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Geld abheben im Ausland: So vermeiden Sie Gebühren

Im europäischen Ausland sollten Sie mit Ihrer deutschen Giro- oder Kreditkarte ohne Schwierigkeiten am Automaten Geld abheben können. Zu beachten sind die Gebühren Ihrer Bank, eventuelle Fremdgebühren des Geldautomatenbetreibers und in Ländern ohne Euro mögliche Umrechnungsgebühren. Wir erklären Ihnen, was Sie beim Geldabheben im europäischen Ausland beachten müssen.

Wie viel kostet das Geldabheben im Ausland?

Wie hoch die Kosten für das Geldabheben im EU-Ausland sind, können Sie dem Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Bank entnehmen. In der Regel gelten die gleichen Konditionen wie für das Abheben an fremden Geldautomaten in Deutschland.

Für das Abheben mit der Girokarte (früher EC-Karte) fallen je nach Bank zwischen 3 und 10 Euro an.

Bei Kreditkarten (Visa oder Mastercard) sind es meist 2 bis 3 Prozent des abgehobenen Betrags. Bei kleineren Summen wird oft ein Mindestbetrag von 4 bis 6 Euro abgezogen.

Einige Banken haben Angebote, bei denen Kontoinhaber bis zu einer bestimmten Anzahl von Abhebungen weltweit Geldautomaten ohne zusätzliche Kosten nutzen können.

Es gibt auch Banken (insbesondere Online-Banken), die für das Abheben an fremden Geldautomaten überhaupt keine Gebühren erheben. 

Hinweis: 
Manche Banken sperren neue Girokarten aus Sicherheitsgründen zunächst für die Nutzung im Ausland. Sie können die Karte aber selbst freischalten – z. B. an einem Geldautomaten Ihrer Bank.

Zusätzlich können Automatengebühren anfallen

Es kann vorkommen, dass Geldautomatenbetreiber im jeweiligen Land Automatengebühren (Fremdgebühren) für ihre Dienstleistung erheben. Die Höhe der Gebühren muss am Geldautomaten vor der Bestätigung der Abhebung angezeigt werden.

Achten Sie am besten auf Geldautomaten mit der Aufschrift „Free cash withdrawals“ – dann fallen keine Automatengebühren an.

Lohnt es sich, Geld zu wechseln?

Bargeld zu tauschen, sei es vorab zu Hause, vor Ort im Hotel oder in einer Wechselstube, lohnt sich in der Regel nicht.

In fast allen Touristengebieten, an Flughäfen und in größeren Städten gibt es Geldautomaten, an denen man Geld in der Landeswährung zum Tageskurs abheben kann.

Unnötige Kosten vermeiden: Nutzen Sie Partnerbanken

Es gibt Kooperationen und Fusionen zwischen Banken verschiedener Länder.

Der Vorteil: Sie können im Ausland an den Geldautomaten der Partnerbank kostenlos Geld abheben.

So ist beispielsweise die HypoVereinsbank Teil der UniCredit Group. Bei allen UniCredit Banken, zu denen auch die Bank Austria in Österreich gehört, können Kunden europaweit kostenlos Geld abheben.

Die Deutsche Bank kooperiert unter anderem mit der BNP Paribas in Frankreich und der Barclays Bank in Großbritannien.

Informieren Sie sich am besten bei Ihrer Hausbank über Partnerbanken im Ausland.

Gebühren sparen: Bargeld in der Landeswährung abheben

Beim Abheben von Fremdwährungen fallen Umrechnungsgebühren an. Neben den Umrechnungsgebühren, die Ihnen Ihre Bank in Rechnung stellt, können noch Umrechnungsgebühren des Automatenbetreibers hinzukommen.

Achten Sie deshalb darauf, dass Sie immer in der Landeswährung (z.B. CZK, PLN, RON) abheben.

Der Geldautomat fragt in der Regel, ob der Betrag in Euro oder in der Landeswährung vom Konto abgebucht werden soll. Wählen Sie die Landeswährung!

Wenn Sie Euro wählen, übernimmt der Betreiber die Umrechnung – oft zu einem schlechten Kurs.
 

Rechenbeispiel

Wenn Sie 100 PLN an einem Geldautomaten abheben, entspricht das je nach Tageskurs etwa 23 Euro.

Bietet Ihnen der Geldautomatenbetreiber eine Abhebung in Euro zum Kurs von 3,8785 an, zahlen Sie am Ende 25,78 Euro.

Das sind fast 3 Euro mehr  bei 400 Zloty bereits über 11 Euro Unterschied.

Wer den Tageskurs nicht kennt oder sich beim Umrechnen schwertut, verliert hier schnell den Überblick.

 

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.

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