Ihre Rechte bei Lieferverzug und Paketverlust

Händler sind dazu verpflichtet ihre Kunden über den Liefertermin zu informieren. Kann der vereinbarte Termin jedoch nicht eingehalten werden und Ihnen entsteht dadurch ein Schaden, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Wird die bestellte Ware beim Versand beschädigt oder geht diese verloren, haftet der Händler. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte in unserem FAQ-Bereich.

Wer haftet, wenn mein Paket beschädigt ankommt oder verloren geht?

Der Händler trägt das Versandrisiko und muss somit für mögliche Schäden aufkommen, falls die bestellte Ware beschädigt ankommt oder verloren geht. 

Ausnahme: Sie haben auf eigenen Wunsch einen anderen Zustelldienst beauftragt. Dann ist dieser Ihr Ansprechpartner.

Kann ich die Paketannahme bei Schäden verweigern?

Ja. Wenn Sie das Paket bereits an der Haustür kontrollieren und Schäden feststellen, können Sie die Annahme verweigern. Vermerken Sie Defekte auf dem Paket und informieren Sie umgehend den Händler, damit dieser erneut liefern kann. Der Händler ist übrigens verpflichtet, die Ware sicher zu verpacken.

Darf der Paketzusteller die Lieferung einfach vor die Tür stellen?

Leider kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass die Paketlieferung vor der Haustür abgelegt wird. Dies ist eigentlich nicht erlaubt. Macht der Zusteller es trotzdem und das Paket kommt abhanden, haftet der Händler.

Ausnahme: Sie haben mit dem Zustelldienst vereinbart, dass das Paket vor der Haustür oder auf der Terrasse abgestellt werden darf. Dann gilt das Paket als zugestellt, sobald es dort abgestellt wurde. Wird das Paket gestohlen, liegt die Haftung bei Ihnen als Kunde. 

Kann ich mir Pakete in die Post-Filiale liefern lassen?

Ja. Insbesondere wichtige Pakete sollten Sie sich in die nächste Postfiliale liefern lassen. Das hat zum Vorteil, dass Sie das Paket in Ruhe auf Schäden überprüfen können.

Gut zu wissen: Wenn die Ware zur Abholung an eine Packstation geliefert wird, gilt das Paket mit Öffnung der Klappe als zugestellt.

Welche Rechte habe ich bei Lieferungsverzug?

Der Händler muss den Liefertermin nennen, bis zu dem die Ware geliefert wird. Sollte der Händler diesenTermin nicht einhalten und Ihnen entsteht dadurch ein Schaden, können Sie Schadensersatz geltend machen.

Habe ich beim Online-Kauf ein Rückgaberecht?

Ja. Da Sie die Ware beim Kauf nicht ausprobieren können, haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ausgenommen sind unter anderem verderbliche Produkte, Sonderanfertigungen, zum Beispiel Fußballtrikot mit individueller Beflockung, oder Reiseleistungen.

Paketlieferung beschädigt: Gewährleistung oder Garantie?

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten EU-weit zwei Jahre. Zusätzlich kann es sein, dass Hersteller oder Verkäufer freiwillig eine Garantie anbieten. Was im Falle einer beschädigten Ware für Sie besser ist, müssen Sie anhand der Garantiebedingungen entscheiden. Diese können Hersteller oder Verkäufer frei festlegen. Lesen Sie hier mehr zum Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

In vielen EU-Staaten sind Verbraucher vom Gesetz besser geschützt als in Deutschland. Informationen zu den Gewährleistungsrechten in anderen Ländern finden Sie in unserer App „Mit Erfolg reklamieren“.

Gilt die Abgabe beim Nachbar als „rechtmäßig zugestellt“?

Paketzusteller geben in ihren Geschäftsbedingungen meist an, dass Pakete auch an Hausnachbarn übergeben werden dürfen. Diese Klauseln sind gemäß der Rechtsprechung unwirksam, wenn der Zusteller bei der Übergabe an den Nachbarn nicht verpflichtet ist, den Empfänger zu benachrichtigen.

Wenn Sie eine Zustellung an den Nachbarn nicht möchten, sollten Sie den Zusteller oder am besten schon den Händler darüber in Kenntnis setzen.

Muss ich Pakete für den Nachbarn annehmen?

Nein. Grundsätzlich müssen Sie keine Pakete für Ihre Nachbarn annehmen. Falls Sie es dennoch tun, müssen Sie diese sorgfältig aufbewahren. Sie dürfen die Pakete weder öffnen, den Inhalt verwenden oder dem Nachbarn einfach vor die Tür stellen.

Wer trägt die Kosten beim Rückversand?

Für die Rücksendekosten muss der Kunde aufkommen, sofern der Händler ihn korrekt darüber informiert hat. Am besten werfen Sie einen Blick in die Widerrufsbelehrung. Oftmals übernimmt der Online-Händler aber diese Kosten. Lassen Sie sich in diesem Fall ein Retourenlabel zukommen.

Wer haftet, wenn die Ware beim Rückversand verloren geht?

Der Händler trägt das Transportrisiko. Sie müssen nur nachweisen können, dass Sie das Paket ordentlich verpackt und adressiert abgeschickt haben.

Ausnahme: Sie haben einen anderen Transportdienst, als den vom Verkäufer vorgeschlagenen gewählt. Zudem müssen Sie nachweisen können, dass Sie die Ware zurückgeschickt haben. Bewahren Sie daher den Einlieferungsbeleg des Zustelldienstes gut auf. So kann die Sendung zurückverfolgt werden.

Unbestellte Ware erhalten: Was tun?

Es kommt häufig vor, dass Verbraucher Ware erhalten, die sie überhaupt nicht bestellt haben. In solch einem Fall müssen Sie die Ware weder bezahlen noch aufbewahren.

Dies gilt auch dann, wenn Sie ein bestimmtes Produkt bestellt haben, aber stattdessen einen anderen Artikel erhalten.

Darf ein Online-Shop aus dem EU-Ausland Lieferungen nach Deutschland verweigern?

Lange Zeit wurden Verbraucher mittels Ländersperren (Geoblocking) daran gehindert, in Online-Shops außerhalb Deutschlands einzukaufen. Seit Dezember 2018 ist dank der Geoblocking-Verordnung weitgehend Schluss damit. Liefert ein Händler seine Ware nur innerhalb einer bestimmten Region oder innerhalb bestimmter Staaten, muss dieser den Kunden vor der Bestellung darauf hinweisen und das Diskriminierungsverbot beachten.

Kostenloses Online-Tool: Mit Erfolg reklamieren

Die neu gekaufte Ware ist defekt oder funktioniert nicht richtig? Unsere Web-App bietet rechtliche Infos rund um das Thema Gewährleistung.

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