Verkehrsberuhigte Zonen in Italien (ZTL)
Verkehrsberuhigte Zonen ("zona traffico limitato") wurden in vielen Städten Italiens eingerichtet, wie beispielsweise in Bologna, Bozen, Cagliari, Florenz, Pisa, Mailand, Neapel, Palermo, Rom, Turin und vielen mehr. Meist sind sie Anwohnern vorbehalten.
Zu bestimmten Uhrzeiten ist die Einfahrt für fremde Fahrzeuge ohne Sondergenehmigung untersagt. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Wie werden die verkehrsberuhigten Zonen in Italien kontrolliert?
Die Kontrolle erfolgt per Videoüberwachung. Alle Fahrzeuge ohne entsprechende Genehmigung, die in diesem Bereich fahren, begehen eine Ordnungswidrigkeit und erhalten einen oder mehrere Bußgeldbescheide. Jedes Hinein- und Hinausfahren wird erfasst. Daher kann die Mehrfachdurchfahrt auf der Suche nach einem Parkplatz mitunter teuer werden.
Das Bußgeld liegt, je nach Stadt, bei rund 100 Euro pro Verstoß.
Vorsicht! Verkehrsschilder, die auf das Fahrverbot hinweisen, sind nicht immer leicht zu erkennen (sie können z. B. weit oben in der Nähe der Überwachungskameras angebracht sein).
Auch kennen viele Navigationsgeräte die verkehrsberuhigten Zonen nicht und führen Autofahrer mitunter direkt in die "Zona traffico limitato" (ZTL).
Tipps für Autofahrer in Italien
- Informieren Sie sich bereits im Vorfeld über die verkehrsberuhigten Zonen an Ihrem Urlaubsort. Die meisten Städte und Kommunen bieten auf ihren Webseiten Übersichtskarten an.
- Die ZTL befindet sich meit im historischen Zentrum. Parken Sie Ihr Fahrzeug daher außerhalb der Innenstadt. Legen Sie den Rest der Strecke zu Fuß zurück, der nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel.
- Falls sich Ihr Hotel in einer verkehrsberuhigten Zone befindet, kann Ihnen das Hotel eine Sondergenehmigung besorgen. Informieren Sie das Hotel vorab über die Uhrzeiten, zu welchen Sie hinein- oder herausfahren möchten und geben Sie Ihr Fahrzeugkennzeichen an.
Weitere nützliche Infos für Autofahrer in Italien gibt´s in unserer Web-App: Mit dem Auto ins Ausland.
Verkehrsberuhigte Zonen in Italien
Hier finden Sie Informationen zu den Regelungen in einigen italienischen Städten:
Bußgeldbescheid aus Italien: Was tun?
Die Polizei hat 360 Tage Zeit, Ihnen den Bußgeldbescheid zuzustellen. Die Schreiben werden allerdings oft durch ein Inkassounternehmen versandt. Allerdings gelten beim Mietwagen andere Fristen (siehe unten).
Um diese Frist einzuhalten, ist es ausreichend, dass der Bußgeldbescheid innerhalb dieser Frist versandt wurde, ohne Berücksichtigung des Empfangsdatums.
Sobald Sie das Schreiben erhalten haben, können Sie innerhalb von 60 Tagen Einspruch erheben.
Es gibt zwei Stellen, an denen Sie Einspruch einlegen können:
- beim Präfekten, kostenfrei (Formular)
- beim Friedensrichter, kostenpflichtig, an dem Ort, an dem die Ordnungswidrigkeit stattgefunden hat (Formular)
Legen Sie den Einspruch am besten per Einschreiben mit Rückschein ein (die Formulare gibt es ausschließlich in italienischer Sprache).
Wenn bei Zustellung der Bußgeldforderung bereits mehr als 360 Tage vergangen sind, können Sie auch Einspruch einlegen, um die Verjährung feststellen zu lassen. Das sollten Sie auch tun, denn die Verjährung wird nicht automatisch festgestellt.
Einspruch und Folgen
- Wenn Sie Einspruch beim Präfekten einlegen, brauchen Sie bei einer möglichen Verhandlung nicht anwesend zu sein.Wird der Einspruch abgelehnt, verdoppelt sich das Bußgeld automatisch. Falls Sie nicht beim Präfekten vorsprechen möchten, um Ihren Einspruch zu begründen, empfehlen Ihnen unsere italienischen Kollegen im Formular folgenden Satz durchzustreichen “(Opzionale) Ai fini di un’ulteriore illustrazione dei motivi del ricorso, chiede inoltre di essere personalmente convocato, attraverso avviso all’indirizzo di cui sopra“.
- Falls Sie beim Friedensrichter Einspruch erheben, müssen Sie persönlich bei einer Verhandlung vorsprechen und sich eventuell durch einen italienischen Anwalt vertreten lassen. Der Richter kann entscheiden, das Bußgeld zu verdoppeln, falls der Einspruch abgelehnt wird.
- Jeder Staat entscheidet über die Folgen einer Ordnungswidrigkeit. Falls das Bußgeld nicht bezahlt wird, ist es möglich, dass die italienischen Behörden eine Verfolgung in Deutschland beantragen. Zuständig für die Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland ist allein das Bundesamt für Justiz (BfJ). Unabhängig davon, ob Sie das Bußgeld begleichen sollten oder nicht, kann die Nichtbegleichung eine Erhöhung des Bußgeldes nach sich ziehen.
Weitere Informationen gibt es beim Bundesamt für Justiz.
Bußgeld mit einem Mietwagen
Sind Sie mit einem Mietwagen unerlaubterweise in eine ZTL gefahren und wurden erwischt, erhält in der Regel die Mietwagenfirma den Bußgeldbescheid.
Sobald der Anbieter den Bescheid erhalten hat, wird die Zustellungsfrist von 360 Tagen unterbrochen.
Die Autovermietung bezahlt die Strafe nicht, sondern übermittelt der Polizei lediglich Ihre persönlichen Informationen, damit diese Ihnen den Bußgeldbescheid zustellen kann.
Die Zustellungsfrist fängt wieder an zu laufen, sobald die Mietwagenfirma der zuständigen Polizei die Kontaktdaten des Verbrauchers genannt hat.
Mietwagenfirmen stellen in der Regel Bearbeitungskosten in Rechnung (bis zu 50 Euro pro Bußgeld).
Gegen diese Praxis können Sie nur schwer vorgehen. Die Fahrzeugvermieter berufen sich dann auf eine entsprechende Klausel im Mietvertrag.
Was gilt für Elektroautos?
Wenn Sie mit einem E-Auto unterwegs sind, haben Sie in vielen ZTL-Zonen freie Fahrt. In einigen Städten gilt dies auch für Hybridautos.
ABER VORSICHT: Ein deutsches E-Kennzeichen allein reicht nicht aus. Sie müssen Ihr Elektroauto vorab registrieren. Lassen Sie der zuständigen Stelle der Stadt oder Gemeinde Ihr Kfz-Kennzeichen bzw. eine Kopie des Fahrzeugscheins zukommen. Einige Hotels übernehmen das für ihre Gäste.
Sollten Sie die Registrierung Ihres E-Autos vergessen haben und einen Bußgeldbescheid bekommen, können Sie diesen unter Umständen erfolgreich reklamieren.
Je nachdem wie die jeweilige Kommune ihre ZTL geregelt hat, wird die Befreiung für E-Autos im Nachhinein eventuell noch berücksichtigt und das Bußgeld zurückgenommen.
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Nützliche Links
- Flyer des EVZ Italien: ZTL and traffic tickets: How to deal with