London ULEZ und LEZ: Bußgeld vermeiden & Einspruch einlegen
Wer im Großraum London mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich vorab über die „Ultra Low Emission Zone (ULEZ)“ und die „Low Emission Zone (LEZ)“ informieren. Hierbei handelt es sich um Umweltzonen, die unabhängig voneinander gelten. Es gelten Zufahrtsbeschränkungen, Fahrzeuge müssen registriert werden und evtl. ist eine Umweltabgabe zu bezahlen. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) erklärt die Vorschiften, wer davon betroffen ist und welche Konsequenzen drohen.
Das wichtigste vorneweg: Kameras kontrollieren die Zufahrten zur „Ultra Low Emission Zone (ULEZ)“ und „Low Emission Zone (LEZ)“. Die Nummernschilder aller Fahrzeuge werden fotografiert und mit einer Datenbank abgeglichen. Wenn ein Fahrzeug nicht registriert oder eine fällige Umweltabgabe nicht bezahlt wurde, bekommt die Halterin oder der Halter ein Bußgeld zugesandt.
Hierfür beauftragt „Transport for London (TfL)“ in der Regel die britische Firma „Euro Parking Collection plc (EPC)“.
Es kann vorkommen, dass ein Bußgeldbescheid gleich mehrere Verstöße auflistet, z. B. für das unerlaubte Fahren in der LEZ und in der ULEZ. Unter Umständen hat man auch die Regelungen zur Londoner City-Maut nicht bedacht. Schnell kann die Strafe dann mehrere Tausend Euro betragen.
Bitte beachten!
Neben den Regelungen zur LEZ und ULEZ gibt es in London zusätzlich noch eine City-Maut.
Näheres zur sog. „Congestion Charge“.
Bedenken Sie: Eine Umweltabgabe kann nicht vor Ort bezahlt werden. Fahrzeugregistrierung und Bezahlung erfolgen ausschließlich online.
Die folgende Karte zeigt die Umweltzonen in London.
Ultra Low Emission Zone (ULEZ)
Die „Ultra Low Emission Zone (ULEZ)“ ist eine Umweltzone in der Stadt London.
Seit dem 29. August 2023 erstreckt sich die ULEZ nicht mehr nur auf den Innenstadtbereich, sondern auf alle Londoner Stadtbezirke. Sie ist damit genauso groß wie die LEZ. (Die Autobahn M25 ist nicht Teil der Zone.)
Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß müssen eine Umweltabgabe zahlen. Betroffen sind u. a. Benzinfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 0-3 und Dieselfahrzeuge Euro 0-5.
Alle Zufahrten zur ULEZ werden mit Kameras überwacht.
Wichtig
Da „Transport for London (TfL)“ nur bei Fahrzeugen mit britischem Kennzeichen automatisch erkennen kann, welche Euro-Norm vorliegt, müssen alle ausländischen Fahrzeuge (auch E-Autos) vor der Durchfahrt online registriert werden. Dies gilt auch dann, wenn keine Umweltabgabe zu entrichten ist.
Die Umweltabgabe fällt zusätzlich zur City-Maut an. Sie beträgt 12,50 £ pro Tag (an Tagen, an denen das Auto geparkt ist, fällt keine Gebühr an).
Die ULEZ gilt rund um die Uhr, außer am 25. Dezember eines jeden Jahres.
Weitere Informationen zur Ultra Low Emission Zone (ULEZ).
Bußgeld wegen Verstoß in der ULEZ
Wer in der Ultra Low Emission Zone (ULEZ) fährt und sein Fahrzeug nicht registriert oder eine fällige Gebühr nicht bezahlt hat, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 180 £ rechnen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen reduziert sich die Strafe auf 90 £.
Werden die angebenden Fristen nicht eingehalten, fallen weitere Kosten an. Die Bußgelder für die UELZ zieht das Inkassobüro „Euro Parking Collection plc (EPC)“ ein.
Low Emission Zone (LEZ) – Schwerlastabgabe für Dieselfahrzeuge
Im Großraum London gibt es eine Umweltzone für Diesel-Nutzfahrzeuge. (Die Autobahn M25 ist nicht Teil der Zone).
Die „Low Emission Zone (LEZ)“ gilt 24 Stunden am Tag, an jedem Tag des Jahres.
Wenn bestimmte Dieselfahrzeuge die Mindestkriterien nicht erfüllen, dürfen sie in der LEZ nicht fahren bzw. müssen eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung beantragen. PKW und Motorräder sind davon nicht betroffen.
Registriert werden müssen alle im Ausland zugelassenen, dieselbetriebenen Wohnmobile ab 2,5 t sowie Vans und große Transporter ab 1,205 t. Dies sollte rechtzeitig erledigt werden. Laut ADAC kann die Bearbeitungszeit bis zu 10 Tage betragen.
Eine Tagesgebühr zahlen müssen Dieselnutzfahrzeuge (keine PKW) mit der Abgasnorm Euro 0-2 (bis 3,5 t) bzw. Euro 1-5 zahlen (über 3,5 t).
Die Tagesgebühr beträgt:
- 100 £ für Dieselfahrzeuge unter 3,5 t
- 300 £ für Dieselfahrzeuge über 3,5 t
Näheres zur Low Emission Zone (LEZ).
Welche Probleme können bei der Fahrt durch die LEZ auftreten?
Die LEZ wird mittels festinstallierter Kameras überwacht.
Bei Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind, wird die richtige Fahrzeugklasse nicht immer automatisch erkannt. So kann es sein, dass Halterinnen und Halter einen Bußgeldbescheid erhalten, obwohl sie von den Regelungen der LEZ nicht betroffen sind.
Dies kann etwa bei größeren Familienautos passieren, die fälschlicherweise als „Van“ (Kleinbus) eingeordnet werden, obwohl sie der Kategorie „Car“ (Auto) angehören.
In diesem Fall kann man unter Vorlage des Fahrzeugscheins bei der Stadt London oder der Firma „Euro Parking Collection plc (EPC)“ Einspruch einlegen und so eine Rücknahme der Strafe erreichen.
Ärger kann man vermeiden, wenn das Fahrzeug bereits vorab registriert wird.
LEZ in London – welche Strafen drohen?
Wer in der „Low Emission Zone (LEZ)“ fährt und sein Dieselfahrzeug nicht registriert hat, obwohl dies notwendig gewesen wäre bzw. eine fällige Tagesgebühr nicht bezahlt hat, muss mit einer Strafe zwischen 250 £ und 2000 £ rechnen, abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht und der Abgasnorm.
Weitere Informationen zu den Bußgeldern.
Wichtiges rund um die ULEZ und LEZ
- Die Tagesgebühr für die LEZ oder ULEZ geht von Mitternacht bis Mitternacht. Wenn Sie zum Beispiel abends um 23:30 Uhr in die gebührenpflichtige Zone hineinfahren und sie am nächsten Morgen um 1:00 wieder verlassen, muss die Tagesgebühr zwei Mal bezahlt werden.
- Die Tagesgebühr für die UELZ und LEZ müssen Sie spätestens am dritten Tag nach der Einfahrt bezahlen. Vorauszahlungen sind bis 90 Tage vor der Fahrt möglich. Wer nicht rechtzeitig zahlt, dem droht ein Bußgeld.
- An Tagen, an denen das Fahrzeug in der ULEZ/ LEZ parkt, muss keine Gebühr entrichtet werden.
- Bußgeldbescheide werden nicht per Einschreiben, sondern mit der normalen Post verschickt.
- Die Zustellung der Bußgeldbescheide kann länger dauern, so dass Zahlungsfristen bereits verstrichen sein können, wenn der Bescheid Sie erreicht. In diesem Fall müssen Sie Einspruch einlegen, um keine zusätzlichen Säumniszuschläge zu zahlen. Denn die Behörde geht davon aus, dass die Briefe nach 5 Tagen zugestellt sind.
Weitere Fragen und Antworten rund um die ULEZ und LEZ in London
"Euro Parking Collectionplc (EPC)" ist ein Inkassounternehmen mit Sitz in London.
Die Stadt London beauftragt EPC, Bußgelder gegenüber ausländischen Verkehrsteilnehmern geltend zu machen.
EPC verschickt die Bußgelderbescheide, nimmt Zahlungen entgegen und bearbeitet Einsprüche.
Ob die Forderung gerechtfertigt ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Natürlich können immer Fehler passieren. Wenn es sich z. B. nicht um Ihr Fahrzeug gehandelt hat oder Sie nachweisen können, die Maut bezahlt zu haben, können Sie in der Regel erfolgreich Einspruch gegen den Bescheid einlegen.
Unkenntnis über die Regelungen in London oder die Höhe der Strafe helfen nicht weiter. Solche Einsprüche bleiben erfolglos.
Wenn Sie mit der Strafe nicht einverstanden sind, können Sie direkt bei "Transport for London (TfL)" oder bei "Euro Parking Collection (EPC)" Einspruch einlegen. Die Website von EPC steht in deutscher Sprache zur Verfügung.
Ein Einspruch sollte möglichst schnell eingereicht werden.
Wenn Sie keinen Einspruch gegen die Strafe einlegen bzw. dieser keinen Erfolg hat, ist die Strafe nach britischem Recht zu zahlen.
Bei Nichtzahlung müssen Sie mit weiteren Mahnungen sowie höheren Strafen und Gebühren rechnen.
Eine Vollstreckung der Strafe durch die deutschen Behörden ist seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU nicht mehr möglich.
An der Wirksamkeit des Bescheids in Großbritannien selbst ändert dies aber nichts.
Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.
Weiterführende Links
- Englischer Leitfaden zur ULEZ-Erweiterung am 29. August 2023