Girokonto: Wie kann ich ein Bankkonto im Ausland eröffnen?
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Haben Sie eine Ferienwohnung in Frankreich? Wollen Sie in Österreich studieren? Oder starten Sie eine neue Arbeitsstelle in den Niederlanden?
Grundsätzlich können Zahlungen über das heimische Konto abgewickelt werden. In der Praxis funktioniert dies jedoch nicht immer reibungslos. Wir geben Ihnen einen Überblick, was Sie bei der Eröffnung eines Bankkontos im Ausland beachten müssen.

Basiskonto im EU-Ausland: Das sollten Sie wissen
Rechte und Vorgaben:
- Recht auf ein Basiskonto: Die Bank darf Ihnen ein sogenanntes Basiskonto nicht verwehren, auch wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Allerdings: Ein Basiskonto kann abgelehnt werden, wenn Sie bereits eines im selben Land besitzen.
- Nachweis eines berechtigten Interesses: In manchen Fällen müssen Sie ein berechtigtes Interesse (z. B. Umzug, Arbeitsstelle) nachweisen.
Wichtige Funktionen eines Basiskontos:
- Kartenzahlung
- Überweisungen
- Lastschriften
- Barabhebungen
Einschränkungen und Fristen:
- Kein Dispokredit: Basiskonten sind reine Guthabenkonten.
- Bearbeitungszeit: Ein Basiskonto muss innerhalb von 10 Tagen nach Einreichung eines vollständigen Antrags bereitgestellt werden.
- Kosten: Basiskonten müssen kostenlos oder zu angemessenen Gebühren angeboten werden. Banken müssen Sie mindestens einmal im Jahr über alle anfallenden Kosten informieren.
Tipp für Studierende
Nutzen Sie die Vorteile der International Student Identity Card (ISIC).
Viele Banken bieten Sonderkonditionen für Studierende an, z. B. gebührenfreie Kontoführung.
Kontowechsel leicht gemacht
Banken sind verpflichtet, einen Kontowechselservice anzubieten. Dieser Service ist jedoch nicht immer kostenlos.
Wenn Sie Zahlungen ausschließlich über Ihr neues Konto im EU-Ausland abwickeln wollen, muss Ihre alte Bank:
- Eine Liste der laufenden Daueraufträge, Lastschriftmandate und regelmäßigen Überweisungen der letzten 13 Monate zur Verfügung stellen,
- Verbliebenes Guthaben auf Ihr neues Konto überweisen
- Ihr altes Konto schließen (beachten Sie die Kündigungsfristen).
Tipp: Lassen Sie Ihr altes Konto vorerst aktiv, um sicherzustellen, dass alle Zahlungen reibungslos umgestellt sind. Wenn Sie planen, später nach Deutschland zurückzukehren, könnten Sie Ihr altes Konto weiterhin behalten.
Regelungen zur Kontoeröffnung in einzelnen Mitgliedstaaten
Ein Girokonto in dem Land, in das Sie umziehen, kann besonders nützlich sein, wenn Sie dort ein Gehalt beziehen oder regelmäßige Rechnungen wie Miete, Strom oder Wasser bezahlen müssen.
Die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Bankkontos sind von Land zu Land unterschiedlich. Im Folgenden haben wir eine Übersicht über die wichtigsten Voraussetzungen für die Eröffnung eines Bankkontos in einigen häufig besuchten Ländern zusammengestellt.
Die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Bankkontos (compte à vue / zichtrekening) sind in Belgien nicht sehr hoch.
In den meisten Fällen genügt die Vorlage des Personalausweises und eines Wohnsitznachweises. In einigen Fällen können zusätzliche Dokumente wie ein Gehaltsnachweis erforderlich sein. Das Mindestalter liegt in der Regel bei 18 Jahren.
Häufig können Sie das Konto bereits von zu Hause aus online eröffnen. Bei Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie dann einen Termin in einer Filiale vereinbaren, um den Vertrag zu unterzeichnen und Ihre Bankkarte abzuholen.
Die Kosten für ein Konto sind unterschiedlich und hängen unter anderem von den Zusatzleistungen (z. B. Kreditkarte) ab.
Die Voraussetzungen zur Kontoeröffnung variieren von Bank zu Bank. Richten Sie sich ein auf:
- Mindestalter 18 Jahre,
- Personalausweis oder Reisepass,
- Steuer-Personennummer (CPR-Nummer),
- Arbeitsvertrag bzw. Studienbescheinigung,
- Steuernummer.
Bei Einreichung per Post müssen die einzureichenden Unterlagen oft beglaubigt werden.
Fragen Sie nach englischsprachigen Vertragsunterlagen.
Wenn Sie in Dänemark Gehalt oder staatliche Leistungen beziehen, müssen Sie ein dänisches Gehaltskonto (sog. „Nemkonto“) eröffnen und eine NemID beantragen. Sie brauchen zunächst ein normales Konto und müssen dann Ihre Bank darüber informieren, dass Sie Ihr Konto als Nemkonto verwenden möchten.
Wenn Sie in Dänemark Lohn beziehen oder Miete, Strom und Wasser bezahlen müssen, kann ein in dänischen Kronen geführtes Girokonto praktisch sein.
Voraussetzungen zur Kontoeröffnung sind in der Regel:
- Mindestalter meist 18 Jahre,
- Personalausweis oder Reisepass,
- Wohnsitznachweis (z. B. Strom-, Gas- oder Telefonrechnung, Mietvertrag),
- evtl. Nachweis über das Arbeitsverhältnis oder den Studierendenstatus.
Ein französisches Konto kann auch praktisch sein, wenn Sie immer wieder mal französische Schecks erhalten (in Frankreich üblich). Denn die Einlösung über ein nicht-französisches Konto ist oft sehr teuer.
Spätestens wenn Sie in Irland arbeiten, sollten Sie ein irisches Girokonto eröffnen.
Voraussetzungen zur Kontoeröffnung
- Mindestalter in der Regel 18 Jahre,
- Personalausweis / Reisepass,
- Wohnsitznachweis für Irland (z. B. Telefonrechnung, Mietvertrag, Gas-/Stromrechnung),
- Personal Public Service Number (PPS Number), wenn es auf das Konto Zinsen gibt. Die PPS Number können Sie beim zuständigen Social Welfare Office beantragen.
Wenn Sie noch auf der Wohnungssuche sind, akzeptieren viele Banken auch einen Arbeitsvertrag in Irland oder eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers als Nachweis Ihrer Adresse.
Das Konto eröffnen Sie am besten in einer Bankfiliale vor Ort.
Die irische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzkommission bietet einen Vergleich von verschiedenen Banken.
Allgemeine Voraussetzungen zur Kontoeröffnung:
- Mindestalter meist 18 Jahre,
- Personalausweis oder Reisepass,
- Kopie der italienischen Steuernummer (Codice fiscale) oder Krankenversicherungskarte (tessera sanitaria),
- Wohnsitznachweis, z. B. Mietvertrag, Stromabrechnung oder Meldebescheinigung (certificato di residenza).
Es gibt in Italien die Möglichkeit, ein Konto für Kurzaufenthalte zu eröffnen, oder wenn man noch nicht angemeldet ist (conto corrente non residenti).
Voraussetzungen für die Kontoeröffnung im Allgemeinen:
- Mindestalter in der Regel 18 Jahre,
- Personalausweis oder Reisepass,
- Kroatische OIB Nummer. Diese erhalten Sie beim Finanzamt in Kroatien,
- Wohnsitznachweis,
- Evtl. Einkommensnachweis.
Voraussetzungen zur Kontoeröffnung sind in der Regel:
- Mindestalter meist 18 Jahre,
- Personalausweis / Reisepass,
- Wohnsitznachweis (z.B. Mietvertrag oder Meldebestätigung) in den Niederlanden,
- die meisten Banken verlangen eine Bürgerservicenummer (BSN),
- je nach Kontotyp ist ein Nachweis über das Arbeitsverhältnis bzw. den Studentenstatus erforderlich.
Allgemeine Voraussetzungen zur Kontoeröffnung:
- Mindestalter 18 Jahre (ansonsten Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten),
- Personalausweis oder Reisepass,
- Meldebescheinigung des Wohnsitzes in Österreich,
- Gehaltsnachweise.
Nach Antragstellung werden Ihnen Bankkarte und persönliche PIN in der Regel per Post zugeschickt.
Ein Bankenrechner der Arbeiterkammer Österreich hilft Ihnen, das für Sie passende Konto zu finden.
Die Eröffnung eines Kontos in Polen ist relativ unkompliziert.
Voraussetzungen sind normalerweise:
- Mindestalter in der Regel 18 Jahre (ab 13 Jahren mit Zustimmung der Eltern),
- Personalausweis oder Reisepass,
- Nachweis einer Adresse. Diese muss nicht unbedingt in Polen liegen.
Eine PESEL-Nummer (Powszechny Elektroniczny System Ewidencji Ludności) oder eine NIP-Nummer (Steueridentifikationsnummer) kann unter Umständen die Kontoeröffnung erleichtern.
Voraussetzungen für die Kontoeröffnung sind in der Regel:
- Mindestalter meist 18 Jahre,
- Personalausweis oder Reisepass,
- Persönliche Identifikationsnummer (Personnummer), erhältlich beim Finanzamt (Skatteverket),
- ggf. Wohnsitznachweis,
- einige Banken verlangen auch einem Nachweis über das Arbeitsverhältnis oder den Studentenstatus (letter of acceptance).
Die Voraussetzungen zur Kontoeröffnung sind in der Regel:
- Mindestalter meist 18 Jahre,
- Personalausweis oder Reisepass,
- Nachweis Arbeitsverhältnis / Studierendenstatus,
- Mit Wohnsitz in Spanien: Numéro de Identificación de Extranjero (NIE). Gibt es beim Ausländerbüro (Oficina de Extranjería).
- Ohne spanischen Wohnsitz: Certificado de No Residente. Gibt es bei der örtlichen Polizei. Dieses Dokument müssen Sie spätestens 15 Tage nach Kontoeröffnung vorlegen.
- Nachweis Ihrer Adresse in Spanien (z. B. Telefonrechnung, Mietvertrag), der nicht älter als drei Monate ist.
Im Allgemeinen gelten folgende Voraussetzungen zur Kontoeröffnung:
- Mindestalter meist 18 Jahre,
- Ausnahmen gibt es unter Umständen für Studenten. Hier beträgt das Mindestalter 15 Jahre. Allerdings müssen die Eltern bei der Kontoeröffnung anwesend sein.
- Personalausweis oder Reisepass,
- Nachweis Arbeitsverhältnis / Studierendenstatus,
- Nachweis Ihrer Adresse in Tschechien (z. B. Telefonrechnung, Mietvertrag), der nicht älter als drei Monate ist.
Die Eröffnung eines Kontos in Großbritannien ist für Ausländer, auch für deutsche Staatsangehörige, möglich. Die Voraussetzungen sind in der Regel
- Mindestalter meist 18 Jahre,
- Personalausweis oder Reisepass,
- Nachweis der Adresse in Großbritannien (z. B. Mietvertrag oder Bestätigung der Universität, wenn Sie in einem universitätseigenen Wohnheim wohnen; Gasrechnungen, die nicht älter als sechs Monate sind),
- Einige Banken verlangen einen Nachweis über Ihren Arbeits- oder Studentenstatus, z. B. einen „Bank Introduction Letter“ der Universität.
Im Allgemeinen gelten zur Kontoeröffnung folgende Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre,
- Personalausweis oder Reisepass,
- Ungarische Wohnsitzkarte (lakcimkártya),
- Einige Banken verlangen eine ungarische Steuernummer oder einen Arbeitsvertrag.
Fragen Sie nach deutsch- oder englischsprachigen Vertragsunterlagen.
Online-Banking wird bei vielen ungarischen Banken auch auf Englisch angeboten.
Ist ein Bankkonto bei einer Online-Bank eine Alternative?
Ein Bankkonto bei einer Online-Bank kann eine praktische Lösung sein, insbesondere für Personen, die keine Filiale im Ausland aufsuchen möchten. Die Kontoeröffnung erfolgt aus der Ferne - die Identitätsprüfung und das Einreichen der Dokumente werden digital abgewickelt.
Online-Banken sind oft kostengünstiger, da sie ohne Filialen auskommen.
Der Zugriff auf das Konto erfolgt über mobile Apps oder Web-Plattformen, was eine flexible Verwaltung ermöglicht. Der Kundenservice wird meist per Chat oder Telefon angeboten.
Ob ein Konto bei einer Online-Bank die richtige Wahl ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen ab.
SEPA-Verordnung verbietet Diskriminierung im Zahlungsverkehr
Unternehmen dürfen Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht mehr vorschreiben, in welchem EU-Land sie ein Konto für Zahlungen oder Lastschriften haben müssen (siehe SEPA-Verordnung, Art. 9. Abs. 2).
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auch Rechnungen im EU-Ausland mit ihrem heimischen SEPA-Konto bezahlen können.
Aber: Leider wissen wir aus unserer täglichen Beratungspraxis, dass dies in vielen Fällen noch nicht reibungslos funktioniert. Noch immer weigern sich einige Händler, Versicherungen oder Wasser- und Energieversorger, Konten aus einem anderen SEPA-Land zu akzeptieren.
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