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OS-Plattform: Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung der EU-Kommission

Verbraucher konnten bis zum 20. März 2025 die Plattform für Online-Streitbeilegung der EU-Kommission nutzen, um eine Beschwerde gegen einen Online-Händler einzureichen. 

Ein integriertes Übersetzungstool ermöglicht es, Sprachbarrieren zu überwinden.

Eine Beschwerde kann nun noch bis zum 19. April 2025 direkt über die Plattform für Online-Streitbeilegung an die entsprechende Schlichtungsstelle weitergeleitet werden. Das Unternehmen muss hierfür die entsprechende Stelle vorschlagen.

Eine einfache Art der außergerichtlichen Streitbeilegung innerhalb der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen.

 

Einstellung der OS-Plattform

Aufgrund der Verordnung EU-2024/3228 wird die OS-Plattform eingestellt.

Bis zum 20. März 2025 war es noch möglich, Beschwerden über die OS-Plattform einzureichen. Am 20. Juli 2025 wird die Plattform endgültig gelöscht.

Wir bleiben bis dahin weiterhin Ihr Ansprechpartner und stehen Ihnen voraussichtlich auch danach für Fragen zu Schlichtungsstellen in der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen zur Verfügung.

Schlichtung in der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen

In ganz Europa gibt es anerkannte Schlichtungsstellen, die Verbrauchern und Unternehmen helfen, ihre Streitigkeiten zu lösen: neutral, schnell, kompetent und meistens kostenlos.

Wurde der Vertrag im Internet geschlossen, konnten Verbraucher die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung nutzen, um Fälle gemeinsam mit dem Unternehmen an die zuständige Schlichtungsstelle weiterzuleiten.

Die Plattform bot einen zentralen Zugang zu allen anerkannten Schlichtungsstellen in Europa und war insbesondere dann nützlich, wenn das Unternehmen in einem anderen Europäischen Land sitzt.

Die zuständige Schlichtungsstelle befindet sich meistens in dem Land, aus dem das Unternehmen kommt.

Ein integriertes Übersetzungs-Tool half dabei, Sprachbarrieren zu überbrücken.

Wie funktionierte die Plattform für Online-Streitbeilegung?

Die OS-Plattform ist ein automatisiertes Kommunikationstool über das es möglich war, Streitigkeiten beim Onlinehandel zwischen Verbrauchern und Unternehmen zu regeln.

 

Was geschieht mit meiner Beschwerde?

  • Wenn Sie das Beschwerdeformular auf der Plattform für Online-Streitbeilegung ausgefüllt haben, hat der Online-Händler 30 Tage Zeit, auf die Beschwerde zu reagieren und eine Schlichtungsstelle vorzuschlagen.
  • Schlägt der Online-Händler eine Schlichtungsstelle vor, die der Verbraucher akzeptiert, wird der Fall automatisch zur Bearbeitung an diese Schlichtungsstelle weitergeleitet.
  • Sind alle nötigen Unterlagen bei der Verbraucherschlichtungsstelle eingegangen, erhalten beide Parteien den Schlichtungsvorschlag.
  • Das Schlichtungsverfahren dauert in der Regel 90 Tage.

Hinweis

Es kann sein, dass der Online-Händler nicht auf die Verbraucherbeschwerde reagiert, denn die Nutzung der Plattform ist freiwillig.

Bleibt die Beschwerde unbeachtet, werden Sie per E-Mail nach 30 Tagen informiert, dass die eingereichte Beschwerde automatisch geschlossen wurde.

Verbraucher, die in Deutschland leben, können sich an uns wenden, wir beraten Sie zu anderen Rechtsschutzmöglichkeiten.

Schreiben Sie uns entweder direkt über die OS-Plattform an, damit erhalten wir Einblick in Ihren Fall, oder senden Sie uns per E-Mail alle Informationen zu.

Deutsche Kontaktstelle für Online-Streitbeilegung

Als nationale Kontaktstelle Deutschland berät das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland zur Funktionsweise der Plattform, zu Verbraucherrechten, zu Schlichtungsstellen und – wenn Schlichtung einmal nicht weiterhilft - zu anderen Rechtsschutzmöglichkeiten.

Kontakt

E-Mail: odr@evz.de

Tel.: +49 7851 / 991 48 60 (Di. bis Do.: 9:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr)

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.

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