E-Scooter: Diese Regeln gelten in Europa

Sie möchten im Urlaub einen E-Scooter ausleihen? Oder vielleicht Ihren eigenen Elektrotretroller mitnehmen?

Wir erklären Ihnen, welche Regeln in den einzelnen europäischen Ländern gelten und was Sie beachten sollten.

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Lange Zeit gab es in vielen Ländern überhaupt keine Regelungen oder nur vage Bestimmungen für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr. Dies sorgte für viel Unsicherheit und eine gewisse Wildwestmanier im Umgang mit dieser neuen Art der Fortbewegung.

Seitdem Elektroroller in europäischen Städten immer präsenter werden, insbesondere der E-Scooter-Verleih, befassen sich die einzelnen Länder intensiver mit dem Thema. Auch weil die Geräte in der Bevölkerung für Probleme und Diskussionen sorgen, sei es wegen des Fahrens auf dem Bürgersteig oder dem wahllosen Abstellen im öffentlichen Straßenraum.

Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern klare Vorschriften für Elektrotretroller, die teils sehr unterschiedlich sind. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land klar verboten sein. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen.

Wir werfen einen Blick auf die Regelungen für E-Scooter* in 30 europäischen Ländern.

*Batteriebetriebene, selbstbalancierte Fahrzeuge ohne Sitz, mit einer Lenkstange und einer baulich bedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.  

Wichtige Regeln für die Nutzung des Elektrotretrollers

Folgende Regeln gelten europaweit und sollten immer beherzigt werden:

  • Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
  • Nutzen Sie nach Möglichkeit immer Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
  • Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger. Diese haben auf Gehwegen und in Fußgängerzonen immer Vorrang (sofern Sie mit dem E-Roller dort überhaupt fahren dürfen).
  • Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
  • Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
  • Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
  • Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Verstöße werden oft hart bestraft.

Erwachsene brauchen für die Nutzung eines E-Scooters keinen Führerschein. Bei Minderjährigen wird in einigen Ländern ein Fahrradführerschein verlangt.

Klicken Sie auf die nachfolgenden Länder, um nähere Informationen zu erhalten.

In Belgien ist die Nutzung von Elektrotretrollern im Straßenverkehr gesetzlich geregelt. Die Regelungen gelten auch für Monowheels und Segways.

Mindestalter: 16 Jahre

Unter 16 Jahren darf der E-Roller nur auf Privatgrundstücken und an bestimmten Orten genutzt werden, z. B. Spielstraßen, Wohngegenden oder für Räder freigegebene Fußgängerzonen (Schritttempo).

Höchstgeschwindigkeit: 25 km/ h

Wo darf man fahren?

  • Radweg
  • Straße

Sind Fußgängerzonen für Fahrräder freigegeben, darf hier nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Bürgersteige dürfen nicht genutzt werden.

Parken

An vielen Orten sind extra Parkzonen für Elektrotretroller eingerichtet worden.

Alternativ dürfen E-Roller auch auf dem Gehweg abgestellt werden, wenn Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden.

Pflichtausstattung:  

  • Weißes Vorderlicht  
  • Bremsen
  • Seitliche Reflektoren
  • Roter Rückstrahler und akustische Warnvorrichtung (Pflicht nur für motorisierte Fortbewegungsgeräte mit Lenker, also z. B. E-Scooter , nicht aber für Monowheels)

Helmpflicht: Keine 

Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Strengere Regeln für E-Miet-Scooter in Brüssel

Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 20 km/h begrenzt. In Fußgängerzonen auf 8 km/h. Ein E-Scooter darf nicht liegend abgestellt werden. Verboten ist das Parken auf Gehwegen, Radwegen, vor einem Zebrastreifen und in Ein- und Ausstiegsbereichen von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel.

Die Nutzung von E-Scootern ist in der der bulgarischen Straßenverkehrsordnung geregelt.

Mindestalter: 14 Jahre

Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen nur auf Fahrradwegen, nicht aber auf der Straße fahren.  

Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h

Helmpflicht: Ja, für Personen unter 18 Jahren.

Pflichtausstattung

  • Licht 
  • Bei Dunkelheit muss Kleidung mit reflektierenden Elementen getragen werden.

Wo darf man fahren?

  • auf Radwegen
  • wenn es keinen Radweg gibt, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden (vorausgesetzt, dort herrscht eine Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h). Es muss möglichst weit rechts gefahren werden.  

Verboten ist das Fahren auf Busspuren und Gehwegen, sowie in Bereichen, die mit einem Verbotsschild für Fahrräder gekennzeichnet sind.

Je nach Stadt können in Bulgarien weitere Einschränkungen für E-Scooter hinzukommen.

Bußgelder:

Eine Geldstrafe von 10 BGN (ca. 5 EUR) droht

  • wenn Jugendliche keinen Helm tragen
  • wenn nachts keine reflektierende Kleidung getragen wird.

Eine Geldstrafe von 50 BGN (ca. 26 EUR) droht u. a. bei

  • Tempoüberschreitung
  • Fahren ohne Licht bei Dunkelheit
  • Nichtbenutzung des Radweges, obwohl es einen gibt

Promillegrenze: 0,5 ‰. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von 20 BGN (ca. 10 EUR) bestraft.

Versicherung:  Eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben

Die Nutzung von Elektrotretrollen ist in Dänemark gesetzlich geregelt.

Mindestalter: 15 Jahre

Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen mit einem E-Scooter fahren.

Höchstgeschwindigkeit:  20 km/h

E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h sind im Straßenverkehr nicht erlaubt.

Helmpflicht: In Dänemark muss man auf dem E-Scooter einen Fahrradhelm tragen.

Wo darf man fahren?

  • Sie müssen den Radweg benutzen, wenn es einen gibt.

Auf Bürgersteigen, Gehwegen und Fußgängerüberwegen darf nicht gefahren werden.

Weitere Verkehrsregeln / Pflichtausstattung:

  • Beim Abbiegen und Anhalten muss ein Zeichen gegeben werden.
  • Lichtpflicht gilt Tag und Nacht. Das vordere Licht muss weiß oder gelb leuchten, das hintere rot. Die Beleuchtung muss aus mindestens 300 Metern Entfernung gut sichtbar sein. Vorne, hinten und an den Seiten müssen Reflektoren angebracht sein.
  • Der Roller muss CE-zertifiziert sein. Es darf nicht mehr als 25 kg wiegen, höchstens 2 m lang und 70 cm breit sein.

Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰.

Verstöße werden mit 2000 DKK (ca. 269 EUR) bestraft. Bei Wiederholungstätern fällt die Strafe höher aus.

Bußgelder: Das Bußgeldfür einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln beträgt 1.000 DKK (ca. 134 EUR). Die Strafe für das Fahren ohne Helm beträgt 1.500 DKK (ca. 201 EUR).

Versicherung: In Dänemark gibt es keine Pflichtversicherung für E-Scooter.

Weiterführende Informationen: sikkertrafik.dk

Elektrotretroller dürfen in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen. Dies ist in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge geregelt. Die Verordnung gilt auch für Segways, aber nicht für Monowheels, Hoverboards oder E-Skateboards.

Mindestalter: 14 Jahre

Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h  

E-Scooter, die schneller fahren können, erhalten keine Betriebserlaubnis.

Wo darf man fahren?

  • auf Radverkehrsflächen (Radwege, Radfahrstreifen etc.)
  • wenn keine Wege für Radfahrer vorhanden sind, darf die Fahrbahn und außerorts auch der Seitenstreifen genutzt werden.

Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist verboten.

Welche Ausstattung ist Pflicht?   

  • Weißes Vorderlicht und rotes Rücklicht
  • zwei unabhängige Bremsen 
  • Klingel

Helmpflicht: Keine

Parken: E-Scooter dürfen am Straßenrand und auf dem Gehweg abgestellt werden, sofern niemand behindert wird. 

Auch das Abstellen in Fußgängerzonen ist erlaubt, sofern diese für E-Scooter freigegeben sind.

Versicherung: Der E-Scooter ist versicherungspflichtig.

Auf den E-Roller muss eine Versicherungsplakette angebracht werden (gültig für 12 Monate). Bei Unfällen kommt so die jeweilige Haftpflichtversicherung des Halters und Versicherungsnehmers für Schäden Dritter auf. 

Eine Versicherung erhält man nur, wenn eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt. Ist der E-Roller für den deutschen Markt bestimmt, sollte die ABE beiliegen. Achten Sie beim Kauf darauf. Hat das Fahrzeug keine ABE, ist eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich. Eine Einzelabnahme beim TÜV dürfte sich für E-Roller wirtschaftlich nicht rechnen. 

Sonstiges:

  • Zusammengeklappte E-Scooter dürfen kostenlos als Handgepäck in Fernzügen mitgenommen werden.  
  • Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰
  • Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge gilt in der Probezeit 0,0 ‰. Wer unter Alkoholeinfluss E-Scooter fährt, kann auch seinen Führerschein verlieren.

E-Scooter sind erlaubt. Die Nutzung wird durch die estnische Straßenverkehrsordnung geregelt. 

Mindestalter:

Es gibt kein generelles Mindestalter. Für Kinder und Jugendliche gelten folgende Bestimmungen:

  • Kinder unter 8 Jahren dürfen überhaupt nicht auf der Straße fahren.
  • Kinder und Jugendliche von 8 bis 15 Jahren, die keinen Fahrradführerschein haben, dürfen nur auf der Straße fahren, wenn kein Geh- oder Radweg zur Verfügung steht und nur unter Aufsicht eines Erwachsenen
  • Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren mit Fahrradführerschein dürfen unbeaufsichtigt auf Straßen fahren, wenn kein Geh- oder Radweg zur Verfügung steht.

Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h. 

Die Motorleistung darf 1000 Watt nicht überschreiten.

Helmpflicht: Für Personen unter 16 Jahren gilt Helmpflicht. Erwachsenen wird ein Helm empfohlen.

Wo darf man fahren?

  • auf Radwegen und Fahrradstraßen
  • auf Gehwegen

Innerstädtisch darf auf die Straße ausgewichen werden, wenn keine Rad- und Fußwege verfügbar sind.

Parken: Das Parken auf dem Gehweg ist erlaubt. Für Fußgänger muss mindestens 1,5 Meter Platz bleiben.  

Pflichtausstattung:

  • Bremsen
  • Klingel
  • Vorder- und Rücklicht
  • Reflektoren oder Leuchten an den Seiten.

Das Fahren mit Licht wird auch tagsüber empfohlen.

In Finnland sind private und gemietete Elektrotretroller zugelassen. Die Regelungen finden sich in der finnischen Straßenverkehrsordnung.

Es gibt keine gesetzliche vorgeschriebene Altersbeschränkung für die Nutzung eines E-Scooters. Wer einen E-Scooter mieten möchte, muss aber 18 Jahre alt sein.

Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h. 

Die Motorleistung des E-Scooters darf höchstens 1000 Watt betragen.

Wo darf man fahren?

  • auf Radwegen oder Fahrspuren für Fahrradfahrer
  • wenn diese nicht vorhanden sind, darf auf der Straße oder einem Feldweg gefahren werden.

Auf Bürgersteigen darf nicht gefahren werden. Ausnahme: Kinder unter 12 Jahren dürfen auf Gehwegen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 15 km/h fahren.

Parken: Das Parken oder kurze Abstellen auf Fuß- und Radwegen ist erlaubt, sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.

Promillegrenze: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Promillegrenze für die Nutzung eines Elektrotretrollers. Die Fahrtüchtigkeit darf aber nicht durch Krankheit, Verletzung, Übermüdung oder Trunkenheit eingeschränkt sein.

Pflichtausstattung:

  • Vorderlicht (Rücklicht wird empfohlen)  
  • Reflektoren (hinten am E-Scooter)
  • Klingel

An der Person angebrachte Lichter sind erlaubt, z. B. Stirnlampe oder an der Kleidung angebrachte Beleuchtung.

Helmpflicht: Keine. Ein Helm wird aber empfohlen.

Versicherung: Es gibt keine Versicherungspflicht für E-Scooter.                                                                                                                                                                      
Miet-E-Scooterin Helsinki:

An Wochenenden stehen E-Scooter zwischen 0 und 5 Uhr nicht zur Verfügung.

Tagsüber beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. An Wochentagen zwischen 0 und 5 Uhr ist das Tempo auf 15 km/h gedrosselt.

In Helsinki stehen an verschiedenen Stellen Parkflächen für E-Scooter zur Verfügung. Wer den Miet- E-Scooter hier abstellt, soll eine Mietpreisminderung erhalten. Das Parken auf dem Fuß- oder Radweg ist aber weiter gestattet, sofern niemand behindert wird.

Elektrotretroller sind erlaubt. Sie können mit einem in Deutschland zugelassenen E-Scooter in Frankreich fahren. 

Die folgenden Regelungen gelten auch für Segways, Monowheels und Hoverboards.

Mindestalter: 14 Jahre

Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h. 

Der E-Scooter muss bauartbedingt auf diese Geschwindigkeit limitiert sein.

Wo darf man fahren?

  • innerorts auf Radwegen und Radfahrstreifen
  • sind diese nicht vorhanden, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden, wenn dort höchstens Tempo 50 erlaubt ist.

Außerorts dürfen nur die sogenannten "voies vertes" (gemeinsamen Geh- und Radwegen) genutzt werden.

Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist grundsätzlich verboten. Die Städte dürfen jedoch Ausnahmen hiervon zulassen. Dann gilt Schritttempo (6 km/h).

In Ausnahmefällen können auch Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Elektrotretroller freigegeben werden. In diesem Fall besteht Helmpflicht und Minderjährige müssen von Erwachsenen begleitet werden.

Parken: Das Abstellen des E-Scooters auf Gehwegen ist erlaubt, sofern Fußgänger nicht behindern werden. 

Ausnahme Paris: Hier ist das Abstellen auf Gehwegen verboten. Es droht ein Bußgeld plus evtl. Abschleppkosten.

Pflichtausstattung:

  • Bremsen
  • Klingel
  • Vorder- und Rücklicht  
  • Reflektoren hinten und an den Seiten
  • reflektierende Kleidung nachts und bei schlechter Sicht  

Es besteht keine generelle Helmpflicht. Dies wird aber empfohlen.

Kopfhörer während der Fahrt sind verboten.

Promillegrenze: 0,5 ‰

Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht, wenn man in Frankreich mit dem E-Scooter unterwegs ist.

Bußgelder

Fehlende Ausstattung: 35 EUR

Nichteinhaltung der Verkehrsregeln: 135 EUR

Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren: 1.500 EUR + 1 Jahr Freiheitsstrafe 

E-Scooter-Verleih in Paris:

Seit 1. September 2023 gilt in der Hauptstadt ein Verbot für Miet-E-Scooter im öffentlichen Straßenraum. 

Hier lesen Sie mehr zum Fahrrad und E-Scooter-Verleih in Paris.

Die Nutzung von E-Scootern ist gesetzlich geregelt.

Ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestalter ist nicht bekannt.

Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h

Helmpflicht: Ja.

Bei Dunkelheit muss reflektierende Kleidung getragen werden.

Wo darf man fahren? 

  • auf dem Radweg
  • auf der Straße, aber nur, wenn die dort zugelassene Höchstgeschwindigkeit bei max. 50 km/h liegt. 

Auf dem Bürgersteig darf nicht gefahren werden. Es sei denn, der E-Scooter kann bauartbedingt nicht schneller als 6 km/h fahren.

Mit einem in Deutschland zugelassenen E-Scooter dürfen Sie in Großbritannien nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Aktuell sind E-Scooter für den öffentlichen Straßenverkehr in Großbritannien nicht zugelassen. Hintergrund: E-Scooter entsprechen nicht dem britischen Straßenverkehrsgesetz. Somit dürfen Elektrotretroller nur auf Privatgrundstücken genutzt werden.

Die britische Regierung plant aber die Zulassung von E-Scootern für den öffentlichen Straßenverkehr. Dafür laufen aktuell Testphasen mit Vermietern von E-Scootern in mehreren Städten.

E-Scooter zum mieten

In einigen Städten können Sie E-Roller ausleihen. Gefahren werden darf auf Straßen (außer Autobahnen) und Radwegen. Fußwege sind tabu. Die Ausleihe ist nur mit einem Führerschein möglich (ein Moped-Führerschein Klasse AM ist ausreichend).

Um einen Elektrotretroller in London ausleihen zu können, muss man an einem Online-Sicherheitskurs teilnehmen.

Nähere Infos auf gov.uk.

In Irland gibt es bisher keine gesetzliche Regelung, die das Fahren mit dem E-Scooter regelt.

Dies soll sich bald ändern. Geplant ist eine Klassifizierung von „kraftbetriebenen Personentransportern“, die weniger als 25 km/h fahren und von Steuer-, Versicherungs-, Registrierungs- und Lizenzanforderungen befreit sind.

Vorgesehen ist ein Mindestalter von 16 Jahren und eine Helmpflicht für Personen zwischen 16 und 18 Jahren sowie ein Fahrverbot auf Fußwegen.

Mindestalter: nein                                                                                                                     

Höchstgeschwindigkeit:  25 km/h

Helmpflicht: Das Tragen eines Helms wird für alle empfohlen. Jugendliche unter 16 Jahren müssen einen Helm tragen.

Wo darf man fahren?

  • auf Radwegen und Wegen, die für Fahrräder freigegeben sind
  • sind diese nicht vorhanden, so darf mit verringerter Geschwindigkeit auf dem Bürgersteig oder auf Gehwegen gefahren werden. Fußgänger haben dabei stets Vorrang.

Das Fahren auf der Straße ist verboten.

Parken: Der E-Scooter kann frei abgestellt werden, darf aber andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern.

Sonstiges

  • Der Elektrotretroller muss mit einem Vorder- und Rücklicht ausgestattet sein. Zudem sollten vorne und hinten Reflektoren angebracht sein.
  • Das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten.
  • Getunte E-Roller sind im Straßenverkehr nicht erlaubt.

Versicherungspflicht: Keine

Weiterführende Informationen: Raf ENSKA (samgongustofa.is)

Die Nutzung von Elektrotretrollern wird in Italien durch das Gesetz Nr. 121/2021 (Art. 1 ter) geregelt.

Mindestalter: 14 Jahre

Helmpflicht: Das Tragen eines Helms wird für alle empfohlen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren müssen einen Helm tragen.

Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h. 

In Fußgängerzonen: 6 km/h.

Wo darf man fahren?

  • auf Radwegen und gemischten Fußgänger- und Radwegen
  • auf innerstädtischen Straßen, auf denen die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt
  • in Fußgängerzonen (max. 6 km/h)

Verboten ist das Fahren auf Bürgersteigen sowie das Fahren gegen die Fahrtrichtung.

Parken:

  • das Parken auf der Straße ist erlaubt, sofern der Verkehr nicht behindert wird und Ein- oder Ausfahren bzw. Durchgänge nicht blockiert werden.
  • auf Gehwegen darf der E-Scooter nur in dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt werden.

Pflichtausstattung:

  • Bremsen (*NEU: hinten und vorne)
  • Akustisches Signal
  • Front- und Rücklicht 
  • Reflektoren
  • *NEU: Blinker (gelb blinkende Fahrtrichtungsanzeiger, hinten und vorn)
  • Reflektierende Kleidung (bei Dunkelheit, ab einer halben Stunde nach Sonnenuntergang)

*Die als „NEU“ gekennzeichneten Ausstattungsmerkmale gelten für alle seit Oktober 2022 in Italien neu auf den Markt gebrachten E-Scooter. Ältere Elektrotretroller müssen die neuen Vorgaben erst ab 1. Januar 2024 erfüllen.

Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist für E-Scooter nicht vorgeschrieben.

Bußgelder

Das Fahren zu zweit auf einem E-Roller kann ein Bußgeld zwischen 100 bis 400 EUR nach sich ziehen.

E-Roller, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen (kein Licht, kein Blinker etc.), können bei einer Verkehrskontrolle eingezogen werden.

Bei getunten E-Rollern, z. B. mit leistungsstärkerem Motor, droht neben der Beschlagnahmung auch ein Bußgeld.

Verstöße gegen das Tempolimit werden mit 42 EUR bis 168 EUR bestraft.

Die italienische Regierung hat im Jini 2023 strengere Regeln für E-Scooter-Fahrer angekündigt. Neben einer Helmpflicht, soll auch eine Haftpflichtversicherung und ein Kennzeichen verpflichtend werden. Das Parlament muss die Gesetzesvorschläge erst noch verabschieden.

Seit Ende Juli 2022 ist die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr gesetzlich geregelt.

Mindestalter: 14 Jahre

Helmpflicht: Wer in Kroatien mit dem E-Scooter unterwegs ist, muss einen Hem tragen.

Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf 25 km/h nicht überschreiten. Die Motorleistung darf höchstens 600 Watt betragen.

Wo darf man fahren? 

  • auf dem Radweg

Wenn kein Radweg vorhanden ist,

  • auf Straßen, auf denen höchstens Tempo 50 km/h gilt. E-Scooter müssen sich am rechten Fahrbahnrand halten.
  • in Bereichen, die für Fußgänger vorgesehen sind nur in Schrittgeschwindigkeit (5 km/h)

Weitere Verkehrsregeln:

  • bei schlechter Sicht muss reflektierende Kleidung getragen werden
  • Fahrer dürfen keine Kopfhörer auf beiden Ohren tragen

Bußgeld:

  • 40 EUR für Fahren mit Kopfhörern auf beiden Ohren 
  • 133 EUR bei Übertretung der Höchstgeschwindigkeit

In Lettland ist die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr gesetzlich geregelt.

Mindestalter: 14 Jahre

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, muss einen Fahrradführerschein besitzen.

Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h 

Helmpflicht: Ein Helm wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.

Wo darf man fahren?

  • auf Radwegen und Wegen, die für Fahrräder zugelassen sind
  • auf Gehwegen. Hier gilt Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger haben Vorfahrt.
  • auf Straßen, auf denen die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt

Pflichtausstattung:

  • Bremsen
  • weißes Vorderlicht und rotes Rücklicht

Außerdem muss sich der E-Roller in einem technisch guten Zustand befinden. Nach Möglichkeit ist reflektierende Kleidung zu tragen.

Promillegrenze:  0,5 ‰.

Versicherungspflicht: Eine Versicherungspflicht gibt es in Lettland bisher nicht. Dies ist aber geplant.

In Litauen gelten für E-Scooter die in der Straßenverkehrsordnung geltenden Regelungen für Fahrräder. Das Land ist bestrebt, neue Vorschriften speziell für Elektrotretroller einzuführen. Erste Gesetzentwürfe existieren bereits.

Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h.

Mindestalter: Um auf der Straße fahren zu können, muss man 14 Jahre alt sein. 

Promillegrenze: 0,4

Versicherungspflicht: Keine

Pflichtausstattung: Wie das Fahrrad muss der E-Scooter verkehrssicher sein und funktionierende Bremsen sowie ein weißes Vorderlicht und rotes Rücklichthaben.

Seit Januar 2021 sind Reglungen für Elektrotretroller in der luxemburgischen Straßenverkehrsordnung aufgenommen.

Altersbeschränkungen: Ab 10 Jahre darf man auf Radwegen und der Straße fahren.  

Kinder bis 13 Jahre dürfen auf dem Bürgersteig und in Fußgängerzonen fahren. Dort gilt Schrittgeschwindigkeit. Fußgängern ist Vorrang zu gewähren.

Helmpflicht: Ein Helm ist keine Pflicht, wird aber dringend empfohlen.

Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h.

Die Motorleistung darf höchstens 250 Watt betragen. Die maximale Länge des E-Scooters liegt bei 1,50 Metern.

Pflichtausstattung:

  • Bremsen
  • akustisches Warnsignal
  • weißes Vorderlicht
  • Rotes, nicht blinkendes Rücklicht. Dieses kann auch an der Kleidung oder am Rucksack angebracht sein.

Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung oder Zulassung sind nicht vorgeschrieben.

In Malta dürfen Sie mit einem in Deutschland zugelassenen E-Scooter nicht einfach so fahren. 

Elektrotretroller müssen von der maltesischen Behörde „Transport Malta“ genehmigt werden.

Hierfür muss der E-Scooter für die technische Einzelabnahme zur Behörde gebracht werden. Es sind bestimmte Dokumente vorzulegen, darunter ein Antragsformular und der Nachweis einer Haftpflichtversicherung.

Für die Zulassung ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 EUR ist zu entrichten. Näheres unter transport.gov.mt.

Um einen Elektrotretroller fahren zu dürfen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein.

Außerdem muss eine theoretische Prüfung erbracht werden, die bezeugt, dass man über eine gewisse Kenntnis der Straßenverkehrsordnung verfügt. Alternativ ist ein Führerschein der Klasse AM ausreichend.

Die Höchstgeschwindigkeit auf der Straße liegt bei 20 km/h.

Bestimmte Straßen sind für Elektrotretroller verboten. Welche genau, zeigt diese Karte.

Mit einem in Deutschland zugelassenen E-Scooter dürfen Sie in den Niederlanden nicht fahren.

Um mit einem Elektrotretroller im öffentlichen Straßenraum teilnehmen zu können, benötigt man eine Genehmigung des niederländischen Ministeriums für Infrastruktur und Wasserwirtschaft. Bestimmte Anforderungen sind zu erfüllen. Anträge können nur Hersteller, Importeure und Händler stellen. Näheres auf rdw.nl

Die meisten E-Scooter sind nicht zugelassen und dürfen im Straßenverkehr nicht fahren.

Für zugelassene E-Tretroller gelten folgende Regeln: 

Mindestalter: 16 Jahre

Höchstgeschwindigkeit:  25 km/h

Helmpflicht: Keine 

Wo darf man fahren?

  • Radweg
  • Mopedweg

Sind Rad- oder Mopedweg nicht vorhanden, darf auf die Straße ausgewichen werden. Gehwege sind tabu.

Pflichtausstattung: 

  • Lenkstange
  • Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN)
  • Beleuchtung
  • rote und weiß/gelbe Reflektoren

Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Der Aufkleber des Versicherers ist auf dem E-Scooter anzubringen.

Es muss kein Nummernschild beantragt werden.

Näheres unter rijksoverheid.nl 

Verleih:

In den Niederlanden gibt es aktuell keine Möglichkeit, E-Scooter zu mieten.

Angeboten werden aber Mopeds und E-Bikes. Anbieter sind u. a.:

Lesen Sie hier näheres zum Fahrrad- und E-Bike-Verleih in Amsterdam.

Die Nutzung von E-Scootern ist in Norwegen seit Mitte 2022 neu geregelt worden.

Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h

Mindestalter: 12 Jahre

Das Mindestalter beim E-Scooter-Verleih kann höher sein, z. B. 16 oder 18 Jahre. 

Helmpflicht: Für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren gilt Helmpflicht.

Wo darf man fahren?

In Norwegen darf im Grunde genommen überall gefahren werden, solange man in Fahrrichtung fährt und sich an die Beschilderung hält.

Verboten sind E-Scooter nur auf Autobahnen und Straßen mit einem Verbotsschild für Fahrräder.

Auch das Fahren auf Gehwege und in Fußgängerzonen ist erlaubt. Die Geschwindigkeit ist dort jedoch zu reduzieren. Grund: die norwegische Regierung befürchtet, dass das Fahren auf der Straße zu mehr Unfällen mit einem höheren Risiko führen kann.

Parken: Der E-Scooter darf auf Fußgänger- und Radwegen, auf dem Bürgersteig oder in einer Fußgängerzone geparkt werden. Fußgänger oder Radfahrer dürfen dadurch nicht behindert werden.

Promillegrenze: 0,2 ‰

Strafen: Wer gegen das Alkohollimit verstößt, muss in Norwegen mit einer sehr hohen Geldstrafe rechnen, dem Verlust des Führerescheins und möglicherweise einer Gefängnisstrafe.  

Wer beispielsweise auf dem E-Scooter telefoniert, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 7450 NOK (ca. 645 EUR).

Das falsche Parken wird mit 900 NOK (ca. 78 EUR) betraft.

Versicherung: Auch für private Elektrotretroller braucht man seit 2023 eine Haftpflichtversicherung.

Gut zu wissen: In Oslo ist der Verleih von E-Scootern zwischen 23 und 5 Uhr verboten.

Näheres unter: Traffic rules for electric scooters | Statens vegvesen

Die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr ist in der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.

Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h

Die Motorleistung darf nicht über 600 Watt betragen.

Mindestalter: Für das eigenständige Fahren im öffentlichen Verkehr muss man mindestens 12 Jahre alt sein.

In Österreich kann man allerdings ab 9 Jahre einen „Radausweis“ erwerben, mit dem auch 9 bis 12-Jährige eigenständig mit dem E-Scooter unterwegs sein dürfen. 

Ansonsten müssen unter 12-jährige von einer Person im Alter von mindestens 16 Jahren begleitet werden. 

In Spiel- und Wohnstraßen ist keine Begleitung nötig.                         

Helmpflicht: Für Kinder unter 12 Jahren gilt Helmpflicht.

Pflichtausstattung

  • Bremse
  • weiße Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach vorne
  • rote Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach hinten
  • gelbe Rückstrahler an der Seite
  • Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht müssen ein weißes Licht nach vorne und ein rotes Rücklicht vorhanden sein.

Wo darf man fahren?

Ist ein Radweg, ein Radfahrstreifen eine Fahrradstraße vorhanden, sind diese zu verwenden.

Gibt es keine für Fahrräder vorgesehen Wege, darf auf die Straße ausgewichen werden.  

Die Benutzung des Gehwegs ist verboten.

Fußgängerzonen können durch Schilder für E-Scooter freigegeben sein. In diesem Falle ist mit angepasster Geschwindigkeitzu fahren.

Promillegrenze: Die Promillegrenze mit dem E-Scooter liegt bei 0,8 ‰

Versicherung: Für den Elektrotretrollert wird keine Haftpflichtversicherung benötigt.

Parken: Zum Abstellen des E-Scooter wird ein Fahrradabstellplatz empfohlen.

E-Scooter dürfen aber auch auf dem Gehsteig abgestellt werden, wenn dieser mindestens 2,5 Meter breit ist und dabei Fußgängerinnen und Fußgänger nicht behindert oder Sachen beschädigt werden.

In Wien gelten strengere Vorschriften. Seit Mai 2023 ist das Parken auf dem Gehweg verboten. 

Hier lesen Sie mehr zum Fahrrad und E-Scooter-Verleih in Wien.

Die Nutzung von E-Scooters ist in der polnischen Straßenverkehrsordnung geregelt.

Mindestalter: 10 Jahre

Zwischen 10 und 18 Jahren wird ein Fahrradführerschein benötigt oder ein Führerschein der Kategorie AM, A1, B1 oder T.

Ab 18 Jahre ist kein Führerschein notwendig.

Helmpflicht: Keine. Ein Helm wird aber empfohlen.

Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h

Wo darf man fahren?

Es sind Radwege und Radstreifen zu benutzen.

Nur wenn keine vorhanden sind, darf die Straße benutzt werden, sofern die dortige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt.

Darf auf der Straße schneller gefahren werden und ist kein Radweg vorhanden, darf ausnahmsweise der Gehweg benutzt werden. Das Tempo ist zu verlangsamen (4-6 km/h) und Fußgängern ist Vorrang zu gewähren.

Näheres auf isap.sejm.gov.pl.

Parken:

Wenn es keine speziellen Parkplätze für Elektroroller gibt, dürfen diese auf dem Bürgersteig geparkt werden. Der E-Scooter muss so weit wie möglich von der Fahrbahn entfernt und parallel zur Außenkante abgestellt werden. Dabei ist ein Gehweg von mindestens 1,5 Meter freizulassen. 

Pflichtausstattung:

  • mindestens eine Bremse
  • Vorder- und Rücklicht
  • Akustisches Warnsignal
  • mindestens zwei Reflektoren
  • ein Seitenständer

Promillegrenze: 0,2

Versicherung: Es besteht keine Versicherungspflicht für E-Scooter.

Bußgelder

  • Bußgeld ab 0,2 ‰ = 1000 PLN (ca. 210 EUR)
    Bußgeld ab 0,5 ‰ = 2500 PLN (ca. 522 EUR)
  • Zu schnelles Fahren auf dem Bürgersteif: 300 PLN (ca. 63 EUR)
  • Fahren mit zwei Personen auf einem E-Scooter: 200 PLN (ca. 42 EUR)
  • Nichtnutzung des Fahrradweges, falls vorhanden: 100 PLN (ca. 21 EUR)

Weiterführende Informationen: Näheres zu den Regelungen in Polen auf gov.pl.

Die Nutzung von E-Scootern ist in der portugiesischen Straßenverkehrsordnung geregelt. 

Mindestalter: Es gibt kein gesetzliches Mindestalter.

Für die Miete eines E-Scooters muss man in der Regel aber 18 Jahre alt sein. Außerdem ist steht’s ein Personalausweis mit zu führen.

Helmpflicht: Keine. Ein Helm wird aber dringend empfohlen.

Höchstgeschwindigkeit: 25 km / h

Für Miet-E-Scooter in Lissabon gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/ h.

Wo darf man fahren?

Es müssen Radwege und Radstreifen benutzt werden. Sind diese nicht vorhanden, darf innerstädtisch auf Straßen ausgewichen werden.

Verboten ist das Fahren auf Gehwegen, öffentlichen Plätzen und in Fußgängerzonen.

Parken:

In Lissabon darf der E-Scooter an folgenden Orten nicht abgestellt werden:

  • öffentliche Plätze
  • Bürgersteige
  • Bahn- und Metrostrationen  
  • vor historischen Gebäuden

In der Hauptstadt wurden Parkflächen speziell für E-Scooter eingerichtet.

Sonstiges:

Zur Pflicht-Ausrüstung gehören ein Vor- und Rücklicht sowie Reflektoren (im Dunkeln).

Verboten ist das Fahren mit Kopfhörer und die Handynutzung.

Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰. Bei Verstoß ist ein Bußgeld zwischen 250 und 2500 EUR möglich.  Ab 1,2 ‰ droht eine Freiheitsstrafe.

Der E-Scooter ist nicht versicherungspflichtig.

Mindestalter: 14 Jahre

Höchstgeschwindigkeit:  25 km/h

Helm: Eine Helmpflicht gilt für unter 16-Jährige.

Wo darf man fahren?

  • Radweg, wen dieser vorhanden ist.
  • ansonsten darf auf die Straße ausgewichen werden, sofern die max. Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/ h liegt. Ist man in Gruppen unterwegs, darf nur hinter einander gefahren werden. Beim Fahren auf der Straße ist ein Personalausweis mitzuführen. Überholen ist verboten.

Verboten

  • das Fahren auf dem Bürgersteig
  • das Fahren in Parks, auf Kopfsteinpflaster
  • das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
  • das Fahren mit Kopfhörern
  • ist die Straße mit Eis und Schnee bedeckt, darf der E-Roller nicht genutzt werden.

Pflichtausstattung

  • Bremsen
  • Akustisches Warnsystem
  • Bei Nacht und schlechten Wetterbedingungen sind eine sichtbare Beleuchtung sowie Reflektoren Pflicht.

Parken

Parken darf man auf dem Gehweg, solange der Fußgängerverkehr nicht behindert wird.

Es ist verboten, den E-Roller auf der Straße oder auf den Radwegen abzustellen.

Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld in Höhe von 200 bis 400 Lei (ca. 40 bis 80 EUR).

Der E-Scooter wird als Fahrrad eingestuft, sofern zugelassene Höchstgeschwindigkeit und Motorleistung nicht überschritten werden.

Mindestalter: Es gibt keine gesetzliche Altersgrenze.

Die Miete eines E-Scooters ist meist erst ab 18 Jahren möglich.

Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h

Die Motorleistung darf höchstens 250 Watt betragen.

Helmpflicht: Für Personen unter 15 Jahren gilt eine Helmpflicht. Ansonsten wird ein Helm für alle empfohlen.

Pflichtausstattung:

  • Bremsen
  • Klingel
  • Im Dunkeln: Front- und Rücklicht sowie Reflektoren

Wo darf man fahren?

  • Wenn es einen Fahrradweg gibt, sollte dieser genutzt werden.
  • Es darf aber auch auf der Fahrbahn gefahren werden. Vorausgesetzt, man ist 15 Jahre alt und auf der Straße gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Mit dem E-Scooter muss man auf dem rechten Fahrbahnrand fahren.

Verboten ist das Fahren auf dem Fußweg.   

Parken: Das Abstellen des E-Scooters auf Geh- und Radwegen ist verboten. Es sei denn, es gibt einen Fahrradständer oder eine Vorrichtung zum Abstellen. Der abgestellte E-Scooter darf andere Verkehrsteilnehmer nicht stören.

Versicherung: In Schweden gibt es für private E-Scooter keine Pflichthaftversicherung.

Nähere Infos unter: Elsparkcykel - Transportstyrelsen

Mindestalter: Elektroroller dürfen von Personen ab 15 Jahre im Straßenverkehr genutzt werden.

Unter 15-Jährige dürfen auf Radwegen, auf Straßen im Wohngebiet sowie auf Forststraßen fahren.

Helmpflicht: Das Tragen eines Helms ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.

Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h

Wo darf man fahren?

  • auf Radwegen
  • Rechts auf der Fahrbahn
  • auf Bürgersteigen, in Schrittgeschwindigkeit und wenn der Fußgängerverkehr nicht behindert wird

Ausstattung: Bei Dunkelheit und bei schlechter Sicht muss der E-Roller beleuchtet sein.   

Promillegrenze: 0,5 ‰

Versicherung: Eine Pflichtversuchung für E-Scooter gibt in es der Slowakei bisher nicht.

Mindestalter: 14 Jahre

Kinder von 12-14 Jahre, die einen Fahrradführerschein haben, dürfen auch E-Scooter im Straßenverkehr fahren.

Helmpflicht: Für unter 18-Jährige gilt Helmpflicht.

Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h

Der E-Scooter darf höchstens 80 cm breit sein. Seine Motorleistung höchstens 250 Watt betragen.

Wo darf man fahren?

  • auf Wegen, die für Radfahrer bestimmt sind
  • sind keine Radwege vorhanden, darf innerorts auf die Straße ausgewichen werden.
  • in Fußgängerzonen darf mit Schritttempo gefahren werden.

Verboten ist das Fahren auf dem Gehweg und auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.

Pflicht-Ausstattung:

  • Bremsen
  • Nachts und bei eingeschränkter Sicht muss ein weißes Vorderlicht und rotes Rücklicht leuchten.
  • Reflektoren an Rückseite (rot) und an den Seiten (gelb/orange).

Bußgelder:

  • Fahren auf Gehweg: 40 EUR 
  • Fahren mit Kopfhörern oder Nutzung des Handys: 120 EUR

Die spanische Verkehrsbehörde (DGT) hat einen gesetzlichen Rahmen für E-Scooter festgelegt. Die Regelungen gelten auch für Segways, Monowheels und Hoverboards.

Wichtig: Das Gesetz ist so ausgelegt, dass Städte und Gemeinden eigene Vorschriften erlassen dürfen.

Mindestalter:

Die DGT empfiehlt ein Mindestalter von 16 Jahren.

In Madrid ist das Fahren eines E-Scooter mit 15 Jahren erlaubt.

Der Verleih von E-Scootern ist in der Regel erst ab 18 Jahren möglich.

Helmpflicht:

Je nach Stadt gelten unterschiedliche Regelungen. 

So gilt etwa in Madrid und in Barcelona eine Helmpflicht für gemietete E-Scooter.

Beachten Sie die lokalen Vorschriften.

Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h

Das Tempolimit kann in den einzelnen Städten abweichen. So gilt z. B. auf Radwegen in Sevilla 15 km/h. In Bilbao muss das Tempo beim Überholen auf 10 km/h gedrosselt werden.

Nicht gefahren werden darf

  • auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, auf Kreuzungen, Autobahnen, Schnellstraßen, Überlandstraßen und in städtischen Tunneln.              

Von dieser allgemeinen Vorschrift können Städte abweichen und eigene Regelungen aufstellen.  

Parken: Beachten Sie die Regelungen vor Ort.

Pflichtausstattung:

  • Bremsen
  • Klingel
  • Vorder- und Rücklicht
  • Reflektoren

Versicherung:

Für ganz Spanien gibt es bisher keine Versicherungspflicht für E-Scooter. 

Städte können aber eigene Regelungen erlassen.

Promillegrenzen:

  • 0,5 ‰
  • 0,3 ‰ für Fahranfänger
  • 0,0 ‰ für unter 18-Jährige

Bußgelder: Wer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen fährt, muss mit einer Strafe zwischen 500 und 1000 EUR rechnen. Zudem wird der E-Roller eingezogen.

Ein Bußgeld in Höhe von 200 EUR droht bei

  • Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt 
  • Tragen von Kopfhörern
  • Fahren ohne Beleuchtung bei Nacht
  • Fahren auf dem Gehweg
  • Fahren ohne Helm (sofern in der konkreten Stadt vorgeschrieben)

Hier erfahren Sie mehr zum Verleih von Fahrrädern und E-Scootern in Barcelona. 

Es gelten die Straßenverkehrsregeln für Fahrräder. 

Mindestalter: 15 Jahre

Keine Altersbeschränkung für das Fahren auf dem Radweg, Feld- oder Waldweg oder in einem Wohngebiet.

Helmpflicht: Das Tragen eines Helms wird empfohlen.

Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h

Die Motorleistung des E-Scooters darf 250 Watt nicht übersteigen.

Wo darf man fahren?

  • auf Wegen, die für Radfahrer bestimmt sind
  • sind keine Radwege vorhanden, darf innerorts auf die Straße ausgewichen werden.

Der Bürgersteig darf nicht genutzt werden.

Pflichtausstattung:

  • weißes Vorderlicht und rotes Rücklicht
  • Reflektoren

Promillegrenze: 0,0 ‰

Versicherung: Es gibt keine Haftpflichtversicherungspflicht für E-Scooter.

Hier gibt´s Zweirad-Tipps für Prag. 

In Ungarn gibt es aktuell keine gesetzlichen Regelungen, die die Nutzung von Elektrotretrollern klar definieren und regeln.

Ein Gesetz zur Regelung von Elektrotretrollern im öffentlichen Verkehr wird möglicherwiese noch 2023 in Kraft treten.

Wenn Sie einen E-Scooter mieten möchten, beachten Sie die Mietbedingungen und ggf. die lokalen Regeln zum Parken.

Mindestalter: 14 Jahre

Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h

Helmpflicht: Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, muss einen Helm tragen.

Wo darf man fahren?

  • auf Fahrradwegen und Fahrradspuren
  • auf Straßen, auf denen höchstens 30 km / h gefahren werden darf.

Verboten ist das Fahren auf dem Bürgersteig, auf Fußwegen oder auf Plätzen (es sei denn, dies wird durch entsprechende Beschilderung erlaubt). Die Höchstgeschwindigkeit darf in diesem Fall 10 km/h nicht überschreiten.

Pflichtausstattung:

  • Bremse
  • Vorder- und Rücklicht
  • Klingel
  • Bei Dunkelheit muss reflektierende Kleidung getragen werden.

Promillegrenze: 0,5 ‰

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das Fahren unter Alkoholeinfluss wird mit einer Strafe von mindestens 125 EUR sanktioniert.

Die Angaben entstanden in Zusammenarbeit mit unseren Kollegen aus dem Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.