Mietwagen im Ausland: Worauf Sie achten sollten
Sie möchten im Urlaub flexibel sein und einen Mietwagen buchen? Damit es vor Ort nicht zu unerwarteten Problemen kommt, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten. Wir erklären Ihnen, was Sie bei der Buchung, Abholung und Rückgabe eines Mietwagens im Ausland beachten müssen.

Wichtige Punkte bei der Buchung eines Mietwagens
Vergleichen Sie zunächst die Angebote der verschiedenen Autovermieter. Oft gibt es Frühbucher-Rabatte oder Spartarife, aber entscheiden Sie sich nicht sofort für das billigste Angebot. Achten Sie darauf, dass alle gewünschten Leistungen, wie Versicherungsschutz, unbegrenzte Kilometer, Zusatzfahrer oder Kindersitze, im Preis enthalten sind. Wenn Sie diese erst vor Ort hinzubuchen, kann das teuer werden.
Prüfen Sie außerdem die Seriosität des Autovermieters. Erfahrungsberichte auf unabhängigen Bewertungsportalen können hier sehr hilfreich sein.
Beachten Sie auch, dass es bei der Online-Buchung eines Mietwagens kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt. Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), um herauszufinden, ob und bis wann eine Buchung kostenlos storniert werden kann.
Was unterscheidet Online-Buchung und Mietvertrag?
Viele Urlauber glauben, dass sie mit der Online-Buchung eines Mietwagens bereits einen Mietvertrag abgeschlossen haben. Dies ist in der Regel nicht der Fall. Das online gebuchte Fahrzeug wird lediglich reserviert.
Der eigentliche Mietvertrag wird erst vor Ort mit dem Autovermieter abgeschlossen und muss inhaltlich nicht mit der Online-Reservierung übereinstimmen. Bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie diesen unbedingt prüfen.
Tipp: Wenn der Vertrag in einer Sprache verfasst ist, die Sie nicht verstehen, können Sie ihn mit Hilfe der Handykamera und einer entsprechenden Übersetzungs-App (z. B. Word Lens oder Google Translate) übersetzen lassen.
Die Tricks der Autovermieter
Erfahren Sie hier mehr über fragwürdige Geschäftspraktiken von Mietwagenfirmen und wie Sie sich schützen können.
Vorsicht bei Zusatzversicherungen
Seien Sie besonders vorsichtig, wenn vor Ort Zusatzversicherungen angeboten werden. Manche Autovermieter setzen Kunden stark unter Druck, um Zusatzversicherungen abzuschließen, und in einigen Fällen wird sogar die Herausgabe des Fahrzeugs verweigert, wenn man diese nicht akzeptiert. Besonders die Mietwagenfirma Goldcar ist aufgrund solcher Praktiken in den Fokus geraten. Lassen Sie sich nicht auf solche Angebote ein. Wenn Sie keine Zusatzversicherung wünschen, bestehen Sie darauf, das Fahrzeug zu den ursprünglich reservierten Konditionen zu erhalten.
Bleiben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Schalter hartnäckig, informieren Sie sofort die Geschäftsleitung der Autovermietung und den Vermittler, über den Sie gebucht haben. So können Sie nachweisen, dass Sie unter Druck gesetzt wurden und mit dem Abschluss der Versicherung nicht einverstanden waren.
Vollkaskoversicherung: Einmal reicht!
Für Mietwagen im Ausland empfehlen wir eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung.
Möglicherweise sind Sie bereits über Ihre Kreditkarte oder die Mitgliedschaft in einem Automobilclub versichert. Informieren Sie sich im Voraus, damit Sie nicht unnötig doppelt versichert sind.
Viele Urlauber schließen eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung auch direkt beim Mietwagenvermittler ab. Die Autovermieter verdienen an der Versicherung über einen Drittanbieter nichts und versuchen, Ihnen eine eigene Vollkaskoversicherung aufzudrängen. Lehnen Sie dies ab, wenn Sie bereits versichert sind!
Viele Wege führen zum Mietwagen im Ausland
- Über Preisvergleichsportale
Beispiele: billiger-mietwagen.de, Opodo, Check24, Carjet oder Doyouspain
Diese Portale stellen eine Übersicht über Angebote verschiedener Anbieter zusammen und leiten Sie dann an einen Vermittler oder direkt an den Autovermieter weiter.
- Über Mietwagenvermittler
Beispiele: Auto Europe, HolidayCars, Rentalcars, Carjet oder Doyouspain
Kommen häufig ins Spiel, wenn über ein Preisvergleichsportal gebucht wird. Sie stellen einen Voucher aus, den man vor Ort beim Autovermieter gegen einen Mietvertrag eintauscht.
- Direkt beim Autovermieter
Beispiele: Europcar, Sixt oder Centauro.
Wer ist wann mein Ansprechpartner?
Je mehr Unternehmen an der Buchung beteiligt sind, desto schwieriger wird es, bei Problemen den richtigen Ansprechpartner zu finden.
- Preisvergleichsportale sind nicht für Reservierungsänderungen oder andere Probleme mit dem Mietwagen zuständig.
- Ist ein Mietwagenvermittler zwischengeschaltet, ist dieser Ihr Ansprechpartner rund um die Reservierung, etwa wenn die Mietdauer geändert werden soll oder es Probleme bei der Abholung gibt.
Der Vermittler zieht in der Regel das Geld im Voraus ein und leitet es nach erfolgreicher Fahrzeugübergabe an den Autovermieter weiter. Kommt es zu keiner Vermietung (z. B. wegen Flugverspätung, Stornierung oder verweigerter Fahrzeugübergabe), ist der Vermittler für die Erstattung zuständig. Er ist auch Ansprechpartner für die beim Vermittler abgeschlossenen Versicherungen.
- Der Autovermieter vor Ort ist Ihr Vertragspartner und verantwortlich für alles, was das Fahrzeug betrifft. Dazu gehören z.B. Unfälle, Pannen, Schäden, vor Ort abgeschlossene Zusatzprodukte (z.B. Versicherungen), Mautgebühren oder Bußgelder.
Vorsicht vor No Show-Gebühren
„No Show" bedeutet, dass Sie den reservierten Mietwagen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abholen, wodurch die Reservierung verfällt. Der im Voraus bezahlte Mietpreis geht in der Regel verloren.
Beispielsatz aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Fahrzeugvermittlers:
(…) NACH dem Beginn der Mietdauer (oder wenn Sie nicht erscheinen) erhalten Sie keine Rückerstattung (…)
Der Grund für das Nichterscheinen ist meist unerheblich. Oft können Reisende ihren Mietwagen nicht abholen, weil der Flug verspätet ist oder gestrichen wurde. Autovermieter und Vermittler zeigen hier wenig Nachsicht, auch wenn die Flugverspätung durch Unwetter verursacht wurde und den Kunden keine Schuld trifft.
Wenn Sie wissen, dass Sie es nicht rechtzeitig zum Mietwagenschalter schaffen, sollten Sie dies telefonisch ankündigen. Das kann helfen, ist aber keine Garantie dafür, dass Sie von der No-Show-Gebühr befreit werden.
Große Anbieter mit ungünstigen No-Show-Klauseln für Verbraucher sind z. B. Rentalcars, DoYouSpain, Carjet und Argus Car Hire (CarTrawler).
Das Einbehalten des Mietpreises ohne Fahrzeugübergabe ist nach deutschem Recht unzulässig. Viele Vermittler haben ihren Sitz jedoch im Ausland, z. B. in Großbritannien oder den Niederlanden. Dort herrscht teilweise eine andere Rechtsauffassung über die Zulässigkeit solcher Klauseln.
Wenn Sie das Fahrzeug wegen Nichterscheinens nicht erhalten haben, versuchen Sie, das Geld über Ihre Bank zurückbuchen zu lassen (sog. Chargeback).
Mietwagenkaution – oft ist eine Kreditkarte erforderlich
Fast alle Autovermieter verlangen eine Kaution, um sich gegen eventuelle Schäden am Mietfahrzeug abzusichern. Dazu wird in der Regel ein Betrag auf der Kreditkarte blockiert.
Kann bei der Abholung keine "echte" Kreditkarte vorgelegt werden oder reicht der Kreditrahmen nicht aus, verweigern manche Autovermieter die Herausgabe des Fahrzeugs oder verlangen den Abschluss einer Zusatzversicherung.
Wichtig zu wissen: Die meisten in Deutschland ausgegebenen kostenlosen Kreditkarten (Visa und Mastercard) sind mittlerweile Debitkarten. Dies sollte auch auf der Karte vermerkt sein. Echte Kreditkarten kosten in der Regel extra.
Aber auch mit einer Debitkarte (keine EC-Karte!) sollte es möglich sein, eine Kaution zu hinterlegen.
Ist der Autovermieter uneinsichtig, sollten Sie sich direkt bei der Geschäftsleitung und beim Vermittler beschweren und dies auch dokumentieren.
Dem EVZ liegen u. a. Beschwerden über folgende Autovermieter vor, die am Schalter die Annahme einer Debitkarte verweigert haben: Goldcar, OK Mobility, Sicily by Car, Active Car Rental, Green Motion, ClickRent.
Wichtig bei Abholung und Rückgabe des Mietwagens
Bei der Fahrzeugübernahme müssen Führerschein, Personalausweis und eine auf den Hauptmieter ausgestellte Zahlkarte vorgelegt werden.
In einem Übergabeprotokoll sollte der Vermieter alle Schäden am Fahrzeug schriftlich festhalten. Auch kleine Kratzer und Beulen sollten akribisch dokumentiert werden.
Machen Sie am besten Fotos oder ein Video, das den Zustand des Fahrzeugs zeigt.
Vermeiden Sie es, das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten zurückzugeben. Denn in diesem Fall haben Sie keinen Einfluss auf den Inhalt des Rückgabeprotokolls. Außerdem können Sie für Schäden haftbar gemacht werden, die bis zur Öffnung der Station entstehen. Diese Gefahr besteht insbesondere, wenn das Fahrzeug auf einem öffentlich zugänglichen Platz abgestellt wird.
Tankregelung
Achten Sie bei der Buchung auf die Full-to-Full-Regelung, bei der das Fahrzeug vollgetankt übergeben und auch vollgetankt zurückgegeben werden muss. Diese Regelung ist oft günstiger als eine Tankpauschale des Autovermieters.
Verkehrsunfall mit einem Mietwagen im Ausland
Kommt es mit dem Mietwagen im Ausland zu einem Verkehrsunfall, sind die im Versicherungsvertrag geregelten Pflichten zu beachten.
Dazu gehört zum Beispiel, dass die Polizei eingeschaltet und ein europäischen Unfallbericht ausgefüllt werden muss, auch wenn kein anderes Fahrzeug beteiligt war. Sonst laufen Sie Gefahr, den Schaden trotz Versicherung selbst bezahlen zu müssen.
Außerdem müssen Sie sich nach einem Unfall sofort mit dem Vermieter in Verbindung setzen.
Mietwagen im Ausland: Strafzettel und Bußgelder
Für Verkehrsverstöße haftet der Mieter des Fahrzeugs. Die Daten des Fahrers erhält die zuständige Behörde vom Autovermieter.
Beachten Sie: Im Vergleich zu Deutschland sind die Bußgelder im Ausland deutlich höher. Und die EU-Staaten machen zunehmend von der Möglichkeit Gebrauch, Verkehrssünder grenzüberschreitend zur Verantwortung zu ziehen.
Für die Weiterleitung der Fahrerdaten verlangen die meisten Autovermieter eine Bearbeitungsgebühr (ca. 40 Euro). Diese Praxis ist nicht unumstritten. Die italienische Wettbewerbsbehörde hat im Juni 2022 entschieden, dass eine solche Bearbeitungsgebühr in Italien unzulässig ist.
Mietwagenfirmen in anderen Ländern werden jedoch wahrscheinlich weiterhin eine Bearbeitungsgebühr einbehalten, solange es in dem jeweiligen Land keine gerichtliche Entscheidung gibt, die dies verbietet. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie versuchen, das Geld von Ihrer Kreditkarte zurückbuchen zu lassen. In diesem Fall müsste der Vermieter die Forderung gerichtlich geltend machen, was in der Regel nicht geschehen wird.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Mietwagenbuchung im Ausland
Die gesetzliche Haftpflichtversicherung ist bei einem Mietwagen im Ausland immer dabei.
Kommt es zu einem Unfall, sind die von Ihnen verursachten Schäden Dritter abgedeckt.
Eigene Verletzungen und Schäden am Mietfahrzeug sind von der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht jedoch nicht umfasst. Um sich auch hier abzusichern, können Sie eine oder mehrere Zusatzversicherungen abschließen.
Die Vollkaskoversicherung soll Schäden am Mietfahrzeug abdecken.
Genau genommen gibt es keine Vollkaskoversicherung für Mietwagen. Stattdessen vereinbaren Sie mit dem Vermieter einen Haftungsausschluss, d. h. der Vermieter verzichtet auf Schadensersatz, wenn Sie das Mietfahrzeug beschädigen.
Wie weit dieser Haftungsausschluss geht, regeln die Vertragsbedingungen.
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten. Eine Haftung mit Selbstbeteiligung und ohne Selbstbeteiligung. Auf dem Mietvertrag werden diese häufig mit CDW (mit Selbstbeteiligung) oder SCDW (ohne Selbstbeteiligung) abgekürzt. Es gibt aber auch andere Bezeichnungen.
Wichtig: Vom Versicherungsschutz können einige Teile des Fahrzeugs ausgenommen sein, z. B. Glas, Unterboden oder Reifen. Achten Sie darauf.
Die Mallorca-Police ist eine Zusatzversicherung für Mietwagen in der EU. Der Zusatz erweitert die Deckungssumme der eigenen Kfz-Haftpflicht. Wenn Sie kein Auto und somit keine Kfz-Haftpflicht haben, können Sie die Mallorca Police separat abschließen.
Außerhalb der EU ist die Bezeichnung Traveller-Police üblich.
Bei einem Unfall mit einem Mietwagen greift oft nur die gesetzliche Mindestdeckung. Für Sachschäden beträgt diese innerhalb der EU 1,2 Millionen Euro. Bei einer von Ihnen verursachten Massenkarambolage reicht dies unter Umständen nicht aus, um die Schäden aller Beteiligten zu decken. In Nicht-EU-Staaten ist die Deckungssumme oft auch sehr viel niedriger, z. B. nur ca. 10.000 Euro für Sachschäden in der Türkei.
Mit der sog. Mallorca Police erhöhen Sie die Haftungssumme des Mietwagens auf das Niveau, welches Sie auch bei Ihrem eigenen Fahrzeug haben.
Für die Buchung eines Mietwagens im Ausland ist neben einem gültigen Führerschein oft auch ein Mindestalter erforderlich. Je nach Land und Autovermieter gibt es unterschiedliche Regelungen.
In der Regel muss man jedoch 21 Jahre alt sein, um ein Fahrzeug mieten zu können. Für unter 25-Jährige und Fahranfänger fällt oftmals auch eine Zusatzgebühr an.
Wichtig: Nicht nur junge Fahrerinnen und Fahrer sollten sich vorab über Altersbeschränkungen informieren. Auch ältere Menschen ab 69 Jahren bekommen nicht immer ein Fahrzeug oder müssen einen Aufpreis zahlen.
Ob Sie mit dem Mietwagen auch ins Ausland fahren dürfen, ist im Vertrag festgelegt.
Je nach Zielland und Fahrzeugkategorie kann es Unterschiede geben. Manchmal ist es ohne Einschränkungen erlaubt, manchmal muss eine zusätzliche Gebühr bezahlt werden und manchmal ist es ganz verboten.
Halten Sie sich in jedem Fall an die Nutzungsbedingungen. Wer unerlaubt im Ausland unterwegs ist, muss mit einer hohen Vertragsstrafe rechnen.
Hinweis: Es ist möglich, dass Autovermieter die Mietwagen per GPS-Sender verfolgen.
Eine One-Way-Fee wird oft verlangt, wenn Sie den Mietwagen nicht an dem Ort zurückgeben, an dem Sie ihn übernommen haben.
Beispiel: Sie holen das Fahrzeug in Madrid ab und geben es in Barcelona wieder zurück.
Die dann fällige One-Way-Fee, auch One-Way-Gebühr oder Einweggebühr genannt, ist in der Regel nicht in der Reservierung enthalten. Sie wird erst vor Ort berechnet und kann insbesondere bei grenzüberschreitenden Fahrten sehr hoch ausfallen.
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