Girokonto: Wie kann ich ein Bankkonto im Ausland eröffnen? Darf meine Bank eine SEPA-Überweisung grundlos ablehnen?

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Sie haben in Frankreich eine Ferienwohnung? Sie wollen in Österreich studieren? Oder Sie haben eine neue Arbeitsstelle in den Niederlanden?

Es sollte zwar grundsätzlich möglich sein, Zahlungen über das heimische Konto abzuwickeln, in der Praxis klappt das allerdings nicht immer reibungslos.

Wir geben Ihnen einen Überblick, was es bei einer Konto-Eröffnung im Ausland zu beachten gilt.

Was gilt, wenn Sie im EU-Ausland ein Konto eröffnen wollen?

Sollten Sie sich dennoch dazu entschließen ein Konto in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu eröffnen, gelten EU-weit einheitliche Standards.

Die Bank darf Ihnen ein sogenanntes Basiskonto nicht verwehren, weil Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Allerdings kann es passieren, dass Ihnen ein Basiskonto verweigert wird, wenn Sie bereits ein Basiskonto bei einer anderen Bank im selben Land haben.

Unter Umständen müssen Sie auch nachweisen, dass Sie ein berechtigtes Interesse an dem Konto haben.

Ein solch berechtigtes Interesse liegt beispielsweise bei einem Umzug vor oder wenn Sie im jeweiligen EU-Land eine Arbeitsstelle angenommen haben.

Das Basiskonto muss über folgende wesentliche Zahlungsfunktionen verfügen:

  • Kartenzahlung,
  • Überweisung,
  • Lastschrift,
  • Barabhebungen.


Anspruch auf einen Dispokredit besteht hingegen nicht. Heißt: Ihnen darf ein reines Guthabenkonto angeboten werden.

Das Bankinstitut muss Ihnen das Konto innerhalb von zehn Tagen bereitstellen, nachdem Sie einen vollständigen Antrag eingereicht haben.

Das Basiskonto sollte entweder kostenlos oder zu angemessenen Kosten zur Verfügung gestellt werden.

Fallen Kontoführungsgebühren oder Ähnliches an, muss die Bank Sie vorab klar und deutlich informieren.

Auch muss die Bank Sie mindestens einmal im Jahr über alle für die Nutzung Ihres Kontos anfallenden Kosten unterrichten.

Tipp für Studierende

Nutzen Sie die Vorteile der ISIC (International Student Identity Card).

Bei vielen Banken gibt es Sonderkonditionen. Für Studierende fallen normalerweise keine Kontoführungsgebühren an.

Banken sind verpflichtet, ihren Kunden einen Kontowechselservice anzubieten.

Dieser Service muss jedoch nicht kostenlos sein.

Wenn Sie Zahlungen zukünftig ausschließlich über Ihr neues Konto im EU-Ausland abwickeln wollen, muss Ihnen Ihre alte Bank...:

  • eine Liste der laufenden Daueraufträge, Lastschriftmandate, regelmäßige Überweisungen der vergangenen 13 Monate zur Verfügung stellen,
  • das auf Ihrem alten Konto verbliebene Guthaben auf Ihr neues Konto überweisen und
  • Ihr altes Konto schließen. Beachten Sie die Kündigungsfristen in Ihrem Kontoführungsvertrag.

Regelungen zur Kontoeröffnung in einzelnen Mitgliedstaaten

Wir haben die Voraussetzungen zur Kontoeröffnung in Ländern zusammengetragen, die von deutschen Studierenden, Arbeitnehmern oder Auslandsdeutschen häufig besucht werden.

Klicken Sie auf die einzelnen Staaten, um Näheres zu erfahren.

Vergleichen Sie vor der Eröffnung eines Kontos stets die anfallenden Kontogebühren!

Die Voraussetzungenzur Kontoeröffnung (compte à vue / zichtrekening) sind in Belgien nicht hoch.

Meist reicht die Vorlage Ihres Ausweises. Oft können Sie das Konto schon online von zu Hause aus eröffnen.

Bei Ihrer Ankunft in Belgien brauchen Sie dann noch einen Termin in einer Filiale, wo Sie den Vertrag unterschreiben und Ihre Geldkarte abholen.

Die Kosten für ein Konto variieren und hängen u. a. davon ab, welche Kreditkarte dabei sein soll.

Wenn Sie in Belgien Lohn beziehen oder Miete, Strom und Wasser bezahlen müssen, kann ein belgisches Girokonto praktisch sein.

Die Voraussetzungenzur Kontoeröffnung variieren von Bank zu Bank. Richten Sie sich ein auf:

  • Mindestalter 18 Jahre,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Arbeitsvertrag bzw. Studienbescheinigung,
  • Steuernummer.


Bei Einreichung per Post müssen die einzureichenden Unterlagen oft beglaubigt werden.

Fragen Sie nach englischsprachigen Vertragsunterlagen.

Wenn Sie in Dänemark Gehalt oder staatliche Leistungen beziehen, müssen Sie ein dänisches  Gehaltskonto (sog. „Nemkonto“) eröffnen und eine NemID beantragen.

Sie brauchen zunächst ein normales Konto und müssen dann Ihre Bank darüber informieren, dass Sie Ihr Konto als Nemkonto verwenden möchten.

Wenn Sie in Dänemark Lohn beziehen oder Miete, Strom und Wasser bezahlen müssen, kann ein in dänischen Kronen geführtes Girokonto praktisch sein.

Voraussetzungen zur Kontoeröffnung sind in der Regel:

  • Mindestalter meist 18 Jahre,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Wohnsitznachweis (z. B. Strom-, Gas- oder Telefonrechnung, Mietvertrag),
  • evtl. Nachweis über das Arbeitsverhältnis oder den Studierendenstatus.


Wenn Sie in Frankreich Lohn beziehen oder Miete, Strom und Wasser bezahlen müssen, kann ein französisches Girokonto praktisch sein.

Außerdem kann ein französisches Konto praktisch sein, wenn Sie immer wieder mal französische Schecks erhalten. Die Einlösung über ein nicht-französisches Konto ist oft sehr kostspielig.

Spätestens wenn Sie in Irland arbeiten, sollten Sie ein irisches Girokonto eröffnen.

Voraussetzungen zur Kontoeröffnung

  • Mindestalter 18 Jahre,
  • Personalausweis / Reisepass,
  • Wohnsitznachweis für Irland (z. B. Telefonrechnung, Mietvertrag, Gas-/Stromrechnung),
  • Personal Public Service Number (PPS Number), wenn es auf das Konto Zinsen gibt. Die PPS Number können Sie beim zuständigen Social Welfare Office beantragen.


Wenn Sie noch auf der Wohnungssuche sind, akzeptieren viele Banken auch einen Arbeitsvertrag in Irland oder eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers als Nachweis Ihrer Adresse.

Das Konto eröffnen Sie am besten in einer Bankfiliale vor Ort.

Die irische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzkommission bietet einen Vergleich von verschiedenen Banken.  

Wenn Sie in Irland Lohn beziehen oder Miete, Strom und Wasser bezahlen müssen, kann ein irisches Girokonto praktisch sein.

Voraussetzungen zur Kontoeröffnung:

  • Mindestalter meist 18 Jahre,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Kopie des Codice fiscale oder der tessera sanitaria,
  • bei manchen Banken Kopie der Meldebescheinigung (certificato di residenza).


Wenn Sie in Italien Lohn beziehen oder Miete, Strom und Wasser bezahlen müssen, kann ein italienisches Girokonto praktisch sein.

Es gibt in Italien die Möglichkeit, ein Konto für Kurzaufenthalte zu eröffnen, oder wenn man noch nicht angemeldet ist (conto corrente non residenti).

Voraussetzungen zur Kontoeröffnung:

  • Mindestalter normalerweise 18 Jahre,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • KroatischeOIB Nummer. Diese erhalten Sie bei jeder Polizeidienststelle,
  • deutsche Steuer-ID.


Wenn Sie in Kroatien Lohn beziehen oder Miete, Strom und Wasser bezahlen müssen, kann ein in kroatischen Kuna geführtes Girokonto praktisch sein.

Voraussetzungen zur Kontoeröffnung:

  • Mindestalter meist 18 Jahre,
  • Personalausweis / Reisepass,
  • Adressnachweis (z.B. Mietvertrag oder Meldebescheinigung),
  • einige Banken verlangen einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis bzw. den Studierendenstatus,
  • manche Banken verlangen eine Sozialversicherungsnummer (Sofi-Nummer).


Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten, Miete, Strom oder Wasser bezahlen müssen, empfiehlt sich ein niederländisches Girokonto.

Wichtig für Studierende: Wer ein Stipendium vom niederländischen Staat bekommt oder Studiengebühren bezahlt, ist vor Ort unter Umständen auf ein Girokonto angewiesen.

Voraussetzungen zur Kontoeröffnung:

  • Mindestalter 18 Jahre (ansonsten Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten),
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Meldebescheinigung des Wohnsitzes in Österreich,
  • Gehaltsnachweise.


Nach Antragstellung werden Ihnen Bankkarte und persönliche PIN in der Regel per Post zugeschickt.

Ein Bankenrechner der Arbeiterkammer Österreich hilft Ihnen, das für Sie passende Konto zu finden.

Wenn Sie in Österreich Lohn beziehen oder Miete, Strom und Wasser bezahlen müssen, kann ein österreichisches Girokonto praktisch sein.

Voraussetzungen zur Kontoeröffnung:

  • Mindestalter meist 18 Jahre (ab 13 Jahren, wenn die Eltern zustimmen),
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Nachweis einer Adresse, damit Unterlagen zugeschickt werden können. Diese muss sich nicht zwangsläufig in Polen befinden.


Wenn Sie in Polen Lohn beziehen oder Miete, Strom und Wasser bezahlen müssen, kann ein polnisches Girokonto (konto osobiste), das in Zloty-Währung geführt wird, praktisch sein.

Voraussetzungen zur Kontoeröffnung:

  • Mindestalter meist 18 Jahre,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • persönliche Identifikationsnummer (Personnummer), erhältlich beim Finanzamt (Skatteverket),
  • Nachweis Arbeitsverhältnis / Studierendenstatus (letter of acceptance).


Wenn Sie in Schweden Lohn beziehen oder Miete, Strom und Wasser bezahlen müssen, kann ein in schwedischen Kronen geführtes Girokonto praktisch sein.

Voraussetzungen zur Kontoeröffnung:

  • Mindestalter meist 18 Jahre,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Nachweis Arbeitsverhältnis / Studierendenstatus,
  • Mit Wohnsitz in Spanien: Numéro de Identificación de Extranjeros (NIE). Gibt es beim Ausländerbüro.
  • Ohne spanischen Wohnsitz: Certificado de no residencia. Gibt es bei der örtlichen Polizei. Dieses Dokument müssen Sie spätestens 15 Tage nach Kontoeröffnung vorlegen.
  • Nachweis Ihrer Adresse in Spanien (z. B. Telefonrechnung, Mietvertrag), der nicht älter als drei Monate ist.


Wenn Sie in Spanien Lohn beziehen oder Miete, Strom und Wasser bezahlen müssen, kann ein spanisches Girokonto praktisch sein.

Voraussetzungen zur Kontoeröffnung:

  • Mindestalter meist 18 Jahre,
  • Ausnahmen gibt es unter Umständen für Studenten. Hier beträgt das Mindestalter 15 Jahre. Allerdings müssen die Eltern bei der Kontoeröffnung anwesend sein.
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Nachweis Arbeitsverhältnis / Studierendenstatus,
  • Nachweis Ihrer Adresse in Tschechien (z. B. Telefonrechnung, Mietvertrag), der nicht älter als drei Monate ist.


Wenn Sie in Tschechien Lohn beziehen oder Miete, Strom und Wasser bezahlen müssen, kann ein tschechisches Girokonto praktisch sein.

Voraussetzungen zur Kontoeröffnung:

  • Mindestalter meist 18 Jahre,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Nachweis Arbeitsverhältnis / Studierendenstatus, z. B. über „bank introduction letter“ der Universität,
  • Nachweis Ihrer Adresse in Großbritannien (z. B. Bestätigung der Universität, wenn Sie in einem universitätseigenen Wohnheim wohnen oder Ihres Vermieters; Gasrechnungen, die nicht älter als sechs Monate sind).


Wenn Sie in im Vereinigten Königreich Lohn beziehen oder Miete, Strom und Wasser bezahlen müssen, kann ein in britischen Pfund geführtes Girokonto praktisch sein.

Voraussetzungen zur Kontoeröffnung:

  • Mindestalter 18 Jahre,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Adresskarte (lakcimkártya),
  • ungarische Steuernummer oder Arbeitsvertrag.


Fragen Sie nach deutsch- oder englischsprachigen Vertragsunterlagen.

Online-Banking wird bei vielen ungarischen Banken auch auf Englisch angeboten.

Wenn Sie in Ungarn Lohn beziehen oder Miete, Strom und Wasser bezahlen müssen, kann ein ungarisches Girokonto, das in Forint-Währung geführt wird, praktisch sein.

EU-SEPA-Verordnung verbietet Diskriminierung

Unternehmen dürfen Verbrauchern nicht mehr vorschreiben, in welchem EU-Land das Konto zu führen ist, von dem Zahlungen oder eine Lastschrift getätigt werden sollen.

Mittlerweile sollte es Verbraucherinnen und Verbrauchern möglich sein, Rechnungen im EU-Ausland mit dem heimischen SEPA-Konto zu bezahlen.

Aber: Leider wissen wir aus unserer täglichen Beratungspraxis, dass dies in vielen Fällen noch nicht reibungslos funktioniert.

Immer noch weigern sich einige Händler, Versicherungen oder Wasser- und Energieversorger, Konten aus einem anderen SEPA-Land zu akzeptieren.

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