Schlichtungsstellen für Immobilien und Architekten

Verbraucher können sich bei Streitigkeiten mit Immobilienmaklern, Verwaltern, Sachverständigen und privaten Bauherrn, sowie bei Honorarstreitigkeiten von lngenieur - und Architektenleistungen an eine Verbraucherschlichtungsstelle wenden.

Der Ombudsmann Immobilien IVD/VPB*

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) betreibt in Kooperation mit dem Verband privater Bauherren (VPB) eine Schlichtungsstelle.

Mitglied beim IVD sind: Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständige.

Geschlichtet werden:

  • Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer aus einem
  • Bauträgervertrag,
  • Bauvertrag,
  • Grundstückskaufvertrag (Wohnzwecke),
  • Kaufvertrag über Wohneigentum

Gut zu wissen: IVD-Mitgliedsunternehmen sind zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet, müssen den Schlichtungsvorschlag aber nicht annehmen.

Littenstr. 10

10179 Berlin

E-Mail: info@ombudsmann-immobilien.de

Verbraucherschlichtungsstelle für Architekten- und Ingenieurleistungen*

Die Verbraucherschlichtungsstelle kann bei allen Streitigkeiten über die Honorierung von lngenieur- und Architektenleistungen zwischen Verbrauchern und Unternehmen kontaktiert werden.

Träger der Schlichtungsstelle ist die GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V.

Friedrichsplatz 6

68165 Mannheim

Tel.: +49 621-860 861-0

E-Mail: kontakt@ghv-guetestelle.de

 

Verbraucherschlichtungsstelle der Architektenkammer Niedersachsen*

Die Verbraucherschlichtungsstelle kann bei allen Streitigkeiten kontaktiert werden, die zwischen einem Verbraucher und einem Mitglied der Architektenkammer bestehen.

  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien
  • Bau neuer Häuser/Wohnungen
  • Dienstleistungen zur Instandhaltung und Aufwertung des Hauses oder der Wohnung

Kosten: 30 € für Verbraucher, 30 € für Unternehmen. Den Antrag finden Sie online.

Friedrichswall 5

30159 Hannover

Tel.: 0511 28096-51

E-Mail: verbraucherschlichtung@aknds.de

 

* Anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle