Schlichtungsstellen für Bankgeschäfte und Geldanlagen
Sie haben eine Streitigkeit mit einer Bank? Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde an eine der spezialisierten Schlichtungsstellen; zum Beispiel, wenn es um Verbraucherkredite, Überweisungen oder Geldanlagen geht.
Wie finde ich die richtige Schlichtungsstelle?
Prüfen Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ob Ihre Bank bei einer Schlichtungsstelle Mitglied ist.
In allen anderen Fällen ist entweder die Bundesbank oder die BaFin zuständig.
Bankgeschäfte
Verbraucher können sich an folgende Schlichtungsstellen wenden:
Behandelt Beschwerden gegen Sparkassen mit Sitz in fast allen Bundesländern.
Bindende Entscheidungen: Im Falle von Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bürgerkonten ist die Entscheidung für das Bankinstitut verbindlich.
Charlottenstr. 47
10117 Berlin
Tel.: 030 / 20 22 51 510
E-Mail: schlichtung@dsgv.de
Andere Sparkassen sind regionalen Schlichtungsstellen angeschlossen:
1. Die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg*
Die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg ist zuständig für Streitigkeiten mit einem am Verfahren teilnehmenden Institut über sämtliche von diesem Institut angebotenen Produkte und Dienstleistungen.
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 / 12 77 78 43
E-Mail: schlichtung@sv-bw.de
2. Die Schlichtungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein
Schlichtungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein kann bei allen Meinungsverschiedenheiten mit schleswig-holsteinischen Sparkassen kontaktiert werden.
Faluner Weg 6
24109 Kiel
Tel.: 0431 / 53 35 511
E-Mail: schlichtungsstelle@sgvsh.de
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken schlichtet Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Volks- und Raiffeisenbanken, die Mitglied der Kundenbeschwerdestelle sind.
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Tel.: 030 / 20 21 16 39
E-Mail: kundenbeschwerdestelle@bvr.de
Der Ombudsmann der privaten Banken behandelt Verbraucherbeschwerden gegen Privatbanken, die Mitglied bei der Schlichtungsstellstelle sind.
Bindende Entscheidungen: Schlichtungssprüche sind für die Bank bindend, wenn der Beschwerdegegenstand den Betrag von 10.000 Euro nicht übersteigt.
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Tel.: 030 / 16 63 31 66
E-Mail: ombudsmann@bdb.de
Das Schlichtungsverfahren der öffentlichen Banken behandelt Beschwerden von Verbrauchern gegen Landesbanken, Förderbanken und Landesbausparkassen, die Mitglied der Schlichtungsstelle sind.
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
Tel.: 030 / 81 92 295
E-Mail: ombudsmann@voeb-kbs.de
Die Schlichtungsstelle Bausparen behandelt Beschwerden von Verbrauchern gegen private Bausparkassen, die Mitglied der Schlichtungsstelle sind.
Verband der Privaten Bausparkassen e. V.
Schlichtungsstelle Bausparen
Postfach 30 30 79
10730 Berlin
Tel.: 030 / 59 00 91 -500 oder -550
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
Und wenn die Bank nicht Mitglied einer Schlichtungsstelle ist? Dann sind Verbraucher hier richtig:
ist zuständig, wenn Sie eine Beschwerde gegen eine Bank einreichen wollen, die keiner der zuvor genannten Verbraucherschlichtungsstellen angeschlossen ist (Auffangschlichtungsstelle für Bankgeschäfte). Sind Sie sich nicht sicher, dann fragen Sie bei der Bundesbank nach.
Postfach 10 06 02
60006 Frankfurt am Main
Tel.: 069/9566 3232
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
Geldanlagen
Verbraucher können sich an folgende Schlichtungsstellen wenden:
vermittelt beispielsweise in Streitigkeiten über offene und geschlossene Fonds, Sparverträge auf Fondsbasis oder Depotverträge. Voraussetzung ist: Das Unternehmen ist der Schlichtungsstelle angeschlossen.
Praxistipp: Klären Sie anhand eines Verfahrens-Checks, ob Sie bei dieser Schlichtungsstelle richtig sind. Den Antrag können Sie dann online einreichen.
Bindende Entscheidungen: Bis zu einem Beschwerdewert von insgesamt 10.000 Euro sind Schlichtungsvorschläge für das Unternehmen bindend. Verbraucher hingegen können die Entscheidung ablehnen.
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Tel.: 030 / 64 49 04 60
hilft Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Anbietern von Beteiligungen an geschlossenen Investmentvermögen und geschlossenen Fonds. Voraussetzung ist: Der Anbieter ist Mitglied der Schlichtungsstelle. Anträge können online eingereicht werden.
Bindende Entscheidungen: Bis zu einem Beschwerdewert von insgesamt 10.000 Euro sind Schlichtungsvorschläge für das Unternehmen bindend. Verbraucher hingegen können die Entscheidung ablehnen.
Postfach 61 02 69
10924 Berlin
Tel.: 030/25761690
E-Mail: info@ombudsstelle.com
schlichtet bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbrauchern und einem Unternehmen, das Mitglied des Verbandes ist oder sich dem Verfahren angeschlossen hat. Die Streitigkeit muss in Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen stehen. VuV-Mitgliedsunternehmen sind verpflichtet, an dem Verfahren teilzunehmen. Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es an die Ombudsstelle.
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
Tel.: 069/660550110
E-Mail: contact@vuv-ombudsstelle.de
Und wenn der Anbieter der Geldanlage nicht Mitglied einer Schlichtungsstelle ist? Dann sind Verbraucher hier richtig:
ist als Schlichtungsstelle zuständig, wenn keine andere Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist (Auffangschlichtungsstelle für Geldanlagen). Weitere Voraussetzung ist: Das Unternehmen unterliegt der Bankenaufsicht. Sind Sie sich nicht sicher, dann fragen Sie bei der BaFin nach.
Schlichtungsstelle bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZR 3
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Tel.: 0228/41080
Fax: 0228/4108 62299
E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de
Vermittler von Finanzdienstleistungen
Verbraucher können sich an folgende Schlichtungsstelle wenden:
ist zuständig, wenn Sie eine Streitigkeit über die Beratung zu oder Vermittlung von Versicherungen, Finanzanlagen oder Bankgeschäften haben und der Vermittler Mitglied der Schlichtungsstelle ist oder sich zur Teilnahme bereit erklärt hat.
Postfach 10 14 24
20009 Hamburg
Tel.: 040/696508-90
* Anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle
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