Kredite und Anlagen

Sie wollen bei einer Bank im EU-Ausland einen Kredit aufnehmen? Wie erklären Ihnen die gesetzlichen Vorgaben und was es mit Immobilien- und Fremdwährungskrediten auf sich hat. Zudem gehen wir auf die Gefahren von Forex-Handel und binären Optionen ein.

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Worauf Sie bei Krediten aus dem EU-Ausland achten sollten

Denken Sie daran, dass der Vertrag in einer anderen Sprache verfasst ist! Auch die Beratung wird im Zweifel in einer Fremdsprache erfolgen. Unterschreiben Sie den Vertrag nur dann, wenn Sie den Inhalt wirklich verstanden haben. Wenn Sie bei einer Bank im EU-Ausland einen Kreditvertrag abschließen, ist in der Regel ausländisches Recht anwendbar. Dank der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie gelten einige gesetzliche Vorgaben jedoch EU-weit, darunter unter anderem:

  • Informationen über die Laufzeit des Kredits
  • Informationen über den Gesamtkreditbetrag
  • Informationen über den effektiven Jahreszins
  • Informationen über den Sollzinssatz
  • Verbot von Lockzinssätzen
  • Angabe von Vertragskosten
  • Aushändigung eines Tilgungsplans (wenn vom Kunden verlangt)
  • Aushändigung eines standardisierten Formblatts, das alle wichtigen Informationen zum Kredit enthält
  • Klarer Hinweis über den Anbieter (Kreditgeber oder Kreditvermittler)
  • Angabe der Provision, die bei einer Kreditvermittlung berechnet wird
  • Vierzehntägiges Widerrufsrecht

 

Bedenken Sie: Diese EU-Vorgaben gelten in der Regel nicht für Kredite zur Immobilienfinanzierung. 

Unseriöse Kreditangebote

Im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken, gibt es immer wieder unseriöse Angebote für Kredite. Kreditgeber sind angebliche Privatpersonen aus dem Ausland. Eine Bonitätsprüfung ist nicht erforderlich.

Nimmt man ein solches Angebot an, werden plötzlich zusätzliche Kosten berechnet, in manchen Fällen Gebühren von ausländischen Ministerien. Zahlt man, fallen weitere Kosten an, beispielsweise für Anwälte, Banken usw. Die Kreditsumme bekommen die Verbraucher jedoch nie zu sehen. Lesen Sie hier mehr zum Kreditbetrug. 

Tipp

Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen ein Kredit ohne Bonitätsprüfung angeboten wird. Ein weiteres Indiz für einen Betrug ist, wenn Ihnen noch vor der Auszahlung der Kreditsumme Kosten berechnet werden, auf die Sie zuvor nicht hingewiesen worden sind.

Immobilien- und Fremdwährungskredite

Für Immobilienkredite gelten EU-weit einheitliche Regeln. Bei Fremdwährungskrediten lauert dagegen das Wechsel- und Währungsrisiko.

Sonderfall Immobilienkredite

Immobilienkredite belaufen sich oftmals auf fünfstellige Summen. Die Tilgungszeit kann sich auf mehrere Jahrzehnte erstrecken. Nicht selten geraten Verbraucher in finanzielle Nöte, weil sie die Rückzahlung der Kreditraten überfordert. Überlassen Sie daher nichts dem Zufall. Wenn Sie den Inhalt des Vertrages nicht verstehen, sollten Sie einen Dolmetscher zur Beratung mitnehmen und eine beglaubigte Übersetzung des Vertrages anfertigen lassen.

In Deutschland steht Verbrauchern bei Immobilienkrediten ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. So können Sie den Vertrag auflösen. Die Frist beginnt in der Regel mit dem Abschluß des Vertrages. Wenn die Bank Sie nicht korrekt über Ihr Widerrufsrecht belehrt, ist die Frist sogar länger. Im Ausland haben Sie dieses Recht oftmals nicht.

Seit März 2016 gelten EU-weit folgende einheitliche Regelungen für Immobilienkredite:

  • Das Europäische standardisierte Merkblatt (ESIS). Es enthält unter anderem Informationen zu den Hauptmerkmalen des Kredits, wie den Kreditbetrag, Laufzeit, Kreditart, Art der Verzinsung, Zinsfestschreibung und Sicherheiten. Zudem steht darin der Zinssatz, die Höhe der einzelnen Raten.
  • Berechnung des effektiven Jahreszinses.

Verbraucher sollen so in die Lage versetzt werden, die Produkte EU-weit besser vergleichen zu können.

Zudem gelten jetzt in vielen Bereichen EU-Mindeststandards:

  • Eine mindestens siebentägige Bedenkzeit bzw. ein Widerrufsrecht von mindestens sieben Tagen.
  • Informationen, beispielsweisezu den Kosten, zur Tilgungs- und Zinslast. Die Informationen müssen zudem anhand eines repräsentativen Beispiels erläutert werden.
  • Zwingende Prüfung der Kreditwürdigkeit.
  • Verbot von sog. Koppelungsgeschäften (Bislang haben Banken die Kreditverträge oft zwingend mit Produkten verbunden, welche die Verbraucher gar nicht benötigten, wie zum Beispiel Girokonten, Lebens- oder Restschuldversicherungen. Achtung: Banken können die Kredite nach wie vor mit anderen Produkten „bündeln“, wenn das für Verbraucher sinnvoller und günstiger ist als Produkte einzeln zu erwerben.
  • Erleichterte Regeln zu vorzeitigen Kreditrückzahlungen.
  • Strengere Aufsicht über die Anbieter von Baukrediten.

Fremdwährungskredite

Kredite in Schweizer Franken waren zeitweise sehr lukrativ. Deutsche Verbraucher, die einen Kredit benötigten und von deutschen Banken keinen erhielten, versuchten Ihr Glück im Ausland. Günstige Angebote gab es von österreichischen Banken. Deutsche Verbraucher hatten die Hoffnung, von einem steigenden Eurokurs zu profitieren. Denn wenn der Euro gestiegen wäre, wäre die Kreditsumme günstiger gewesen. Tatsächlich kam es genau andersherum und Verbraucher waren plötzlich mit zahlreichen Problemen konfrontiert.

Die Risiken von Fremdwährungskrediten:

  • Der Verbraucher trägt das Wechsel- und das Währungsrisiko: Der Verbraucher muss einen höheren Betrag zurückzahlen, wenn die Währung, in welcher der Kredit geführt wird, an Wert gewinnt.
  • Zudem besteht ein Zinsrisiko, weil sich die Zinsen der Währung, in welcher der Kredit geführt wird, anders entwickeln können als die Zinsen des Euro.
  • Der Kredit muss oft am Ende der Vertragslaufzeit zurückgezahlt werden. Man spricht von der Endfälligkeit des Kredits. Währungs- und Wechselrisiken wirken sich deswegen umso gravierender aus.
  • Vor der Endfälligkeit zahlt der Verbraucher in einen Sparplan (sog. Tilgungsträger). Infolge der Finanzkrise haben viele dieser Tilgungsträger an Wert verloren.
  • Insbesondere durch die Aufwertung des Franken in den letzten Jahren haben sich Fremdwährungskredite erheblich verteuert.

    Für Fremdwährungskredite gelten seit März 2016 neue Regeln:

    • Verbraucher haben das Recht, den Kredit in eine andere Währung zu wechseln. Das gilt, wenn der Wert der noch zu zahlenden Raten durch eine Kurserhöhung steigt (in Deutschland 20%).
    • Die Bank muss den Verbraucher warnen, wenn durch Kursschwankungen der Wert der noch zu zahlenden Raten um mindestens 20% steigt.

    Bedenken Sie: Fremdwährungsprodukte waren und sind nach wie vor Risikoprodukte

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