscheine nicht erforderlich.

Ich habe die Frist zum Umtausch versäumt. Was nun?

Dann sollten Sie zeitnah einen Termin vereinbaren. Denn der Umtausch ist verpflichtend.

Bei einer Verkehrskontrolle in Deutschland droht sonst ein Bußgeld von 10 Euro.

Welche Folgen hat es, wenn ich mit einem abgelaufenen Führerschein im Ausland fahre?

Mit einem Führerschein, der vor 2013 ausgestellt wurde (egal ob Papier- oder Plastikführerschein) können Sie bis 2033 in anderen EU-Ländern fahren. Denn erst 2033 verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit in der EU.

Wenn Sie einen ab 2013 ausgestellten EU-Führerschein besitzen und dieser in Deutschland nicht mehr gültig ist (frühestens ab 2028 möglich), kann dies bei Fahrten im europäischen Ausland unter Umständen zu einem Bußgeld führen. Mietwagenbuchungen werden mit einem abgelaufenen EU-Führerschein nicht möglich sein. 

Wo beantrage ich einen EU-Führerschein, wenn ich meinen Wohnsitz im EU-Ausland habe?

Wer seinen Wohnsitz in einem anderen EU-Land, Norwegen oder Island hat, muss sich bezüglich des Umtauschs an die dortige Behörde wenden, um dort einen EU-Führerschein zu beantragen.

Die Voraussetzungen und das Verfahren sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich.

Hier erhalten Sie Informationen zum Führerscheinumtausch in Frankreich.

Kann ich einen EU-Führerschein im Ausland machen, um die MPU zu umgehen?

Nach einem Führerscheinentzug in Deutschland wird für die Wiedererteilung oft eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt. Viele Betroffene überlegen, ob sie stattdessen im Ausland eine neue Fahrerlaubnis erwerben können.

Dies ist jedoch kaum möglich. Der so genannte "Führerscheintourismus" wurde durch europäische Regelungen stark eingeschränkt:

  • Ein Führerschein kann nur in dem Land erworben werden, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Wer weniger als 185 Tage im Jahr in einem anderen EU-Land lebt, kann dort keinen Führerschein legal erwerben.
  • Ein EU-Mitgliedstaat kann einen ausländischen Führerschein ablehnen, wenn die Fahrerlaubnis im eigenen Land entzogen wurde und die Voraussetzungen für eine Neuerteilung nicht erfüllt sind (z. B. eine angeordnete MPU).

Folgen von Ordnungswidrigkeiten für Inhaber ausländischer EU-Führerscheine


a) in Deutschland

Jeder Autofahrer, der in Deutschland den Verkehr gefährdet, kann Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg erhalten. Mit spätestens acht Punkten verliert man die Fahrerlaubnis. Die Vorschriften über Entzug, Aussetzung und Aufhebung der Fahrerlaubnis, sowie das Punktesystem, gelten für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen. Ist die Fahrerlaubnis entzogen, verliert man das Recht, in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu fahren. Dies gilt also auch für Besitzer von ausländischen Führerscheinen.

b) im Ausland

Bei einen Verkehrsverstoß in einem anderen Land hängen die Folgen von den Praktiken der dortigen Polizei und Verwaltung ab, die von Staat zu Staat mitunter stark variieren. In einer Entscheidung aus dem Jahr 2015 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar, dass ein Land auch dann ein Fahrverbot aussprechen kann, wenn der Führerschein in einem anderen EU-Land ausgestellt wurde.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.

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