EU-Führerschein: Regelungen und Fristen

Seit 2013 werden europaweit nur noch einheitliche EU-Führerscheine ausgestellt. Je nach Mitgliedstaat beträgt die Gültigkeit zehn bis 15 Jahre. Wer einen Führerschein verliert, erwirbt oder aus sonstigen Gründen neu beantragen muss, erhält also den zeitlich befristeten EU-Führerschein. Wir erklären, was mit der Neuregelung erreicht werden soll.

Mit der Neuregelung soll erreicht werden,

  • dass die momentan in der EU gültigen 110 Führerschein-Arten aus dem Verkehr gezogen werden,
  • dass Fahrverbote auch in anderen Staaten leichter anerkannt werden können,
  • dass das Lichtbild aktuell ist und die Führerscheine in regelmäßigen Intervallen dem Stand der Technik angepasst werden können (Chipkarte, Sicherheitsfeatures etc.) und
  • dass bei jeder Neubeantragung die Fahrtauglichkeit neu evaluiert werden kann (von dieser Möglichkeit hat Deutschland vorerst keinen Gebrauch gemacht).

Alte Papier-Führerscheine werden weiterhin anerkannt – auch im EU-Ausland – müssen aber bis spätestens 19. Januar 2033 gegen den EU-Führerschein ausgetauscht werden. Um einen großen Run auf die Behörden zu vermeiden, wird es in den meisten Ländern voraussichtlich eine zeitliche Staffelung des Umtauschs geben. In Deutschland wurden folgende Umtauschfristen festgelegt.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersUmtausch bis
Vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Januar 2022
1959 - 196419. Januar 2023
1965 - 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: *

AusstellungsjahrUmtausch bis
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

* Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Folgen von Ordnungswidrigkeiten für Inhaber von ausländischen Führerscheinen

a) in Deutschland

Jeder Autofahrer, der in Deutschland den Verkehr gefährdet, kann Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg erhalten. Mit spätestens acht Punkten verliert man die Fahrerlaubnis. Die Vorschriften über Entzug, Aussetzung und Aufhebung der Fahrerlaubnis, sowie das Punktesystem, gelten für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen. Ist die Fahrerlaubnis entzogen, verliert man das Recht, in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu fahren. Dies gilt also auch für Besitzer von ausländischen Führerscheinen.

b) im Ausland

Bei einen Verkehrsverstoßin einem anderen Land hängen die Folgen von den Praktiken der dortigen Polizei und Verwaltung ab, die von Staat zu Staat mitunter stark variieren. In einer Entscheidung aus dem Jahr 2015 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar, dass ein Land auch dann ein Fahrverbot aussprechen kann, wenn der Führerschein in einem anderen EU-Land ausgestellt wurde.

Kann man die MPU (umgangssprachlich "Idiotentest") umgehen?

Wenn man nach einem Verkehrsdelikt den Führerschein entzogen bekommen hat, wird für einen Neuerwerb nicht selten eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU / umgangssprachlich „Idiotentest“) verlangt. Viele stellen sich daher die Frage, ob es möglich ist, den Führerschein in einem anderen Land einfach neu zu machen, ohne die MPU ablegen zu müssen.

Dies ist eigentlich nicht möglich, da mittlerweile mehrere Europäische Gerichtsentscheide und Richtlinien dem Führerscheintourismus enge Grenzen setzen. So kann zum einen der Führerschein nur in dem Land erworben werden, in dem man schon länger wohnt.

Zum anderen können die Mitgliedstaaten einen ausländischen Führerschein ablehnen, wenn die Fahrerlaubnis im eigenen Land entzogen wurde und die Voraussetzungen für eine Neuerteilung nicht vorliegen, wie z. B. ein angeordnete MPU.

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