Autounfall im EU-Ausland - Tipps für Autofahrer
Nach einem Unfall einen kühlen Kopf zu bewahren, ist nicht einfach. Erst recht nicht, wenn sich der Autounfall im Ausland ereignet hat.
Wir geben Tipps, wie man sich am Unfallort verhalten sollte, erklären, warum die Internationale Versicherungskarte hilfreich ist, wie der Europäische Unfallbericht und das Entschädigungsverfahren funktionieren.
Wichtige Dokumente, die im Falle eines Autounfalls helfen
Immer im Handschuhfach dabei haben sollten Sie die Internationale Versicherungskarte (früher Grüne Karte), den Europäischen Unfallbericht und einen Stift. Damit sind Sie bei einem Autounfall im Ausland gut gerüstet.
Internationale Versicherungskarte
Die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr erhalten Sie kostenlos von Ihrer Versicherung. Sie enthält Angaben zu Ihrem Fahrzeug, zu Ihrer Person und zu Ihrer Versicherung (Kontaktdaten und Vertragsnummer). Bei einem Verkehrsunfall im Ausland haben Sie damit alle Informationen zur Hand, die andere Unfallbeteiligte benötigen.
Der Europäische Unfallbericht
Der Europäische Unfallbericht erleichtert die Unfallaufnahme vor Ort. Das europaweit einheitlich aufgebaute Formular ist in mehreren Sprachen erhältlich, z. B. bei Ihrer Versicherung oder einem Automobilclub.
Die Verwendung des Unfallberichts ist zwar nicht vorgeschrieben, erleichtert aber die spätere Schadensregulierung. Es ist daher zu empfehlen, diesen zu nutzen.
Tipp: Am besten nehmen Sie stets einen zusätzlichen Unfallbericht in der Sprache Ihres Reiselandes mit, für den Fall, dass der Unfallgegner kein eigenes Formular dabei hat.
Denken Sie an die vorgeschriebene Ausrüstung im Auto
Ein Erste-Hilfe-Kasten, ein Warndreieck und eine Warnweste sind in Europa immer Pflicht.
In einigen Ländern sind zusätzliche Sicherheitsausrüstungen vorgeschrieben, z. B. ein Feuerlöscher oder reflektierende Jacken für jeden Insassen.
Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Vorschriften und Besonderheiten im Urlaubs- und Transitland. Unsere Web-App „Mit dem Auto ins Ausland“ hilft Ihnen dabei.
Was muss ich am Unfallort tun?
- Ruhe bewahren, Unfallort nicht verlassen. Sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck.
- Notieren Sie sich folgende Angaben des Unfallgegners: Name und vollständige Adresse des Fahrers, Name der Versicherungsgesellschaft, Versicherungsnummer und das Kennzeichen des Fahrzeugs. Lassen Sie sich zur Überprüfung den Personalausweis und die Internationale Versicherungskarte zeigen.
- Beweise sichern. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen.
- Notieren Sie die Namen und Anschriften sowie Telefonnummern und/oder E-Mail-Adressen eventueller Zeugen.
- Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht aus – am besten gemeinsam mit dem Unfallgegner.
- Wenn Personen zu Schaden gekommen sind, muss immer die Polizei verständigt werden. Auch wenn Sie sich mit dem Unfallgegner nicht einigen können, sollten Sie die Polizei einschalten. Beachten Sie aber, dass die Polizei bei reinen Blechschäden im Ausland nicht immer kommt.
Beim Ausfüllen des Europäischen Unfallberichts sind zu beachten
- Nehmen Sie sich Zeit und füllen Sie den Unfallbericht möglichst gründlich aus.
- In der linken Spalte machen Sie Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Fahrzeug, in der rechten Spalte zum Unfallgegner und dessen Fahrzeug.
- Die mittlere Spalte ist besonders wichtig. Hier wird der Unfallhergang rekonstruiert. Kreuzen Sie die zutreffenden Kästchen an. Trifft keiner der vorgegebenen Umstände zu, kreuzen Sie nichts an. Vergessen Sie nicht, die Anzahl der angekreuzten Kästchen zu notieren.
- Beide Parteien sollten jeweils einen Unfallbericht ausfüllen. Achten Sie daher darauf, dass der Inhalt übereinstimmt.
- Bei Meinungsverschiedenheiten können Sie das Feld „Eigene Bemerkungen“ nutzen.
- Der Unfallbericht sollte von beiden Parteien unterschrieben werden. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht.
- Um nachträgliche Manipulationen zu verhindern, empfiehlt es sich, beide ausgefüllten Berichte zu fotografieren.
Wichtig: Mit dem Ausfüllen des Europäischen Unfallberichts ist die Schulfrage noch nicht geklärt. Der Bericht soll lediglich der Versicherung helfen, sich ein objektives Bild zu machen und den Schaden zu regulieren.
Unfall mit Mietwagen: Immer die Polizei rufen
Wenn Sie mit einem Mietwagen in einen Unfall verwickelt sind, sollten Sie immer die Polizei hinzuziehen, da fast alle Mietwagenfirmen dies verlangen.
Weigert sich die Polizei, den Unfall aufzunehmen, sollten Sie zumindest einen Nachweis (z.B. die angerufene Nummer auf Ihrem Smartphone) haben, dass Sie die Polizei angerufen haben.
Nur so können Sie nachweisen, dass Sie Ihren Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nachgekommen sind. Andernfalls kann es sein, dass der Autovermieter versucht, Sie für den gesamten Schaden haftbar zu machen – auch wenn eine Haftungshöchstgrenze oder -befreiung vereinbart wurde.
Ablauf der Schadensregulierung
Die Europäische Union hat ein vereinfachtes Verfahren für die Entschädigung nach einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland oder mit einem ausländischen Fahrzeug im Inland eingeführt. Der Ablauf ist wie folgt.
Die Schadensmeldung
Wenn Sie Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner geltend machen wollen, wenden Sie sich an den Ansprechpartner der ausländischen Versicherung in Deutschland, den so genannten Schadensregulierungsbeauftragten.
Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich, damit keine Fristen versäumt werden.
Jedes Versicherungsunternehmen muss in allen EU-Mitgliedstaaten einen Regulierungsbeauftragten haben, der im Auftrag der Versicherung die Schadensersatzansprüche im jeweiligen Land bearbeitet.
Wer der Beauftragte der gegnerischen Versicherung in Deutschland ist, erfahren Sie kostenlos beim Zentralruf der Autoversicherer.
Melden Sie den Schaden vorsorglich auch Ihrer eigenen Versicherung. So ist diese vor einer möglichen Inanspruchnahme gewarnt und kann auch prüfen, ob Sie gegebenenfalls über eine eigene Kasko- oder Ausfallversicherung abgesichert sind.
Der Entschädigungsantrag
Den Antrag auf Entschädigung stellen Sie im weiteren Verlauf ebenfalls beim Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung.
Dieser benötigt in der Regel:
- den Unfallbericht
- einen Kostenvoranschlag für die Reparatur
- weitere Unterlagen wie etwa eine Rechnung für einen gemieteten Ersatzwagen
Ein Sachverständigengutachten sollte nur nach Rücksprache mit der ausländischen Versicherung in Auftrag gegeben werden. Da sich die Schadensabwicklung bei Unfällen im Ausland nach dem dortigen Recht richtet, kann es sonst passieren, dass die Kosten für ein Sachverständigengutachten nicht erstattet werden.
Die Versicherung des Unfallgegners bzw. der Regulierungsbeauftragte muss den Schaden innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Entschädigungsantrags (mit allen erforderlichen Unterlagen) regulieren oder Ihnen ein Schadenersatzangebot unterbreiten.
Entschädigungsstelle hilft in Härtefällen
In jedem EU-Staat gibt es eine Entschädigungsstelle, die in Härtefällen einspringt.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- die ausländische Versicherung des Unfallgegners nicht bekannt ist oder diese keinen Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland benannt hat
- die Versicherung innerhalb von drei Monaten nicht angemessen auf den Entschädigungsantrag reagiert hat
- das gegnerische Unfallfahrzeug innerhalb von zwei Monaten nach dem Unfall nicht ermittelt werden konnte.
In Deutschland nimmt die Verkehrsopferhilfe e. V. diese Aufgabe wahr. Die Entschädigungsstelle muss innerhalb von zwei Monaten tätig werden.
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Broschüre: Unfall im EU-Ausland
Was tun bei einem Autounfall im EU-Ausland? Was gehört ins Handschuhfach? Und was ist beim Europäischen Unfallbericht zu beachten? In unserer Online-Broschüre erklären wir Ihnen, wie Sie sich richtig verhalten.
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