Aufsichtsbehörden in Deutschland

Aufsichtsbehörden überwachen, dass Unternehmen die bestehenden Gesetze und Regelungen einhalten.

Hierzu können diese Kontrollen veranlassen und bei Missachtung Bußgelder verhängen.

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu Aufsichtsbehörden in Deutschland.

Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder

Die Landesdatenschutzbehörden sind für die Sicherung und den Ausbau des Datenschutzes zuständig.

Die Aufgaben des Bundesdatenschutzbeauftragten sind unter anderem:

  • Beratung des Deutschen Bundestags, des Bundesrats und der Bundesregierung über rechtliche Maßnahmen zum Datenschutz,

Zudem bearbeitet die Behörde Beschwerden betroffener Personen oder Beschwerden von Datenschutzverbänden und unterstützt Bürgerinnen und Bürger, ihre Rechte gegenüber den zuständigen Stellen durchzusetzen.

Bei Problemen mit einem Unternehmen können Sie sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aus Ihrem Bundesland wenden.

Cover: Rechtsdurchsetzung in Deutschland und der EU

Broschüre: Gerichtsverfahren und außergerichtliche Streitbeilegung in Deutschland und in der EU

In unserer Broschüre: „Das darf doch wohl nicht wahr sein“ erklären wir, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihre Rechte als Verbraucherin oder Verbraucher durchzusetzen.

Schwerpunktthemen sind Gerichtsverfahren in Deutschland und im EU-Ausland sowie die außergerichtliche Streitbeilegung.

Dateigröße: 1,5 MB

Das Luftfahrt-Bundesamt: die Aufsichtsbehörde für Flugreisen

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die Bundesoberbehörde für die Aufgaben der zivilen Luftfahrt in Deutschland.

Sie können sich mit Ihrem Anliegen an die Bundesoberbehörde in Braunschweig wenden, wenn Sie der Meinung sind, dass eine Fluggesellschaft, die unter der Aufsicht des LBA steht, geltende Sicherheitsstandards oder gesetzliche Vorgaben missachtet.

In folgenden Fällen können Sie eine Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt einreichen:

  • Benachteiligung von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität,
  • Betriebserlaubnis,
  • Fehl- oder Falschinformation über die Fluggastrechte (Annullierung, Verspätung und Nichtbeförderung),
  • Sicherheitsmängel,

Möchten Sie hingegen eine finanzielle Entschädigung von der Fluggesellschaft, müssen Sie die Forderungen selbst durchsetzen.

Kommen Sie alleine nicht weiter oder stellt sich das Unternehmen quer, können Sie sich kostenlos an unsere Juristinnen und Juristen wenden.

Des Weiteren steht Ihnen jederzeit der Weg zu einer Schlichtungsstelle offen.

Jetzt kostenlose Hilfe holen

Hatte Ihr Flug Verspätung oder wurde die Flugreise annulliert und kommen Sie selbst nicht mehr weiter?

Machen Sie Gebrauch von den EU-Fluggastrechten und reichen Sie kostenlos Ihre Beschwerde gegen eine Airline aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich bei uns ein.

Eisenbahn-Bundesamt: Aufsichtsbehörde für Bahn-, Bus- und Schiffsreisende

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) sorgt dafür, dass die Fahrgastrechte im Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr durchgesetzt werden.

Sie können sich an das EBA wenden, wenn ein Unternehmen, das unter seiner Aufsicht steht, die geltenden Sicherheitsstandards nicht beachtet, gesetzliche Vorgaben nicht einhält oder Ihre Beschwerde nicht oder nicht zufriedenstellend beantwortet.

In folgenden Fällen können Sie Beschwerde beim Eisenbahn-Bundesamt stellen:

  • Annullierung,
  • Benachteiligung von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität,
  • Gepäckschäden oder -verlust,
  • nicht eingehaltene Mindestanforderungen an Reiseinformationen,
  • Personenschäden,
  • Sicherheitsmängel,
  • Verspätung.

Sollte Ihre Forderung berechtigt sein, führt das EBA ein Verwaltungsverfahren durch, ermahnt das Unternehmen zur Einhaltung der Gesetze und verpflichtet es gegebenenfalls zur Zahlung an Sie.

Das Eisenbahn-Bundesamt betreibt zusätzlich eine Schlichtungsstelle, die sich um die Durchsetzung Ihrer individuellen Ansprüche kümmert.

Im Bereich Fahrgastrechte (Verspätung, Annullierung, Gepäckprobleme) können Sie sich alternativ auch an die Schlichtungsstelle söp wenden, sofern das Unternehmen dort Mitglied ist.

Bundesnetzagentur: Energie, Eisenbahn, Post und Telekommunikation

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist für die Aufrechterhaltung und Förderung des Wettbewerbs der Energie-, Telekommunikations-, Post- und Eisenbahnmärkte zuständig.

Sind Sie der Auffassung, dass sich ein Unternehmen aus einem dieser Bereiche nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, können Sie Kontakt mit der Bundesnetzagentur aufnehmen.

In folgenden Fällen können Sie sich unter anderem bei der Bundesnetzagentur beschweren:

  • Spam per Fax oder E-Mail,

Die Bundesnetzagentur betreibt auch eigene Schlichtungsstellen für die Bereiche: Energie, Post sowie Telekommunikation, die sich um die Durchsetzung individueller Ansprüche kümmern.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Banken und Finanzwesen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt Finanzdienstleister (z. B. Banken, Vermittler) sowie den Wertpapierhandel von Unternehmen mit Sitz in Deutschland.

Sie können sich an die BaFin wenden, wenn Sie aufsichtsrechtliche Probleme bei einem Unternehmen aus dem Finanzbereich sehen.

In folgenden Fällen können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzaufsicht wenden:

  • Hinweise auf Unternehmen, die ohne Erlaubnis der BaFin tätig sind,
  • Fragen zu Finanzprodukten,
  • Probleme mit Banken, Finanzdienstleistern oder Kapitalverwaltungsgesellschaften,
  • Verdacht auf Marktmanipulation,
  • Verstöße gegen Aufsichtsrecht.

Die BaFin leistet keine individuelle Rechtsberatung.

Bei individuellen Beschwerden gegen Banken oder Vermittler, die Ihren Sitz in Deutschland haben, können Sie sich an den Ombudsmann der privaten Banken oder an eine passende Schlichtungsstelle wenden.

Sonderfall: Probleme mit einem Konto (SEPA-Diskriminierung)

Innerhalb der EU darf Ihnen niemand vorschreiben, in welchem Land Sie Ihr Bankkonto führen müssen.

Leider gibt es noch Unternehmen, die verlangen, dass Sie ein Konto im Land des Unternehmens besitzen.

Wenn ein Unternehmen aus Deutschland sich weigert, eine Überweisung oder eine Lastschrift von einem SEPA-Konto bei einer Bank außerhalb Deutschlands anzunehmen oder durchzuführen, können Sie sich an die Wettbewerbszentrale wenden.

Versicherungsaufsicht

Die Versicherungsaufsicht ist in Deutschland zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.

Die BaFin beaufsichtigt Versicherungen mit Sitz in Deutschland, die wirtschaftlich von großer Bedeutung oder über die Grenzen eines Bundeslandes hinaus tätig sind.

Die Aufsichtsbehörden der Länder beaufsichtigen die Versicherer, die wirtschaftlich von geringerer Bedeutung sind und deren Tätigkeit sich auf das jeweilige Bundesland beschränkt.

Die Träger der Sozialversicherung (gesetzliche Krankenkassen, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, Arbeitslosenversicherung) werden nicht von der BaFin, sondern anderen staatlichen Stellen kontrolliert, etwa dem Bundesamt für Soziale Sicherung.

Sie können sich an die BaFin wenden, wenn Sie aufsichtsrechtliche Probleme mit einem Unternehmen aus dem Versicherungsbereich sehen.

Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wenn Sie aufsichtsrechtliche Probleme mit einem Unternehmen aus dem Versicherungsbereich sehen.

In folgenden Fällen können Sie sich an die Versicherungsaufsicht wenden:

  • Hinweise auf Unternehmen, die ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin tätig sind,
  • Fragen zu Versicherungsprodukten,
  • Probleme mit Versicherungsunternehmen,
  • Verstöße gegen gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Vorschriften.

 

    Die BaFin leistet keine individuelle Rechtsberatung.

    Bei individuellen Beschwerden gegen Versicherer, die Ihren Sitz in Deutschland haben, können Sie sich an eine anerkannte Schlichtungsstelle für Versicherungen oder an die für Ihr Bundesland zuständige Verbraucherzentrale wenden.

    Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.