Aufsichtsbehörden in der EU

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Die Aufgaben der europäischen Aufsichtsbehörden besteht darin, ein einheitliches Regelwerk und einheitliche aufsichtsrechtliche Praktiken in der EU zu entwickeln und umzusetzen.

Zudem beraten diese bei Gesetzgebungsverfahren und koordinieren die nationalen Aufsichtsbehörden.

Sie können sich als Verbraucherin oder Verbraucher an eine europäische Aufsichtsbehörde wenden, wenn Sie davon ausgehen, dass sich ein Unternehmen nicht an die europäischen Gesetzesregelungen hält.

Europäische Datenschutzbehörden

Der Europäische Datenschutzbeauftragte

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde und sorgt dafür, dass die EU-Organe und -Institutionen die EU-Datenschutz-Grundverordnung bei der Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten einhalten.

Des Weiteren steht der EDSB regelmäßig mit europäischen und internationalen Datenschutzbehörden, Aufsichts- und Regulierungsbehörden im Austausch, um die grenzüberschreitende Durchsetzung der Bestimmungen zu beeinflussen und weiterzuentwickeln.

Der Europäische Datenschutzausschuss

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) sichert die einheitliche Anwendung der EU-Datenschutzvorschriften in allen EU-Mitgliedstaaten.

Die EDSA stellt unter anderem Leitlinien zur Verfügung, um für Rechtsklarheit zu sorgen, berät die Europäische Kommission in Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten betreffen und hinsichtlich neuer Rechtsvorschriften.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit stellt eine Liste der Europäischen Datenschutzbehörden sowie den Mitgliedern der EDSA zur Verfügung.

Cover: Rechtsdurchsetzung in Deutschland und der EU

Online-Broschüre: Gerichtsverfahren und außergerichtliche Streitbeilegung in Deutschland und in der EU

In unserer Broschüre: „Das darf doch wohl nicht wahr sein“ erklären wir, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihre Rechte als Verbraucherin oder Verbraucher durchzusetzen.

Schwerpunktthemen sind Gerichtsverfahren in Deutschland und im EU-Ausland sowie die außergerichtliche Streitbeilegung.

Dateigröße: 1,5 MB

Aufsichtsbehörde für Flugreisen: Europäische Agentur für Flugsicherheit

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) erarbeitet und überwacht die Einhaltung von Sicherheitsregeln im Flugverkehr.

Über die Plattform ECCAIRS 2 können Sie sicherheitsrelevante Vorfälle bei einem Flug melden.

Diese werden gesammelt und analysiert, um gegebenenfalls die Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern.

Die EASA leistet keine individuelle Rechtsberatung.

Jetzt kostenlose Hilfe holen

Hatte Sie eine Flugverspätung oder einen Flugausfall mit einer Airline aus dem EU-Ausland?

Wir helfen Ihnen kostenlos Ihren Anspruch auf Entschädigung durchzusetzen.

Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Europäische Eisenbahnagentur: Aufsichtsbehörde für Bahnreisen

Die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) hat zur Aufgabe, die Sicherheit und Interoperabilität des Schienenverkehrs innerhalb der EU zu gewährleisten und auszubauen.

Die ERA leistet keine individuelle Rechtsberatung.

Diese Aufgabe übernehmen die National Enforcement Bodies.

Keine Aufsichtsbehörde für Busreisen

Für den Bereich Busreisen gibt es keine europäische Aufsichtsbehörde.

Diese Aufgabe übernehmen die National Enforcement Bodies.

Keine Aufsichtsbehörde für Schiffsreisen

Für den Bereich Schiff oder Fähre gibt es keine europäische Aufsichtsbehörde.

Mehr Informationen zu den Fahrgastrechten bei Schiffsreisen finden Sie unter: Rechte von Schiffsreisenden & Kreuzfahrtpassagieren.

Zudem können Sie sich an die nationale Aufsichtsbehörde für Schiffsreisen oder an eine Schlichtungsstelle wenden.

Europäische Bankenaufsichtsbehörde

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ist für die Regulierung und Beaufsichtigung des europäischen Bankensektors und damit für das Funktionieren des Binnenmarktes im Finanzsektor zuständig.

Die EBA leistet keine individuelle Rechtsberatung und nimmt keine Beschwerden von Verbrauchern entgegen.

FIN-NET kontaktieren bei SEPA-Diskriminierung

Weigert sich ein Unternehmen aus dem EU-Ausland eine Überweisung oder eine Lastschrift von einem deutschen SEPA-Konto anzunehmen oder durchzuführen, können Sie sich über das Netz für die Streitbeilegung im Bereich Finanzdienstleistungen (FIN-NET) an die jeweilige ausländische Aufsichtsbehörde wenden.

Europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungen

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) ist für die Stabilität des EU-weiten Finanzsystems, die Transparenz der Märkte und der Finanzprodukte sowie für den Schutz der Versicherungsnehmer verantwortlich.

Die EIOPA leistet keine individuelle Rechtsberatung und nimmt keine Beschwerden von Verbrauchern entgegen.

Sie können sich an die nationalen Aufsichtsbehörden wenden.

Keine Aufsichtsbehörde für den Telekommunikationssektor

Für den Bereich der Telekommunikation gibt es keine europäische Aufsichtsbehörde.

Sie können sich an die nationale Aufsichtsbehörde für Telekommunikation oder an eine Schlichtungsstelle wenden.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.