Online-Zahlungsdienstleister: Wissenswertes über PayPal, Klarna & Co.
PayPal, Klarna oder Amazon Pay – mit diesen Online-Zahlungsdienstleistern aus dem EU-Ausland können Sie im Internet bezahlen. Ein großer Vorteil für Verbraucher ist beispielsweise der Käuferschutz, den einige Bezahldienste anbieten. Dank diesem können Sie Ihr Geld zurückerhalten, wenn die Ware nicht geliefert wird. Wie die Abwicklung über einen Online-Zahlungsdienst funktioniert und was Sie dabei beachten sollten.

Was genau machen Zahlungsdienstleister?
Online-Zahlungsdienstleister übernehmen die Abwicklung von Zahlungen. Bestellen Sie also etwas im Internet und wählen zum Beispiel die Option „Bezahlen mit PayPal“ oder „Bezahlen mit Klarna“, streckt der Bezahldienstleister den Kaufpreis vor. Der Verbraucher oder die Verbraucherin begleicht die Rechnung an den Zahlungsdienstleister dann per Kreditkarte oder Lastschrift. Ziel ist es, das Bezahlen im Internet für Käufer und Verkäufer einfacher und sicherer zu machen. Der Zahlungsdienstleister trägt das Risiko der Zahlungsausfälle und ermöglicht dem Käufer eine spätere Zahlung. Einige Zahlungsdienstleister bieten auch Direktüberweisungen an.
So funktioniert die Zahlung
Folgende Zusatzleistungen bieten Online-Zahlungsdienstleister oftmals an:
- Käuferschutz,
- Ratenzahlung,
- Vorstreckung des Kaufpreises an den Verkäufer,
- Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Käufers.
Was kostet die Nutzung eines Bezahldienstes?
Die Nutzung der gängigen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Klarna oder Skrill ist für Käufer, die in Euro bezahlen, in der Regel kostenlos. Online-Händler können sich aber auch anders entscheiden und zusätzliche Gebühren verlangen (Urteil des BGH vom 25.03.2021 - I ZR 203/19).
Auch bei Zahlungen in einer anderen Währung fallen für die Währungsumrechnung oft Gebühren an. Achten Sie darauf, bevor Sie eine Zahlung auslösen.
Kann ich frei entscheiden, ob und welchen Dienstleister ich nutze?
Sie sind selbstverständlich nicht verpflichtet beim Online-Shopping einen Zahlungsdienstleister zu nutzen. Umgekehrt können Sie aber nur dann einen bestimmten Online-Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal) nutzen, wenn der Online-Händler diesen auch als Option zum Zahlen anbietet.
Wero - Neuer Online-Zahlungsdienstleister aus Europa
Seit 2024 gibt es in Europa einen neuen Zahlungsdienstleister „Wero“ (Zusammensetzung aus „We“ und „Euro“) der European Payments Initiative (EPI). Ähnlich wie der Dienstleister PayPal aus den USA soll der Dienst schnelle Überweisungen vom Computer oder Smartphone aus ermöglichen, ohne IBAN und BIC.
Genutzt werden kann der Dienst in der bestehenden Banking-App von teilnehmenden Banken sowie über eine eigenständige App. Den Dienst aktivieren Sie über die App Ihrer eigenen Bank. Dann können Sie Geld an Freunde oder Familie versenden. Um jedoch Geld von jemandem zu empfangen, müssen Sie sich vorher mit einer Mobilfunknummer oder E-Mailadresse registrieren. Sie dient dann dazu, Wero-Anwenderinnen und Anwender zu finden, um diesen Geld zu senden. Transaktionen erfolgen innerhalb von wenigen Sekunden und das Geld wird bereits kurz nach der Zahlung auf das Konto gutgeschrieben (Echtzeitüberweisung). Vorteil gegenüber Bezahldiensten wie PayPal: Um über Wero privat Geld zu senden, müssen die Nutzerinnen und Nutzer nicht beim selben Anbieter registriert sein. Denn das Bezahlsystem kooperiert mit vielen europäischen Banken. Dadurch ermöglicht Wero Echtzeitüberweisungen von einem Konto aufs andere – ohne Umwege über einen Drittanbieter.
Aktuell funktioniert Wero nur mit Konten aus Deutschland, Frankreich und Belgien. Zahlungen in Online-Shops funktionieren noch nicht, sollen aber laut Wero noch hinzukommen.
Brauche ich ein Kundenkonto?
Häufig müssen Sie sich vorab beim jeweiligen Zahlungsdienstleister registrieren und Ihre Bankdaten oder eine Kreditkarte hinterlegen. Dann erhalten Sie ein virtuelles Konto.
Einige Dienstleister wie zum Beispiel Paypal bieten aber auch die Möglichkeit an, als Gast zu bezahlen (sogenannte „Gastzahlungen“). In diesem Fall müssen Sie kein Benutzerkonto eröffnen.
Was ist der Käuferschutz?
Mithilfe des Käuferschutzes haben Kundinnen und Kunden bei nicht oder falsch gelieferter Ware sowie Kauf über einen betrügerischen Online-Shop mehr Sicherheit und kommen so leichter wieder an ihr gezahltes Geld.
Achtung: Käuferschutz ist eine freiwillige Leistung der Unternehmen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Umfang und Details des Schutzes kann das Unternehmen selbst gestalten.
Der Käuferschutz greift nur unter bestimmten Bedingungen, die der Zahlungsdienstleister festlegt (Beispiel: Die Ware kommt nicht an oder weicht stark von der Beschreibung ab). In diesen Fällen sorgt der Käuferschutz dafür, dass Sie den Warenwert und die Versandkosten vom Zahlungsdienstleister zurückerhalten. Dafür müssen aber bestimmte, oft sehr kurze Fristen eingehalten werden.
Jedoch ist eine Erstattung durch den Zahlungsdienstleister, der in der Regel seinen Sitz im EU-Ausland hat, auch nicht garantiert, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Online-Zahlungsdienstleister behalten sich nämlich ausdrücklich vor, selbst und im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Erstattung erfolgt oder nicht.
Beispiel aus der Fallbearbeitung des EVZ
Ein Verbraucher stellte Antrag auf Käuferschutz, weil die online bestellte Ware nicht ankam. Der Antrag wurde abgelehnt, obwohl es sich nachweislich um einen betrügerischen Fake-Shop handelte. Das war dem Zahlungsdienstleister auch bekannt. Obwohl der Fake-Shop eine nicht rückverfolgbare Sendungsnummer als vermeintlichen Versandnachweis geliefert hatte, wurde der Fall geschlossen.
Häufig reicht den Zahlungsdienstleistern der Versandnachweis des Händlers schon aus, um den Erstattungsantrag der Verbraucher abzulehnen. Ob die Ware angekommen ist oder nicht, wird nicht berücksichtigt. Und das, obwohl das Gesetz hier anders urteilt: Gewerbliche Händler tragen normalerweise das Transportrisiko. Kommt die Ware nicht an, müssen demnach Kunden auch nicht bezahlen.
Für diese Waren gilt kein Käuferschutz
- Veranstaltungstickets
- Musik-Downloads
- Gutscheine
- maßgefertigte Artikel
- Fahrzeuge
- Finanzprodukte
Wichtig: Wenn Sie die Zahlungsoption "Geld an Familie und Freunde senden" von PayPal nutzen, greift der Käuferschutz nicht.
Was ist mit den gesetzlichen Ansprüchen?
Wird ein Antrag auf Käuferschutz abgelehnt, bleiben Ihre gesetzlichen Ansprüche bestehen. Wenn Sie zum Beispiel Ihre Online-Bestellung im Rahmen des 14-tägigen Widerrufsrecht widerrufen und die Ware zurücksenden, muss der Verkäufer den Kaufpreis auch dann erstatten, wenn die Ware verloren geht. Aber Achtung: Das gilt nur, wenn deutsches Recht anwendbar ist.
Ist die Ware defekt, und sollte der Käuferschutz nicht greifen, stehen Ihnen aber EU-weit die zweijährige gesetzliche Gewährleistung (das Recht auf Austausch oder Reparatur des Produkts) zur Seite.
Kommt es zum Streit zwischen Ihnen und dem Verkäufer, kann der Verkäufer Sie auf Zahlung des Kaufpreises verklagen. Im Extremfall können Sie also gerichtlich zur Zahlung verpflichtet werden. Auch dann, wenn zum Beispiel PayPal Ihnen vorher Recht gegeben hat. Gegebenenfalls müssen Sie die Gerichtskosten tragen. Damit es gar nicht erst so weit kommen muss, können Sie sich bei Problemen über unser Kontaktformular an uns wenden – wir beraten Verbraucher kostenlos.
Wie funktioniert die Ratenzahlung über PayPal, Klarna & Co.?
Einige Zahlungsdienstleister wie PayPal und Klarna bieten den Service „Buy now pay later“ (deutsch: „heute kaufen, später bezahlen“) an. Das heißt, der Dienstleister streckt den gesamten Kaufpreis vor und Sie zahlen den Betrag in Raten zurück.
Wenn Sie sich für Ratenzahlungen entscheiden, prüft der Dienstleister zunächst Ihre Kreditwürdigkeit (z. B. bei einer Wirtschaftsauskunftei wie der „Schufa“). Wird die vereinbarte Summe nicht pünktlich zurückgezahlt, fallen Gebühren oder Verzugszinsen an.
Vorsicht vor Überschuldung!
Viele Verbraucher, vor allem junge, haben sich durch „Buy now pay later“ sind davon betroffen. Einige Online-Zahlungsdienstleister bewerben die Ratenzahlung über ihre Apps sehr plakativ und verleiten so noch mehr zum Kauf. Mit nur zwei oder drei Klicks, ist es dann möglich per Ratenzahlung das angepriesene Produkt zu erwerben. Da häufig die Überlegung wegfällt, ob die finanziellen Mittel überhaupt vorhanden sind, wird das Überschuldungsrisiko enorm erhöht.
Das Problem: Die europäische Verbraucherkreditrichtlinie ist für solche Kredite nicht ausgelegt. Der Kaufpreis liegt oft unter 200 Euro. Daher müssen die Zahlungsdienstleister bei solchen Käufen keine Bonitätsprüfung durchführen.
Datenschutz und Online-Zahlungsdienstleister: Wie gut sind meine Daten geschützt?
Wenn Sie über ein virtuelles Konto bei einem Zahlungsdienstleister verfügen, müssen Sie Ihre sensiblen Bankdaten oder Kreditkartennummer nicht mehr an jeden Shop weitergeben, bei dem Sie einkaufen. Das ist ein großer Vorteil.
Zum Bezahlen sind dann in der Regel nur noch eine E-Mail-Adresse, ein Passwort sowie ein weiteres Sicherheitsmerkmal (z. B. eine TAN-Nummer) nötig. Allerdings werden Sie zum gläsernen Kunden. Denn die Online-Zahlungsdienstleister können Informationen über Ihr Kaufverhalten sammeln und auswerten.
Vor- und Nachteile von Online-Zahlungsdienstleistern
Vorteile
- Ihre Konto- und Kreditkartendaten werden nur einmal an den Zahlungsdienstleister übermittelt und nicht an jeden einzelnen Händler, bei dem Sie einkaufen. Sie sehen danach wie gewohnt eine Abbuchung von Ihrem Girokonto oder Ihre Kreditkarte. Alternativ können Sie auch ein Geld-Guthaben auf Ihr Konto beim Zahlungsdienstleister laden und damit Ihre Einkäufe bezahlen.
- Bei der Direktzahlung: Im Gegensatz zur Banküberweisung, die online einen und am Bankschalter bis zu zwei Werktage dauern kann, erhält der Verkäufer sofort eine Zahlungsbestätigung. Die Ware wird im Anschluss unverzüglich verschickt.
- Die großen Zahlungsanbieter werden von vielen Webshops in ganz Europa akzeptiert. Das erleichtert das Einkaufen im EU-Ausland.
- Je nach Anbieter der Käuferschutz.
Nachteile
- Trotz Widerruf wird der Betrag nicht angepasst: Sie bestellen online mehrere Produkte und schicken eines im Rahmen des Widerrufrechts an den Verkäufer zurück, weil es nicht gefällt. Eigentlich sollte der Verkäufer dem Dienstleister melden, dass sich die Summe, die Sie diesem schulden verringert hat. In der Praxis passiert das häufig nicht. Verbraucherinnen und Verbraucher haben dann meist große Schwierigkeiten den Dienstleister als Dritten zu überzeugen, dass eine Ware tatsächlich zurückgesandt wurde.
- Betrug über die Möglichkeit „Geld an Freunde und Familie senden“: Um die Käufergebühren des Zahlungsdienstleisters fordern private Verkäufer ihre Kunden häufig auf beim Zahlen mit PayPal & Co. die Möglichkeit „Geld an Freunde und Familie senden“ auszuwählen. Vorsicht! Das ist auch ein beliebter Trick von Betrügern. Lassen Sie sich nur darauf ein, wenn Ihnen bewusst ist, dass Sie dann keinen Käuferschutz genießen. Wird die Ware nämlich nicht geliefert, oder existiert nicht, ist das Geld weg.
- Ausspähen Ihrer Zugangsdaten („Phishing“): In gefälschten E-Mails werden Sie unter einem Vorwand gebeten, sich in Ihren Account bei einem Online-Zahlungsdienstleister einzuloggen und den Kontostand zu prüfen oder Daten zu bestätigen. Vorsicht, dahinter stecken Betrüger! Klicken Sie nämlich auf den Link, werden Sie auf eine Internetseite weitergeleitet, die der des Zahlungsdienstleisters verblüffend ähnlich sieht. Sie dient jedoch nur dazu, Ihre Log-In-Daten abzufangen, wenn Sie diese dort eingeben. Anschließend können die Kriminellen zu Lasten Ihres Kontos Zahlungen tätigen.
Tipp: Immer die Webadresse des Online-Zahlungsdienstleister manuell in den Browser eingeben, um sich in Ihr Konto einzuloggen.
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