Gesetzliche Gewährleistung: Welche Rechte habe ich, wenn die gekaufte Ware defekt ist?

Bei den kürzlich gekauften Schuhen löst sich die Sohle. Ärgerlich. Aber: Bei jedem Einkauf, egal ob im Laden oder im Online-Shop, haben Sie als Käuferin oder Käufer das Recht auf ein funktionsfähiges Produkt. Und das europaweit.

Die gesetzliche Gewährleistung regelt nämlich die Pflichten von Verkäuferinnen und Verkäufern, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist. So können Verbraucherinnen und Verbraucher zum Beispiel die Reparatur oder den Umtausch der Ware verlangen. In einigen Fällen ist sogar eine Erstattung des Kaufpreises oder eine Preisminderung möglich.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund ums Thema Gewährleistung und erklären den Unterschied zur Garantie.

Gewährleistung: Das gilt für Einkäufe ab dem 1. Januar 2022

Die gesetzliche Gewährleistung wurde auf folgende Produkte ausgeweitet:

  • digitale Inhalte (z. B. Musikdateien, Fotos, Computerprogramme)

  • digitale Dienstleistungen (z. B. Clouds, Streamingdienste, Webhosting)

  • Waren mit digitalen Elementen (z. B. Smartwatches mit einer Anwendung auf dem Mobiltelefon, Smart-TVs mit bestimmten Video-Anwendungen)

  • Die Beweislastumkehr wurde in Deutschland verbraucherfreundlicher ausgestaltet. Sie wurde von sechs auf zwölf Monate verlängert.

  • Außerdem ist nun ausdrücklich geregelt, was eine Garantieerklärung beinhalten muss.

Zusammenfassung Gewährleistung und Garantie

  • Die Gewährleistung steht Verbraucherinnen und Verbrauchern gesetzlich zu und greift immer dann, wenn die Ware nicht fehlerfrei ist oder nicht der Beschreibung des Verkäufers entspricht.

  • Seit 1. Januar 2022 kommt es 12 Monate nach der Warenlieferung zur sogenannten Beweislastumkehr. Das heißt während der ersten 12 Monate nach dem Kauf gilt die Vermutung, dass der Fehler bereits von Anfang an vorhanden war und erleichtert dem Käufer so die Reklamation. Dies gilt jedoch nicht für Einkäufe, die vor dem 1. Januar 2022 getätigt wurden. Hier sind es 6 Monate.

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuware in Europa mindestens 2 Jahre, für Gebrauchtwaren liegt sie bei mindestens 1 Jahr.

  • Die Gewährleistungsrechte sind EU-weit gültig, und zwar dank der europäischen Warenkauf-Richtlinie, deren Anwendung zum 01. Januar 2022 in allen Mitgliedstaaten aktualisiert und erweitert wurde. In einigen Punkten sieht sie nur Mindeststandards vor. Die Mitgliedstaaten können die Gewährleistungsrechte in diesen Punkten deshalb unterschiedlich ausgestalten.

  • Gewährleistung ist nicht gleichbedeutend mit Garantie. Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Händlers (Händlergarantie) oder des Herstellers (Herstellergarantie). Händler und Hersteller können die Dauer sowie die Garantiebedingungen selbst festlegen.

  • Auch wenn Sie zusätzlich eine Garantie erhalten haben, bleiben Ihre Gewährleistungsrechte dennoch weiterhin bestehen.

Was ist Gewährleistung?

Die gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist Ihr Recht, ein gekauftes Produkt im Falle eines Fehlers zu reklamieren und Abhilfe zu verlangen.

Die Gewährleistungsrechte gelten, wenn Sie als Verbraucherin oder Verbraucher die Ware bei einer gewerblichen Verkäuferin oder einem gewerblichen Verkäufer mit Sitz in der EU gekauft haben. Dabei ist es unerheblich, ob online oder im Ladengeschäft.

Dies gilt dank einer europäischen Richtlinie, deren Anwendung nun zum 01. Januar 2022 in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. In einigen Punkten sieht sie nur Mindeststandards vor. Die Mitgliedstaaten können die Gewährleistungsrechte in diesen Punkten deshalb unterschiedlich ausgestalten.

Gut zu wissen
Wenn Sie über die Internetseite eines Shops mit Sitz in einem anderem EU-Land kaufen, gilt deutsches Recht, falls sich die Seite bewusst an deutsche Kunden richtet. Hierfür gibt es unter anderem folgende Indizien:

  • Verwendung der Domain „.de“, obwohl der Shop nicht in Deutschland sitzt
  • Internetseite in deutscher Sprache, obwohl der Shop nicht in Deutschland sitzt
  • Angabe einer Telefonnummer mit internationaler Vorwahl
  • Anfahrtsbeschreibungen von anderen Mitgliedstaaten aus

Wie lange gelten die Gewährleistungsrechte?

In allen Mitgliedstaaten können Sie defekte Neuware nach deren Erhalt zwei Jahre lang reklamieren. Einige Länder in der EU gehen hier jedoch noch weiter: In Spanien und Schweden sind es 3 Jahre. In Portugal gilt ebenfalls eine Frist von drei Jahren für Neuware aber auch für generalüberholte („refurbished“) Ware. Und in Finnland hängt die Frist von der üblichen Lebenserwartung des Produktes ab.

Beim Kauf von gebrauchter Ware liegt die Frist europaweit bei mindestens einem Jahr. So beispielsweise in Deutschland, wenn Käufer und Verkäufer dies beim Kauf ausdrücklich vereinbaren.

Tipp
Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens. Dort finden Sie normalweise solche Regelungen.


Allerdings gelten in folgenden Ländern darüberhinausgehende Regelungen für gebrauchte Ware:

In Frankreich gilt auch beim Kauf gebrauchter Ware eine Frist von zwei Jahren. In Finnland hängt auch bei gebrauchter Ware die Verjährung von der Lebenserwartung des Produkts ab. In Malta kann sich die Verkäuferin oder der Verkäufer auf eine Verkürzung der Frist auf ein Jahr dann nicht berufen, wenn die Kundschaft nachweisen kann, dass der Verkäuferin oder dem Verkäufer der Mangel bekannt war. Beim Kauf generalüberholter Ware gilt in Malta eine Frist von zwei Jahren. In Portugal darf die Frist nicht kürzer als 18 Monate ausfallen.

Die Verkäuferin oder der Verkäufer kann diese Rechte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausschließen oder einschränken. Sie gelten beispielsweise auch bei reduzierter Ware, selbst wenn es online oder im Ladengeschäft heißt, dass diese Ware vom Gewährleistungsrecht ausgeschlossen sei.

Achtung
Vor allem beim Gebrauchtwagenkauf wird oft versucht, die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen. So deklarieren einige Händler von sich aus den Kaufvertrag oftmals als Vertrag zwischen zwei Unternehmern (Händlergeschäft) und nicht zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. Denn bei einem Händlergeschäft kann der Verkäufer die Mängelhaftung vertraglich ausschließen. Das gleiche gilt, wenn zwei Privatpersonen einen Kaufvertrag schließen. Um dieser Fall zu entgehen sollten Sie darauf achten, dass der Vertrag nicht als Händlergeschäft deklariert wird. Vorsicht ist auch geboten, wenn als Verkäufer eine Privatperson genannt ist und der Kauf nur über den Händler abgewickelt werden soll. Diese Masche ist vor allem beim Gebrauchtwagenkauf anzutreffen.

Wann ist eine Ware mangelhaft?

Ein Produkt ist mangelhaft, wenn ...

  • es defekt ist
  • es nicht der Beschreibung entspricht (Beispiel: Das als bügelfrei beworbene Hemd ist nach dem Waschen total zerknittert.)
  • nicht alles vollständig geliefert wurde (Beispiel: Laut Verpackung sollen sich zwei Tafeln Schokolade darin befinden, tatsächlich ist jedoch nur eine in der Packung. Oder wenn das Zubehör fehlt, obwohl es im Lieferumfang enthalten sein sollte.)
  • Sie ein anderes Produkt geliefert bekommen als das vereinbarte
  • die vereinbarte Art, Menge, Qualität oder Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist
  • wenn es nicht mit der Hard- oder Software funktioniert, mit der ähnliche Artikel normalerweise benutzt werden, ohne dass man das Produkt oder die Hard- bzw. die Software anpasst, damit alles läuft (Komptabilität)
  • die Interoperabilität nicht gewährleistet ist, das Produkt also nicht mit einer anderen Hard- oder Software funktioniert, die man normalerweise auch für solche Artikel nutzt
  • es nicht den Anforderungen des Kaufvertrags entspricht
  • die Gebrauchs-, Montage- und Installationsanleitung fehlt
  • man es nicht so nutzen kann wie man ähnliche Produkte normalerweise nutzen würde
  • es nicht der Qualität und der Beschreibung des zugesandten Musters entspricht
  • in der Werbung etwas Anderes versprochen wurde als das Produkt tatsächlich leisten kann und die Händlerfirma das im Vorfeld wusste

Was muss man bei einer Reklamation beachten?

Wenn Sie einen Mangel festgestellt haben, sollten Sie diesen sofort bei der Verkäuferin oder dem Verkäufer reklamieren, idealerweise schriftlich (per E-Mail oder Brief). Geben Sie hierzu Ihre Kunden- oder Bestellnummer an. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird es in der Praxis, erfolgreich zu reklamieren.

In Deutschland, Frankreich, Spanien, Luxembourg, Portugal, Rumänien, Bulgarien gibt es keine verbindliche Frist innerhalb derer reklamiert werden muss, nachdem der Fehler entdeckt wurde. In Italien wurde die Reklamationsfrist zum 1. Januar 2022 abgeschafft, früher waren es 2 Monate ab Kenntnis des Mangels. In Estland, Lettland und Malta gelten diese zwei Monate hingegen weiterhin, in Polen liegt die Reklamationsfrist bei einem Jahr. In Finnland und Ungarn hingegen gibt es keine starre Frist, Sie müssen jedoch innerhalb eines angemessenen Zeitraumes reklamieren; mit zwei Monaten sind Sie hier ebenfalls auf der sicheren Seite.

Halten Sie sich nicht an die Fristen, verlieren Sie Ihre Rechte.

Was versteht man unter Beweislastumkehr?

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn der Fehler bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden war.

In Deutschland und den meisten anderen EU-Staaten wird dies in den ersten zwölf Monaten nach Übergabe der Ware vermutet. Nur, wenn die Verkäuferin oder der Verkäufer beweisen kann, dass Sie die Ware in einem fehlerfreien Zustand erhalten haben, muss sie oder er nicht austauschen oder reparieren.

Ab dem dreizehnten Monat ist es an Ihnen, der Verkäuferin/ dem Verkäufer zu beweisen, dass die Ware von Anfang an fehlerhaft war. In der Praxis ist dies ohne ein Sachverständigen-Gutachten oft nur schwer möglich.

Achtung
Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2022 geschlossen wurden, liegt in Deutschland die Beweislastumkehr bei 6 Monaten.

In folgenden EU-Staaten sind die Verkäuferinnen und Verkäufer beim Verkauf von Neuwaren hingegen zwei Jahre lang beweispflichtig: Frankreich, Portugal, Spanien. Für Gebrauchtwaren gilt in diesen Ländern in der Regel eine Beweislastumkehr von einem Jahr.

Gesetzliche Gewährleistung: Austausch oder Reparatur?

Sie können zunächst den kostenlosen Austausch oder die kostenlose Reparatur des defekten Produktes verlangen. Kostenlos bedeutet, dass die Verkäuferin/ der Verkäufer nicht nur die Kosten für die eigentliche Ware und Ersatzteile sowie die aufgewandte Arbeitszeit bezahlen muss, sondern auch die Transportkosten (Hin- und Rücksendekosten).

Sie können prinzipiell zwischen einer Reparatur und einer Ersatzlieferung wählen. Der Verkäufer kann aber eine Ersatzlieferung bzw. die Reparatur der Ware ablehnen, wenn dies mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ein Beispiel: Die Reparaturkosten würden über dem Warenwert liegen. Oder wenn beispielsweise bei einem Notebook die Komponenten so miteinander verklebt sind, dass sich das Gerät nur mit unverhältnismäßig hohem Zeitaufwand reparieren ließe. In diesem Fall können Sie nicht auf einer Reparatur bestehen, haben aber ein Recht auf den kostenlosen Austausch der Ware.

Gut zu wissen
Sie müssen nicht für die Abnutzung des Produktes bezahlen, auch wenn es schon einige Zeit im Einsatz war und innerhalb der Gewährleistungsfrist kaputtgegangen ist.

Erstattung des Kaufpreises oder Preisminderung?

In folgenden Fällen können Sie die Ware zurückgebenund ihr Geld zurückverlangen, oder die Ware behalten und den Preis mindern:

  • Es ist nicht möglich, die Ware auszutauschen oder zu reparieren.
  • Der Verkäufer oder die Verkäuferin weigert sich, die Ware zu ersetzen oder zu reparieren.
  • Die Kosten für eine Reparatur bzw. Ersatzlieferung wären unverhältnismäßig hoch und der Verkäufer verweigert sie aus diesem Grund.
  • Das Unternehmen hat versucht, den Artikel zu reparieren, aber er funktioniert aufgrund des gleichen Fehlers immer noch nicht.
  • Die Verkäuferin oder der Verkäufer repariert die Ware nicht in einem angemessenen Zeitraum. Drei Wochen sollten hier normalerweise ausreichen.
  • Die Verkäuferin oder der Verkäufer teilt mit, dass die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands mit einem hohen Aufwand für die Verbraucherin oder den Verbraucher verbunden sei.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Verbraucherinnen und Verbraucher haben EU-weit mindestens zwei Jahre lang einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung.

Häufig erhalten Sie aber beim Kauf ein zusätzliches Garantieversprechen. Sei es seitens der Herstellerfirma (Herstellergarantie) oder seitens der Verkäuferin bzw. des Verkäufers (Händlergarantie). Diese Garantieversprechen erfolgen jedoch auf freiwilliger Basis und sind manchmal sogar kostenpflichtig. 

Während der Umfang der Gewährleistungsrechte gesetzlich vorgeschrieben ist, bestimmen Verkäuferinnen bzw. Verkäufer oder die Herstellerfirma die Garantie-Bedingungen selbst.

Garantie-Erklärungen für Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossen werden, müssen folgendes beinhalten:

  • Hinweis darauf, dass die gesetzliche Gewährleistung daneben bestehen bleibt, auch wenn eine Garantie-Erklärung abgegeben wird
  • Anschrift des Garantiegebers (Hersteller oder Verkäufer)
  • Hinweise, was die Verbraucherin oder der Verbraucher tun muss, um die Garantie geltend zu machen
  • konkrete Nennung der Waren auf die sich die Garantie bezieht


Hält sich der Garantiegeber nicht an diese gesetzlichen Vorgaben, haftet er trotzdem aus der Garantie. Ebenso für die Folgen, dass bestimmte Pflichtangaben fehlen.

Gut zu wissen
Gerade bei teuren Elektrogeräten, zum Beispiel bei Smartphones, Laptops oder Waschmaschinen, schließen viele Käuferinnen und Käufer eine zusätzliche, kostenpflichtige Garantie ab, um sich im Schadensfall abzusichern. Allerdings sollte jede Garantie einen wirklichen Zusatznutzen gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung bringen, damit sie sich lohnt. Lesen Sie das Garantieversprechen gut durch, bevor Sie den Vertrag abschließen.

Unterschiede: Garantie und Gewährleistung

  GewährleistungGarantie
gesetzlich vorgeschriebenjanein
Laufzeit bei Neuwaremind. 24 Monatemeist 12 - 24 Monate, ggf. länger
Laufzeit bei Gebrauchtwaremind. 12 Monateeventuell Restgarantie (ab Erstkaufdatum)
Beweislastumkehrnach 12 Monaten, bei Altverträgen
(vor dem 1. Januar 2022) nach
6 Monaten
-
Rechte gegenüberVerkäuferVerkäufer oder Hersteller

Beispiel

Ein Smartphone-Hersteller gibt Ihnen ein Jahr Garantie. Das Smartphone geht jedoch nach eineinhalb Jahren kaputt und es handelt sich nachweislich um einen Produktionsfehler.

Die Verkäuferin bzw. der Verkäufer weigern sich, das Gerät zu reparieren oder auszutauschen, weil die Garantie abgelaufen ist.

Hier greift nun die zweijährige gesetzliche Gewährleistung. Denn: Garantie und Gewährleistung bestehen nebeneinander. Auch während und vor allem nach Ablauf der Garantiezeit können Sie die Gewährleistungsrechte gegenüber der Verkäuferin oder dem Verkäufer geltend machen, ohne dass diese Sie mit der Begründung „abgelaufene Garantie“ an die Herstellerfirma weiterverweisen dürfen.

Das Logo "Mit Erfolg reklamieren" auf blauem Hintergrund.

Online-Tool: Mit Erfolg reklamieren - Das gilt für Einkäufe, die vor dem 1. Januar 2022 durchgeführt wurden.

Die gekaufte Ware ist defekt oder funktioniert nicht richtig?

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