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Fahrgastrechte bei Fernbusreisen und Kaffeefahrten

Busreisende haben nach der Fahrgastrechteverordnung einen Anspruch auf Entschädigung, zum Beispiel bei Verspätung oder Ausfall.

Teilnehmer einer Kaffeefahrt haben ebenfalls bestimmte Rechte, denn in den meisten Fällen handelt es sich hierbei um organisierte Verkaufsveranstaltungen, auf denen meist minderwertige Waren überteuert verkauft werden. Wem das gekaufte Produkt nicht gefällt, kann von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Bei mehrtägigen Kaffeefahrten gilt zudem das Pauschalreiserecht.

Ein weißer Reisebus, der auf einer Straße fährt

Fahrgastrechte Fernbusreisen

Anders als bei Bahn- und Flugreisen gibt es bei Fernbusreisen keine vergleichbaren, von der EU festgelegten Entschädigungsansprüche. Wenn Ihr Bus ausfällt oder sich die Abfahrt um mehr als zwei Stunden verspätet, können Sie trotzdem Geld verlangen.

Sitzplätze in einem Bus

Vorsicht Falle: Kaffeefahrten

Viele Kaffeefahrten verstecken sich unter dem Deckmantel einer günstigen Tagesreise. In vielen Fällen handelt es sich aber um Verkaufsveranstaltungen, auf denen überteuerte Produkte verkauft werden. So schützen Sie sich!

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.

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