Regeln und Bestimmungen beim Fluggepäck
Die Mitnahme von Gepäck auf Flugreisen ist oft eingeschränkt. Die Regelungen der Airlines können voneinander abweichen.
Werfen Sie daher zur Sicherheit immer einen Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Fluggesellschaft.
Kommt es auf der Reise zu unvorhergesehenen Problemen mit dem Gepäck, regelt das Montrealer Übereinkommen, welche Ansprüche Sie gegenüber ihrer Airline haben.
Beschädigtes oder verlorenes Gepäck
Was tun, wenn das Gepäckstück auf dem Flug beschädigt wurde oder gar nicht erst ankommt? Das Montrealer Übereinkommen (MÜ) regelt, welchen Anspruch Fluggäste gegenüber der Airline haben.
- Bei der Berechnung des entstandenen Schadens kommt es auf den Wert der Gegenstände zum Zeitpunkt der Beschädigung oder des Verlustes an.
- Nur bei nagelneuen Gegenständen wird der Neupreis erstattet.
- Der Passagier muss beweisen, welche Gegenstände beschädigt wurden oder verloren gegangen sind und welchen Wert diese hatten.
- Viele Airlines sehen kleinere Schäden als unbedeutend an, die der Passagier beim Flug in Kauf nehmen müsse.
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Was versteht man unter Noteinkäufen bei Gepäckverspätung?
Wenn das Gepäck verspätet ankommt, dürfen Sie Noteinkäufe tätigen. Allerdings sollten Sie sich im Voraus bei der Airline erkundigen, was diese unter Noteinkäufen versteht.
Ob Zahnbürste oder Unterhose, Rechnungen und Quittungen der Noteinkäufe immer gut aufbewahren, um den Betrag von der Fluggesellschaft zurückzuverlangen.
Häufig zahlt die Airline jedoch Standardtagessätze: Betroffenen Passagiere erhalten in diesem Fall pro Tag eine bestimmte Summe, und zwar bis zu einer maximalen Anzahl an Tagen.
Diese Tagessätze sind dann die endgültige Entschädigung, unabhängig vom tatsächlichen Schaden.
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Checkliste bei Koffer-Problemen
- Melden Sie den Gepäckverlust sofort am Lost-Luggage-Schalter, und füllen Sie den Property Irregularity Report (PIR) aus.
- Wurde eine Gepäckversicherung abgeschlossen, sofort mit dem Beleg bei der Versicherung melden!
- Fristen unbedingt einhalten! Sie haben nur 7 Tage Zeit, um Gepäckschäden zu melden; 21 Tage bei Gepäckverspätung.
- Vor der Reise eine Liste aller Dinge anfertigen, die sich im Aufgabegepäck befinden (Kaufbelege aufbewahren)!
- Gepäckstück kennzeichnen. Kontaktdaten am Koffer befestigen, unter denen Sie in nächster Zeit erreichbar sind.
Wie groß darf das Handgepäck sein?
Fluggesellschaften können Gewicht, Größe und Menge des Handgepäcks beschränken. Dabei weichen die Vorschriften der einzelnen Airlines oft voneinander ab.
Eine gesetzliche Regelung zu den Maßen von Handgepäck gibt es nicht. Es kann daher große Unterschiede je nach Airline geben.
Informieren Sie sich auf jeden Fall vor dem Flug über die Regelungen bei der jeweiligen Fluggesellschaft. Wer mit zu großem Handgepäck fliegt, muss eventuell nachzahlen.
Was darf ins Handgepäck?
An allen Flughäfen der EU, in Norwegen, Island und in der Schweiz dürfen nur noch kleine Flüssigkeitsmengen im Handgepäck mitgeführt werden.
Ob Zahnpasta, Wasserflasche oder Handcreme – maximal 100 ml pro Produkt sind erlaubt. Die Flüssigkeiten dürfen nur in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel mitgeführt werden.
Pro Passagier ist ein Beutel (circa 20 x 20 cm) erlaubt.
Eine ausführliche Liste häufiger Fragen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck findet man auf der Seite des Bundesministeriums des Innern.
Flüssige Medikamente und Spezialnahrung, zum Beispiel Babynahrung, die während des Flugs benötigt werden, dürfen ins Handgepäck, unterliegen nicht der 100-ml-Regelung und benötigen daher auch keinen separaten Beutel.
Benötigen Sie flüssige Medikamente an Bord? Holen Sie sich eine schriftliche Bestätigung von Ihrem behandelnden Arzt ein.
Achtung
E-Zigaretten, Powerbanks und Akkus dürfen aus Brandschutzgründen nur im Handgepäck befördert werden!
Wertsachen, zum Beispiel Geldbeutel, Smartphone, Tablet und Laptop, sollten ebenfalls immer ins Handgepäck.
Ist eine Gepäckversicherung sinnvoll?
Es kommt darauf an. Wenn Sie ein Flugticket buchen, wird Ihnen oft eine Reisegepäckversicherung angeboten.
Diese soll einspringen, wenn Ihr Reisegepäck auf dem Flug verloren geht, es beschädigt wird oder zu spät ankommt.
Diese Versicherung ist aber nur nötig, wenn der Wert Ihres Gepäcks 1.400 Euro übersteigt. Bis zu diesem Betrag haftet laut Montrealer Abkommen zunächst die Airline.
Ausnahme: Kommt der Koffer auf dem Heimflug verspätet an, zahlt die Airline meist nicht.
Eine Reisegepäckversicherung kann sich lohnen, wenn Wertsachen, zum Beispiel Schmuck oder teure elektronische Geräte, besonders geschützt werden sollen.
Im Komplettpaket mit anderen Reiseversicherungen ist eine Gepäckversicherung meist günstig zu erwerben.
Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.
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