ZTL Italien: Bußgeld, Verjährung und Inkasso erklärt
Verkehrsberuhigte Zonen („zona traffico limitato, ZTL") wurden in vielen Städten Italiens eingerichtet, wie beispielsweise in Bologna, Bozen, Cagliari, Florenz, Pisa, Mailand, Neapel, Palermo, Rom und vielen mehr. Meist sind sie Anwohnern vorbehalten.
Zu bestimmten Uhrzeiten ist die Einfahrt in diese Zonen für fremde Fahrzeuge ohne Sondergenehmigung untersagt. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Wie werden die verkehrsberuhigten Zonen in Italien kontrolliert?
Die Kontrolle erfolgt per Videoüberwachung. Alle Fahrzeuge ohne entsprechende Genehmigung, die in diesem Bereich fahren, begehen eine Ordnungswidrigkeit und erhalten einen oder mehrere Bußgeldbescheide.
Jedes Hinein- und Hinausfahren wird erfasst. Daher kann die Mehrfachdurchfahrt auf der Suche nach einem Parkplatz mitunter teuer werden. Sie erhalten keine gesonderte Benachrichtigung z. B. per Zettel an der Windschutzscheibe.
Das Bußgeld liegt, je nach Stadt, bei rund 100 Euro pro Verstoß.
Vorsicht! Verkehrsschilder, die auf das Fahrverbot hinweisen, sind nicht immer leicht zu erkennen (sie können z. B. weit oben in der Nähe der Überwachungskameras angebracht sein).
Auch kennen viele Navigationsgeräte und Apps die verkehrsberuhigten Zonen nicht und führen Autofahrer mitunter direkt in die „zona traffico limitato“ (ZTL).
Tipps für Autofahrer
- Informieren Sie sich bereits im Vorfeld über die verkehrsberuhigten Zonen an Ihrem Urlaubsort. Die meisten Städte und Kommunen bieten auf ihren Webseiten Übersichtskarten an.
- Die ZTL befindet sich meist im historischen Zentrum. Parken Sie Ihr Fahrzeug daher außerhalb der Innenstadt. Legen Sie den Rest der Strecke zu Fuß zurück, oder nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel.
- Falls sich Ihr Hotel in einer verkehrsberuhigten Zone befindet, kann Ihnen das Hotel eine Sondergenehmigung besorgen. Informieren Sie das Hotel vorab über die Uhrzeiten, zu welchen Sie hinein- oder herausfahren möchten und geben Sie Ihr Fahrzeugkennzeichen an. Hier sollten Sie ausreichend Vorlauf einplanen, informieren Sie das Hotel nicht erst kurzfristig.
ZTL-Zonen in Italien
Hier finden Sie Informationen und Karten zu ZTL-Zonen in einzelnen italienischen Städten:
- ZTL Bozen
Eine Übersicht zu Umwelt- und Zufahrtsbeschränkungen in Italien bietet auch urbanaccessregulations.eu (sortiert nach Region).
Wer verschickt die Bußgeldbescheide? Welche Fristen gelten?
Die italienische Polizei hat 360 Tage Zeit, um Bußgeldbescheide im Ausland zuzustellen.
Um diese Frist einzuhalten, ist es ausreichend, dass der Bußgeldbescheid innerhalb dieser Zeitspanne erstellt bzw. versandt wird, ohne Berücksichtigung des Empfangsdatums.
Achtung: Bei Mietwagen gelten längere Fristen (siehe unten).
Bei Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind, erfolgt der Versand der Bußgeldbescheide oft durch ein italienisches Inkassobüro, z. B. Safety21 SpA, Nivi SpA oder Solori SpA. Dies geschieht im Auftrag der italienischen Polizei. Immer öfter werden aber auch deutsche Inkassobüros, meist Debtist und ETI Experts, beauftragt (näheres dazu weiter unten).
Und wundern Sie sich nicht, wenn das Schreiben einen Poststempel aus den Niederlanden oder der Schweiz trägt. Insbesondere Einschreiben werden über ausländische Postunternehmen verschickt.
ZTL in Italien: Wie sieht ein Bußgeldbescheid aus?
In der Regel finden sich auf einem Bußgelbescheid die folgenden Angaben:
- Zeit und Ort des Verstoßes
- Informationen zum Fahrzeughalter / zur Fahrzeughalterin
- Zahlungsbeträge (die Strafe reduziert sich um 30 Prozent bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen, bei Zahlung zwischen dem 6. und 60. Tag fällt der reguläre Betrag an, nach 60 Tagen der Höchstbetrag)
- Zahlungsmethoden (in der Regel per Banküberweisung oder Kreditkarte)
- Zugangsdaten zur Website des Inkassobüros oder der Polizei. Hier kann man seine Akte einsehen. Hinterlegt sind auch Fotos. Über ein Kontaktformular kann man Fragen stellen oder Einspruch einlegen. Und auch die Bezahlung kann hier durchgeführt werden.
- Rechtsbehelfsbelehrung.
Im Folgenden sehen Sie das Beispiel eines Bußgeldbescheids für unerlaubtes Fahren in einer ZTL. Je nach Stadt und Gemeinde können die Schreiben anders aussehen.
Bußgeldbescheid bekommen: Was kann ich tun?
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Strafe zu Unrecht erlassen wurde, müssen Sie Einspruch erheben. Ansonsten bleibt der Bußgelbescheid weiter bestehen.
Begründung für einen Einspruch können zum Beispiel sein:
- Es war nicht Ihr Auto.
- Sie hatten eine Einfahrerlaubnis für die ZTL.
- Der Bußgelbescheid ist verjährt.
Wenig Aussicht auf Erfolg hat ein Einspruch wegen Unkenntnis der italienischen Regelungen oder wegen der Höhe des Bußgeldes.
Sobald Sie das Schreiben erhalten haben, können Sie innerhalb von 60 Tagen Einspruch erheben. Dies ist an den folgenden zwei Stellen möglich:
- Beim Präfekten: kostenfrei über dieses Formular möglich.
- Beim Friedensrichter: kostenpflichtig, an dem Ort, an dem die Ordnungswidrigkeit stattgefunden hat. Hier finden Sie das passende Formular.
Die Formulare gibt es ausschließlich in italienischer Sprache. Legen Sie den Einspruch am besten per Einschreiben mit Rückschein ein.
Einspruch und Folgen
- Wenn Sie Einspruch beim Präfekten einlegen, brauchen Sie bei einer möglichen Verhandlung nicht anwesend zu sein. Wird der Einspruch abgelehnt, verdoppelt sich das Bußgeld automatisch. Falls Sie nicht beim Präfekten vorsprechen möchten, um Ihren Einspruch zu begründen, empfehlen Ihnen unsere italienischen Kollegen im Formular folgenden Satz durchzustreichen “(Opzionale) Ai fini di un’ulteriore illustrazione dei motivi del ricorso, chiede inoltre di essere personalmente convocato, attraverso avviso all’indirizzo di cui sopra“.
- Falls Sie beim Friedensrichter Einspruch erheben, müssen Sie persönlich bei einer Verhandlung vorsprechen und sich eventuell durch einen italienischen Anwalt vertreten lassen. Der Richter kann entscheiden, das Bußgeld zu verdoppeln, falls der Einspruch abgelehnt wird.
- Jede Behörde entscheidet eigenständig über die Folgen einer Ordnungswidrigkeit. Falls das Bußgeld nicht bezahlt wird, ist es möglich, dass die italienische Behörde eine Verfolgung in Deutschland beantragt. Zuständig für die Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland ist allein das Bundesamt für Justiz (BfJ).
Was gilt bei Verjährung?
Verkehrsstrafen verjähren in Italien nach 5 Jahren.
Zwar muss die italienische Behörde bei ausländischen Fahrzeugen den Bußgeldbescheid grundsätzlich innerhalb von 360 Tagen erlassen. Diese Frist beginnt aber erst zu laufen, wenn der Behörde die Halterdaten vorliegen. Zudem kann sich die Zustellungsfrist durch Feiertage oder Brieflaufzeiten erheblich verlängern. Wird die Frist versäumt, kann dies dazu führen, dass die Forderung für die Behörde verwirkt ist.
Ob der Verkehrsverstoß verjährt oder wegen Fristversäumnis verwirkt ist, wird aber nicht automatisch festgestellt. Das bedeutet, dass sich ein Bußgeldverfahren nicht von selbst erledigt. Die Einstellung des Bußgeldverfahrens erfolgt erst, wenn Sie darauf aufmerksam machen. Kurzum: Sie müssen Einspruch einlegen, um die Verjährung oder die Fristversäumnis feststellen zu lassen.
Tipp:
Wenn Sie keinen formellen Einspruch einlegen möchten, können Sie sich zusätzlich oder alternativ an das beauftragte Inkassounternehmen wenden. Dieses ist zwar nicht die Erlassbehörde und kann daher nicht verbindlich über die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids entscheiden.
In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass das Inkassounternehmen bei offensichtlichen Fehlern (z. B. falsches Kennzeichen, klar überschrittene Fristen) den Vorgang an die zuständige Behörde zurückgibt und die eigene Tätigkeit einstellt.
Wichtig: Läuft eine Einspruchsfrist, wird diese durch den Kontakt mit dem Inkassounternehmen nicht gehemmt.
Bußgeld mit einem Mietwagen
Wenn Sie unerlaubt mit einem Mietwagen in eine ZTL gefahren sind, erhält in der Regel zunächst die Mietwagenfirma in Italien den Bußgeldbescheid. Dieser muss laut Gesetz innerhalb von 90 Tagen an die Mietwagenfirma zugestellt werden.
Die Mietwagenfirma zahlt in der Regel nicht die Strafe. Sie leitet vielmehr Ihre persönlichen Daten an die Polizei weiter, damit Ihnen der Bußgeldbescheid als Fahrer zugestellt werden kann.
Für die Übermittlung der Fahrerdaten hat die Autovermietung wiederum 60 Tage Zeit.
Insgesamt können also bis zu 150 Tage (90 plus 60 Tage) vergehen, bis der Behörde die Fahrerdaten bekannt sind. Erst dann beginnt die Zustellungsfrist von 360 Tagen für die Übersendung des Bußgeldbescheids ins Ausland.
Kurzum: Im Extremfall kann es 1,5 Jahre dauern, bis Sie den Bußgeldbescheid für einen in Italien mit einem Mietwagen verursachten Verkehrsverstoß erhalten.
Bearbeitungsgebühr von Mietwagenunternehmen unzulässig
Mietwagenfirmen stellen in der Regel Bearbeitungskosten in Rechnung (bis zu 50 Euro pro Bußgeld). Die Fahrzeugvermieter berufen sich dabei auf eine entsprechende Klausel im Mietvertrag.
Nach einer Entscheidung der italienischen Wettbewerbsbehörde AGCM aus dem Jahr 2022 sind solche Klauseln und die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr wohl unzulässig.
Sollte Ihnen der Vermieter bereits eine Bearbeitungsgebühr abgebucht haben, können Sie versuchen, das Geld zurückbuchen zu lassen (sogenanntes Chargeback) und den Vermieter bei der AGCM melden.
Inkassounternehmen & Vollstreckung in Deutschland
Wenn der Bußgelbescheid nicht direkt aus Italien, sondern von einem Inkassobüro aus Deutschland (meist Debtist oder ETI Experts) versandt wird, sollten Sie wissen, dass diese keine hoheitliche Zwangsvollstreckung durchführen können. Das offizielle Verfahren zur Vollstreckung eines ausländischen Bußgeldes in Deutschland läuft ausschließlich über das Bundesamt für Justiz (BfJ). Hierauf wird mittlerweile auch im Kleingedruckten vieler Inkassoschreiben hingewiesen.
Wenn Sie mit der Forderung des Inkassobüros nicht einverstanden sind, können Sie dem Inkassoschreiben (außergerichtlich) widersprechen und klarstellen, dass Sie die Forderung nicht anerkennen. Weisen Sie darauf hin, dass in Deutschland allein das BfJ für die Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide zuständig ist.
Sollte das Inkassounternehmen Ihnen trotz eines Widerspruchs weitere Zahlungsaufforderungen schicken, können Sie dies dem Bundesamt für Justiz melden. Das BfJ führt unter anderem das Rechtsdienstleistungsregister und nimmt Beschwerden im Zusammenhang mit Inkassodienstleistungen entgegen.
Vorteil dieses Vorgehens: Sollte es zu einer Vollstreckung durch das BfJ kommen, wird dieses grundsätzlich nur das eigentliche Bußgeld sowie gegebenenfalls behördliche Verwaltungskosten geltend machen, nicht jedoch private Inkassogebühren.
Neu ab 2029
Ab 2029 sollen strengere Vorgaben für die grenzüberschreitende Durchsetzung von Verkehrsdelikten gelten, und der Einsatz privater Inkassounternehmen zunehmend eingeschränkt werden. (Hintergrund: Richtlinie (EU) 2015/413)
Lesen Sie hier mehr zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Bußgeldern.
ZTL – Was gilt für Elektroautos?
Wenn Sie mit einem E-Auto verreisen, können Sie in vielen ZTL-Zonen von Ausnahmeregelungen profitieren. In einigen Städten gilt dies auch für Hybridautos.
Vorsicht: Ein deutsches E-Kennzeichen allein reicht nicht aus. Sie müssen Ihr Elektroauto vorab registrieren.
Lassen Sie der zuständigen Stelle der Stadt oder Gemeinde Ihr Kfz-Kennzeichen bzw. eine Kopie des Fahrzeugscheins zukommen. Einige Hotels übernehmen das für ihre Gäste.
Sollten Sie die Registrierung Ihres E-Autos vergessen haben und einen Bußgeldbescheid bekommen, können Sie diesen unter Umständen erfolgreich anfechten. Je nachdem wie die jeweilige Kommune ihre ZTL geregelt hat, wird die Befreiung für E-Autos im Nachhinein eventuell noch berücksichtigt und das Bußgeld zurückgenommen.
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