Portal 21: Kontaktstelle für Dienstleistungen in der EU
Vom Flug über die medizinische Behandlung bis hin zur Partnerbörse oder Online-Bestellung: Dienstleistungen gehören zu jedem Lebensbereich.
Sie haben Probleme mit einer Dienstleistung aus einem anderen EU-Land?
Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten, Kontaktstellen und Klagemöglichkeiten in den EU Ländern, sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.
Wir unterstützen Sie dabei, von den Möglichkeiten einer grenzenlosen EU zu profitieren. Dazu gehören:
Tipps & Infos
Länderinformationen
Sie wollen eine Dienstleistung in einem anderen EU-Land beauftragen? Wir informieren Sie über die Rechtslage.
Hilfe & Kontakte
Kontaktstellen finden
Sie haben Probleme mit einer Dienstleistung aus Europa, z.B. einer Handwerkerin, einem Strom- oder Gasversorger? Hier finden Sie die richtige Ansprechperson.
Klagen & Verfahren
Rechtsdurchsetzung
Welche individuellen und kollektiven Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung stehen Ihnen zur Verfügung? Wir klären Sie über die verschiedenen Verfahren auf.
Aktuelles
Schönheitsoperationen im EU-Ausland: Nützliche Informationen
Neuerungen im Verbraucherschutz: Das plant die Europäische Union für das Jahr 2024
Digital Services Act: Europäische Union verbessert Verbraucherschutz bei Online-Diensten
Über Portal 21
Das Portal 21 ist die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG. Im Rahmen dieses Projektes ist das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland als nationale Kontaktstelle tätig, die Verbraucher rund um das Thema Dienstleistungen in der EU informiert.
Informationen für Unternehmerinnen und Unternehmer bietet die Internetseite unseres Kooperationspartners, der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing Germany Trade and Invest (GTAI).
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie: Inhalte & mehr
Portal 21 ist möglich dank der Unterstüzung von:
Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.