Zahlungen ins EU-Ausland
Lesedauer: 12 Minuten
Sie wollen eine Zahlung in ein anderes EU-Land vornehmen? Oder ein SEPA-Lastschriftverfahren einrichten, zum Beispiel um die Stromrechnung für Ihr Ferienhaus im Nachbarland zu bezahlen?
Wir geben Ihnen wichtige Informationen zu den Bezahlarten und erklären, welche Sie meiden sollten.
Durch die richtige Wahl des Zahlungsmittels können Sie sich auch vor Betrugsmaschen und unseriösen Anbietern schützen.
SEPA-Überweisung
Dank SEPA („Single Euro Payments Area“) sind Überweisungen ins EU-Ausland recht einfach.
Wird die Überweisung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Staaten, Island, Norwegen und Liechtenstein) in Euro vorgenommen, benötigen Sie nur die IBAN des Empfängers: die IBAN setzt sich aus einem Länderkürzel, einer Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer zusammen.
Hat die Kontonummer weniger als zehn Ziffern, wird sie vorne mit Nullen ergänzt.
Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht verschreiben, sonst besteht die Gefahr, dass der Geldbetrag einem anderen Konto gutgeschrieben wird.
Lassen Sie sich die Kontodaten des Empfängers am besten schriftlich geben. So schleichen sich weniger Fehler ein.
Für eine Überweisung in ein anderes Land des SEPA-Raumes verlangen einige Banken zusätzlich einen BIC (Business Identifier Code).
Dies ist eigentlich nicht mehr notwendig – wird zum Teil aber immer noch praktiziert. Halten Sie diese Nummer also ebenfalls bereit. Er besteht aus 8 oder 11 Zeichen.
Ist die Nummer zu kurz und wird vom System der Bank nicht akzeptiert, fügen Sie hinten einmal oder auch mehrfach den Buchstaben X ein (z. B. BAEL3DRXXX).
Kosten einer SEPA-Überweisung
Ihre Bank darf Ihnen für eine grenzüberschreitende SEPA-Überweisung keine höheren Kosten berechnen als für eine innerstaatliche Überweisung. Hierfür müssen aber folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie führen die Überweisung in Euro aus,
- der Überweisungsbetrag übersteigt nicht 50.000 Euro,
- Sie überweisen den Geldbetrag in einen anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Staaten, Island, Norwegen und Liechtenstein).
Bitte beachten Sie, dass für Überweisungen in Nicht-Euro-Staaten für die Währungsumrechnung zusätzlich Gebühren anfallen könnten.
Gut zu wissen
Bei grenzübergreifenden Zahlungen finden Sie auf Ihrem Kontoauszug häufig den Hinweis: „AWV-Meldepflicht beachten“.
Das heißt, dass Sie Überweisungen über 12.500 Euro der Bundesbank melden müssen.
Das gilt auch, wenn Sie eine so hohe Zahlung aus dem Ausland erhalten. Näheres dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesbank.
Dauer einer grenzüberschreitenden Überweisung
Grenzüberschreitende SEPA-Überweisungen in Euro müssen innerhalb eines Bankarbeitstages ausgeführt werden.
Es kann aber sein, dass das Geld nicht immer am darauffolgenden Tag auf dem Empfängerkonto eingeht. Denn Banken dürfen Uhrzeiten angeben, bis wann Überweisungsaufträge ausgeführt werden.
In der Regel liegt dieser sogenannte „Cut-off“-Zeitpunkt wochentags zwischen 12 und 20:15 Uhr. Von Bank zu Bank kann der Zeitpunkt variieren.
Beispiel
Ihre Bank hat einen „Cut-off“-Zeitpunkt von 16 Uhr.
- Sie nehmen an einem Montag um 15:30 Uhr eine Überweisung vor. Sie sind innerhalb der Annahmefrist. Das Geld wird noch am Montag an das Empfängerkonto weitergeleitet und kommt am Dienstag an.
- Sie überweisen an einem Montag um 16:30 Uhr einen Geldbetrag. Die Annahmefrist Ihrer Bank ist verstrichen. Der Auftrag wird also erst am Dienstag bearbeitet. Das Geld kommt am Mittwoch an.
Risiken einer SEPA-Überweisung
Unseriöse Anbieter
Ein großer Nachteil ist, dass Überweisungen überhaupt nicht beziehungsweise nur innerhalb eines sehr engen Zeitfensters rückgängig gemacht werden können.
Sobald das Geld dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde, kann Ihre Bank es nicht mehr zurückholen.
Das wird insbesondere beim Bezahlen per Vorkasse zum Problem, d. h. wenn Sie das Geld vorab für die bestelle Ware überweisen sollen.
Unseriöse Anbieter bestehen daher häufig auf Vorkasse per Banküberweisung.
Hinzu kommt, dass wenn es sich um ein Konto im EU-Ausland handelt, es schwieriger ist, den Kontoinhaber zu ermitteln und das Geld ggf. über ein Gerichtsverfahren zurückzubekommen.
Was passiert bei einer Fehlbuchung?
Nach einer Fehlbuchung kann es äußerst kompliziert werden, sein Geld zurückzubekommen.
Das Geld wird nur dann automatisch von der Bank zurückgebucht, wenn die Zahlung zum Beispiel wegen eines Zahlendrehers keinem bestehenden Konto zugeordnet werden kann. Hierfür können Ihnen dennoch Bearbeitungsgebühren berechnet werden.
Solange IBAN und BIC existieren, überprüft die Bank des Empfängers nicht, ob der angegebene Zahlungsempfänger mit dem Kontoinhaber übereinstimmt.
Wenn Sie also einen Geldbetrag auf ein falsches Konto überweisen, müssen Sie sich anschließend mit dem tatsächlichen Empfänger auseinandersetzen und Ihn um die Rückzahlung des Geldes bitten.
Ihr Geldinstitut muss Ihnen alle verfügbaren und notwendigen Informationen geben, damit Sie die Erstattung des überwiesenen Betrags beim Empfänger geltend machen können. Die Aufforderung zur Auskunft müssen Sie schriftlich stellen. Doch auch hier gilt: ist die Bank im Ausland, ist es ungleich komplizierter dieses Recht einzufordern.
Sofortüberweisung, Giropay & Co.
Die „Sofortüberweisung“ ist ein Produkt des Zahlungsdienstleisters „Klarna“ aus Schweden.
Wenn Sie beim Einkauf im Internet die Zahlungsart „Sofortüberweisung“ wählen, erhalten Sie von Klarna ein bereits vorausgefülltes Überweisungsformular. Dieses enthält den Kaufpreis sowie die Bankdaten des Verkäufers.
Sie müssen nur noch Ihre Kontonummer eintragen. Zudem benötigt Klarna von Ihnen Ihre Onlinebanking-Zugangsdaten. Klarna weist darauf hin, dass diese Daten nicht gespeichert werden.
Klarna führt dann die Überweisung in Ihrem Namen bei Ihrer Bank aus. Und versendet im Anschluss eine Zahlungsbestätigung an den Verkäufer.
Bei „Giropay“ erhalten Sie ebenfalls ein vorausgefülltes Überweisungsformular. Allerdings werden Sie auf die Seite Ihrer Bank weitergeleitet und müssen die Überweisung selbst ausführen.
Genauso handhaben es u. a. „iDeal“ aus den Niederlanden, „przelewy24“ aus Polen und „eps Online-Überweisung“ aus Österreich.
Vorteil:
Sie erhalten Ihre Ware schneller. Denn Online-Händler versenden die Ware bereits, sobald die Zahlungsbestätigung von Klarna eingegangen ist und nicht erst, wenn das Geld dem Konto tatsächlich gutgeschrieben wurde.
Nachteil:
Der Zahlungsdienstleister erhält Zugriff auf Ihre Bankdaten sowie Ihre PIN/TAN. Außerdem könnte er theoretisch auch den Kontostand und andere Zahlungen/Daueraufträge auslesen.
SEPA-Lastschrift
Im Alltag kommen Verbraucher um Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigungen und Abbuchungsverfahren) kaum herum.
Versicherungen, Strom-, Gas-, Telefon- und Internetanbieter werden meist auf diese Weise bezahlt.
Wie funktioniert das SEPA-Lastschriftverfahren?
Lastschriftverfahren können seit Ende 2009 grenzüberschreitend durchgeführt werden. Auf diesem Weg können Sie z. B. Stromrechnungen für ein Ferienhaus in Frankreich bezahlen.
Hierfür müssen Sie dem Stromanbieter den Zugriff auf Ihr Konto gestatten. Man spricht dabei von der Erteilung einer Einzugsermächtigung bzw. eines SEPA-Mandats.
Bei der SEPA-Lastschrift besteht die Möglichkeit, die Zahlung wieder rückgängig zu machen. Hierfür haben Sie acht Wochen Zeit, gerechnet ab der Kontobelastung.
Welche Hindernisse können auftreten?
Unternehmen im Ausland weigert sich, Geldbeträge vom deutschen Konto einzuziehen
Obwohl Unternehmen seit Inkrafttreten der sog. SEPA-Verordnung (VO Nr. 260/2012) nicht mehr vorschreiben dürfen, in welchem Land der EU das Konto zu führen ist, von dem die Lastschrift getätigt werden soll, weigern sich Unternehmen im EU-Ausland trotzdem noch häufig, Geldbeträge von einem deutschen Konto einzuziehen.
Sie sollten daher mit dem Unternehmen vorab klären, ob es Zahlungen über Ihr deutsches Konto akzeptiert. Wenn nicht, können Sie sich mit einer entsprechenden Beschwerde an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland wenden.
Wer längere Zeit im Ausland lebt, für den kann die Eröffnung eines Kontos vor Ort praktisch sein.
Vorsicht beim Kontowechsel
Wenn Sie per Lastschrift gezahlt haben und ein Unternehmen Ihnen den Betrag erstatten möchte, erfolgt dies auf das Konto von dem gezahlt wurde. Dies sollten Sie bedenken, wenn Sie zwischenzeitlich Ihr Konto wechseln.
Tipp: Solange noch Abbuchungen oder Erstattungen zu erwarten sind, sollten Sie Ihr Konto nicht auflösen.
Lastschriftzahlung über einen Zahlungsdienstleister
Wenn Sie bei einem Online-Kauf die Zahlung über einen Dienstleister abwickeln, z. B. PayPal oder Klarna, streckt dieser den Kaufpreis an den Verkäufer vor.
In der Regel bucht dann der Zahlungsdienstleister den Betrag per Lastschrift von Ihrem Konto ab.
Mögliche Probleme bei Rückbuchungen:
Sollten Sie nun Ihre Zahlung rückgängig machen, z. B. weil die bestellte Ware nicht geliefert wurde, kann folgendes Problem auftreten:
Durch die Rückbuchung holen Sie sich das Geld von Ihrem Zahlungsdienstleister zurück, obwohl Sie es eigentlich vom Verkäufer fordern müssten.
Da Ihr Konto beim Zahlungsdienstleister nun im Minus ist, werden Sie vom Dienstleister Zahlungsaufforderungen erhalten.
Beachten Sie:
Durch die Einschaltung eines Zahlungsdienstleisters als „Dritten im Bunde“ haben Sie zwei voneinander zu trennende Vertragsbeziehungen.
Probleme mit der Lieferung oder der Qualität der Ware sind ausschließlich mit dem Verkäufer zu klären. Probleme bei der Zahlung ausschließlich mit dem Zahlungsdienstleister.
Kartenzahlung
Die Kreditkarte ist bei grenzüberschreitenden Zahlungen im Internet die gängigste Zahlungsart.
Zwei-Faktor-Authentifizierung
Zahlungen im Internet werden bevorzugt mit Kredit- und Debitkarten getätigt.
In aller Regel akzeptieren alle Online-Shops in der EU diese Karten. Zum Bezahlen müssen Sie dem Verkäufer Ihre Kartendaten bekannt geben (Karteninhaber, 16-stellige Kartennummer, Prüfziffer auf der Rückseite sowie das Ablaufdatum).
Vor jeder Zahlung von mehr als 30 Euro oder nach mehreren Zahlungen, die in der Summe 150 Euro übersteigen, muss ein weiteres Sicherheitsmerkmal (TAN, Passwort oder Fingerabdruck) angegeben werden.
In den meisten Fällen ist dies eine gesonderte TAN (Transaktionsnnummer), die nur für eine Zahlung gültig ist. Die Nummer erhalten Sie in der Regel per SMS oder E-Mail, über einen ChipTan-Generator oder eine App.
Es gibt je nach Karte unterschiedliche Sicherheitsverfahren (sog. 3D-Secure-Verfahren) für die man sich vorab registrieren muss: „Verified by Visa“ (VISA), „Mastercard Identity Check“ (Mastercard) und „Safekey“ (American Express).
Sie werden bei diesen Verfahren von der Internetseite des Online-Händlers automatisch auf die entsprechende Seite weitergeleitet.
Wie teuer ist die Kartenzahlung im Internet?
Die Kosten für die Bereitstellung einer Kredit- oder Debitkarte und ihre Nutzung variieren stark. Werfen Sie einen Blick in die Preisverzeichnisse der Banken. Vergleichen lohnt sich.
Das Bezahlen mit diesen Karten ist in den Euro-Ländern kostenlos.
Bei Fremdwährungen können für jede Zahlung Zusatzkosten von in der Regel nicht mehr als 2 % des Betrages entstehen.
Vorsicht Kreditzinsen
Wenn Sie eine Zahlung vornehmen, streckt Ihnen die Bank das Geld vor. Sie gibt Ihnen also einen Kredit. Diesen müssen Sie innerhalb einer bestimmten Zeit zurückzahlen.
Bei den meisten Kreditkarten wird Ihnen der Geldbetrag am Ende des Monats von Ihrem Konto abgebucht (sogenannte „Charge-Kreditkarten“).
Einige Kreditkarten verfügen dagegen über eine Teilrückzahlungsfunktion (sogenannte „Revolving-Kreditkarte“). Sie zahlen den Preis in mehreren Raten über einen vereinbarten Zeitraum zurück. Hierfür berechnet das Kreditkartenunternehmen in der Regel Zinsen.
Diese können wesentlich höher sein, als bei einem Verbraucherkredit, den Sie bei Ihrer Bank in Anspruch nehmen könnten. Um diese Zinsen zu vermeiden, sollten Sie über Ihr Online-Kreditkartenkonto die Teilzahlungsfunktion deaktivieren.
Kann ich eine Kartenzahlung stornieren?
Wenn Sie auf Ihrer Abrechnung Zahlungen entdecken, die Sie nicht selbst getätigt haben (z. B. weil Ihre Karte gestohlen wurde), können Sie diesen Abbuchungen widersprechen. Wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Bank.
Bei Kreditkartenzahlungen gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, auch autorisierte Zahlungen wieder rückgängig zu machen. Beispiel: der Händler hat die bestellte und bezahlte Ware nicht geliefert.
Man spricht bei dieser Rückbuchungsmöglichkeit von einem sog. „Chargeback“. Unterrichten Sie Ihre Bank. Es gelten unterschiedliche Fristen (zwei Wochen bis vier Monate).
Der Händler hat jedoch die Möglichkeit, dem „Chargeback“ zu widersprechen. Letztendlich ist es dann Ihre Bank, die entscheidet, ob der Geldbetrag zurückgebucht wird oder nicht.
Tipp: Gerade bei grenzübergreifenden Zahlungen ist das Chargeback erfahren oftmals der einzige Weg sein Geld bei Insolvenz oder Betrug zurückzuerhalten. Auch müssen Sie nicht im Ausland Ihrem Geld hinterherrennen. Ob das Geld erstattet wird, entscheidet allein Ihre Bank.
Achtung Verwechslungsgefahr: Kredit- und Debitkarten
Kredit- und Debitkarten unterscheiden sich äußerlich kaum. Doch es gibt einen wesentlichen Unterschied:
Bei Zahlungen mit Kreditkarte gibt Ihnen Ihre Bank einen Kredit. Diesen müssen Sie innerhalb einer bestimmten Zeit zurückzahlen.
Bei Debitkarten erfolgt die Abbuchung der Zahlung hingegen sofort.
Vorsicht: Autovermietungen im Ausland verlangen als Kaution oftmals eine Kreditkarte. Wenn Sie stattdessen eine Debitkarte vorlegen, wird diese nicht akzeptiert. Sie riskieren, dass Sie weder das Fahrzeug noch die Erstattung Ihrer Zahlung erhalten.
Kann ich mit meiner Girocard (ehemals „EC-Karte“) im Internet bezahlen?
Nein. Nur ganz vereinzelt verfügen Girocards über eine Zusatzfunktion von Mastercard in Form einer 16-stelligen Kartenummer und einer zweistellige Prüfziffer auf der Rückseite. Diese Karten sind dann „internetfähig“.
Was gibt es sonst noch?
Guthabenkarten
Bekanntestes Produkt ist die „Paysafecard“. Doch auch immer mehr Online-Anbieter wie etwa Amazon, Zalando, Spotify oder Google Playstore bieten ihre eigenen Guthabenkarten an.
In Supermärkten, Tankstellen etc. können Sie Guthabenkarten über Beträge zwischen 10 € bis 100 € kaufen. An der Kasse bezahlen Sie die Karte. Sie erhalten dann einen Bon mit einem 16-stelligen Code.
Wenn Sie im Folgenden auf einer Website einkaufen und der Händler Zahlungen per „Paysafecard“ akzeptiert, müssen Sie den Code auf der Internetseite eingeben.
Vorteil:
Sie geben Ihre Bankdaten nicht preis und bezahlen anonym. Die Bezahlmethode ist in den meisten Fällen kostenlos.
Nachteil:
Sie können die Zahlung nicht rückgängig machen. Der Empfänger bleibt anonym. Genutzt wird die Bezahlmethode daher auch gerne von Betrügern, die sich z. B. als Zollbehörde ausgeben und ihre Opfer auffordern, angebliche Gebühren zu zahlen. Hierfür sollen sie den Zahlungscode per E-Mail versenden.
Schecks
In Deutschland ist es schon seit vielen Jahren nicht mehr üblich, Geldbeträge per Scheck zu bezahlen.
In anderen EU-Staaten wie z. B. Frankreich, ist der Scheck jedoch weiterhin ein gängiges Zahlungsmittel, zum Beispiel um Mieten und Gehälter zu bezahlen.
Achtung: bei der Einlösung ausländischer Schecks in Deutschland oder deutscher Schecks im Ausland können hohe Gebühren anfallen. Diese trägt in der Regel der Einlösende. Im Zweifel sollten Sie auf eine andere Bezahlmethode (z. B. Überweisung) bestehen. Sollten Sie regelmäßig Schecks erhalten, kann sich die Eröffnung eines französischen Kontos lohnen.
Bargeldtransfer (Western Union, MoneyGram & Co.)
Elektronische Geldtransferdienste ermöglichen es, Geldbeträge ohne zeitliche Verzögerung an eine andere Person im EU-Ausland zu senden.
Der Empfänger benötigt hierfür kein Bankkonto. Dies bietet sich zum Beispiel an, wenn sich Ihr Kind im Ausland befindet und Sie ihm Geld schicken möchten.
Hierfür müssen Sie den Geldbetrag in einer Filiale oder online einzahlen und erhalten dafür eine Referenznummer, die Sie dem Zahlungsempfänger mitteilen.
Der Zahlungsempfänger kann dann mit dieser Nummer das Geld in bar bei einer Filiale an seinem Aufenthaltsort abholen.
Für solche Bargeldtransfers werden in der Regel hohe Gebühren berechnet.
Sie sollten niemals einen Bargeldtransfer an eine Person durchführen, die Sie nicht persönlich kennen. Einem Zahlungsempfänger ist es nämlich möglich, seine Identität zu verschleiern. Daher wird das Verfahren oftmals von Betrügern ausgenutzt.
Außerdem kann jeder, der über die Referenznummer verfügt sich das Geld auszahlen lassen, wenn keine ordnungsgemäße Identitätsprüfung erfolgt.
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