Brexit: Studieren in Großbritannien
Großbritannien ist aufgrund der vielseitigen Universitätslandschaft ein beliebtes Studienland. Doch wie sieht es mit Studiengebühren, finanziellen Förderungen und vor allem mit dem Bleiberecht nach dem Brexit aus?
Studieren in Großbritannien: Was passiert nach dem Brexit?
Studierende, die vor dem 1. Januar 2021 Ihr Studium in UK aufgenommen haben, brauchen kein Visum. Sie müssen sich aber online im Rahmen des EU Settlement Scheme anmelden, wenn sie sich auch noch nach dem 1. Januar 2021 im Vereinigten Königreich aufhalten möchten, zum Beispiel, weil das Studium noch nicht beendet ist. Studierende sollten sich bis zum 30. Juni 2021 spätestens anmelden.
Wer erst nach dem 1. Januar 2021 sein Studium im Vereinigten Königreich aufnimmt und länger als 6 Monate bleiben möchte, muss ein Studierendenvisum beantragen.
Weitere Informationen gibt es beim UK Council for International Students Affairs (UKCISA) und beim British Council.
Müssen Studierende im Vereinigten Königreich Studiengebühren bezahlen?
In den meisten Ländern Großbritanniens gibt es Studiengebühren (tuition fees). Auch für Studierende aus der EU. Für einen undergraduate Studiengang (ähnlich dem Bachelor) können diese in England zwischen 6.000 und 9.250 GBP pro Jahr betragen, in Wales zwischen 6.000 und 9.000 GBP.
In Nordirland liegen die Studiengebühren bei maximal 4.160 GBP.
In Schottland würden die Studiengebühren eigentlich bei 1.820 GBP liegen, aber diese werden zum Beispiel von der SAAS (Student Awards Agency for Scotland) übernommen. Somit zahlen Studierende aus der EU für ihr Studium in Schottland keine Studiengebühren.
Für postgraduate Studiengänge (ähnlich dem Master) können die Universitäten die Gebühren frei festlegen. An staatlichen Hochschulen liegen diese in UK zwischen 6.482 und 17.247 GBP.
Studierende aus der EU, die Ihr Studium im Juli 2021/2022 beginnen, haben in England, Schottland, Wales und Nordirland keinen Anspruch mehr darauf, die gleichen Studiengebühren wie britische Studierende zu bezahlen. Der so genannte home fee status entfällt.
Studierende aus der EU werden dann mit internationalen Studierenden gleichgesetzt und müssen somit auch die internationalen Gebühren an die jeweiligen Hochschulen bezahlen. Fragen Sie nach, wie hoch diese sind, bevor Sie Ihr Studium aufnehmen!
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des British Council.
Studium: Erhalte ich weiterhin finanzielle Unterstützung der britischen Regierung?
Studierende aus der EU, die Ihr Studium im Juli 2021/2022 beginnen, haben in England, Schottland, Wales und Nordirland keinen Zugang mehr zur UK-Studienfinanzierung (so genannte Tuition Fee Loans).
Wer aber sein Studium im akademischen Jahr 2020/2021 begonnen hat, behält allerdings für die komplette Dauer des Studiums Zugang zur UK-Studienfinanzierung.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des British Council.
Studieren in Großbritannien: BAföG trotz Brexit?
Während der Übergangsphase ändert sich bis 31. Dezember 2020 nichts. Es wird also weiterhin BAföG bezahlt. Nach Beendigung der Übgergangsphase bleibt die Förderung für die Dauer von grundsätzlich bis zu einem Jahr möglich.
Ausführliche Informationen gibt es auf der Internetseite des deutschen Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Werden in UK erworbene Studienleistungen weiterhin in Deutschland anerkannt?
Ja. Trotz des Brexits bleibt UK im Europäischen Hochschulraum. Studienleistungen und Abschlüsse werden also wie bisher auch untereinander anerkannt.
Auslandssemester in Großbritannien: Ist Erasmus+ nach dem Brexit noch möglich?
Deutsche Studierende, die im Rahmen des Erasmus+ Programmes nach Großbritannien gehen, zahlen normalerweise keine Studiengebühren.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Erasmus-Programm.
Brauche ich ein Visum, um in UK studieren zu dürfen
Das ist von der Dauer des Aufenthaltes im Vereinigten Königreich abhängig. Wer weniger als 6 Monate bleibt, braucht kein Visum.
Ansonsten ist ein Studierenden-Visum erforderlich. Um dieses zu erhalten, benötigen Studierende ihre Studienplatz-Zusage, müssen den Nachweis erbringen, dass sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen und gute Englischkenntnisse haben.
Der Antrag für das Visum kann online gestellt werden. Der Preis: 385 Euro.
Darüber hinaus wird die Immigration Health Surcharge fällig, die erforderlich ist, um das staatliche Gesundheitswesen in Anspruch nehmen zu können.
Diese beträgt für Studierende 520 Euro pro Jahr.
Ausführliche Informationen gibt es auf der Internetseite der britischen Regierung.
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Links zum Thema
- Die Bundesagentur für Arbeit: Arbeiten in Großbritannien nach dem Brexit