Schlichtungsstellen für Fernreisen und Nahverkehr in Deutschland
Zugverspätung, Flugausfall oder Gepäckverlust: Wenn Verbraucher Probleme mit Airlines oder anderen Verkehrsunternehmen haben, können sie sich an eine Streitbeilegungsstelle wenden.
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1. Flugunternehmen
a) Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.* (vormals Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V., Söp) behandelt Beschwerden gegen Airlines, die Mitglied bei ihr sind. Verbraucher können sich zum Beispiel bei Annullierungen, Verspätungen oder Problemen mit dem Gepäck an sie wenden. Für Flugunternehmen, die nicht Mitglied sind, gibt es eine andere Schlichtungsstelle (siehe unten).
Gut zu wissen: Bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. können Verbraucher auch Beschwerden gegen Flugunternehmen einreichen, die nicht aus Deutschland kommen. Entscheidend ist, dass das Unternehmen dieser Schlichtungsstelle angeschlossen ist. Sie ist immer dann zuständig, wenn es sich um eine deutsche Airline handelt oder der Flug in Deutschland startet oder landet. Im Einzelfall kann auch bei anderen Konstellationen eine Schlichtung auf freiwilliger Basis stattfinden.
Hinweis: Nutzen Sie das Online-Formular um einen Schlichtungsantrag zu stellen! Im Formular sind alle Mitgliedsunternehmen aufgelistet.
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Tel.: 030/64499330
E-Mail: kontakt@sruv.de
b) Die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz* schlichtet Beschwerden gegen alle anderen Flugunternehmen, die nicht bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. Mitglied sind.
Gut zu wissen: Die Schlichtungsstelle Luftverkehr nimmt auch Beschwerden gegen Flugunternehmen an, die nicht aus Deutschland oder der EU kommen. Entscheidend ist, dass der Flug in Deutschland startet oder landet. Im Einzelfall kann auch bei anderen Konstellationen eine Schlichtung auf freiwilliger Basis stattfinden.
Praxistipps: Sie können mittels eines Beschwerde-Checks überprüfen, ob Sie bei dieser Schlichtungsstelle richtig sind. Der Schlichtungsantrag gegen ein Flugunternehmen kann auch auf Englisch gestellt werden.
Adenauerallee 99-103
53094 Bonn
Tel.: 0228/994106120
E-Mail: luftverkehr@bfj.bund.de
2. Bahn-, Fernbus- und Schiffsunternehmen
Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.* (vormals Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V., Söp) behandelt außerdem Beschwerden gegen Bahn-, Fernbus- und Schiffsunternehmen, die Mitglied bei ihr sind. Verbraucher können sich zum Beispiel bei Annullierungen, Verspätungen oder Problemen mit dem Gepäck an sie wenden.
Hinweis: Nutzen Sie die Online-Formulare um einen Schlichtungsantrag zu stellen!
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Tel.: 030/64499330
E-Mail: kontakt@sruv.de
3. Nahverkehr (S-Bahn, Bus, Tram)
Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.* (vormals Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V., Söp) schlichtet bei Beschwerden gegen Nahverkehrsunternehmen, die Mitglied bei ihr sind. Füllen Sie hierfür das Online-Formular aus.
Es gibt noch weitere Schlichtungsstellen für Beschwerden im Nahverkehr. Prüfen Sie, ob das Verkehrsunternehmen einer der folgenden Schlichtungsstellen angeschlossen ist.
Bindende Entscheidungen: Schlichtungsvorschläge der SNUB sind für Unternehmen bindend.
4. Pauschalreisen
Auch bei Beschwerden gegen Reiseunternehmen (Online-Buchungsplattformen) können Verbraucher sich an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.* (vormals Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V., Söp) wenden und einen Schlichtungsantrag stellen. Die teilnehmenden Reiseunternehmen finden Sie im Schlichtungsantrag "Reisen".
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Tel.: 030/64499330
E-Mail: kontakt@sruv.de
Für Unternehmen der Reisebranche, die nicht Mitglied bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. sind, können Verbraucher sich an eine Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle wenden.
*Anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle
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