Schlichtungsstelle SCHUFA
Bei Differenzen mit der SCHUFA, können sich Verbraucher an einen Ombudsmann wenden. Dieser klärt den strittigen Vorgang neutral und kostenlos.
Der SCHUFA Ombudsmann
ist zuständig bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und der SCHUFA.
Bindende Entscheidungen: Die SCHUFA muss bei Streitigkeiten bis zu einem Wert von 2.500 € die Schlichtungsentscheidung befolgen. Verbraucher können die Entscheidung auch ablehnen. Den Antrag können Sie online einreichen.
Postfach 5280
65042 Wiesbaden
E-Mail: info@schufa-ombudsmann.de