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Sicher und sorglos durch Europa: Reiseversicherungen im Überblick

Sommerurlaub „all inclusive“, Skiurlaub in der einsamen Hütte oder der nächste Städtetrip in eine europäische Metropole. Egal welches Ziel es wird, die Vorfreude ist garantiert. Damit das so bleibt und es keine bösen Überraschungen gibt, sollte ein Thema unbedingt mitgedacht werden: die Reiseversicherungen. Zugegebenermaßen kein sehr sonniges Thema – aber unabdingbar. Damit mehr Zeit bleibt, sich auf die schönen Aspekte der Reise zu konzentrieren, haben die Juristen des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (EVZ) zusammengefasst, welche Reiseversicherungen sinnvoll sind und worauf man vor Abschluss achten sollte.

Zunächst vorweg:

Egal, um welche Reiseversicherung es geht, der direkte Abschluss bei Reisebuchung ist zumeist teurer. Der Reiseanbieter hat oft nur einen Versicherer im Angebot und erhält eine Provision für den Vertragsabschluss. Die Folge? Verbraucher bekommen nicht automatisch das für sie beste und günstigste Angebot. In Eigenregie lässt sich die Provision sparen und obendrein besteht die Möglichkeit verschiedene Versicherungen und ihre Leistungen zu vergleichen. In der Regel hat der Verbraucher bis 30 Tage vor Reisebeginn Zeit, sich für eine Versicherung zu entscheiden. Bei der Suche helfen diverse Vergleichsportale, oder informative Seiten im Internet. So zum Beispiel Finanztip, oder die Stiftung Warentest.

Reiserücktrittsversicherung – durchaus eine Überlegung wert

Bei fast jeder Reisebuchung kommt spätestens am Ende die Frage nach der Reiserücktrittsversicherung. Ja? Nein? Vielleicht? Die Entscheidung fällt nicht immer leicht. Vor allem, weil die Reise allein oft schon sehr viel Geld kostet. Doch es besteht die Gefahr am falschen Ende zu sparen: Ohne eine solche Reiseversicherung ist im schlimmsten Fall die gesamte Urlaubskasse verloren. Entscheidet man sich hingegen dafür, werden im Idealfall die fälligen Stornokosten für die abgesagte Reise übernommen.

Drei Voraussetzungen, bei denen eine Reiserücktrittsversicherung besonders sinnvoll ist:

  1. Kinder reisen mit: Besonders kleinere Familienmitglieder kämpfen häufig mit Infekten und können so unter Umständen Flugreisen nicht antreten.
  2. Buchung weit im Voraus: Nach der Reise ist vor der Reise. Besonders der Sommerurlaub wird oft lange im Vorfeld gebucht. In der Zeit bis zum Urlaubsbeginn kann aber viel passieren.
  3. Hoher Reisepreis: Je höher die Reisekosten, desto mehr schmerzt ihr Verlust.    

 

Gezahlt wird bei Reiserücktritt aber nur, wenn auch ein versicherter Grund vorliegt: zum Beispiel Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie. Welche Fälle das konkret sind und was das im Detail bedeutet, definiert jeder Versicherer allerdings anders. Deshalb das Kleingedruckte beachten, oder direkt beim Versicherer nachfragen. Grundsätzlich sind nur unerwartete Krankheiten wie Herzinfarkt, Schlaganfall, oder Knochenbruch abgedeckt.

Bei Vorerkrankungen ist Vorsicht geboten: Diese lassen sich in der Regel überhaupt nicht versichern.

ACHTUNG: Das heißt nicht, dass chronisch kranke Personen per se von einer Reiserücktrittsversicherung ausgeschlossen sind. Unvorhergesehene Krankheiten oder Unfälle können auch diese Menschen versichern. Geht es um eine bereits bekannte und behandelte Krankheit, ist es komplizierter. In diesem Fall raten die Experten sich ein Attest vom Arzt zu holen. Damit kann belegt werden, dass die Erkrankung kein Hinderungsgrund für die Reise darstellt. Der Versicherte ist beispielsweise medikamentös gut eingestellt. Trotzdem zeigt die Erfahrung, dass diese Fälle schwierig werden können – Versicherer stellen sich oft auch mit Attest erstmal quer.

Dennoch können Menschen mit Vorerkrankungen natürlich Reisen: Nach Rücksprache mit der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, übernimmt diese sogar unabdingbare Behandlungen für bis zu sechs Wochen im Ausland.

 

Schwangere sollten sich ebenfalls im Kleingedruckten umsehen: Es gibt Versicherer, für die Schwangerschaft nicht als Krankheit gilt. Das ändert sich erst, wenn eventuelle Komplikationen hinzukommen. 

 

Wenn es wirklich zum Versicherungsfall kommt:

  1. Sofort den Arzt aufsuchen. Gehen Sie erst nach der Stornierung zum Mediziner, oder warten danach gar noch ab, kann das für den Versicherer gegen die Schwere Ihrer Krankheit sprechen.
  2. Ärztliches Attest erbitten. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine Bescheinigung aushändigen, die eine Diagnose enthält, sowie die voraussichtliche Dauer Ihrer Krankheit aufführt. Bei psychischen Erkrankungen fordern einige Versicherer ein fachärztliches Attest.
  3. Reise stornieren. Melden Sie schnellstmöglich, dass Sie die geplante Reise nicht antreten können.
  4. Versicherer informieren. Melden Sie Ihrem Versicherer, dass Sie ihre Reise storniert haben.
     

Gut zu wissen: Trotzdem unsicher, was zu tun ist? Viele Versicherer haben eine medizinische Hotline, die hinsichtlich der besten Verhaltensweise beraten kann. Wichtig ist, sich Handlungsempfehlungen schriftlich bestätigen zu lassen.

Seit der Corona-Pandemie bieten einige Unternehmen eine noch unverbindlichere Art der Reiseabsicherung an: den Flextarif. Bis - im Schnitt - 14 Tage vor Abreise kann der Urlauber die Reise ohne Angabe eines Grundes stornieren. Zu beachten ist allerdings, dass laut Statistiken die meisten Reisen sieben Tage oder kurzfristiger vor Reisebeginn storniert werden. Ist die Reise gestartet und es passiert etwas am Urlaubsort, gibt es Reiseabbruchversicherungen. Interessant sind diese, wenn sie in einer Reiserücktrittsversicherung inkludiert sind. Sie aber extra abzuschließen, ist oft sehr teuer und deshalb nicht ratsam. 

Auslandskrankenversicherung – ein klarer Fall

Jeder sollte sie haben – die Auslandskrankenversicherung. Viele Verbraucher erliegen dem Irrtum, dass die deutsche Krankenkasse ausreicht. Richtig ist, dass die deutsche Versichertenkarte auch im Ausland hilft. Dafür sorgt ihre Rückseite, die gleichzeitig eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK, englisch „European Health Insurance Card“ (EHIC)) ist. Trotzdem kann eine Behandlung im Ausland zu unvorhergesehenen und vor allem sehr hohen Kosten führen. Das liegt zum einen daran, dass die abgedeckten Leistungen in den EU-Ländern nicht einheitlich sind. Zum anderen werden (Rück-)Transportkosten generell nicht erstattet. Und besonders die haben es in sich: Für Bergungen beispielsweise können Kosten im vierstelligen Bereich entstehen. Solche Rechnungen, die die deutsche Krankenkasse nicht zahlt, werden im Idealfall von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Deshalb geben die Experten eine klare Empfehlung für diese Reiseversicherung.

Tipp: Gibt es Probleme bei der Erstattung von medizinischen Kosten im Ausland, hilft die Seite www.EU-Patienten.de. Diese Homepage ist extra für diese Fälle eingerichtet. Auch telefonisch ist die Kontaktstelle erreichbar.

Bei regelmäßigen Aufenthalten außerhalb Deutschlands raten unsere Experten zu einem fortlaufenden Jahresvertrag. Reisebezogene Verträge sind in der Regel teurer. Eine Auslandskrankenversicherung für eine Familie ist bereits für unter 100 Euro im Jahr zu haben. Und damit sind dann auch spontane Kurztrips auf den Markt in die Niederlande, das verlängerte Wochenende am Gardasee, oder der Shoppingbummel in Straßburg abgesichert.

Die Auslandskrankenversicherung für

Der Jahresvertrag hat einen weiteren Vorteil. Besonders ältere Menschen – das konkrete Alter variiert bei den Versicherern – finden schwerer Versicherungen, die sie nehmen. Und wenn, zahlen sie zum Teil sehr hohe Preisaufschläge. Sind sie bereits vor diesem Alter versichert, stellt sich dieses Problem für sie nicht, der Vertrag läuft einfach weiter.

Je nach Versicherer gilt der Versicherungsschutz bei ununterbrochenen Auslandsaufenthalten in der Regel zwischen 42 und 60 Tage. Verlängerungen sind oft gegen Aufpreis möglich. Es reicht aber auch eine eintägige Rückkehr nach Deutschland und der Zeitraum beginnt von neuem.

Wer gerne Fernreisen macht, sollte sich im Vorfeld informieren, welche Regionen diese Reiseversicherung abdeckt. Häufig werden bestimmte Länder ausgeklammert, zum Beispiel USA oder Kanada. Zudem sollten Hinweise des Auswärtigen Amtes beachtet werden. Diese können Einfluss auf den Versicherungsschutz haben. Denn besteht eine Reisewarnung, zahlen einige Versicherer nicht.

Reisegepäckversicherung

Womöglich ist diese Versicherung sinnvoll, wenn wertvolle Dinge mit auf Reise gehen: zum Beispiel große Instrumente oder Sportausrüstung. Für normale Urlaubsreisen ist diese Reiseversicherung allerdings unnötig. Sie ist teuer und die Bedingungen sind sehr eng gefasst: Gepäck soll oft dauerhaft beaufsichtigt und Taschen eng am Körper getragen werden – so befolgt, erübrigt sich die Versicherung von selbst. Wird das Gepäck aufgegeben, greifen zudem die Passagierrechte und man kann bei Schaden oder Verlust an seine zuständige Airline herantreten.

Reiseabbruchversicherung

Ein Trauerfall in der Heimat kann dem Urlaub ein schnelles Ende bereiten. Damit darüber hinaus nicht auch noch finanzielle Einschnitte folgen, kann eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden. Oft ist sie bereits in einer Reiserücktrittsversicherung inkludiert. Wenn nicht, raten die Experten aber davon ab, sie separat abzuschließen. Denn sollte ein Reiseabbruch wirklich notwendig werden, ist das zumeist kein finanzieller Ruin.

Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherung

Diese Reiseversicherungen sind nicht notwendig. Die deutsche Haftpflicht greift in aller Regel auch bei Schäden im europäischen Ausland, lediglich gemietete Dinge wie Immobilien oder Fahrzeuge können vom Versicherer ausgeklammert werden. So verhält es sich ebenfalls mit der in Deutschland privat abgeschlossenen Unfallversicherung.

Versicherungsstudie des EVZ als PDF-Download

Weitere interessante und hilfreiche Infos gibt es in der Versicherungs-Studie des EVZ Deutschland 

Dateigröße: 16 MB

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