Zoll in Europa: Wie viel Alkohol, Tabak, Kaffee & Bargeld darf ins Gepäck?
Wer Waren für den persönlichen Bedarf aus dem EU-Ausland nach Deutschland einführen will, muss sich im Grunde keine allzu großen Gedanken machen.
Denn innerhalb der EU gibt es kaum noch Waren- und Personenkontrollen an den Grenzen.
Das macht das Schengener-Abkommen möglich.
Für Genussmittel wie Tabak und Alkohol, oder das Mitführen von Bargeld, gibt es allerdings festgelegte Freimengen.
Wer sich nicht an die Zollbestimmungen hält, muss mit hohen Strafen rechnen.
Muss ich Bargeld und Wertgegenstände beim Zoll anmelden?
Bei Reisen mit Bargeld oder Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro innerhalb der EU, müssen Sie den Betrag bei einer Zollkontrolle auf Nachfrage mündlich anmelden.
Unter dem Begriff Zahlungsmittel sind Sparbücher, Wertpapiere (Sparbriefe, Schecks, Aktien), aber auch Edelmetalle und Edelsteine gemeint.
Wichtig
Der Betrag von 10.000 Euro ist pro Person anzumelden.
Wie viel Alkohol und Tabak darf ich zollfrei einführen?
Bei einigen Genussmitteln, zum Beispiel Tabak, Alkohol oder Kaffee, müssen Sie sich an die geltenden Zollfreimengen halten.
Die Zollbestimmungen für Länder innerhalb der EU gelten für Reisende, die älter als 17 Jahre sind.
Folgende Freimengen gelten als persönlicher Bedarf (unter 17-Jährige dürfen weder Alkohol noch Tabak einführen).
- 800 Zigaretten
- 400 Zigarillos
- 200 Zigarren
- 1 kg Rauchtabak
- 10 Liter Spirituosen (Whsky, Rum, Wodka)
- 20 Liter Zwischenerzeugnisse (Sherry, Portwein)
- 60 Liter Schaumwein
- 110 Liter Bier
Kaffee oder kaffeehaltige Waren sind bis 10 Kilogramm zollfrei.
Bei Kraftstoff liegt die Grenze für den persönlichen Bedarf bei einem vollen Tank und zusätzlich maximal 20 Litern im Reservekanister.
Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme eines gefüllten Reservekanisters jedoch nicht in allen EU-Ländern erlaubt.
Zollkontrolle: Strafen bei Nichtanmeldung
Überschreiten Sie die vom Zoll vorgegebenen Freimengen, wird vermutet, dass die Waren für gewerbliche Zwecke bestimmt sind, womit sie abgabepflichtig werden.
Neben einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Nichtanmeldung und einer saftigen Strafzahlung kann in äußerst gravierenden Fällen sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden.
Mit Hund und Katze reisen: Der EU-Heimtierausweis
Grundsätzlich dürfen Sie Ihr Haustier mit auf Reisen nehmen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
So müssen die Tiere über eine Tätowierung oder einen Mikrochip identifiziert werden können und gegen Tollwut geimpft sein.
Außerdem benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis für den Grenzübertritt. Dieser kann nur von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt werden.
Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.
Links zum Thema
- Verbraucherzentrale: Spickzettel für's Handgepäck - Zollregeln außerhalb der EU
- Verbraucherzentrale: Zollregeln innerhalb der Europäischen Union