Überweisung, Lastschrift, PayPal: Tipps für Zahlungen ins EU-Ausland

Lesedauer: 12 Minuten

Sie wollen eine Zahlung in ein anderes EU-Land vornehmen? Oder ein SEPA-Lastschriftverfahren einrichten, zum Beispiel um die Stromrechnung für Ihr Ferienhaus im Nachbarland zu bezahlen?

Wir geben Ihnen wichtige Informationen zu den Bezahlarten und erklären, welche Sie meiden sollten.

Durch die richtige Wahl des Zahlungsmittels können Sie sich auch vor Betrugsmaschen und unseriösen Anbietern schützen.

SEPA-Überweisung – so funktioniert’s

Dank SEPA („Single Euro Payments Area“) sind Überweisungen in andere EU-Länder ganz einfach.

Für Überweisung in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Staaten, Island, Norwegen und Liechtenstein) benötigen Sie lediglich die IBAN des Empfängers: Die IBAN setzt sich aus einem Länderkürzel, einer Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen. Hat die Kontonummer weniger als zehn Ziffern, wird sie vorne mit Nullen ergänzt.

Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht verschreiben, sonst besteht die Gefahr, dass das Geld einem anderen Konto gutgeschrieben wird. Am besten lassen Sie sich die Kontodaten des Empfängers schriftlich geben. So können sich weniger Fehler einschleichen.

Bei Überweisungen in ein anderes Land des SEPA-Raums verlangen manche Banken zusätzlich einen BIC (Business Identifier Code). Dies ist eigentlich nicht mehr notwendig – wird aber teilweise noch praktiziert. Halten Sie also diese Nummer bereit. Sie besteht aus 8 oder 11 Zeichen. Ist die Nummer zu kurz und wird vom System der Bank nicht akzeptiert, fügen Sie am Ende ein oder mehrere X ein (z. B. BAEL3DRXXX).

Darf eine SEPA-Überweisung etwas kosten?

Ihre Bank darf Ihnen für eine grenzüberschreitende SEPA-Überweisung keine höheren Kosten in Rechnung stellen als für eine Inlandsüberweisung. Dafür müssen allerdings drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie überweisen in Euro,
  • Der Überweisungsbetrag beträgt nicht mehr als 50.000 Euro,
  • Sie überweisen den Betrag in einen anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Staaten, Island, Norwegen und Liechtenstein).

Bitte beachten Sie, dass bei Überweisungen in Nicht-Euro-Staaten zusätzliche Gebühren für die Währungsumrechnung anfallen können.

Gut zu wissen

Bei grenzüberschreitenden Zahlungen finden Sie auf Ihrem Kontoauszug häufig den Hinweis: „AWV-Meldepflicht beachten“. 

Das bedeutet, dass Sie Überweisungen über 12.500 Euro bei der Bundesbank melden müssen. Das gilt auch, wenn Sie eine Zahlung dieser Höhe aus dem Ausland erhalten.

Weitere Informationen auf den Internetseiten der Bundesbank. 

Dauer einer grenzüberschreitenden Überweisung

Grenzüberschreitende SEPA-Überweisungen in Euro müssen innerhalb eines Bankarbeitstages ausgeführt werden.

Es kann jedoch sein, dass das Geld nicht immer am nächsten Tag auf dem Konto des Empfängers eingeht. Denn die Banken dürfen Uhrzeiten angeben, bis zu denen sie Überweisungsaufträge ausführen.

In der Regel liegt dieser so genannte „Cut-off“-Zeitpunkt werktags zwischen 12 und 20:15 Uhr. Der Zeitpunkt kann von Bank zu Bank variieren.

Beispiele 

Ihre Bank hat einen „Cut-off“-Zeitpunkt von 16:00 Uhr.

  • Sie überweisen an einem Montag um 15:30 Uhr. Sie sind innerhalb der Annahmefrist. Das Geld wird noch am Montag auf das Empfängerkonto überwiesen und trifft am Dienstag ein.
  • Sie überweisen an einem Montag um 16:30 Uhr. Die Annahmefrist Ihrer Bank ist verstrichen. Der Auftrag wird daher erst am Dienstag bearbeitet. Das Geld kommt am Mittwoch an.

Welche Risiken birgt eine SEPA-Überweisung?

Geld kann nicht zurückgefordert werden – Vorsicht vor Betrügern

Ein großer Nachteil ist, dass SEPA-Überweisungen gar nicht oder nur in einem sehr engen Zeitfenster rückgängig gemacht werden können.

Sobald das Geld auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde, kann Ihre Bank es nicht mehr zurückholen.

Besonders problematisch ist dies bei der Zahlung per Vorkasse, wenn Sie also das Geld für die bestellte Ware vorab überweisen müssen.

Betrügerische Anbieter bestehen daher oft auf Vorkasse per Überweisung.

Hinzu kommt, dass es bei einem Konto im EU-Ausland schwierige ist, den Kontoinhaber ausfindig zu machen und das Geld gegebenenfalls gerichtlich zurückzufordern.


Fehlbuchungen vermeiden

Nach einer Fehlbuchung kann es sehr kompliziert sein, sein Geld zurückzubekommen.

Das Geld wird von der Bank nur dann automatisch zurückgebucht, wenn die Zahlung zum Beispiel wegen eines Zahlendrehers keinem bestehenden Konto zugeordnet werden kann. Dafür können jedoch Bearbeitungsgebühren anfallen.

Solange IBAN und BIC vorhanden sind, prüft die Bank des Empfängers nicht, ob der angegebene Zahlungsempfänger mit dem Kontoinhaber übereinstimmt.

Wenn Sie also einen Betrag auf ein falsches Konto überweisen, müssen Sie sich anschließend mit dem tatsächlichen Empfänger auseinandersetzen und Ihn um die Rückzahlung des Geldes bitten.

Ihr Geldinstitut muss Ihnen alle verfügbaren und notwendigen Informationen geben, damit Sie die Erstattung des überwiesenen Betrags beim Empfänger geltend machen können. Die Aufforderung zur Auskunft müssen Sie schriftlich stellen. Doch auch hier gilt: ist die Bank im Ausland, ist es ungleich komplizierter dieses Recht einzufordern.

Direktüberweisungen mit Klarna, Giropay & Co. – Vor- und Nachteile

Der schwedische Zahlungsdienstleister „Klarna“ bietet mit der „Sofortüberweisung“ ein direktes Überweisungsverfahren an.

Wenn Sie beim Einkauf im Internet die Zahlungsart „Sofortüberweisung“ wählen, erhalten Sie von Klarna ein bereits vorausgefülltes Überweisungsformular. Es enthält den Kaufpreis und die Bankdaten des Verkäufers.

Sie müssen nur noch Ihre Kontonummer eintragen. Außerdem benötigt Klarna Ihre Zugangsdaten für das Onlinebanking. Klarna weist darauf hin, dass diese Daten nicht gespeichert werden.

Klarna führt dann die Überweisung in Ihrem Namen bei Ihrer Bank durch. Anschließend versendet Klarna eine Zahlungsbestätigung an den Verkäufer.

Beim Online-Bezahlverfahren „Giropay“ erhalten Sie ebenfalls ein vorausgefülltes Überweisungsformular. Sie werden jedoch auf die Seite Ihrer Bank weitergeleitet und müssen die Überweisung selbst vornehmen.

Ähnlich verfahren unter anderem „iDeal“ aus den Niederlanden, „przelewy24 aus Polen und „eps Online-Überweisung“ aus Österreich.

Vorteil: Sie erhalten die Ware schneller. Denn die Online-Händler versenden die Ware bereits, wenn die Zahlungsbestätigung, z. B. von Klarna, eingegangen ist und nicht erst, wenn das Geld tatsächlich auf dem Konto gutgeschrieben wurde.

Nachteil: Der Zahlungsdienstleister hat Zugriff auf Ihre Bankdaten und Ihre PIN/TAN. Außerdem könnte er theoretisch auch den Kontostand und andere Zahlungen/Daueraufträge auslesen.

SEPA-Lastschrift –nicht nur bei wiederkehrenden Rechnungen sinnvoll

Im Alltag kommen Verbraucher um Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigungen und Abbuchungsverfahren) kaum herum. Versicherungen, Strom-, Gas-, Telefon- und Internetanbieter werden meist auf diese Weise bezahlt.

Seit Ende 2009 sind Lastschriften auch grenzüberschreitend möglich. So können Sie zum Beispiel die Stromrechnung für Ihr Ferienhaus in Frankreich bezahlen. Dazu müssen Sie dem Stromversorger den Zugriff auf Ihr Konto erlauben. Man spricht dabei von der Erteilung einer Einzugsermächtigung bzw. eines SEPA-Mandats.

Das Gute: Beim SEPA-Lastschriftverfahren haben Sie die Möglichkeit, die Zahlung rückgängig zu machen. Hierfür haben Sie acht Wochen Zeit, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Kontobelastung.

Hindernisse bei grenzüberschreitenden Lastschriftverfahren

Obwohl Unternehmen seit Inkrafttreten der so genannten SEPA-Verordnung (VO Nr. 260/2012) nicht mehr vorschreiben dürfen, in welchem EU-Land das Konto geführt werden muss, von dem die Lastschrift eingezogen werden soll, weigern sich Unternehmen im EU-Ausland häufig noch, Geldbeträge von einem deutschen Konto einzuziehen.

Sie sollten daher vorab mit dem Unternehmen klären, ob es Zahlungen von Ihrem deutschen Konto akzeptiert. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich an das EVZ Deutschland wenden.  

Bei einem längeren Auslandsaufenthalt kann es sinnvoll sein, ein Konto vor Ort zu eröffnen.

Vorsicht gilt auch beim Kontowechsel. Wenn Sie per Lastschrift bezahlt haben und ein Unternehmen Ihnen den Betrag zurückerstatten möchte, erfolgt die Rücküberweisung auf das Konto, von dem die Zahlung erfolgte. Das sollten Sie bedenken, wenn Sie zwischenzeitlich Ihr Konto wechseln.

Tipp: Solange noch Abbuchungen oder Erstattungen zu erwarten sind, sollten Sie Ihr Konto nicht auflösen. 

Lastschrift über Paypal, Klarna & Co. – was Sie beachten sollten

Wenn Sie bei einem Online-Einkauf die Zahlung über einen Dienstleister wie PayPal oder Klarna abwickeln,streckt dieser den Kaufpreis an den Verkäufer vor. In der Regel bucht dann der Zahlungsdienstleister den Betrag dann per Lastschrift von Ihrem Konto ab.

Wenn Sie nun Ihre Zahlung rückgängig machen, z. B. weil die bestellte Ware nicht geliefert wurde, kann folgendes Problem auftreten:

Durch die Rückbuchung holen Sie sich das Geld von Ihrem Zahlungsdienstleister zurück, obwohl Sie es eigentlich vom Verkäufer zurückfordern müssten.

Da Ihr Konto beim Zahlungsdienstleister nun im Minus ist, erhalten Sie von diesem Zahlungsaufforderungen.

Denken Sie daran: Durch die Einschaltung eines Zahlungsdienstleisters als „Dritter im Bunde“ haben Sie zwei voneinander zu trennende Vertragsverhältnisse.

  • Probleme mit der Lieferung oder der Qualität der Ware sind ausschließlich mit dem Verkäufer zu klären.
  • Bei Problemen mit der Zahlung ist der Zahlungsdienstleister Ihr Ansprechpartner.

Online-Zahlung per Kreditkarte

Zahlungen im Internet werden bevorzugt mit Kredit- und Debitkarten getätigt.

In aller Regel akzeptieren alle Online-Shops in der EU diese Karten. Zum Bezahlen müssen Sie dem Verkäufer Ihre Kartendaten bekannt geben (Karteninhaber, 16-stellige Kartennummer, Prüfziffer auf der Rückseite sowie das Ablaufdatum).

Mit der sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung sind Kreditkartezahlungen noch sicherer geworden.

Vor jeder Zahlung von mehr als 30 Euro oder nach mehreren Zahlungen, die in der Summe 150 Euro übersteigen, muss ein weiteres Sicherheitsmerkmal (TAN, Passwort oder Fingerabdruck) angegeben werden.

In den meisten Fällen ist dies eine gesonderte TAN (Transaktionsnummer), die nur für eine Zahlung gültig ist. Die Nummer erhalten Sie in der Regel per SMS oder E-Mail, über einen ChipTan-Generator oder eine App.

Es gibt je nach Karte unterschiedliche Sicherheitsverfahren (sog. 3D-Secure-Verfahren) für die man sich vorab registrieren muss: „Verified by Visa“ (VISA), „Mastercard Identity Check“ (Mastercard) und „Safekey“ (American Express).

Sie werden bei diesen Verfahren von der Internetseite des Online-Händlers automatisch auf die entsprechende Seite weitergeleitet.

Wie teuer ist die Kartenzahlung im Internet?

Die Kosten für die Bereitstellung einer Kredit- oder Debitkarte und ihre Nutzung variieren stark. Werfen Sie einen Blick in die Preisverzeichnisse der Banken. Vergleichen lohnt sich.

Das Bezahlen mit diesen Karten ist in den Euro-Ländern kostenlos.

Bei Fremdwährungen können für jede Zahlung Zusatzkosten von in der Regel nicht mehr als 2 % des Betrages entstehen.

Wann fallen bei Kreditkarten Zinsen an?

Bei Zahlungen mit einer Debitkarte wird der Geldbetrag sofort von Ihrem Konto abgebucht.

Wenn Sie dagegen eine Kreditkartenzahlung vornehmen, streckt Ihnen die Bank das Geld vor. Sie gibt Ihnen also einen Kredit. Diesen müssen Sie innerhalb einer bestimmten Zeit zurückzahlen. Bei den meisten Kreditkarten wird Ihnen der Geldbetrag am Ende des Monats von Ihrem Konto abgebucht (sogenannte „Charge-Kreditkarten“). Das kostet Sie keinen Cent Zinsen.

Einige Kreditkarten verfügen dagegen über eine Teilrückzahlungsfunktion (sogenannte „Revolving-Kreditkarte“). Hier zahlen Sie den Preis in mehreren Raten über einen vereinbarten Zeitraum zurück. Hierfür berechnet das Kreditkartenunternehmen in der Regel Zinsen. Diese können wesentlich höher sein, als bei einem Verbraucherkredit, den Sie bei Ihrer Bank in Anspruch nehmen könnten. Um diese Zinsen zu vermeiden, sollten Sie über Ihr Online-Kreditkartenkonto die Teilzahlungsfunktion deaktivieren.

Kann ich eine Kartenzahlung stornieren?

Wenn Sie auf Ihrer Abrechnung Zahlungen entdecken, die Sie nicht selbst getätigt haben (z. B. weil Ihre Karte gestohlen wurde), können Sie diesen Abbuchungen widersprechen. Wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Bank.

Bei Kreditkartenzahlungen gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, auch autorisierte Zahlungen wieder rückgängig zu machen. Beispiel: der Händler hat die bestellte und bezahlte Ware nicht geliefert. Man spricht bei dieser Rückbuchungsmöglichkeit von einem sog. „Chargeback. Unterrichten Sie Ihre Bank. Es gelten unterschiedliche Fristen (zwei Wochen bis vier Monate). Der Händler hat jedoch die Möglichkeit, dem „Chargeback“ zu widersprechen. Letztendlich ist es dann Ihre Bank, die entscheidet, ob der Geldbetrag zurückgebucht wird oder nicht.

Gerade bei grenzübergreifenden Zahlungen ist das Chargeback oftmals der einzige Weg, um sein Geld bei Insolvenz oder Betrug zurückzuerhalten. 

Kann ich mit meiner Girocard (ehemals EC-Karte) im Internet bezahlen?

Nein. Nur ganz vereinzelt verfügen Girocards über eine Zusatzfunktion von Mastercard in Form einer 16-stelligen Kartenummer und einer zweistelligen Prüfziffer auf der Rückseite. Diese Karten sind dann „internetfähig“.

Auf Reisen sicher bezahlen

Zahle ich im Urlaub besser mit Karte oder mit Bargeld? Und wie sicher ist das kontaktlose Bezahlen?

Hier geben wir Ihnen Tipps zum sicheren Bezahlen im Ausland.

Weitere Zahlungsmittel, um Geld ins Ausland zu überweisen


Guthabenkarten

Bekanntestes Produkt ist die Paysafecard. Wenn Sie auf einer Website einkaufen und der Händler die Zahlungen per Paysafecard akzeptiert, müssen Sie den 16-stelligen Code eingeben, der sich auf der Guthabenkarte befindet. 

Immer mehr Online-Anbieter wie z. B. Amazon, bieten ihre eigenen Guthabenkarten an. 

Vorteil der Zahlung mit Guthabenkarten: Sie geben Ihre Bankdaten nicht preis und bezahlen anonym. Die Bezahlmethode ist in den meisten Fällen kostenlos.

Nachteil: Sie können die Zahlung nicht rückgängig machen. Der Empfänger bleibt anonym. Genutzt wird die Bezahlmethode daher auch gerne von Betrügern, die sich z. B. als Zollbehörde ausgeben und ihre Opfer auffordern, angebliche Gebühren zu zahlen. Hierfür sollen sie den Zahlungscode per E-Mail versenden.

Guthabenkarten erhalten Sie übrigens häufig in Supermärkten und Tankstellen. Die Beträge liegen zwischen 10 € und 100 €. 

Bargeldtransfer (Western Union, MoneyGram & Co.)

Elektronische Geldtransferdienste ermöglichen es, Geldbeträge ohne zeitliche Verzögerung an eine andere Person im EU-Ausland zu senden.

Der Empfänger benötigt dafür kein Bankkonto. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn Sie Ihrem Kind, das sich im Ausland aufhält, Geld schicken möchten.

Dazu müssen Sie den Geldbetrag in einer Filiale oder online einzahlen und erhalten dafür eine Referenznummer, die Sie dem Zahlungsempfänger mitteilen.

Mit dieser Nummer kann der Empfänger dann das Geld in einer Filiale an seinem Aufenthaltsort in bar abholen.

Solche Bargeldtransfers sind in der Regel mit hohen Gebühren verbunden.

Sie sollten niemals Bargeld an eine Person überweisen, die Sie nicht persönlich kennen. Der Empfänger kann seine Identität verschleiern. Deshalb wird dieses Verfahren häufig von Betrügern genutzt.

Außerdem kann sich jeder, der im Besitz der Referenznummer ist, das Geld auszahlen lassen, wenn keine ordnungsgemäße Identitätsprüfung erfolgt.

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