City-Maut in Stockholm und Göteborg – bei Verzug droht Bußgeld

In Stockholm und Göteborg wird eine City-Maut erhoben. Diese fällt auch für Fahrzeuge an, die im Ausland registriert sind. Die Zufahrten werden mit Kameras überwacht. Bescheide kommen von dem Unternehmen EPASS24.

Wer in Stockholm und Göteborg zu bestimmten Zeiten mit dem Auto unterwegs ist, muss eine sogenannte „Staugebühr“ entrichten.

Diese wird aber nicht vor Ort bezahlt. Fahrzeuge, die die Kontrollstation durchfahren, werden von Kameras automatisch erfasst. Nach Ermittlung der Fahrzeugdaten erhalten ausländische Autofahrerinnen und Autofahrer die Rechnung per Post zugesandt.

Viele Schweden-Urlauber kennen das Prozedere nicht und wundern sich nach der Rückkehr über den Zahlungsbescheid.

Mautgebühr in Stockholm

In Stockholm wird die City-Maut („Staugebühr“) in der Innenstadt und auf der Stadtautobahn „Essingeleden“ fällig.

Gebührenpflichtig ist jede Ein- und Ausfahrt zwischen 6:00 Uhr und 18:29 Uhr. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Tageszeit und Saison und liegt zwischen 11 SEK (≙ 0,99 Euro) und 45 SEK (≙ 4,04 Euro).

Pro Tag und Fahrzeug können maximal 135 SEK (≙12,11 Euro) anfallen.

Kostenlos ist die Durchfahrt im Juli, mit Ausnahme seiner ersten fünf Wochentage (Montag bis Freitag). Ebenso kostenfrei sind Feiertage und einige Tage vor einem Feiertag.

Den Mautbereich zeigt folgende Karte.

Hier gibt’s nähere Infos zu den Staugebühren in Stockholm.

Mautgebühr in Göteborg

In Göteborg sind je nach Tageszeit (6:00 bis 18:29 Uhr) zwischen 9 SEK (≙ 0,81 Euro) und 22 SEK (≙1,97 Euro) zu zahlen.

Kostenlos ist die Durchfahrt im Juli, an Feiertagen und dem Tag davor.

Pro Tag und Fahrzeug liegt der Höchstbetrag bei 60 SEK (≙ 5,38 Euro).

Eine Karte zeigt die Kontrollpunkte.

Nähere Infos zu den Staugebühren in Göteborg.

Bezahlung der City-Maut in Schweden

Für Personen, die ihr Fahrzeug in Schweden zugelassen haben, erfolgt die Abrechnung der Staugebühr in der Regel über ein Nutzerkonto und die dort hinterlegte Zahlungsmethode.

Bei ausländischen Fahrzeugen wird der Zahlungsbescheid den Halterinnen und Haltern über das Unternehmen EPASS24 per Post zugestellt. Entsprechend dem schwedischen Steuergesetz ergeht der Bescheid trotzdem von der zuständigen Behörde, der "Swedish Transport Agency". 

Wird die Rechnung nicht bis zum geforderten Datum bezahlt, fällt eine Strafgebühr in Höhe von 500 SEK (≙ 44,64 Euro) an.

Einblick in ihre Mautkosten erhalten ausländische Autofahrerinnen und Autofahrer nach Registrierung auch auf account.epass24.com. Die Bezahlung kann hier ebenfalls vorgenommen werden.

Kann Einspruch eingelegt werden?

Natürlich besteht die Möglichkeit, Einspruch gegen die City-Maut oder eine Strafgebühr einzulegen. In der Regel ist dies aber nicht erfolgreich.

Verärgert sind Betroffene insbesondere über die hohe Mahngebühr, die sie nicht vermeiden konnten. Denn es kann vorkommen, dass die erste Rechnung nicht eintrifft oder die Zustellung auf dem Postweg so lange dauert hat, bis die Zahlungsfrist verstrichen ist.  

Allerdings sind dies keine Gründe, mit denen ein Einspruch Erfolg hätte.  

Die Rechnung ist nur ein zusätzlicher Service. Nach schwedischem Recht müssen Mautschuldnerinnen und Mautschuldner selbst dafür Sorge tragen, dass die Zahlung rechtzeitig beglichen wird. Mögliche Verzögerungen durch die Zustellung per Post ändern nichts an der Verpflichtung, fristgerecht zu zahlen.

Wer dennoch der Auffassung ist, dass bei dem Zahlungsbescheid ein Fehler vorliegt, kann Widerspruch über ein Online-Formular einlegen. Dieses steht in schwedischer und englischer Sprache zur Verfügung.  

Alternativ kann der Einspruch per Post erfolgen. Die Anschrift lautet:

Swedish Tax Agency (Skatteverket)
Congestion tax
SE-871 87 Härnösand
SWEDEN

Angegeben werden müssen u. a. das Kfz-Kennzeichen, Rechnungsnummer, Name und Anschrift sowie der Grund der Anfechtung.

Zu erledigen ist dies innerhalb von 60 Tagen nach der Entscheidung der Behörden. Der Einspruch kann selbst oder über einen bevollmächtigten Anwalt erfolgen.

Weitere Informationen zur City-Maut und der Möglichkeit, Einspruch einzulegen gibt es unter transportstyrelsen.se

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