Bußgeldbescheid aus dem Ausland – was tun?
Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, kann nach der Rückkehr eine unangenehme Überraschung im Briefkasten vorfinden – etwa einen Bußgeldbescheid oder ein Schreiben eines Inkassounternehmens. Doch wie sollte man darauf reagieren? Und wie erkennt man, ob eine Forderung berechtigt oder überzogen ist?
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland gibt einen Überblick.

- Wann wird ein ausländisches Bußgeld in Deutschland vollstreckt?
- Warum schreiben mich private Inkassobüros an?
- Bußgeld oder Vertragsstrafe? – Der Unterschied ist entscheidend
- Inkassokosten – was ist erlaubt?
- Fehler im Bescheid? So reagieren Sie richtig
- Verkehrsverstoß mit Mietwagen – was gilt?
- Werden Bußgelder aus dem Ausland nach Flensburg gemeldet?
Nicht ignorieren – sondern prüfen
Wer einen Bußgeldbescheid oder ein Inkassoschreiben aus dem Ausland erhält, sollte diese ernst nehmen und zunächst sorgfältig prüfen:
- Waren Sie zur angegebenen Zeit am genannten Ort?
- Ist das vorgeworfene Vergehen nachvollziehbar?
Wenn der Vorgang insgesamt plausibel erscheint, ist die Forderung in vielen Fällen berechtigt.
Wann wird ein ausländisches Bußgeld in Deutschland vollstreckt?
Die Vollstreckung eines Bußgeldbescheides aus einem EU-Mitgliedstaat ist über das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) möglich.
Ab einem Betrag von mindestens 70 Euro (inkl. Gebühren) kann eine ausländische Behörde die Vollstreckung beim Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragen.
Wichtig:
- Nur Behörden können eine solche Vollstreckung veranlassen.
- Inkassounternehmen dürfen das nicht. Sie können im Auftrag lediglich außergerichtlich tätig werden.
Warum schreiben mich private Inkassobüros an?
Viele Städte und Gemeinden im EU-Ausland beauftragen private Inkassounternehmen mit dem Einzug von Forderungen – z. B. bei:
- Parkverstößen,
- Geschwindigkeitsüberschreitungen,
- Fahren in verkehrsberuhigten Zonen,
- oder nicht bezahlten Mautgebühren.
Ein solches Vorgehen ist zulässig, auch wenn es zunächst irritierend wirkt.
Nicht immer handelt es sich um Bescheide von Behörden: Manche Zahlungsaufforderungen stammen von privaten Unternehmen – zum Beispiel von Maut- oder Parkplatzbetreibern. In solchen Fällen liegt eine zivilrechtliche Forderung vor – man spricht von einer Vertragsstrafe. Auch hier wird in der Regel ein Inkassobüro beauftragt.
Für Verbraucher ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, ob es sich um ein offizielles Bußgeld einer Behörde oder um eine private Forderung handelt.
Bußgeld oder Vertragsstrafe? – Der Unterschied ist entscheidend
Bußgeld (öffentlich-rechtlich) | Vertragsstrafe (zivilrechtlich) |
Von einer (ausländischen) Behörde verhängt | Von einem privaten Unternehmen geltend gemacht |
Kann in Deutschland nur über das BfJ vollstreckt werden (ab 70 €) | Keine Vollstreckung über das BfJ möglich |
Beispiel: Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich | Beispiel: Parken ohne Parkscheibe auf Supermarktparkplatz in Dänemark |
Wichtig: Bußgelder können in Deutschland ausschließlich über das BfJ vollstreckt werden – und nur auf Antrag der zuständigen ausländischen Behörde. Inkassounternehmen sind dazu nicht befugt.
Tipp: Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassounternehmen erhalten, können Sie diese zurückweisen und auf das BfJ verweisen. Das BfJ vollstreckt nur das Bußgeld – nicht aber private Inkassogebühren. Hinzu kommt: Viele Länder nutzen bislang die Möglichkeit der Vollstreckung über das BfJ gar nicht.
Private Forderungen – also Vertragsstrafen – können nur zivilrechtlich durchgesetzt werden – z. B. durch ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage.
Wie gelangen ausländische Stellen an meine Fahrzeugdaten?
Rechtsgrundlage ist die sogenannte EU-Verkehrsdelikte-Richtlinie. Diese erlaubt es öffentlichen Behörden, Fahrzeughalterdaten im EU-Ausland zu erfragen – so auch hierzulande beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Auch private Unternehmen (z. B. Maut- oder Parkplatzbetreiber sowie Inkassobüros) können beim KBA eine Halteranfrage stellen – allerdings nur bei berechtigtem Interesse, etwa zur Durchsetzung offener Maut- oder Parkgebühren.
Inkassokosten – was ist erlaubt?
Manchmal stehen Inkassokosten in keinem Verhältnis zur eigentlichen Forderung. Viele fragen sich zudem: Warum soll ich Inkassogebühren zahlen, wenn ich zuvor nie über die Forderung informiert wurde?
Zulässig sind in der Regel:
- Kosten für die Halterermittlung – ca. 5 Euro, gesetzlich geregelt
- Verzugszinsen – aber nur, wenn zuvor eine Zahlungsaufforderung erfolgt und die Frist verstrichen ist.
- Inkassogebühren – nur in angemessener Höhe und bei nachweislichem Verzug
Problematisch wird es, wenn die Inkassokosten das eigentliche Bußgeld bei weitem übersteigen – teils sind sie bis zu dreimal so hoch. Solche überhöhten Forderungen sollten Sie nicht akzeptieren.
Besonders häufig haben es deutsche Autofahrerinnen und Autofahrer mit folgenden Inkassobüros zu tun: Nivi SpA, Safety21 SpA (Italien), Euro Parking Collection plc (Großbritannien) sowie ETI experts GmbH und Debtist GmbH (Deutschland).
Fehler im Bescheid? So reagieren Sie richtig
Technik ist fehlbar: Kennzeichen können falsch erfasst oder zugeordnet werden. Wenn Sie einen Fehler in der Forderung vermuten, nehmen Sie zeitnah Kontakt mit der ausstellenden Stelle auf.
Auch bei Problemen mit der Mautzahlung – etwa falsches Kennzeichen beim Online-Kauf, nicht akzeptierte Kreditkarte an der Mautstation oder falsche Spur – lohnt sich eine frühzeitige Klärung.
Mit einer nachträglichen Zahlung lassen sich oft weitere Kosten vermeiden.
Achtung: In Italien gilt eine Zahlung des Bußgeldes als Anerkenntnis – ein Einspruch ist dann nicht mehr möglich.
Verkehrsverstoß mit Mietwagen – was gilt?
Wer mit dem Mietwagen eine Ordnungswidrigkeit begeht, bekommt oft zwei Rechnungen:
- den eigentlichen Bußgeldbescheid oder ein Inkassoschreiben,
- zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr des Mietwagenunternehmens – manchmal ohne Schreiben, sondern direkt als Abbuchung.
Diese Gebühr wird von den Mietwagenunternehmen für die Weitergabe der Fahrerdaten erhoben. Das EVZ Deutschland hält diese Praxis in vielen Fällen für rechtlich zweifelhaft – auch wenn sie in den AGB steht. In einigen EU-Staaten wurde sie bereits gerichtlich untersagt.
Tipp: Bei ungerechtfertigter Abbuchung kann ein Chargeback-Verfahren bei der Bank helfen.
Viele glauben irrtümlich, mit der Zahlung der Bearbeitungsgebühr sei auch das Bußgeld beglichen. Das ist nicht der Fall.
Werden Bußgelder aus dem Ausland nach Flensburg gemeldet?
Nein. Ausländische Bußgelder wirken sich nicht auf das deutsche Punktekonto aus.
Einige Länder – etwa Italien – führen jedoch ein eigenes Punktesystem, das auch auf ausländische Fahrer angewendet wird. Ein Fahrverbot in dem betroffenen Land ist dann möglich.
Die EU plant derzeit, solche Fahrverbote künftig länderübergreifend anzuerkennen – die Umsetzung steht jedoch noch aus.
Fazit: Genau hinschauen – aber nicht ignorieren
Ob Bußgeld oder Vertragsstrafe: Nicht vorschnell zahlen – aber auch nicht ignorieren! Wer nicht reagiert, riskiert weitere Kosten oder Mahnungen – und bleibt im System gespeichert.
Das EVZ Deutschland hilft weiter
Das EVZ Deutschland unterstützt Sie kostenfrei, wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie auf eine Zahlungsaufforderung aus dem Ausland reagieren sollen. Nutzen Sie hierfür unser Online-Formular.
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