Brexit: Leben in Großbritannien

Während der Übergangsphase (01.02.2020 bis 31.12.2020) ist zur Arbeitsaufnahme in Großbritannien keine Aufenthaltsgenehmigung und keine Arbeitserlaubnis erforderlich. Wer länger als bis zum 30. Juni 2021 in Großbritannien leben und arbeiten möchte, muss einen Antrag im Rahmen des EU Settlement Scheme stellen. 

Wer kann einen Antrag stellen?

Grundsätzlich können folgende Personengruppen einen Antrag stellen:

  • Staatsangehörige aus der EU sowie deren Familienmitglieder
  • Staatsangehörige aus der Schweiz, Island, Liechtensein und Norwegen sowie  deren Familienmitglieder

Folgende Personengruppen müssen keinen Antrag stellen:

  • irische Staatsangehörige
  • Inhaber einer unbefristete Aufenthaltserlaubnis (indefinite leave to remain) hat, braucht keinen Antrag zu stellen. Im Reisepass ist normalerweise der entsprechende Stempel zu finden oder Sie haben ein Schreiben des Innenministeriums (home office) vorliegen, der das Aufenthaltsrecht bestätigt.

Ist Ihr Antrag erfolgreich, erhalten Sie entweder den settled oder den pre-settled status. Welcher Status zuerkannt wird, hängt davon ab, wie lange Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung in Großbritannien gelebt haben. 

Ausführliche Informationen zum Settlement Scheme gibt es auf der Internetseite der UK-Regierung. Und die Deutschen Auslandsvertretungen im Vereinigten Königreich informieren im Rahmen einer FAQ-Liste ebenfalls zum Thema Einreise und Aufenthalt.

Settled und pre-settled Status: Was ist das?

Bis zum 30. Juni 2021 können EU-Bürger den settled status beantragen, der ihnen die unbegrenzte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis im Vereinigten Königreich ermöglicht.  

Um den settled status zu erlangen, müssen Sie

  • EU-Bürger sein,
  • bereits vor dem 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich gewohnt haben 
  • mindestens fünf Jahre dort leben.

Wer die 5-jährige Aufenthaltsdauer noch nicht erreicht hat, bekommt den pre-settled status

Sowohl Personen mit settled status als auch mit pre-settled status haben Zugang zum britischen Gesundheitssystem (National Healthcare System) sowie zu Schulen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Rentenansprüche bestehen. 

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.