Schlichtungsstelle Energie
Kunden von Energieversorgern können sich an die Schlichtungsstelle wenden, um Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Das kann sowohl Rechnungen als auch den Wechsel des Strom- bzw. Gaslieferanten betreffen.
Gut zu wissen:
- Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet, an den Schlichtungsverfahren teilzunehmen, wenn es um Strom und Gas geht.
- Einige Energieversoger bieten neben Strom bzw. Gaslieferungen auch andere Dienstleistungen an (z.B. Wasserlieferungen). Bei Streitigkeiten ist dann eine Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle zuständig.
Die Schlichtungsstelle Energie e.V.*
Sie können bei dieser Schlichtungsstelle Ihren Antrag online ausfüllen.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030/27572400
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
*Anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle
Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.