Kofferversand mit der Bahn: Entschädigung für beschädigtes & verspätetes Gepäck

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Sie wollen Ihren Koffer nicht an den Urlaubsort schleppen? Dann können Sie den Gepäckservice der Bahn nutzen. Kommt das Gepäck beschädigt, verspätet oder gar nicht an, können Sie von der Bahn eine Entschädigung verlangen.

Wir erklären, wie das funktioniert und geben Tipps für Zugreisen mit Handgepäck.

Zusammenfassung

  • Nutzen Sie den Gepäckservice der Bahn oder eine private Spedition, wenn Sie Reisegepäck im Voraus verschicken möchten. 
  • Die Bahn haftet bei Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung oder einer verspäteten Kofferlieferung.
  • Beachten Sie die Fristen: Haben Sie einen Schaden am Koffer bemerkt, müssen Sie diesen innerhalb von 3 Tagen bei der Bahn reklamieren. Bei Gepäckverspätung haben Sie 21 Tage Zeit.
  • Die Entschädigung wird nicht in Euro, sondern in Rechnungseinheiten (RE) berechnet.
  • Tragen Sie Wertgegenstände und Ausweisdokumente immer direkt am Körper.
  • Gestohlene Bank- und Kreditkarten können Sie über den kostenlosen Sperr-Notruf: +49 116 116 oder direkt über den Kartenanbieter sperren lassen.

Kann ich meinen Koffer mit der Bahn verschicken?

Mit dem DB Kofferversand können Sie Gepäck innerhalb Deutschlands und nach Österreich verschicken. Der Versand über den Paketshop der Bahn kostet pro Koffer knapp 14 Euro.

Der Gepäckservice bietet zudem die Abholung und den Versand von "Haus-zu-Haus" an und ist ab 17,90 Euro erhältlich. Die Versanddauer beträgt ungefähr 2 bis 3 Werktage.

Für den Versand in andere Länder können Sie das Reisegepäck als Paket verschicken, zum Beispiel mit DHL oder Hermes.

Achten Sie hierbei unbedingt auf die angegebenen Maße und das zulässige Maximalgewicht. Planen Sie für die Paketlieferung einen ausreichenden Puffer ein.

Österreich: Kofferversand mit der ÖBB

Die Österreichische Bundesbahn (ÖBB) bietet ebenfalls einen Gepäckservice an. Das ÖBB-Angebot Haus-Haus-Gepäck gilt für den Kofferversand innerhalb Österreichs, nach Deutschland, in die Schweiz und Südtirol.

Die Versandkosten innerhalb Österreichs betragen 21 Euro. Für den Versand nach Deutschland, in die Schweiz und Südtirol berechnet die Bahngesellschaft 39 Euro.

Kleiner Haken: Der Gepäckservice ist nur in Verbindung mit einem gültigen Bahnticket der ÖBB buchbar.

SBB Reisegepäck-Service für die Schweiz und Liechtenstein

Die Schweizerische Bundesbahnen (SBB) bieten ihren Kunden einen Gepäckservice an. Mit dem Service Bahnhof-zur-Tür können Sie Gepäck innerhalb der Schweiz und nach Liechtenstein versenden.

Hierfür wird eine Pauschale von 25 Franken plus 12 Franken pro Gepäckstück berechnet. Die Lieferzeit beträgt 2 Werktage.

Der Service ist nur in Verbindung mit einem gültigen Zugticket buchbar.

Kofferversand für Bahnreisen in Italien

Wenn Sie bei Trenitalia ein Bahnticket für den Zug Frecciarossa oder Frecciargento gekauft haben, können Sie Ihren Reisekoffer innerhalb Italiens versenden. Der Gepäckversand kostet 20 Euro.

Für Bahn Gruppenreisen gibt es günstigere Angebote ab 9 Euro.

Gepäckversand mit der Bahn: Wer haftet bei Schäden?

Sobald Sie Gepäck bei der Bahn aufgegeben haben, haftet das Bahnunternehmen. Bei Gepäckbeschädigung, Gepäckverlust oder einer verspäteten Lieferung können Sie maximal 1.200 Rechnungseinheiten (ca. 1.450 Euro) pro Gepäckstück verlangen.

Hinweis

Die Entschädigung wird nicht in Euro, sondern in Rechnungseinheiten (RE) angegeben. Grund: Nicht jedes EU-Land nutzt den Euro als Zahlungsmittel.

Da Sie die Höhe des entstandenen Schadens nachweisen müssen, sollten Sie am besten vor der Gepäckaufgabe Bilder vom Kofferinhalt machen.

Kontrollieren Sie das Gepäck, sobald Sie es erhalten haben und lassen Sie sich entstandene Schäden möglichst schriftlich von der Bahn bestätigen.

Entschädigung bei Problemen mit dem Reisegepäck

Gepäckverlust

Wenn Sie den Schaden nachweisen können: maximal 80 RE (ca. 100 Euro) pro Kilogramm oder 1.200 RE (ca. 1.450 Euro) pro Gepäckstück.

Wenn Sie den Schaden nicht nachweisen können: maximal 20 RE (ca. 25 Euro) pro Kilogramm oder 300 RE (ca. 360 Euro) pro Gepäckstück.

Koffer beschädigt

Wenn Sie den Schaden nachweisen können: maximal 80 RE (ca. 100 Euro) pro Kilogramm oder 1.200 RE (ca. 1.450 Euro) pro Gepäckstück.

Wenn Sie den Schaden nicht nachweisen können: maximal 20 RE (ca. 25 Euro) pro Kilogramm oder 300 RE (ca. 360 Euro) pro Gepäckstück.

Wenn Sie einen Schaden am Gepäck festgestellt haben, müssen Sie diesen innerhalb von 3 Tagen bei der Bahn reklamieren.

Kofferlieferung verspätet

Wenn Sie den Wert des Kofferinhalts nachweisen können: 14 Tage lang maximal 0,80 RE (ca. 1 Euro) pro Kilogramm und Tag oder maximal 14 RE (ca. 17 Euro) pro Gepäckstück und Tag.

Wenn Sie den Wert des Kofferinhalts nicht nachweisen können: 14 Tage lang maximal 0,14 RE (ca. 0,17 Euro) pro Kilogramm und Tag oder maximal 2,8 RE (ca. 3,40 Euro) pro Gepäckstück und Tag.

Sie haben 21 Tage Zeit, um den verspäteten Koffer bei der Bahn-Gesellschaft zu reklamieren.

Handgepäck beschädigt

Maximal 1.400 RE (1.670 Euro) pro Person.

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Tipps für das Reisen mit Handgepäck

Für das Handgepäck sind Sie selbst verantwortlich. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn das Bahnpersonal Ihren Koffer beschädigt, haftet die Bahn.

  • Lassen Sie Ihr Handgepäck nicht unbeaufsichtigt.
  • Tragen Sie Wertgegenstände und Ausweisdokumente immer direkt am Körper.
  • Legen Sie das Gepäck unter den Sitz oder ins Ablagefach über Sie.
  • Schließen Sie Ihren Koffer ab.
  • Bei längeren Fahrten können Sie Reisegepäck zusätzlich mit einem Fahrradschloss an der Gepäckablage befestigen.
  • Geben Sie am Kofferanhänger Ihre Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer) an, damit er Ihnen bei Verwechslung zurückgebracht werden kann.