Allgemeine Geschäftsbedingungen: Was Sie wissen müssen, um Probleme zu vermeiden

Sie sind oft lang, klein gedruckt und schwer verständlich: Allgemeine Geschäftsbedingungen. Kurz AGB. Doch wer einen Vertrag abschließt, ganz gleich in welchem EU-Land, kommt an ihnen nicht vorbei. Und manchmal werden sie auch ohne Vorwarnung geändert. Das führt dazu, dass viele Kunden den AGB einfach nur zustimmen, ohne sie zu lesen. Das kann zu Problemen führen, zum Beispiel dann, wenn man eine Reise stornieren möchte, glaubt, das ginge kostenlos und dann Stornogebühren bezahlen muss. Hätte man die AGB gelesen, hätte man es gewusst.

Dabei ist das Lesen der AGB gar nicht so schwer. Wir erklären, was man unter AGB versteht, wie man diese richtig liest und geben Tipps, was man beim Umgang mit AGB beachten sollte.

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Zusammenfassung

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbedingungen, die ein Unternehmen festlegt und die für alle Kunden gleichermaßen gelten. AGB kann es für jede Vertragsart geben, zum Beispiel für Kauf-, Dienstleistungs- und Leasingverträge, aber auch für Buchungen von Hotels oder Konzerttickets.
     
  2. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zum Beispiel Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie die Gewährleistung geregelt.
     
  3. Man braucht die AGB nicht komplett durchzulesen. Es genügt, nach den wichtigen Schlagworten wie beispielsweise Kosten, Laufzeit, Lieferung, Kündigung, Widerruf, Mangel, Stornierung, Zahlungsbedingungen zu suchen. Je kostenintensiver, desto genauer sollten Sie lesen.
     
  4. Wenn sich die AGB im Nachhinein ändern, gelten die alten AGB für viele Verträge weiter, die bei Vertragsschluss gegolten haben. Anders bei laufenden Verträgen wie z. B. Bankgeschäfte. Hier muss der Kunde zustimmen, dass er die AGB akzeptiert.

Was versteht man unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind Vertragsbedingungen, die ein Unternehmen von sich aus den Kunden vorgibt. Der Vorteil: Das Unternehmen kann für jeden Vertrag die gleichen AGB verwenden und braucht nicht jedes Mal die Geschäftsbedingungen neu verhandeln.

AGB kann es für jede Vertragsart geben, zum Beispiel für Kauf-, Dienstleistungs- und Leasingverträge, aber auch für Buchungen von Hotels oder Konzerttickets.

Darüber hinaus stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden wichtige Informationen.

Beispiel
N. N. hat eine Ferienwohnung gebucht. Später wird sie krank und kann nicht mehr in den Urlaub fahren. Doch wie sind die Stornobedingungen? Was passiert mit der Anzahlung? Kann sie auf einen anderen Termin umbuchen? In den meisten Fällen stehen solche Informationen in den AGB.

AGB können u. a. folgendes regeln:

  • Welches Unternehmen Ihr Vertragspartner ist
  • Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
  • Widerruf und wer die Rücksendekosten trägt
  • Storno-Regelungen
  • was gilt, wenn es z. B. bei Flügen zu Verspätungen, Änderungen, Problemen durch höhere Gewalt etc. kommt
  • Lieferbedingungen
  • Datenschutz
  • Haftung
  • Welches Recht gilt und zuständiges Gericht
  • Garantieerklärungen
  • Gutschein- oder Abonnementbestimmungen
  • Preisänderungsklauseln
  • ab wann der Vertrag verbindlich ist und wie er gekündigt werden kann

Tipp
Speichern Sie die AGB auf Ihrem Computer ab, die bei Vertragsschluss für Ihren Vertrag gegolten haben bzw. heben Sie sie auf. So können Sie auch im Nachhinein wichtige Punkte überprüfen, auf eine Regelung verweisen und bei Bedarf nachweisen, welche AGB im Zeitpunkt des Vertrags-Abschlusses gegolten haben. Das kann Ihnen bei Streit mit dem Unternehmen helfen.

Gibt es eine AGB-Pflicht für Unternehmen? Und warum muss ich den AGB zustimmen?

Unternehmen sind nicht verpflichtet, AGB zu haben. Gibt es AGB, hat das Unternehmen jedoch die Pflicht, ausdrücklich darauf hinzuweisen. Die Kunden müssen vor dem Vertrags-Abschluss die Möglichkeit haben, die AGB zur Kenntnis zu nehmen.

Bei Verträgen im Internet akzeptiert und bestätigt man die Kenntnisnahme meist mit dem Setzen eines Häkchens in einem Kontrollkästchen. Normalerweise ist diese Zustimmung auch die Voraussetzung dafür, den Vertrag überhaupt abschließen zu können.

Achtung
Wer die AGB nur akzeptiert und nicht liest, kann später nicht behaupten, deren Inhalt nicht gekannt zu haben.

Was gilt, wenn es keine AGB gibt bzw. wenn ich mit dem Unternehmen noch etwas Zusätzliches vereinbaren möchte?

Wenn keine AGB vereinbart wurden, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Haben Unternehmen mit den Kunden eine individuelle Vereinbarung getroffen, geht diese den AGB vor. Allerdings ist nicht jede Individualvereinbarung zulässig.  So ist es beispielsweise nicht möglich, von bestimmten Gesetzesvorschriften abzuweichen, sittenwidrige Dinge zu vereinbaren oder solche, die gegen den sogenannten Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen.

Tipp
Individuelle Vereinbarungen sollten immer schriftlich getroffen werden, damit man später einen Nachweis darüber hat.

Was steht normalerweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Es gibt keine offiziellen Vorschriften, wie AGB aufgebaut sein müssen. Dennoch ist folgende Reihenfolge üblich:

1. Anfangsteil

  • Vertragspartner (Firmenname, Anschrift)
  • Vertragsgegenstand (Worum geht es im Vertrag?)
  • Vertragsschluss (Wann kommt ein Vertrag zustande?)

2. Mittelteil

  • Pflichten der Kundinnen und Kunden (z. B. wie und wann Mängel angezeigt werden müssen)
  • Lieferung und Versand
  • Zahlungsbedingungen (wie und wann bezahlt wird)
  • Gutscheine und Guthaben
  • Eigentumsvorbehalt (Wann gehört die Ware mir?)
  • Vertragslaufzeit
  • Gewährleistung
  • Widerruf (Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular)
  • Versicherungen
  • Haftungsausschluss (Wann übernimmt das Unternehmen keine oder nur eingeschränkte Verantwortung z. B. für Schäden oder Mängel?)

3. Datenschutz

4. Schlussteil

Wie lese ich die AGB richtig?

Entwarnung: Die Empfehlung, die AGB zu lesen, bedeutet nicht, dass Sie jede Seite vollständig durcharbeiten müssen.

Aber
Je höher der Wert und je kostspieliger die Konsequenzen (Buchung einer teuren Kreuzfahrt im Vergleich zum Kauf von Müllbeuteln), desto gründlicher sollten Sie die AGB lesen!

Eine erste Orientierung bieten die Überschriften. So können Sie die AGB überfliegen und später die für Sie wichtigsten Abschnitte genauer durchlesen.

Wissen Sie genau, wonach Sie suchen, können Sie mit Schlagworten in der Browser-Suchfunktion („Strg“ + „F“) die richtigen Stellen finden. Das funktioniert auch für pdf-Dateien.

Wenn Sie nicht genau wissen, wonach Sie suchen, sind wichtige Schlagwörter: Kosten, Laufzeit, Lieferung, Kündigung, Widerruf, Rücktritt, Mangel, Gewährleistung, Zahlungsbedingungen und Stornierung.

Tipp
Wenn etwas nicht in den AGB steht, was für Sie wichtig ist, sollten Sie beim Unternehmen nachfragen.

Wann sind AGB-Klauseln unwirksam?

Die AGB werden einseitig vom Unternehmen formuliert. Die Kunden haben folglich keinen Einfluss darauf. Verständlich, dass das Unternehmen vor allem seine eigenen Interessen verfolgt.

Trotz Vertragsfreiheit kann das Unternehmen aber nicht völlig frei entscheiden, was in den AGB stehen soll. So sind AGB-Vertragsbedingungen unter Anwendung deutschen Rechts unwirksam, wenn diese den Kunden auf unangemessene Art und Weise benachteiligen. Man spricht dann von sogenannten unwirksamen Klauseln. Oft kommt aber auch ausländisches Recht  zur Anwendung. 

Beispiel für eine unwirksame Klausel
Anna bestellt online einen Laptop. Als er ankommt merkt Anna, dass ihr die Farbe nicht gefällt. Sie will ihn am nächsten Tag zurückschicken. Doch in den AGB steht, dass das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. 
Diese AGB-Klausel wäre unwirksam. Zwar kann man in manchen Fällen den Widerruf ausschließen (z. B. bei Artikeln deren Versiegelung beschädigt wurde). Doch in diesem konkreten Fall ist dies nicht möglich.

Gut zu wissen
Ist eine AGB-Klausel nur teilweise unwirksam, bleiben die restlichen Regelungen dennoch gültig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen nicht nur inhaltlich erlaubt, sondern auch klar und verständlich formuliert sein, damit sie wirksam sind. Der Fachbegriff hierfür heißt Transparenzgebot.

Nicht selten kommt es vor, dass ein Unternehmen AGB nutzt, die etwas regeln, was der Kunde nicht vermutet hätte. Die Betroffenen fühlen sich dann überrumpelt. Man spricht in diesem Fall von überraschenden Klauseln. Eine Klausel ist überraschend, wenn sie so ungewöhnlich ist, dass man nicht damit rechnen muss – nicht nur inhaltlich, sondern auch dann, wenn sie an einer unerwarteten Stelle in den AGB auftaucht. Eine solche Klausel ist von vornherein unwirksam.

Beispiel für eine überraschende Klausel
Bei einem Mobilfunkvertrag kann man in den AGB nicht versteckt vereinbaren, dass nach der Kündigung des Vertrages eine Deaktivierungsgebühr zu bezahlen ist.  

Probleme mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt es häufiger, als man denkt. Fehlerhafte AGB sind für beide Seiten von Nachteil. Die Unternehmen müssen eine Abmahnung (Aufforderung durch einen Anwalt, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen) und Kosten befürchten. Die Kunden verzichten womöglich auf ihre Rechte, weil die AGB sie etwas Falsches glauben lassen.

Was tun, wenn sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen während der Vertragslaufzeit ändern?

An Verträge muss man sich halten. Ändert das Unternehmen nachträglich seine AGB, ist das eigentlich eine unzulässige Vertragsänderung. Trotzdem kommen AGB-Änderungen in der Praxis häufig vor.

Außerdem gelten bei vielen Verträgen die alten AGB weiter, die bei Vertragsschluss bereits gegolten haben.

Beispiel Ferienhausmiete
Reisende, die bereits fest gebucht haben, sollten sich nicht beirren lassen, wenn die neuen AGB ungünstigere Storno-Bedingungen vorsehen. Für die Reisenden gelten weiterhin die AGB vom Zeitpunkt der Buchung.

Anders sieht es bei laufenden Verträgen aus. Beispiel: Bankgeschäfte. Auch hier werden die alten AGB nicht einfach so von den neuen abgelöst. Sie müssen als Kunde ausdrücklich über diese Änderung informiert werden. Sie ist zudem nur dann wirksam, wenn Sie als Kunde zustimmen. Hier gilt: Ein fehlender Widerspruch des Kunden kann seitens des Unternehmens nicht als Zustimmung gewertet werden.

Reagiert der Kunde nicht, gelten sowohl die alten als auch die neuen AGB. Um das zu vermeiden, vereinbaren manche Unternehmen oft schon vorab in ihren AGB, diese später einseitig ändern zu dürfen. Man spricht in diesem Fall vom sogenannten Änderungsvorbehalt.

Pauschale Vorbehalte, jederzeit und ohne Grund die AGB ändern zu können, sind nicht zulässig. Eine solche Klausel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam. 

Gut zu wissen
Dass immer genau die AGB anzuwenden sind, die bei Vertragsschluss galten, kann für Verbraucherinnen und Verbraucher auch nachteilig sein. So gelten durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge seit 1. März 2022 für bestimmte Vertragsdauern und automatische Vertragsverlängerungen neue und verbraucherfreundlichere Regeln – jedoch nur für Verträge, die seit diesem Zeitpunkt geschlossen werden.

Welche AGB gelten, wenn Verträge mit verschiedenen Unternehmen abgeschlossen wurden?

In manchen Fällen können AGB mehrerer Unternehmen nebeneinander vorliegen.

Beispiel
Ein Ferienhaus im EU-Ausland wurde über ein Ferienhausportal online gebucht. Hier müssen Sie sowohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ferienhausanbieters berücksichtigen als auch die des Portals. Schließlich werden unterschiedliche Leistungen angeboten, die folglich auch unterschiedlich geregelt sind.

Welches Recht gilt, wenn ich in einem anderen EU-Land einkaufe oder ein Ferienhaus buche?

Innerhalb der EU gilt in vielen Bereichen noch unterschiedliches Recht. Wer in einem anderen EU-Land einkauft oder ein Ferienhaus mietet, muss damit rechnen, dass das dortige Recht gilt. Denn: Das Unternehmen kann in seinen AGB festlegen, dass bei einem Rechtsstreit das Recht eines bestimmten Landes gilt. Ist es zum Beispiel ein Unternehmen aus Frankreich, liest man in den AGB dann meist den Satz: „Es gilt französisches Recht“.

Es kann aber auch deutsches Recht gelten, und zwar dann, wenn der Online-Shop bzw. das Ferienhausportal sein Angebot eindeutig auf den deutschen Markt ausrichtet.

Gut zu wissen
Online-Shop-AGB müssen den Zusatz enthalten, dass die Kunden sich auf die zwingenden Regelungen des Rechts ihres Heimatlandes berufen können, wenn diese besser für sie sind. Enthält die AGB-Klausel für anwendbares Recht diesen Hinweis nicht, ist sie unwirksam.

Achtung
Das Recht des Heimatlandes ist für die Kunden nicht immer günstiger. Ziel ist es, dass Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Entscheidung des Unternehmens, welches Recht gelten soll (Rechtswahl) nicht schlechter gestellt werden als wenn das Recht des anderen Landes zur Anwendung kommt. Sie sollen auch nicht irrtümlich glauben, dass das Recht des Landes, das in den AGB aufgeführt ist, zwingend gilt.

Welches Recht tatsächlich zur Anwendung kommt, muss im Einzelfall von einer Juristin oder einem Juristen geprüft werden.

 

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