Tipps zum Mieten von Fahrrädern, E-Bikes und E-Scootern im Ausland

Das EVZ Deutschland gibt Tipps rund um das Mieten von Fahrrädern und E-Scootern im EU-Ausland:

In den europäischen Städten gibt es neben dem öffentlichen Nahverkehr immer mehr alternative Fortbewegungsmittel. Zum Beispiel Elektroroller, die am Straßenrand stehen, oder Leihfahrräder, die am Bahnhof zu einem Ausflug einladen.

Gerade für Touristen ist das eine günstige und bequeme Möglichkeit, eine neue Stadt auf eigene Faust zu erkunden.

Doch wie geht man bei der Buchung vor? Was ist bei der Rückgabe zu beachten? Und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?

Podcast-Episode anhören

Jetzt kostenlos abonnieren und keine Folgen mehr verpassen!

Informieren Sie sich über das Verleihangebot am Urlaubsort

Wenn Sie vorhaben, einen E-Scooter, ein Fahrrad oder ein E-Bike zu mieten, informieren Sie sich vorab über das Angebot. Nichts verdirbt den Spaß mehr, als sich vor Ort durch einen Dschungel von Angeboten und rechtlichen Informationen kämpfen zu müssen.

Grob gesagt gibt es zwei Arten von Verleihsystemen. Den Verleih im Geschäft und den Verleih auf der Straße. Je nach Stadt und Land ist das eine oder andere System weiter verbreitet.

Beim Verleih in Geschäften profitiert man vom persönlichen Kontakt und der Beratung vor Ort. Das Angebot richtet sich eher an Touristen. Sie erhalten lokale Tipps und eventuell eine Karte mit Radwegen oder einer geeigneten Route.

Fachgeschäfte haben auch eine größere Auswahl an Zusatzausrüstung. Helm und Fahrradschloss gibt es meist gleich dazu. Kindersitz oder Anhänger sind auf Anfrage erhältlich.

Nachteil ist, dass man sich an die Öffnungszeiten halten muss und weniger spontan ist.

Die Ausleihe im Laden ist vor allem für E-Bikes interessant. Je nach Fachgeschäft gibt es eine große Auswahl an Modellen (z. B. City E-Bikes, E-Mountainbikes, Speed-Pedelecs).

Gut zu wissen: Leihräder werden oft in Kombination mit einer geführten Tour angeboten, z. B. einer dreistündigen Stadtrundfahrt.

Die Selbstbedienungs-Angebote auf der Straße können dagegen spontan und meist rund um die Uhr genutzt werden.

Man ist sehr flexibel, da die Mietzeit jederzeit beendet und das Fahrzeug im öffentlichen Raum abgestellt werden kann. Wird minutenweise abgerechnet, kann es bei längeren Fahrten aber schnell teuer werden.

Ein Vorteil: Größere Anbieter wie Voi, Lime, Tier, Bold oder Bird sind europaweit vertreten. Nutzer benötigen nur eine App bzw. müssen sich nur einmal registrieren, um das Angebot an verschiedenen Orten nutzen zu können.

Ein Nachteil: die Preise und Pauschalangebote für E-Scooter & Co variieren von Land zu Land und werden in den Apps meist erst angezeigt, wenn man vor Ort ist.

So funktioniert der Verleih von Fahrrädern, E-Bikes und E-Scootern

Wenn Sie ein Fahrrad, E-Bike oder E-Scooter für einen ganzen Tag oder mehrere Tage ausleihen möchten, sind die Angebote im Geschäft meist günstiger. Ein einfaches Elektrofahrrad zum Beispiel gibt es im Fachhandel schon für rund 25 Euro pro Tag. 

Vor allem in der Hochsaison empfiehlt es sich, im Voraus zu reservieren. Dies ist in der Regel über die Website des Anbieters möglich. Oft wird auch keine Anzahlung verlangt. Wenn doch, beachten Sie die Stornierungsbedingungen.

Nach der Reservierung/Buchung können Sie das Fahrrad oder den E-Scooter zum vereinbarten Zeitpunkt abholen.

Beachten Sie, welche Dokumente Sie bei der Abholung vorlegen müssen. In der Regel werden ein Personalausweis, eine Kreditkarte (für die Kaution) und eventuell ein Führerschein verlangt.

 

Fahrrad- und E-Scooter-Sharing

Beim Verleih im öffentlichen Straßenraum ist zu unterscheiden zwischen festen Standorten (Docking-Station) und dem so genannten Free-Floating-System, bei dem die Fahrzeuge an beliebigen Stellen im Stadtgebiet ausgeliehen und wieder abgestellt werden können (üblich bei E-Scootern).

Die Ausleihe erfolgt üblicherweise über eine Online-Registrierung und die Smartphone-App des Anbieters. In der App muss ein Zahlungsmittel hinterlegt werden. Meist kann zwischen Kreditkarte und einem Zahlungsdienstleister wie Google Pay oder PayPal gewählt werden.

Beim Free-Floating werden dann freie E-Roller und E-Bikes in der Nähe angezeigt. In der Regel besteht auch die Möglichkeit, ein gewünschtes Fahrzeug zu reservieren. Zur Freischaltung muss der QR-Code auf dem Lenker mit der App des Verleihers gescannt werden. Danach beginnt die (kostenpflichtige) Mietzeit.

Bei der Ausleihe an einer Docking-Station, die vor allem bei normalen Fahrrädern zum Einsatz kommt, kann es auch vorkommen, dass man an einer Selbstbedienungs-Station einen Zahlencode eingeben muss, den man nach der Registrierung per E-Mail erhält. Danach wird der Fahrradschlüssel ausgehändigt bzw. das Fahrrad freigeschaltet.

Bei City-Bikes werden häufig Freiminuten angeboten (z. B. die ersten 30 Minuten kostenlos). Oft sind diese Angebote aber an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie z. B. eine Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr.

Was kosten E-Scooter und E-Bikes im Free-Floating?

Ein großes Manko der großen Sharing-Anbieter - nicht alle kommunizieren offen über ihre Preisstruktur und ihre Tarife. Auf den Webseiten der Unternehmen findet man oft keine Informationen. Und in den Apps werden die Preise häufig erst angezeigt, wenn man sich in der jeweiligen Stadt befindet.

Die meisten Anbieter verlangen beim Free-Floating-System aber eine Freischaltgebühr und rechnen dann mit einem Minutenpreis ab.

Üblich für E-Scooter und E-Bikes ist eine Startgebühr von etwa 1 € pro Fahrt und ein Minutenpreis zwischen 15 und 35 Cent. Je nach Stadt, Anbieter und Zeit variieren die Preise.

Beispiel

Der Sharing-Anbieter Lime verlangt in Wien für einen E-Roller eine Freischaltgebühr von 1 € und einen Minutenpreis von 35 Cent. In Lissabon ist das Starten des Lime-Rollers hingegen kostenlos und der Minutenpreis liegt bei 29 Cent (Stand: Mai 2023).

Der Anbieter Bolt verzichtet generell auf eine Startgebühr. Allerdings bietet das Unternehmen keine Flatrate an.

Wer länger unterwegs sein möchte, sollte Flatrates durchaus ins Auge fassen.

Aber auch hier unterscheiden sich die Angebote zum Teil erheblich. Es gibt Tagestickets (in der Regel gebunden an Inklusiv-Minuten), Flatrate-Pakete für 3 Tage, Freischaltpässe, Monats-Abos, bis hin zu Freiminuten, die man sich durch das Parken in dafür eingerichteten Zonen „erfahren“ kann.

Nutzer haben meist keine andere Wahl, als sich vor Ort in den jeweiligen Apps über die Preise und Pauschalangebote zu informieren, was Zeit und Nerven kostet.

Tipps:

  • In einigen Städten hängen an Leih-E-Scootern Schilder mit Preisangaben, z. B. „Tagesticket 8,99 €“ oder „keine Startgebühr“.
  • Einige Verleiher bieten Gruppenfahren an. Hier können dann mit einem Account mehrere E-Bikes oder E-Roller gemietet werden. Günstiger wird es dadurch aber nicht.

Altersbeschränkungen beachten

Personen unter 18 Jahren dürfen in der Regel nicht alleine ein Fahrrad oder einen E-Scooter mieten. Informationen dazu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters.

Leihfahrräder und E-Scooter: Was unterwegs wichtig ist

Noch vor dem Losfahren sollten Sie das gemietete Rad, E-Bike oder den E-Roller auf Funktion und mögliche Schäden checken. Insbesondere beim Verleih an Selbstbedienungsstationen.

Sind die Bremsen in Ordnung? Funktionieren Licht und Klingel? Wie ist der Zustand der Reifen?

Von der Benutzung wird abgeraten, wenn z. B. Teile augenscheinlich kaputt sind, die Reifen Verschleißerscheinungen zeigen oder beim Drehen der Lenkstange ungewöhnliche Geräusche auftreten.

Vor Beginn der Fahrt sollte bei E-Scootern und E-Bikes auch immer der Akkustand überprüft werden. Reicht der Akku für die gewünschte Fahrt aus?

Wer sich zum ersten Mal einen E-Roller mieten möchte, sollte sich auch mit der Technik vertraut machen. So muss der Elektrotretroller leicht angestoßen werden, bevor man überhaupt Gas geben kann.

Auch können E-Scooter und E-Bikes so eingestellt sein, dass das Fahrzeug automatisch langsamer fährt, sobald man bestimmte Straßen oder Bereiche benutzt. Das kann zum Beispiel in Fußgängerzonen sein, sofern man dort überhaupt fahren darf. In den jeweiligen Apps sind die Zonen, in denen nicht oder nur eingeschränkt gefahren werden darf, farblich markiert. 

Wenn Sie mit dem E-Roller oder dem Fahrrad eine Pause einlegen möchten, können Sie die Fahrt in der App pausieren. So stellen Sie sicher, dass keine andere Person das Fahrzeug ausleiht. Für die Pause wird ein reduzierter Minutenpreis berechnet. Alternativ können Sie die Fahrt beenden und später neu starten. Machen Sie das am besten von der Dauer Ihrer Pause abhängig.  

Zu guter Letzt sind die Verkehrsregeln im jeweiligen Land zu beachten.

Diese Verkehrsregeln gelten in der gesamten EU:

  • Bleiben Sie möglichst immer auf dem Radweg und halten Sie sich an die dort geltenden Regeln.
  • Auf Gehwegen und in der Fußgängerzone, sofern Sie dort überhaupt fahren dürfen, haben Fußgänger immer Vorrang.
  • Während der Fahrt darf das Smartphone nicht benutzt werden.
  • Das Fahren zu zweit auf einem Fahrzeug ist grundsätzlich verboten.
  • Fahren Sie niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen.
  • Tragen Sie einen Helm, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.

E-Scooter: Regeln variieren von Land zu Land

Die Vorschriften für E-Scooter sind in Europa noch sehr unterschiedlich.

Informieren Sie sich vorab insbesondere über die Park- und Haltevorschriften in Ihrem Urlaubsland. Auch wenn das Fahrzeug nur gemietet ist, haftet der Nutzer bei Verkehrsverstößen und muss das Bußgeld zahlen.

Hier erfahren Sie mehr über die Verkehrsregeln für E-Scooter in den einzelnen EU-Ländern.

Rückgabe von Fahrrädern, E-Bikes und E-Scootern

Wenn Sie sich ein Fahrrad, E-Bike oder E-Roller in einem Geschäft ausgeliehen haben, müssen Sie das Fahrzeug dort auch zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben. Beachten Sie die Öffnungszeiten. 

Lassen Sie sich bestätigen, dass das Mietfahrzeug keine (neuen) Schäden aufweist und vergessen Sie nicht, eine geleistete Kaution oder ein hinterlassenes Pfand (z. B. Ausweis) wieder mitzunehmen. Denken Sie daran, dass die Rückgabe bei viel Kundschaft etwas dauern kann – planen Sie genügend Zeit ein.

Bei der Rückgabe im öffentlichen Straßenraum verlangen einige Anbieter, dass das Gefährt an einer festen Dockingstation zurückgegeben wird.

Beim Free Floating kann das Fahrzeug frei abgestellt werden. Dies ist aber an strenge Regeln gebunden. Grundsätzlich gilt: andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert und Gehwege nicht blockiert werden.

Die Bereiche, in denen die Mietahrzeuge nicht abgestellt werden dürfen, sind in den jeweiligen Apps farblich gekennzeichnet.

Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Fahrt, ob Sie das Gefährt an Ihrem Zielpunkt abstellen dürfen. Ansonsten müssen Sie zurückfahren und eine Parkmöglichkeit suchen. Das kostet unnötig Zeit und Geld.

Immer öfter sieht man in Städten auch ausgewiesene Parkzonen für E-Scooter und E-Bikes. Diese sind in den Apps mit einem Parkplatz-Schild kenntlich gemacht. Einige Verleiher belohnen ihre Kunden sogar mit Freiminuten, wenn das Fahrzeug dort abgestellt wird.

Wird ein E-Roller oder E-Bike an einer verbotenen Stelle abgestellt, kann die Mietzeit in der App in der Regel nicht beendet werden und die Gebühren laufen weiter.

Bei der Rückgabe wird oft auch ein Foto verlangt, das zeigt, dass das Verkehrsmittel ordnungsgemäß abgestellt wurde.

Falsches Parken kann auch dazu führen, dass der Vermieter Ihnen ein Bußgeld oder Abschleppkosten in Rechnung stellt.

Übrigens: Die Batterien von E-Bikes und Elektrorollern werden von den Mitarbeitern der Anbieter direkt auf der Straße gewechselt. Ältere Fahrzeuge werden eingesammelt und zum Aufladen ins Depot gebracht.

Wichtiges zu Versicherung, Diebstahl, Unfall und Datenschutz

Wenn Sie mit einem gemieteten Fahrrad, E-Bike oder E-Scooter unterwegs sind, sind Sie in der Regel über die Versicherung des Vermieters abgesichert.

Neben einer Haftpflichtversicherung ist meist auch eine Personenversicherung enthalten.

Wenn Sie also mit dem gemieteten Fahrgerät eine Person verletzen oder einen Sachschaden verursachen, z. B. an einem Auto, springt die Haftpflichtversicherung des Vermieters ein.

Durch die Personenversicherung sind Ihre eigenen Verletzungen in Folge eines Unfalls versichert, sofern diese nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.

Auch wenn es Standard sein sollte, vergewissern Sie sich unbedingt vor der Fahrt, dass der Vermieter eine Haftpflicht- und Personenversicherung abgeschlossen hat. Diese Informationen sollten in der App oder auf der Website des Vermieters zu finden sein.

Bedenken Sie: Anders als in Deutschland haben gemietete E-Scooter im Ausland keine Versicherungsplakette. Sie können dem Fahrzeug also nicht direkt ansehen, ob ein Versicherungsschutz besteht.

Und verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihre private Haftpflichtversicherung für Schäden im Ausland aufkommt. In der Regel sind Schäden an geliehenen motorisierten und elektrisch betriebenen Fahrzeugen ausgeschlossen.

Wichtig: Halten Sie sich immer an die Verkehrsregeln. Wer zum Beispiel verbotenerweise auf dem Gehweg fährt und dabei einen Fußgänger verletzt, kann seinen Versicherungsschutz verlieren und muss für den Schaden selbst aufkommen. Das Gleiche gilt, wenn man unter Alkoholeinfluss steht.    

Kommt es zu einer selbst verschuldeten Beschädigung am E-Roller, muss der Ersatz oder die Reparatur in der Regel aus eigener Tasche bezahlt werden.

Wenn Sie mit Ihrem Leihfahrzeug einen Unfall hatten, sollten Sie so schnell wie möglich Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen. Hierzu sind Sie laut Mietvertrag in aller Regel auch verpflichtet.

Da viele Versicherungen einen polizeilichen Unfallbericht verlangen, ist es fast immer sinnvoll, auch die Polizei hinzuzuziehen.

In diesen Fällen muss die Polizei verständigt werden:

  • wenn Personen verletzt wurden
  • der Unfallgegner nicht anwesend ist
  • ein größerer Sachschaden entstanden ist
     

Hilfe erhalten Sie unter der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112

Wenn Sie nach einem Unfall vor Ort ärztliche Hilfe benötigen, sind Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auch im EU-Ausland abgesichert. Im Idealfall erfolgt die Abrechnung über Ihre Krankenkasse und Sie müssen vor Ort nichts bezahlen. Es kann aber auch sein, dass manche Ärzte privat abrechnen. In diesem Fall können Sie sich die Kosten von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen.

Eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung kann helfen, Versicherungslücken zu schließen. Insbesondere der Rücktransport im Krankheitsfall wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.

Genau wie im Schadensfall sind Sie auch bei einem Diebstahl des gemieteten E-Rollers oder Fahrrads über die Haftpflichtversicherung des Verleihers abgesichert. Dies gilt zumindest dann, wenn Sie den E-Scooter ordnungsgemäß abgestellt bzw. das Fahrrad angeschlossen haben.

Seien Sie sich bewusst, dass die großen privaten Anbieter Ihre Daten sammeln und verwenden.

Sie müssen auch damit rechnen, dass die Daten an Dritte weitergegeben werden.

So speichern die Anbieter nicht nur Kontakt- und Zahlungsdaten, sondern erfassen auch Standortdaten und die zurückgelegten Routen. Daraus lassen sich Bewegungsprofile der Nutzer erstellen. Diese Daten sind natürlich nicht nur für die Vermieter interessant, sondern auch für andere Unternehmen, insbesondere Marketingunternehmen, die die Daten sammeln und weiterverarbeiten. 

Die Verleihfirmen sind verpflichtet, in den Datenschutzbestimmungen darüber zu informieren, was mit den Daten geschieht.

Allerdings kritisieren „netzpolitik.org e. V.“ und das Institut für Technik und Journalismus e. V., dass die Datenschutzerklärungen der großen Anbieter oft nur unzureichende Informationen enthalten.

Wer eine App nicht mehr nutzt, sollte sie löschen, damit die App keine weiteren Bewegungsdaten abgreifen kann. Außerdem haben Verbraucher das Recht auf Auskunft und Löschung personenbezogener Daten.

Nähere Infos zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.