Rechtsdurchsetzung in Deutschland und der EU: So kommen Sie zu Ihrem Recht
Im europäischen Ausland Urlaub machen oder über das Internet einkaufen, ist für die meisten Menschen schon zur Gewohnheit geworden.
Doch was tun, wenn einmal etwas schiefläuft und das Flugzeug Verspätung hat oder die bestelle Ware nicht ankommt?
Um Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen, hat die EU zahlreiche Regelungen erlassen.
Wir zeigen, wie Sie Ihre Rechte innerhalb Deutschlands und innerhalb der Europäischen Union durchsetzen können, wenn es zu Problemen mit einem Unternehmen aus dem EU-Ausland kommt.
Interaktives Klick-Tool und Online-Broschüre
Unser interaktives Tool bietet Ihnen eine Orientierungshilfe, welcher Weg der Rechtsdurchsetzung für Sie der Richtige ist.
Ausführliche Informationen zu Gerichtsverfahren und zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Deutschland und in der EU finden Sie in unserer Broschüre: "Das darf doch wohl nicht wahr sein!".
Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung
Europäische Gerichtsverfahren
Mit dem europäischen Zahlungsbefehl und dem europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ansprüche bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten durchzusetzen.
Gerichtsverfahren in Deutschland
In manchen Situationen können Sie bei Streitigkeiten mit einem Unternehmen aus dem EU-Ausland auch in Deutschland gerichtlich dagegen vorgehen. Wir erklären, wann das der Fall ist und welche Wege Ihnen zur Verfügung stehen.
Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung & Schlichtung
Mit Schlichtung lassen sich Streitigkeiten zwischen Verbrauchern & Unternehmen gütlich, schnell und meistens kostenlos lösen. Erfahren Sie mehr über Schlichtung und die europäische Plattform für Online-Streitbeilegung.
EU-Sammelklagen
Dann gibt es noch die Möglichkeit, dass Verbände stellvertretend für Verbraucher Klage erheben können. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. ist die einzige in Deutschland zugelassene Einrichtung, die grenzüberschreitende Sammelklagen durchführen kann.
Chargeback: Kreditkartenzahlungen stornieren
Betrug, doppelte Abbuchung oder Insolvenz des Unternehmens? In einigen Fällen können Sie Zahlungen, die per Kreditkarte getätigt wurden, stornieren und Geld zurückbekommen.
Aufsichtsbehörden in der EU
Die Europäischen Aufsichtsbehörden sind dafür zuständig, ein einheitliches Regelwerk und aufsichtsrechtliche Praktiken in der EU zu entwickeln und umzusetzen. Die Aufsichtsbehörden leisten keine individuelle Rechtsberatung bei Verbraucherbeschwerden.
Aufsichtsbehörden in Deutschland
Aufsichtsbehörden sind primär für die Rechtsaufsicht zuständig. In einigen Fällen können Sie sich mit einer Verbraucherbeschwerde aber auch an eine an die Behörde angesiedelte Schlichtungsstelle wenden.
Bei Fragen und Problemen an einen Abgeordneten wenden
Wenden Sie sich an einen Bundestags-Abgeordneten Ihres Wahlkreises oder an einen Abgeordneten des EU-Parlaments, wenn Sie mit der aktuellen Rechtslage unzufrieden sind oder meinen, dass der Gesetzgeber ein Gesetz ändern oder neu schaffen sollte.
Europäische Bürgerinitiative
Mit der europäischen Bürgerinitiative können Sie die EU-Politik aktiv mitgestalten. Mit der Initiative können Sie stärker mitbestimmen und die EU-Kommission auffordern, neue europäische Regelungen vorzuschlagen. So funktioniert's!
Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.