Flug verspätet. Mietwagen weg. Geld weg - Der miese Trick mit „No-show“

Pressemitteilung vom 25.05.2022 - Inhalte entsprechen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Informationen

Wer seinen über eine Online-Plattform gebuchten Mietwagen nicht abholt, bekommt in der Regel die im Voraus bezahlte Miete nicht zurück. So steht es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlreicher Vermittlungsplattformen für Mietwagen. Was den Urlauberinnen und Urlaubern aber nicht klar ist: Diese Regelung gilt auch bei Verspätungen, für die sie nichts können.

 

Ein Beispiel für No-show

Genau so ist es Herrn M. aus Bonn ergangen. Im Anschluss an seine Online-Flugbuchung wurde er am heimischen Computer gefragt, ob er vor Ort noch einen Mietwagen benötige. Über die Website der Airline gelangte er direkt zum Angebot eines Mietwagenvermittlers. Er zahlte 1.000 Euro für zwei Wochen, für einen Fiat 500 auf Mallorca. Das Geld wurde vom Vermittler sofort über die Kreditkarte eingezogen. Leider hatte der Flug am Reisetag dann zwei Stunden Verspätung. Als Herr M. bei der Mietstation eintraf, teilte man ihm mit, dass seine Buchung wegen „No-show“, also wegen Nicht-Erscheinens zum vereinbarten Termin, storniert wurde. Auf die Frage, ob er dann wenigstens sein Geld zurückbekommen könne, schickte man ihn weiter zum Vermittler. Dieser verweigerte die Rückzahlung, verwies auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und riet Herrn M., Schadensersatz von der Airline zu verlangen.

Doch: Eine Entschädigung nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung gibt es unter bestimmten Voraussetzungen erst ab einer Verspätung von 3 Stunden. Dass man die Mietwagen-Kosten zurück bekommt ist in dieser Verordnung nicht geregelt. Daher entbindet das den Vermittler auch nicht von seiner Pflicht, die Miete für das Fahrzeug zu erstatten.

Video anschauen: Geld zurück bei "No Show"?

Kostenpflichtige Stornierungen und doppelt bezahlte Mietwagen

Reservierungen werden von Seiten der Mietwagenanbieter aber auch wegen anderer Formalien kostenpflichtig storniert. Zum Beispiel wenn die Kreditkarte auf den Namen der Ehefrau ausgestellt ist, der Ehemann aber die Buchung durchgeführt hat. Trotz pünktlichen Erscheinens, wird das Fehlen einer auf den Namen des Buchenden ausgestellten Kreditkarte als „No-show“ angesehen. Ein Auto gibt es dann zwar trotzdem, aber nur gegen eine Neubuchung vor Ort zu einem deutlich höheren, tagesaktuellen Preis. Man zahlt also für denselben Wagen zweimal.

Tipps für die erfolgreiche Mietwagenbuchung

  • Wenn Sie online buchen: Achten Sie auf die „No-show“-Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Denn die Anbieter unterscheiden nicht, ob Sie selbst, die Airline oder ein Dritter die Verspätung zu verantworten haben. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob Sie nur für ein paar Tage oder einen ganzen Monat reserviert haben, einbehalten wird die ganze Miete.
  • Bevorzugen Sie Anbieter, die keine Vorauszahlung verlangen.
  • Zahlen Sie, wenn möglich, erst vor Ort, sobald Sie das Auto tatsächlich erhalten haben.
  • Buchen Sie direkt beim Auto-Vermieter und meiden Sie Vermittlungsplattformen.
  • Sehen Sie sich nach lokalen Anbietern vor Ort um. Diese sind zwar oftmals nicht über die großen Online-Vermittlungsplattformen buchbar. Aber dort gilt meist noch der klassische Grundsatz: Erst das Auto, dann das Geld.

Weitere Informationen zum Thema Mietwagen

Ausführliche Informationen rund ums Thema Mietwagen, finden Sie auf unserer Internetseite Mietwagen im Ausland: So vermeiden Sie Kostenfallen.

Die Broschüre "Mit dem Mietwagen durch Europa" gibt weitere hilfreiche Tipps, worauf man bei der Buchung eines Mietwagens achten soll. Die Broschüre ist als kostenlose Online-Version erhältlich. Sie kann aber auch als kostenlose Printversion unter danzeisen@cec-zev.eu bestellt werden.

 

 

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