Tipps zur Mietwagenbuchung

Sie möchten in den Ferien ein Auto mieten, um vor Ort unabhängig zu sein? Nehmen Sie sich bei der Suche nach dem richtigen Mietwagen Zeit. Achten Sie darauf, was im Preis inbegriffen ist und was nicht.

Denken Sie auch an den Versicherungsschutz. Schon ein kleiner Kratzer kann ordentlich ins Geld gehen.

Worauf muss ich bei der Mietwagenbuchung achten?

Vergleichen Sie die Angebote der Vermieter. Oft gibt es Frühbucher-Rabatte oder Spartarife. Entscheiden Sie sich trotzdem nicht gleich für das billigste Angebot.

Vergleichen Sie die im Preis enthaltenen Leistungen wie Versicherungsschutz, keine Kilometerbegrenzung, Zusatzfahrer oder Kindersitze und Informieren Sie sich über den Anbieter, zum Beispiel über Erfahrungsberichte im Internet.

Bei der Online-Reservierung eines Mietwagens besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ob Sie Ihre Buchung kostenfrei stornieren können, richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Mietwagenvertrag

Der Mietvertrag wird in der Regel vor Ort geschlossen und muss inhaltlich nicht mit der Online-Reservierung übereinstimmen. Denn es können Zusatzversicherungen und Extras hinzugebucht werden.

Einige „schwarze Schafe“ in der Branche setzen solche Zusatzprodukte auch ohne Wissen des Mieters auf die Rechnung. Verlassen Sie sich daher nicht darauf, dass Buchung und Vertrag inhaltlich übereinstimmen und prüfen Sie den Mietvertrag bevor Sie ihn unterschreiben.

Vorsicht bei Zusatzleistungen

Einige Fahrzeugvermieter bestehen auf den Abschluss von Zusatzversicherungen. Andernfalls wird das Fahrzeug nicht ausgehändigt. Wer nicht auf den Leihwagen verzichten möchte, wird notgedrungen zahlen.

Um die Chancen zu vergrößern, später das Geld zurückzubekommen, sollten Sie auf dem Mietvertrag vermerken, dass die Zahlung nur unter Vorbehalt erfolgt.

Informieren Sie umgehend die Geschäftsleitung des Mietwagenverleihs und wenn möglich den Vermittler (zum Beispiel das Buchungsportal) per E-Mail.

So können Sie belegen, dass Sie mit dem Abschluss der Versicherung nicht einverstanden waren.

Hinweis für Spanien-Urlauber: Versucht man Ihnen eine Zusatzleistung aufzuzwingen, verlangen Sie das Beschwerdeformular „hoja de reclamaciones“.

Dieses offizielle Formular muss Ihnen der Autovermieter in Spanien auf Wunsch aushändigen. Schicken Sie es ausgefüllt an die zuständige Behörde, damit Ihrer Beschwerde nachgegangen werden kann.

Ärger mit GOLDCAR?

Aufgrund unlauterer Geschäftspraktiken hat die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM bereits mehrere Geldstrafen gegen die Mietwagenfirma GOLDCAR verhängt.

Beanstandet wurden insbesondere die aggressive Bewerbung von Zusatzprodukten sowie die nachträgliche Berechnung von Mikroschäden (kleinere Kratzer und Beulen).

Näheres in unseren Mitteilungen Strafe von 2 Millionen Euro gegen Mietwagenfirma, Erneute Geldstrafe gegen Goldcar sowie auf der Website des EVZ Italien

Trotz dieser Strafen erhalten die Europäischen Verbraucherzentren weiterhin viele Beschwerden von Verbrauchern, denen zusätzliche Versicherungen aufgedrängt wurden. Längst ist GOLDCAR nicht der einzige Low-Cost-Anbieter mit fragwürdigen Praktiken.

Jetzt kostenlose Hilfe holen

Haben Sie eine Frage zu Ihren Verbraucherrechten oder möchten Sie eine Beschwerde gegen einen Anbieter aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich einreichen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Welche Versicherung empfiehlt sich für einen Mietwagen?

Empfehlenswert ist eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Möglicherweise haben Sie diese schon beim Fahrzeugvermittler abgeschlossen oder Sie besitzen einen solchen Versicherungsschutz über Ihre Kreditkarte oder über die Mitgliedschaft in einem Automobilclub.

Am besten Sie informieren sich vor der Buchung, um nicht unnötig doppelt versichert zu sein.

Mietwagenkaution

Fast alle Autovermieter verlangen eine Sicherheit, um eventuelle Schäden an dem Mietfahrzeug abzusichern. Hierfür wird in der Regel ein Betrag auf der Kreditkarte geblockt.

Kann keine „echte“ Kreditkarte vorgelegt werden oder ist der Kreditrahmen nicht ausreichend, kann die Aushändigung des Fahrzeugs verweigert werden. Das ist häufig bei Debit-Kreditkarten der Fall.

Abholung und Rückgabe

Bei der Abholung müssen Sie Ihren Führerschein, Ihren Ausweis und eine auf den Hauptmieter ausgestellte Kreditkarte vorlegen.

In einem Übergabeprotokoll sollten Schäden am Fahrzeug vom Vermieter schriftlich vermerkt werden.

Bestehen Sie auf eine Kopie des Protokolls. Bei der Fahrzeugrückgabe sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, dass das Mietauto keine neuen Schäden aufweist.

Machen Sie Fotos, um den Zustand des Fahrzeugs zu dokumentieren.

Vermeiden Sie es, das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten abzugeben. Denn in diesem Fall haben Sie keinen Einfluss auf den Inhalt des Rückgabeprotokolls.

Außerdem haften Sie möglicherweise für Schäden, die bis zur Öffnung der Mietstation entstehen.

Full-To-Full-Tankregelung

Achten Sie bei der Mietwagenbuchung auf eine Volltank-Regelung. Hier erhalten Sie bei der Übergabe ein vollgetanktes Fahrzeug und müssen dieses dann auch wieder vollgetankt zurückbringen.

Meist ist die Full-to-Full-Regelung günstiger als die Tankpauschale vom Mietwagenanbieter.

Mietwagen geklaut: Was tun bei Diebstahl?

Wird der Mietwagen geklaut, müssen Sie umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten sowie die Schlüssel und Fahrzeugpapiere des Mietwagens beim Vermieter abgeben.

Halten Sie sich an die Vorgaben der allgemeinen Vermietungsbedingungen, um nicht für den Schaden zur Verantwortung gezogen zu werden.

Verkehrsunfall mit dem Mietwagen

Auch hier gilt, halten Sie sich an die im Versicherungsvertrag geregelten Pflichten. 

Hierzu gehört zum Beispiel, dass nach einem Verkehrsunfall die Polizei eingeschaltet und ein Unfallprotokoll ausgefüllt werden muss,und zwar auch dann, wenn kein anderes Fahrzeug beteiligt war.

Ansonsten laufen Sie Gefahr, trotz Versicherung für den Schaden selbst aufkommen zu müssen.

Zudem müssen Sie sich nach einem Unfall unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen.

Strafzettel und Bußgelder: Wer muss bezahlen?

Für Verkehrsverstöße haftet der Mieter des Fahrzeugs. Die Daten des Fahrers erhält die jeweilige Behörde vom Autovermieter.

Hierfür verlangen die meisten Autovermieter eine Bearbeitungsgebühr (ca. 40 Euro). Hinzu kommt natürlich noch das eigentliche Bußgeld. 

Diese Praxis ist nicht unumstritten. Eine italienische Wettbewerbsbehörde hat am 13. Juni 2022 entschieden, dass eine solche Bearbeitungsgebühr in Italien unzulässig ist. Mietwagenunternehmen in anderen Ländern werden aber wohl weiterhin eine Bearbeitungsgebühr einbehalten.  

Bedenken Sie: Im Vergleich zu Deutschland sind die Bußgelder im Ausland erheblich höher. Immer häufiger machen die EU-Mitgliedstaaten von der Möglichkeit Gebrauch, Verkehrssünder auch grenzüberschreitend zur Verantwortung zu ziehen.

Buchungsportale für Mietwagen

Viele Wege führen zum Mietwagen:

  • Vermittler kommen häufig ins Spiel, wenn ein Mietwagen im Ausland gebucht wird.
  • Direkt beim Mietwagenunternehmen: vor Ort oder über das Internet.
  • Preisvergleichsportale stellen eine Übersicht über die Preise zusammen. Es folgt einer Weiterleitung an ein Buchungsportal oder an den Autovermieter.

 

Wer ist mein Ansprechpartner?

Das Buchungsportal ist zuständig, wenn Sie die Buchung ändern wollen, beispielsweise die Mietdauer verlängern oder zusätzlich einen weiteren Fahrer eintragen möchten.

Bei Ärger mit dem Mietwagen wenden Sie sich in jedem Fall an Ihren Vertragspartner, die Autovermietung.

Bedenken Sie: Je mehr Unternehmen zwischengeschaltet sind, desto schwieriger ist es, bei Problemen den richtigen Ansprechpartner zu finden.

Erfahren Sie mehr in unserer Broschüre Buchungsportale für den Urlaub.