Kofferversand mit der Bahn: Entschädigung für beschädigtes & verspätetes Gepäck

Lesezeit: 5 Minuten

Sie wollen Ihren Koffer nicht an den Urlaubsort schleppen? Dann können Sie den Gepäckservice der Bahn nutzen. Kommt das Gepäck beschädigt, verspätet oder gar nicht an, können Sie von der Bahn eine Entschädigung verlangen.

Wir erklären, wie das funktioniert und geben Tipps für Zugreisen mit Handgepäck.

Zusammenfassung

  • Nutzen Sie den Gepäckservice der Bahn oder eine private Spedition, wenn Sie Reisegepäck im Voraus verschicken möchten. 
  • Die Bahn haftet bei Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung oder einer verspäteten Kofferlieferung.
  • Beachten Sie die Fristen: Haben Sie einen Schaden am Koffer bemerkt, müssen Sie diesen innerhalb von 3 Tagen bei der Bahn reklamieren. Bei Gepäckverspätung haben Sie hingegen 21 Tage Zeit.
  • Die Entschädigung wird nicht in Euro, sondern in Rechnungseinheiten angegeben.
  • Tragen Sie Wertgegenstände und Ausweisdokumente immer direkt am Körper.
  • Gestohlene Bank- und Kreditkarten können Sie über den kostenlosen Sperr-Notruf: +49 116 116 (sofern Ihr Kartenanbieter dort angemeldet ist) oder direkt über den Kartenanbieter sperren lassen. 

Kann ich meinen Koffer mit der Bahn verschicken?

Mit dem DB Kofferversand können Sie Ihr Gepäck innerhalb Deutschlands und in bestimmte Orte in Österreich (Riezlern, Hirschegg, Mittelberg, Jungholz) verschicken. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder die Abholung und den Versand von Wunschadresse zur Wundadresse. Oder die Abgabe des Gepäckstücks in einem Hermes-Paket-Shop.

Die Versanddauer beträgt zwischen zwei und drei Werktagen.

Für den Versand in andere europäische Länder können Sie das Reisegepäck als Paket verschicken, zum Beispiel mit DHL oder Hermes.

Achten Sie hierbei unbedingt auf die angegebenen Maße und das zulässige Maximalgewicht. Planen Sie für die Paketlieferung einen ausreichenden Puffer ein.

Österreich: Kofferversand mit der ÖBB

Die Österreichische Bundesbahn (ÖBB) bietet ebenfalls einen Gepäckservice an. Das ÖBB-Angebot Haus-Haus-Gepäck gilt für den Kofferversand innerhalb Österreichs, nach Deutschland und nach Südtirol.

Die Versandkosten innerhalb Österreichs betragen für Normalgepäck (Koffer, Taschen, Rucksäcke) 22,50 Euro. Für den Versand nach Deutschland, in die Schweiz und Südtirol berechnet die Bahngesellschaft 39 Euro. Sondergepäck wie Ski oder Snowboards können für 31 Euro innerhalb Österreichs verschickt werden.

Achtung
Gepäckstücke, die schwerer als 30 kg sind, können nicht mit dem Gepäckservice der ÖBB verschickt werden. Genausowenig wie Musikinstrumente, Tiere oder Surfbretter.

Kleiner Haken: Der Gepäckservice ist nur in Verbindung mit einem gültigen Bahnticket der ÖBB buchbar.

SBB Reisegepäck-Service für die Schweiz und Liechtenstein

Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) bieten ihren Kunden einen Gepäckservice an. 

Beim Gepäckservice "Tür zu Tür" wird das Gepäck an der Wunschadresse in der Schweiz abgeholt und an eine Zieladresse in der Schweiz geliefert. Haben Sie den "Bahnhof zu Bahnhof"-Service gewählt, wird das Reisegepäck an einem Bahnhof in der Schweiz aufgegeben und kann es zwei Tage später am schweizer Zielbahnhof abgeholt werden. Wenn Sie sich für den Gepäckservice "Bahnhof zu Tür" entscheiden, wird das Gepäck an einem Bahnhof in der Schweiz aufgegeben. Es wird zwei Tage später an der Zieladresse zugestellt. Der Service "Tür zu Bahnhof" beinhaltet die Abholung bei einer Wunschadresse in der Schweiz und die Bereitstellung am schweizer Zielbahnhof.

Auslandsversand: Möchten Sie Ihr Reisegepäck von der Schweiz nach Deutschland oder Österreich verladen, können Sie das Gepäckstück per Post verwenden. Möchten Sie Ihr Gepäckstück von Deutschland in die Schweiz verladen, können Sie den DHL-Gepäckservice nutzen.

Der Service ist nur in Verbindung mit einem gültigen Zugticket buchbar.

Kofferversand für Bahnreisen in Italien

Wenn Sie bei Trenitalia ein Bahnticket für folgende Züge gekauft haben, können Sie Ihren Reisekoffer innerhalb Italiens versenden:

Frecciargento (FA), Frecciarossa (FR), Frecciabianca (FB), FrecciaLink (FL), Intercity (IC), Intercity Notte (ICN), Eurocity (EC) und Euronight (EN).

Achtung
Die Ankunft muss an einem Italienischen Hauptbahnhof oder an einem italienischen Flughafen erfolgen.

Gepäckversand mit der Bahn: Wer haftet bei Schäden?

Sobald Sie Gepäck bei der Bahn aufgegeben haben, haftet das Bahnunternehmen. Bei Gepäckbeschädigung, Gepäckverlust oder einer verspäteten Lieferung können Sie maximal 1.500 Rechnungseinheiten (ca. 1.450 Euro) pro Gepäckstück verlangen.

Hinweis

Die Entschädigung wird nicht in Euro, sondern in Rechnungseinheiten (RE) angegeben. Grund: Nicht jedes EU-Land nutzt den Euro als Zahlungsmittel.

Da Sie die Höhe des entstandenen Schadens nachweisen müssen, sollten Sie am besten vor der Gepäckaufgabe Bilder vom Kofferinhalt machen.

Kontrollieren Sie das Gepäck, sobald Sie es erhalten haben und lassen Sie sich entstandene Schäden möglichst schriftlich von der Bahn bestätigen.

Entschädigung bei Problemen mit dem Reisegepäck

Gepäckverlust

Wenn Sie den Schaden nachweisen können: maximal 80 RE pro Kilogramm oder maximal 1.200 RE pro Gepäckstück.

Sofern Sie den Schaden nicht nachweisen können: maximal 20 RE pro Kilogramm oder 300 RE pro Gepäckstück.

Koffer beschädigt

Es wird der tatsächliche Wertverlust des Gepäcks ersetzt.

Ist das Reisegepäck komplett beschädigt - siehe Gepäckverlust.

Haben Sie einen Schaden am Gepäck festgestellt, müssen Sie diesen innerhalb von 3 Tagen bei der Bahngesellschaft reklamieren. 

Kofferlieferung verspätet

Auch hier hängt die Höhe der Entschädigung davon ab, ob Sie den Wert Ihres Kofferinhalts belegen können oder nicht.

Können Sie den Wert des Kofferinhaltes nachweisen, erhalten Sie höhstens 14 Tage lang maximal 0,80 RE pro Kilogramm und Tag oder maximal 0,80 RE pro Gepäckstück und Tag. 

Sollten Sie den Wert des Kofferinhalts nicht belegen können: 14 Tage lang maximal 0,14 RE pro Kilogramm und Tag oder maximal 2,8 RE pro Gepäckstück und Tag.

Sie haben 21 Tage Zeit, um den verspäteten Koffer bei der Bahn-Gesellschaft zu reklamieren.

Handgepäck beschädigt

Wir empfehlen Ihnen, die Schadensersatzansprüche sofort geltend zu machen, auch wenn Ihr Anspruch erst nach 3 Jahren erlischt. 

Wurde das Handgepäck in Folge eines Personenschadens, an dem die Bahn die Schuld trägt, beschädigt erhalten Sie maximal 1.400 RE pro Person.  Der Anspruch erlischt nach 12 Monaten.

Tipps für das Reisen mit Handgepäck

  • Lassen Sie Ihr Handgepäck nicht unbeaufsichtigt.
  • Tragen Sie Wertgegenstände und Ausweisdokumente immer direkt am Körper.
  • Legen Sie das Gepäck unter den Sitz oder ins Ablagefach über Sie.
  • Schließen Sie Ihren Koffer ab.
  • Bei längeren Fahrten können Sie Reisegepäck zusätzlich mit einem Fahrradschloss an der Gepäckablage befestigen.
  • Geben Sie am Kofferanhänger Ihre Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer) an, damit er Ihnen bei Verwechslung zurückgebracht werden kann.

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