Personensuche im Internet - Vorsicht vor Abofallen

Ein vermisstes Familienmitglied ausfindig machen, den Kontakt zu einer alten Schulfreundin wiederherstellen oder die Adresse eines ehemaligen Nachbarn herausfinden - das Internet macht es heute leicht, Kontaktdaten zu finden.

Neben den sozialen Medien bieten sich vor allem Personensuchdienste an. Einige davon agieren aus dem Ausland. Und nicht immer halten sie sich an das EU-Recht. Im Vordergrund steht, die Nutzer in eine Abofalle zu locken und ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Tipps zur Nutzung von Personensuchdiensten im Internet

  • Lassen Sie sich nicht von gut klingenden Angeboten und Versprechungen täuschen. 
  • Vertrauen Sie nicht blind den ersten Ergebnissen von Personensuchdiensten in Suchmaschinen. Die ersten Treffer sind oft bezahlte Werbung der Anbieter.
  • Wo hat das Unternehmen seinen Sitz? Ein fehlendes Impressum deutet auf einen unseriösen Anbieter hin.
  • Lesen Sie das Kleingedruckte, insbesondere die Kündigungsbedingungen. Wird über das 14-tägige Widerrufsrecht informiert? Unternehmen sind EU-weit dazu verpflichtet.
  • Googeln Sie den Anbieter. Finden sich Warnungen von anderen Kunden? 
  • Machen Sie einen Screenshot, bevor Sie etwas buchen.
  • Nutzen Sie stattdessen öffentlich zugängliche und kostenlose Informationsquellen, wie Online-Telefonbücher, Social Media oder Karrierenetzwerke. Bei einigen Anbietern ist zumindest die Basisversion kostenlos.

Betrügerische Anbieter erkennen

Bei betrügerischen Anbietern geht es nicht um Informationen über Personen, sondern darum, dass Sie ein monatliches kostenpflichtiges Abo abschließen.

Ein Hinweis darauf, dass ein Personensuchdienst betrügerische Absichten verfolgt, kann etwa sein, dass Sie erst ein Konto anlegen und sich kostenpflichtig einloggen müssen.

Auf dubiosen Seiten heißt es bei der Personensuche zum Beispiel „Sichtbar nur für Premium-Mitglieder“. Gelockt wird mit einem 7-Tage-Probeabo für 1 Euro.  

Als Zahlungsmethode wird ausschließlich PayPal angeboten.

Finger weg von solchen scheinheiligen Angeboten!

Beispiel für eine Abofalle

Das Probeabo verlängert sich automatisch in ein Monats-Abo

Vermutlich fallen unzählige Verbraucherinnen und Verbraucher darauf herein. Sie zahlen den 1 Euro.

Informationen über die gesuchte Person erhalten sie jedoch nicht.  

Schlimmer noch: Wenige Tage später wird Ihnen über PayPal der Monatsbetrag für ein Abo in Höhe von 37,99 Euro abgebucht.

Im Kleingedruckten auf der Website steht zwar, dass sich das 7-Tage-Testabo nach einer Woche automatisch in ein Monats-Abo verlängert, wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird. Doch die Nutzer übersehen diesen versteckten Hinweis und tappen reihenweise in die Abofalle.

Die Krönung: Das Testabo ist nach Angaben der Verbraucher innerhalb der 7 Tage überhaupt nicht kündbar. Wer sich per E-Mail an den Support des Unternehmens wendet, erhält keine oder nur unzureichende Antworten. Stattdessen wird der Account einfach gesperrt.

Erst wenn die erste Rechnung über 37,99 Euro bezahlt ist, wird der Account wieder freigeschaltet und der Käufer kann dort sein Abo kündigen - erpresserische Methoden.

Kontoeröffnung genügt, um Mahnungen und Inkassodrohungen zu erhalten

Wie einige Verbraucher dem EVZ berichteten, erhielten sie auch Mahnungen und Inkassodrohungen, ohne überhaupt ein Probeabo bezahlt zu haben.

Es genügte, sich auf der Website des Personensuchdienstes mit seiner E-Mail-Adresse anzumelden.

Danach erhielt man per E-Mail Mahnungen mit Zahlungsaufforderungen. Auch die Weitergabe an ein Inkassobüro wurde angedroht. 

Und das, obwohl die Anmeldung mit der E-Mail-Adresse noch nicht einmal bestätigt worden war.

Eine typische Vorgehensweise, um Verbraucherinnen und Verbraucher mürbe zu machen und zur Zahlung zu bewegen.

Lassen Sie sich nicht darauf ein!

Beispiel einer unseriösen Mahnung

In die Abofalle getappt. Das können Sie tun

Kontaktieren Sie das Unternehmen schriftlich (per E-Mail genügt) und kündigen Sie das Abonnement. Erklären Sie, dass kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist.

Wenn Sie bereits bezahlt haben, fordern Sie Ihr Geld zurück. Meist antwortet der Seitenbetreiber nicht. Wenden Sie sich dann an Ihre Bank oder PayPal (je nachdem, wie Sie bezahlt haben) und versuchen Sie dort, Ihr Geld zurückzubekommen (Chargeback).

Lassen Sie sich nicht von Rechnungen, Mahnungen oder Drohungen mit rechtlichen Schritten einschüchtern. Bleiben Sie standhaft. Zahlen Sie nichts!

Hier erfahren Sie, wie Sie sich gegen betrügerische Inkassoforderungen wehren können.

Gut zu wissen

Wer online ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt, muss dieses über einen Kündigungsbutton einfach wieder kündigen können, sofern deutsches Recht auf den Vertrag anwendbar ist. 

Das bedeutet, dass Anbieter von Online-Abos einen Button zur Verfügung stellen müssen, über den die Kündigung mit einem Klick eingeleitet werden kann. Mehr dazu hier.

Jetzt kostenlos helfen lassen

Haben Sie eine Frage zu Ihren Verbraucherrechten oder möchten Sie sich über einen Anbieter aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen beschweren? Dann kontaktieren Sie uns.

Internet-Falle melden

Sie sind an einen Fake-Shop oder in eine Abofalle geraten? Sie haben eine unseriöse Nachricht erhalten oder sind auf andere Weise Opfer eines Betrugsversuchs geworden?

Dann melden Sie es der „Watchlist Internet“. Experten der unabhängigen Internetplattform prüfen Ihre Meldung und warnen andere Nutzerinnen und Nutzer vor Internetfallen. 

Zum Meldeformular von Watchlist Internet.

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