Tecom, Tework, Allround: Telefonsex-Falle aus Tschechien

Lesezeit: 5 Minuten

Immer wieder wenden sich Verbraucherinnen und Verbraucher an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland, die für Telefonsex bezahlen sollen.

Die Rechnungen und Mahnungen stammen in den meisten Fällen von vermeintlichen Firmen aus Tschechien: z. B. Tework oder Allround.

Gefordert wird zu Beginn ein Betrag von 90 Euro, später mit Mahn- und Verzugskosten bis zu über 500 Euro.

Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen und nicht zahlen.

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Telefonsex-Masche weiter aktuell

14.07.2023

  • Betroffene werden von bis zu drei unterschiedlichen Unternehmen kontaktiert (Telefonsex-Dienstleister, angebliches Inkassobüro oder Forderungsmanagement) und erhalten mehrere Mahnschreiben.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher werden gezielt unter Druck gesetzt und zur Zahlung gedrängt. Unser Rat: Begleichen Sie die Rechnung nicht!
  • Rechnungen betragen bis zu über 500 Euro.
  • Unternehmen wechseln ständig ihre SMS-Rufnummern, sodass die Kontaktaufnahme unmöglich wird.

Zusammenfassung

  • Bezahlen Sie keine Dienstleistungen, die Sie nicht in Anspruch genommen haben.

  • Lassen Sie sich nicht von unberechtigten Zahlungsaufforderungen einschüchtern.

  • Unseriöse Mahnungen und Rechnungen erkennen Sie meist an allgemein gehaltenen Formulierungen wie  "Sehr geehrte(r) Telefonanschlussinhaber(in)"

  • Bei Mahnungen muss das Unternehmen immer beweisen können, auf welcher Grundlage die Forderung beruht.

Video-Anleitung: Was tun bei Rechnungen von Tework, Allround Forderungsmanagement und Co.?

Telefonsex-Abzocke: Wie kann ich mich schützen?

Die Abzocke können Sie unter anderem daran erkennen, dass Sie nicht mit Ihrem Namen, sondern mit "Sehr geehrte(r) Telefonanschlussinhaber(in)" angesprochen werden.

Außerdem fehlt meist eine vollständige Absenderadresse des Unternehmens oder Empfängerdaten sind falsch geschrieben.

Lassen Sie sich von unberechtigten Zahlungsaufforderungen und Mahnungen nicht einschüchtern.

Achten Sie bei einem schriftlichen Widerspruch darauf, dass Sie keine zusätzlichen persönlichen Daten preisgeben (verfügt die Firma beispielweise noch nicht über Ihre Postadresse, sollten Sie diese auch nicht herausgeben).

Zahlen Sie keinesfalls Dienstleistungen, die Sie nicht in Anspruch genommen haben.

Wenn Sie alleine nicht weiter kommen, melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie kostenlos.
 

Nutzen Sie für einen Widerspruch unseren Mustertext als E-Mail-Vorlage: Musterbrief-Betrug-Telefon-Hotline (14 KB).

[Nur Daten angeben, die dem Gegenüber bereits bekannt sind!]

Max Mustermann

Musterstraße 1

PLZ / Stadt

Deutschland

 

 

 

Firma XY

Straße & Hausnummer

PLZ / Ort

Land

 

 

 

Datum: ...........

 

Ihre unberechtigte Forderung – Referenz (Ihr Zeichen: / Telefonanschluss: ) [Zeichen und Telefonanschluss angeben]

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Forderung gegen mich ist unbegründet.

Daher fordere ich Sie auf, die Forderungs- und Mahnschreiben sofort einzustellen und die Rechnung zu stornieren.

Die schriftliche Bestätigung der Ausbuchung teilen Sie mir bitte bis spätestens xx.xx.xxxx [Datum eintragen] mit.

Da die Forderung unrechtmäßig ist, werden weitere Schreiben Ihres Unternehmens erfolglos bleiben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Vorsicht vor vermeintlichen Mahnungen und Rechnungen

Verschickt werden die Rechnungen und Mahnungen oft per Post, anschließend per SMS oder WhatsApp.

In den Schreiben wird entweder diskret auf einen in Anspruch genommen "Service für Erwachsene" hingewiesen oder es wird konkret von einer "Telefonsexdienstleistung" oder einem "Service für besondere sexuelle Ansprüche" gesprochen.

Angegeben werden auch das Datum und die Uhrzeit, zu denen das Gespräch geführt wurde oder geführt worden sein sollte. Welche Rufnummer angerufen wurde, wird hingegen nicht aufgeführt.

Beispiel: Falsche Mahnungen einer tschechischen Firma

In einem Brief werden von einem Verbraucher 140 Euro verlangt. Einen Monat später in einer SMS sind es auf einmal 198 Euro.

Mit Formulierungen wie „Vermeiden Sie weitere Maßnahmen“ wird Betroffenen bewusst Angst gemacht.

Nicht getätigte Anrufe müssen nicht bezahlt werden

Wer keine Telefongespräche geführt hat, muss auch nicht zahlen.

Gleiches gilt, wenn die Nummer zwar gewählt wurde, aber Sie gleich wieder aufgelegt haben oder nur die Mailbox dran war.

Wurde die Dienstleistung tatsächlich in Anspruch genommen, sind Sie zunächst nur zur Zahlung der Kosten verpflichtet, die auf Ihrer Telefonrechnung angegeben sind.

Wichtig

Bei Geldforderungen müssen Unternehmen immer beweisen können, auf welcher Grundlage die Forderung beruht. Dieses gelingt in den beschriebenen Fällen nicht.

Wie kommen die Betrüger an die Adressen und Telefonnummern der Verbraucher?

Einige Betroffene berichten von Anrufen, in denen sie wegen einer angeblichen Paketzustellung nach ihrer Anschrift gefragt wurden.

Zudem berichteten Geschädigte von Lock-Anrufen, bei denen das Handy nur kurz geklingelt hat. Aus Neugier haben Verbraucher dann zurückgerufen und so ihre Daten preisgegeben.

Andere wiederum sollen auf Zeitungsannoncen reagiert haben.

Um sich vor Daten-Diebstahl oder Betrug zu schützen, sollten Sie bei einem unerwünschten Anruf sofort auflegen.

Ständig neue Firmennamen

Die Masche ist altbekannt. Häufig haben die Firmen ihren Sitz in Tschechien. Es kommen immer neue Firmennamen hinzu.

Betroffene sollten sich nicht wundern, wenn die Mahnung plötzlich von einer anderen Firma kommt.

Auffällige Namen finden Sie in unserer Liste:

  • Allround
  • Arvex
  • Avotex
  • Comera
  • Easycom
  • Innova Inkasso
  • Phonemax
  • Kawora
  • Madaco
  • Mediascape
  • Mexcom
  • Novacall
  • Repay
  • Revast
  • Tecom
  • Telesmart
  • Telpay
  • Telstar
  • Tework
  • Werso

Exkurs: Drittanbietersperre schützt vor Abofallen

Es kann vorkommen, dass plötzlich über die Handyrechnung des Mobilfunkanbieters Beträge eingezogen werden.

Um dies zu verhindern, können Sie kostenlos eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten lassen. Diese schützt insbesondere vor Abofallen.

Kostspielige Abos können etwa durch das versehentliche Antippen eines Werbebanners oder Gewinnspiels zustande kommen.

Ist die Sperre eingerichtet, können Drittanbieter keine Dienstleistungen mehr automatisch über die Handyrechnung einziehen.

Die Drittanbietersperre kann schriftlich, telefonisch oder über das Kundenportal beim Mobilfunkanbieter beantragt werden.

Aber aufgepasst: Von der Sperre sind auch aktive Abos betroffen, die gewollt über die Handyrechnung abgebucht werden sollen, zum Beispiel Musik-Abos.

Diese müssten dann auf anderem Wege bezahlt werden. Einige Mobilfunkanbieter bieten auch eine Teilsperre an, die nur für bestimmte Angebote gilt.

Jetzt kostenlose Hilfe holen

Haben Sie eine Frage zu Ihren Verbraucherrechten oder möchten Sie eine Beschwerde gegen einen Anbieter aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen einreichen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

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