Pakete ins europäische Ausland versenden: Was Sie beachten müssen

Wenn Sie ein Paket für den europaweiten Versand aufgeben, z. B. um sich selbst Umzugsgut zukommen zu lassen oder eine Bestellung an andere Privatpersonen auszuliefern, stellen sich Fragen zur Haftung bei Verlust oder Beschädigung des Pakets.

Auch bei der Suche nach dem günstigsten Preis für den Paketversand ist Vorsicht geboten: Spezielle Plattformen bieten Vergleiche von Versandkonditionen an und ermöglichen auch den direkten Kauf von Paketmarken. Dabei können jedoch unter Umständen hohe Zusatzkosten entstehen.

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Zuverlässiges Versandunternehmen finden

Versenden Sie Pakete ins Ausland am besten über seriöse, bekannte Versandunternehmen.

Informieren Sie sich vorab über das von Ihnen gewählte Versandunternehmen, sofern Sie noch keine eigenen Erfahrungen damit gemacht haben, z. B. über Bewertungsportale im Internet wie „Trustpilot“ oder Google.

Vorsicht bei Vergleichsportalen für Paketdienste

Vergleichsplattformen wie z. B. „Packlink“, „Paket.AG“ oder „Eurosender“ bieten die Möglichkeit, die Preise verschiedener Versandunternehmen zu vergleichen.

Auf den ersten Blick erscheinen die Konditionen hier besonders günstig.

Doch Vorsicht: Hier kann es unter Umständen zu hohen Nachforderungen kommen, wenn die angegebenen Paketmaße nicht stimmen – oder die Plattform dies behauptet.

Rechnungen, die genau aufschlüsseln, wie der Nachzahlungsbetrag zustande kommt, gibt es in der Regel nicht. Stattdessen wird einfach mehr Geld vom Konto abgebucht.

Ein weiteres Problem sind die AGB der Plattformen und die der Paketdienstleister, die sich zum Teil gravierend widersprechen. Bei Problemen mit Maßen, Gewichten, Fristen oder Versicherungen ist für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht klar, welche AGB gelten. Im Extremfall bieten die Plattformen sogar Versandarten an, die die Paketdienstleister gar nicht (mehr) im Programm haben.

Bei Problemen wird die Reklamation zusätzlich dadurch erschwert, dass die Plattform der einzige Ansprechpartner ist und Ansprüche nicht direkt gegen DHL oder UPS geltend gemacht werden können, sondern nur über die Plattform. Deren Kundenservice ist oftmals aber nur sehr schwer zu erreichen und leitet die Reklamation nicht weiter.

Als Verbraucher steht man dann vor einer großen Herausforderung, wenn man seine Rechte in diesem Dreiecksverhältnis zwischen Plattform und Versandunternehmen durchsetzen will.

So sichern Sie sich ab

  • Auch wenn es Mehraufwand bedeutet: Fotografieren Sie das Paket mit Versandetikett und Maßband auf einer Waage. Dann können Sie sich bei einer Nachberechnung des Portos erfolgreich wehren.
  • Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform und des Versanddienstleisters genau durch.
  • Wenn Sie Online-Bezahldienste wie PayPal nutzen: Achten Sie darauf, dass Sie eine während des Bestellvorgangs erteilte Einzugsermächtigung für Nachforderungen später über die Einstellung „Zahlung verwalten“ wieder deaktivieren. Eine ausführliche Anleitung finden Sie z. B. hier.

Versenden Sie nur, was erlaubt ist

Wenn Sie selbst Pakete versenden, z. B. an Freunde und Bekannte oder an sich selbst (z.B. bei einem geplanten Umzug ins Ausland), sollten Sie sich bei der Nutzung von Paketdiensten über deren Versandbedingungen informieren. 

Bestimmte Gefahrgüter sind grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen.

Wertgegenstände werden bei fast allen Paketdiensten in bestimmte Kategorien eingeteilt, für die unterschiedliche Haftungsgrenzen gelten (hier finden Sie z. B. bei DHL Gegenstände, die nur bis zu einem Wert von 500 Euro mit der Post verschickt werden dürfen. Auch bei DPD, Hermes, GLS und UPS ist die Haftung für bestimmte Wertgegenstände ausgeschlossen.). Bitte beachten Sie hierzu die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des von Ihnen gewählten Versandunternehmens.

Das Versandunternehmen haftet daher unter Umständen nicht, wenn Ihr Schmuckstück auf dem Versandweg verloren geht.

Versicherung der Sendung

Bei vielen Versandunternehmen ist die Versicherung der aufgegebenen Sendung bis zu einem bestimmten Wert im Preis inbegriffen, z. B. beträgt die Standardversicherung für Pakete (keine Päckchen!) bei DHL, Hermes und UPS ca. 500 Euro, bei GLS 750 Euro.

Achtung: Ist der Wert der Sendung höher, haftet der Versender unter Umständen nicht bis zu dieser Grenze, sondern kann die Haftung ganz ausschließen!

Wenn Sie also ein besonders wertvolles Paket versenden möchten, zum Beispiel ein teures Smartphone oder einen Laptop, kann es sinnvoll sein, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Diese kann in der Regel direkt beim Bestellvorgang beim Versandunternehmen hinzugefügt werden (z. B. bei DHL die „Höherversicherung International“). Beachten Sie aber, dass die „Höherversicherung“ oft nur für bestimmte Waren abgeschlossen werden kann, andere Wertgegenstände wie z.B. Uhren sind nicht versicherbar.

Ordnungsgemäße Verpackung der Sendung

Sie sind verpflichtet, die Sendung ordnungsgemäß zu verpacken. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach und wird die Sendung auf dem Transportweg beschädigt, tragen Sie die Haftung.

Tipps zur richtigen Verpackung finden Sie auf den Internetseiten der Transportunternehmen, zum Beispiel hier.

Machen Sie Fotos vom Inhalt der Sendung und von der Verpackung, um nachzuweisen, dass die Ware ordnungsgemäß verpackt war. Dies kann bei späteren Reklamationen mit dem Transportunternehmen hilfreich sein.

Wie reklamiere ich Schäden beim Versandunternehmen?

Im Schadensfall ist es für die Reklamation hilfreich, wenn Sie den Inhalt des Pakets dokumentieren und die Originalrechnungen zur Hand haben. Außerdem sollten Sie die Quittung aufbewahren, auf der das Gewicht der Sendung vermerkt ist. So können Sie nachweisen, dass das Paket nicht leer war, falls es unterwegs verloren geht.

Auf den Webseiten der Versandunternehmen finden Sie Formulare für Schadensmeldungen. Diese sollten Sie zeitnah ausfüllen.

Was kann ich tun, wenn das Paket nicht ankommt?

Wenn das Paket nicht ankommt und das Unternehmen auf eine Reklamation nicht oder nicht zufriedenstellend reagiert, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Post in Deutschland oder eine Schlichtungsstelle in einem anderen EU-Land wenden.

Sollte es sich um einen grenzüberschreitenden Fall handeln, nutzen Sie unser Beschwerdeformular.

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