Bargeldzahlung: Gibt es eine Bargeld-Obergrenze im EU-Ausland?
Wenn Sie im EU-Ausland höhere Geldbeträge begleichen wollen, zum Beispiel beim Autokauf, müssen Sie sich an gewisse Spielregeln halten.
Denn in vielen EU-Ländern gibt es Bargeld-Obergrenzen. Das bedeutet, dass Barzahlungen nur bis zu einem bestimmten Betrag möglich sind.
Wer mit Bargeld im Gesamtwert von über 10.000 Euro in die EU einreist oder aus der EU ausreist, muss den Betrag beim Zoll anmelden.
Mit Anmeldung können Sie unbegrenzt Bargeld ein- oder ausführen. Innerhalb der EU muss kein Antragsformular ausgefüllt werden, Sie sind aber verpflichtet, vor Überschreiten der Grenze von sich aus dem Zoll mündlich Auskunft zu geben.
Online-Broschüre: Sicher und bequem im EU-Ausland bezahlen
Bargeld ist schon lange nicht mehr die einzige Art, um im Urlaub zu zahlen.
Auf Reisen sollte eine Kredit- oder Girokarte nicht fehlen. Immer beliebter wird das kontaktlose Bezahlen.
Wir geben wichtige Infos rund ums Bezahlen im Ausland.
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Keine EU-weit einheitliche Bargeld-Obergrenze für Zahlungen
Bisher gibt es keine EU-weit einheitliche Bargeld-Obergrenze.
Allerdings ist eine solche Höchstgrenze geplant.
Im Rahmen des Kampfes gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung plant die Europäische Kommission eine einheitliche Obergrenze für Bargeldzahlungen einzuführen.
Rechnungen dürfen dann in der EU nur noch bis maximal 10.000 Euro in bar bezahlt werden. Ausnahmen soll es für Geschäfte zwischen Verbrauchern geben, etwa beim Gebrauchtwagenkauf.
Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen diesen Plänen erst noch zustimmen.
Niedrigere Bargeldobergrenzen, die von Mitgliedstaaten bereits festgelegt wurden, dürfen weiter bestehen bleiben.
Übrigens besteht in den Euro-Ländern keine Verpflichtung, bei einer Zahlung mehr als 50 Münzen auf einmal zu akzeptieren.
Klicken Sie auf die nachfolgenden Länder, um nähere Informationen zu erhalten.
Bei Waren und Dienstleistungen liegt die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen bei 3.000 Euro. Diese Einschränkung gilt nicht für Zahlungen zwischen Verbrauchern.
Laut belgischem Gesetz gibt es unter anderem folgende Spezialregelungen:
- Der Kaufpreis für den Erwerb einer Immobilie darf nicht in Bargeld geleistet werden.
- Werden Kupferkabel an einen Unternehmer verkauft, darf dieser den Kaufpreis nicht in bar entrichten. Auch dann nicht, wenn der Verkäufer ein Verbraucher ist.
- Bei An- und Verkauf von Altmetall und Gegenständen, die wertvolle Materialien enthalten, sind Bargeldzahlungen zwischen Unternehmern untersagt.
- Verkauft ein Verbraucher solche wertvollen Materialien an einen Unternehmer, darf die Zahlung nur bis zu einem Betrag von 500 Euro in bar erfolgen. Der Unternehmer muss außerdem die Identität des verkaufenden Verbrauchers überprüfen.
Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn die Abwicklung des Vertrages unter Aufsicht eines Gerichtsvollziehers erfolgt.
Verstöße gegen die genannten Einschränkungen werden mit Geldstrafen zwischen 250 Euro und 225.000 Euro geahndet.
Beträge ab einschließlich 10.000 Lew (ca. 5.108 Euro) dürfen nicht in bar gezahlt werden.
Dies gilt auch dann, wenn diese Grenze erst durch mehrere zusammenhängende Zahlungen erreicht wird.
Verstöße können mit einer Geldstrafe von bis zu 25 Prozent der betreffenden Summe geahndet werden (für Unternehmer bis zu 50 Prozent).
Für Zahlungen in einer anderen Währung wird die Grenze von 10.000 Lew nach dem Wechselkurs der bulgarischen Nationalbank am Tag der Zahlung festgelegt.
Es gibt keine Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld zwischen Privatpersonen.
Sobald ein Unternehmer involviert ist, gibt es aber faktisch eine Höchstgrenze.
Denn im dänischen Gesetz sind unter anderem folgende spezielle Regelungen enthalten:
- Händler dürfen Barzahlungen ab einschließlich 20.000 dänische Kronen (ca. 2.689 Euro) nicht annehmen. Dies gilt nicht für Banken und andere Finanzdienstleister.
- Händler sind in der Zeit zwischen 6 Uhr und 22 Uhr verpflichtet, Bargeld bis 20.000 Kronen anzunehmen (in Gebieten mit einer hohen Kriminalitätsrate bis 20 Uhr). Die Verpflichtung gilt dann, wenn Händler bestimmte Zahlungsarten akzeptieren, insbesondere Kartenzahlung.
- Die Verwendung von 500-Euro-Scheinen sowie von 25-Øre-Münzen ist untersagt.
- Bei der Bezahlung eines Betrages in Münzen dürfen maximal 25 Münzen je Vorgang verwendet werden. Der Höchstbetrag, der ausschließlich mit Münzgeld bezahlt werden darf, beträgt 962,50 DK (ca. 129 Euro).
- Bei Dienstleistungen oder Warenkäufen, die mit Dienstleistungen in Verbindung stehen, ist bei Beträgen ab 8.000 DK (ca. 1.075 Euro) keine Barzahlung zu empfehlen. Denn wenn der Händler die Einkommens- und Mehrwertsteuer des Kaufpreises nicht abführt, kann der Verbraucher mit zur Verantwortung gezogen werden. Von dieser Haftung kann sich der Käufer befreien, indem er den Erwerb rechtzeitig bei dem zuständigen Finanzamt anzeigt (binnen 14 Tagen nach Zahlung, spätestens einen Monat nach Erhalt der Rechnung).
Keine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen.
Wer Beträge über 10.000 Euro in bar bezahlen möchte, ist jedoch verpflichtet, seinen Ausweis vorzuzeigen.
Der Händler muss dann folgende Angaben erheben: Vor- und Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift.
Diese Angaben hat der Händler aufzuzeichnen und aufzubewahren.
Seit Januar 2020 gilt für den anonymen Kauf von Edelmetallen (Gold, Silber, Platin etc.) eine Bargeldobergrenze von 2.000 Euro.
Edelmetallkäufe über 2.000 Euro müssen vom Händler registriert werden.
Keine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen.
Bargeld kann ab 50 Geldstücken oder Geldscheinen verweigert werden, egal wie hoch der Wert ist.
Die estnische Zentralbank sowie die Kreditinstitute hingegen müssen Bargeld / Banknoten ohne jede Einschränkung annehmen.
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze für Bargeldzahlungen.
Allerdings ist der Händler auch nicht gesetzlich verpflichtet, Bargeldzahlungen immer zu akzeptieren.
Entsprechende Regeln müssen klar kommuniziert werden, etwa in Form von Schildern am Eingang eines Geschäftes, zum Beispiel wenn die Annahme von über 50 Geldstücken oder eines großen Geldscheins verweigert wird.
Näheres zur Bargeldzahlung in Finnland (auf Englisch).
Die Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen sind wie folgt:
- Die Bargeld-Obergrenze liegt bei 1.000 Euro für in Frankreich ansässige Steuerzahler.
- Bei Steuerausländern, die als Verbraucher handeln, erhöht sich die Grenze auf einen Betrag von 10.000 Euro (in Sonderfällen, z. B. bei Zahlungen gegenüber Banken, bis einschließlich 15.000 Euro).
- Zahlungen im Zusammenhang mit Grundstückskäufen, die notariell beglaubigt sind, können bis zu einem Höchstbetrag von einschließlich 3.000 Euro bar gezahlt werden.
- Bargeldzahlungen unter Privatpersonen, zum Beispiel beim Autokauf, sind nicht begrenzt. Das Ausstellen einer Rechnung ist bei Beträgen über 1.500 Euro vorgeschrieben, um die Zahlung nachweisen zu können.
- Steuern können maximal bis zu einem Betrag von einschließlich 300 Euro bar bezahlt werden.
Händler sind verpflichtet, Bargeld anzunehmen, anderenfalls kann eine Strafe von maximal 150 Euro verhängt werden.
Händler dürfen die Annahme beschädigter Geldscheine verweigern. Genauso wenn Sicherheitsbedenken bestehen (beispielsweise wenn eine Zahlung nachts stattfindet).
Bei Zweifel an der Echtheit des Geldscheins kann der Händler Sie nach Ihrer Identität und der Herkunft der Banknote fragen.
Händler dürfen Zahlungen mit mehr als 50 Geldstücken verweigern, ebenso wie Banknoten, die den zu bezahlenden Betrag erheblich überschreiten.
Die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen liegt bei 500 Euro.
Höhere Summen müssen per Banküberweisungen, Bankkarte oder Scheck bezahlt werden.
Keine Bargeldobergrenze gibt es beim Autokauf. Eine Gesetzesänderung wird in Griechenland aber bereits diskutiert.
Keine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen.
Laut Gesetz gibt es keine Obergrenze für Bargeldzahlungen.
In der Praxis kann es jedoch durchaus vorkommen, dass Händler Bargeld nur bis zu einer gewissen Summe annehmen.
Aktuell liegt die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen in Italien bei 2.000 Euro.
Ab dem 1. Januar 2022 wird diese Grenze gesenkt. Dann dürfen bereits Zahlungen ab einem Betrag von einschließlich 1.000 Euro nicht mehr in bar bezahlt werden.
Bei Verstößen beträgt die Mindeststrafe 2.000 Euro.
Ab dem 1. Januar 2022 wird eine Geldstrafe von mindestens 1.000 Euro verlangt.
Die Höchstgrenze der Bargeldzahlung beträgt 15.000 Euro.
Die maximale Summe, die mit Bargeld bezahlt werden darf, beträgt 7.200 Euro.
Verstöße werden mit Strafen in Höhe von 15 Prozent der betreffenden Summe sanktioniert.
Grundstückskaufverträge dürfen generell nicht mit Bargeld abgewickelt werden.
Die Obergrenze für Bargeldzahlungen liegt bei 3.000 Euro.
Keine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen.
Bestimmte Gegenstände und Waren dürfen ab einem Betrag von einschließlich 10.000 Euro nicht in bar bezahlt werden.
Dazu gehören Antiquitäten, Immobilien, Schmuck, Edelmetalle, Perlen, Edelsteine, Kraftfahrzeuge, Boote und Kunstgegenstände.
Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe in Höhe von mindestens 40 Prozent des betreffenden Betrages bestraft.
Für Privatpersonen gibt es aktuell keine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen.
Es besteht aber ein Gesetzesvorschlag, der Bargeldzahlungen ab einem Betrag von einschließlich 3.000 Euro untersagen soll.
Zudem gibt es eine Verpflichtung zur Meldung auffälliger Zahlungen über 2.000 Euro.
Dies gilt etwa für Berufe im Bankenbereich, für Freiberufler, Versicherungen, Casinos.
In Norwegen gibt es ein Recht auf Zahlung mit Bargeld.
Zwischen Privatpersonen gibt es keine Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld.
Sobald jedoch ein Unternehmer involviert ist, gibt es faktisch eine Höchstgrenze.
Denn im norwegischen Gesetz sind folgende Einschränkungen festgelegt:
- Bei Bezahlung von Gegenständen mit einem Wert von einschließlich 40.000 norwegischen Kronen (ca. 3841 Euro) darf der Verkäufer eine Barzahlung nicht annehmen. Dies gilt auch, wenn der Betrag in mehreren Teilzahlungen getätigt wird.
- Bei dem Erwerb von Dienstleistungen oder von Waren, die mit Dienstleistungen in Verbindung stehen, ist eine Barzahlung nicht zu empfehlen, wenn der Betrag 10.000 norwegische Kronen (ca. 958 €) übersteigt. Denn wenn der Dienstleister die Einkommens- und Mehrwertsteuer sowie die Sozialabgaben nicht abführt, kann der Verbraucher mit zur Verantwortung gezogen werden.
- Bei der Bezahlung eines Betrages mit Bargeld müssen nicht mehr als 25 Münzen je Einheit angenommen werden.
Keine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen.
Bei Zahlungen zwischen Gewerbetreibenden liegt die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen bei 15.000 PLN (ca. 3.267 Euro).
Für Private gibt es keine Einschränkungen.
Zahlungen ab einem Wert von einschließlich 3.000 Euro dürfen nicht in bar erfolgen.
Im portugiesische Gesetz finden sich zudem folgende gesonderte Regelungen:
- Für eine Person, die in Portugal einkommens- oder körperschaftssteuerpflichtig ist, sind Barzahlungen ab einschließlich 1.000 Euro unzulässig.
- Erfolgt die Zahlung durch einen Verbraucher, der keinen Wohnsitz in Portugal hat, sind Barzahlungen erst ab einem Betrag von einschließlich 10.000 Euro untersagt.
- Steuern dürfen nur bis zu einem Betrag von einschließlich 500 Euro in bar bezahlt werden.
Zahlungen an Unternehmer dürfen nur in bar erfolgen, solange sie nicht 5.000 rumänische Lei (ca. 1016 Euro) pro Tag überschreiten.
Für Warenlieferungen und Dienstleistungen beträgt diese Grenze 10.000 Lei (ca. 2033 Euro) pro Tag.
Zahlungen zwischen Verbrauchern, z. B. für den Kauf einer Ware, Dienstleistung oder für die Miete, dürfen nur in bar vorgenommen werden, solange der Betrag unter 50.000 Lei (ca. 10.165 Euro) pro Tag liegt.
Bargeldzahlungen bis 5000 Euro sind möglich bei Geschäften unter Händlern und bei einem Kaufabschluss zwischen einem Verbraucher und einem Händler.
Bei Privatpersonen liegt die Höchstgrenze bei 15.000 Euro.
Unternehmen dürfen Barzahlungen nur bis zu einem Betrag von einschließlich 5.000 Euro annehmen.
Zahlungen an Unternehmer oder von Unternehmern dürfen ab einem Betrag von einschließlich 1.000 Euro nicht mehr in bar erfolgen.
Für einen Verbraucher, der keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in Spanien hat, gilt das Verbot von Bargeld erst ab einem Betrag von einschließlich 10.000 Euro.
Bei Verstößen gegen diese Vorschrift beträgt die Strafe 25 Prozent der betreffenden Summe.
Es existiert keine Höchstgrenze für die Bezahlung mit Bargeld.
Allerdings kann ein Händler die Annahme von Bargeld verweigern. Dies muss dann rechtzeitig und klar bekannt gemacht werden (beispielsweise durch ein entsprechendes Schild vor einem Geschäft).
Dienste im Gesundheitssektor müssen Barzahlung immer akzeptieren.
Barzahlung ist bis zu einem Betrag von 270.000 tschechischen Kronen (ca. 10.509 Euro) pro Tag möglich.
Verstöße gegen diese Vorschrift werden mit Geldstrafe von bis zu 500.000 Kronen für Verbraucher und bis zu 5.000.000 Kronen für Unternehmen geahndet.
Die Barzahlung ist mit bis zu 50 Geldstücken erlaubt. Auch mit Banknoten kann uneingeschränkt in bar bezahlt werden.
Die Annahme von beschädigten Banknoten kann jedoch verweigert werden.
Verbraucher können uneingeschränkt in bar bezahlen.
Eine Begrenzung auf 1,5 Millionen ungarische HUF (ca. 41.695 Euro) pro Monat gilt für juristische Personen, Unternehmerverbände und Einzelpersonen, die mehrwertsteuerpflichtig sind.
Es gibt keine Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen.
Händler müssen sich jedoch bei den Steuerbehörden als "High Value Dealers" (Händler hochwertiger Güter) registrieren, wenn sie Barzahlungen über 10.000 Euro akzeptieren.
Gut zu wissen: In England und Wales zahlen Sie mit englischen Pfundnoten. In Schottland und Nordirland kann es jedoch vorkommen, dass die englischen Pfundnoten nicht akzeptiert werden.
Genauso kann es sein, dass die schottischen und nordirischen Pfundnoten in Geschäften in England und Wales nicht angenommen werden.
Was das Kleingeld betrifft, kann uneingeschränkt mit £5, £2 und £1 bezahlt werden. Mit Münzen im Nennwert von 50p, 25p und 20p können Sie Beträge bis £10, mit 10p und 5p bis £5 sowie mit 2p und 1p bis 20p bezahlen.
Es gibt keine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen.
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