Tipps zur Flugbuchung im Internet

Die Flugbuchung ist ohne großen Aufwand schnell und unkompliziert von der Couch aus gemacht. Ein paar wenige Mausklicks, Kontaktdaten und Kontonummer eingeben und schon ist das Ticket gebucht. Doch Vorsicht: Ein falscher Klick oder Buchstabendreher in den Passagierdaten kann für Verbraucher teuer werden.

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Checkliste zur Flugbuchung im Internet

Prüfen Sie vor der endgültigen Flugbuchung unbedingt alle Daten, denn bei Flugbuchungen gilt nicht das 14-tägige Widerrufsrecht!

  • Unbedingt vor dem Zahlungsvorgang überprüfen, ob der endgültige Preis angezeigt wird (Steuern, Gebühren, Sitzplatzreservierung, Gepäck etc.)? Eventuell mit dem Preis auf der Seite der Fluggesellschaft vergleichen.
  • Stimmt das Flugdatum?
  • Ist mein Name, Geburtsdatum vollständig und korrekt eingetragen? Eine Korrektur bei Zahlen- und Buchstabendrehern kann je nach Fluggesellschaft oder Buchungsportal teuer werden. Es gelten die AGB. Anspruch auf eine kostenfreie Korrektur besteht von Gesetzes wegen nicht. Oft muss das Ticket storniert und zum aktuellen Preis neu gebucht werden.  Dies hat je nach Zielland auch mit den Einreisebestimmungen und den zu übermittelnden Daten zu tun.
  • Während der Buchung nicht unter Druck setzen lassen: Buchungsportale erzeugen gerne künstlichen Druck, in dem sie rabattierte Angebote mit nur noch geringen Sitzplätzen oder herunterlaufenden Timern anzeigen.
  • Achten Sie auf Zwischenstopps und die Umsteigzeit.
  • Buchen Sie eine zusammenhängende Reise statt Einzelflüge für jede Teilstrecke. So bleiben Ihre Fluggastrechte gewahrt. Das gelingt am besten, wenn Sie über die Airline direkt buchen. Planen Sie unbedingt ausreichend lange Umsteigezeiten ein.
  • Beachten Sie, ob und zu welchen Bedingungen Sie stornieren können.

Kostenfalle Buchungsportale: Achtung vor versteckten Kosten

Häufig entpuppt sich das vermeintlich günstige Schnäppchen als Täuschung: Bearbeitungsgebühren, Zusatzkosten oder Service-Fees. Mit solchen Kosten müssen vor allem Nutzer von Buchungsportalen rechnen.

Eine sehr gängige Methode von Anbietern ist, dass am Ende des Buchungsvorgangs häufig nur mit einer sehr seltenen Kreditkarte gebührenfrei bezahlt werden kann. Wird die Auswahl zum Beispiel auf Visa- oder MasterCard gewechselt, entstehen Gebühren.

Gerichte haben sich schon mehrfach mit solchen Praktiken befasst und diese in einigen Fällen für unzulässig erklärt. Nach europäischem Recht muss mindestens ein kostenloses und gängiges Zahlungsmittel angeboten werden. Weiterhin dürfen Ihnen nur solche Kosten berechnet werden, die dem Unternehmen tatsächlich entstehen.

Wichtig: Egal, ob im Internet oder in Katalogen: Der Ticketpreis muss für den Verbraucher von Anfang an klar ersichtlich sein. Das bedeutet, dass auch alle anfallenden Gebühren und Steuern angezeigt werden müssen.

Vorsicht bei Zusatzleistungen

Während des Buchungsvorgangs wird oft der Abschluss diverser Zusatzleistungen empfohlen. In der Regel handelt es sich um die Aufgabe von Gepäck, eine Reiserücktrittsversicherung oder Umbuchungsversicherungen. Auch wer als Reisegruppe oder Familie zusammensitzen möchte, muss manchmal für die Sitzplatzwahl zusätzlich zahlen. Achten Sie darauf, ob Kosten für den Check-In am Flughafen anfallen und ob es möglich ist, diesen kostenfrei bereits im Voraus online durchzuführen. Prüfen Sie auch die Vorgaben der Airline für die Maße und das Gewicht Ihres Handgepäcks.

Zusatzkosten müssen in der Buchungsmaske so gestaltet sein, dass die Leistung von Ihnen aktiv angeklickt oder ausgewählt werden muss (Opt-In). Sie dürfen nicht automatisch hinzugefügt werde. In manchen Fällen kann der Buchungsvorgang nicht fortgesetzt werden, wenn man sich nicht durch einen Mausklick für oder gegen ein solches Produkt entscheidet. Häufig sind die Auswahlkästchen für diese Zusatzdienstleistungen schon vorausgewählt und müssen durch Anklicken deaktiviert werden (Opt-out), was nicht zulässig ist.

Sie überlegen eine Versicherung dazu zubuchen? Lesen Sie sich die Bedingungen in jedem Fall gut durch. Einige Schutzleistungen, wie zum Beispiel eine Reiserücktritts- oder Auslandsreisekrankenversicherung, werden häufig bereits von der eigenen Kreditkarte abgedeckt. Schauen Sie nach und erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrem Kreditinstitut.

 

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