Wenn die Fluggesellschaft pleite ist: Besteht Anspruch auf Entschädigung?
Die Koffer sind gepackt, der Urlaub kann kommen. Eigentlich kann nichts mehr schiefgehen… Oder?
2019 sind weltweit 23 Airlines in die Insolvenz gerutscht, davon acht aus Europa. Zu den bekanntesten gehören Adria Airways, Condor, Germania, Thomas Cook und WOW Air. Die Folge: gestrichene Flüge, gestrandete Passagiere, Ungewissheit. Schnell wird aus dem Traumurlaub ein regelrechter Albtraum.
Doch was tun, wenn die Fluggesellschaft pleitegeht? Wir erklären, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich gegen eine Airline-Insolvenz absichern können.
Blue Panorama stellt Flugbetrieb ein
Die Fluggesellschaft Blue Panorama soll am 28. Oktober 2021 alle Tätigekeiten eingestellt haben. Hintergrund ist die durch die Corona-Pandemie verursachte Krise. Dies geht aus einer Mitteilung der italienischen Luftfahrtbehörde ENAC hervor (in italienischer Sprache).
Am 29. Oktober soll die Airline Blue Panorama beim Gericht in Mailand einen Antrag auf Zulassung zum Vergleichsverfahren eingreicht haben, mit dem Ziel, das "Vermögen und die Kontinuität des Unternehmens zu erhalten". Nach Angaben der Fluggesellschaft wurden alle Passagiere umgeleitet.
Nähere Informationn auf der Website von Blue Panorama (in italienischer Sprache).
Laut einer Meldung vom 4. November 2021 soll das Gericht der Airline eine Frist bis zum 28. Februar 2022 gewährt haben. Bis dahin müsse ein Vorschlag für einen endgültigen Vergleich mit den Gläubigern vorgelegt werden. Näheres auf dem Gläubigerportal portalecreditori.it (in italienischer Sprache).
Das Unternehmen Blue Panorama soll keine Passagiere mehr auszahlen dürfen, so dass auch das ECC-Net aktuell keine Fälle gegen Blue Panorama bearbeiten kann.
Welche Rechte habe ich bei einer Airline-Pleite?
Normalerweise muss Ihnen eine Airline bei Flugausfall eine Ersatzbeförderung anbieten oder den Ticketpreis erstatten. Geht eine Fluggesellschaft jedoch bankrott, sieht es schlecht aus.
Das gilt vor allem für Reisende, die ihren Flug direkt bei der Airline, im Reisebüro oder über ein Online-Buchungsportal gekauft haben.
Meistens läuft es darauf hinaus, dass Sie sich bei einer Pleite selbst einen neuen Flug buchen müssen. Kann die Fluggesellschaft Ihre Ansprüche aufgrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens nicht erfüllen, können Sie nur noch auf eine Entschädigung im Insolvenzverfahren hoffen. Die Praxis zeigt allerdings, dass Individualreisende meist auf ihren Kosten sitzen bleiben.
Tipp: Chargeback bei Bezahlung per Kreditkarte
Falls Sie Ihren Flug mit Kreditkarte bezahlt haben, können Sie versuchen das Geld über das sogenannte Chargeback-Verfahren zurückzubekommen. Kontaktieren Sie hierzu das Unternehmen, das Ihnen die Kreditkarte ausgestellt hat.
Pauschalreise: Urlauber sind über Reiseveranstalter abgesichert
Pauschalreisende sind über einen Sicherungsschein abgesichert und müssen sich bei einer Insolvenz der Fluggesellschaft keine allzu großen Sorgen machen. In solch einem Fall muss sich der Reiseveranstalter um einen Ersatzflug kümmern.
Was ist eine Pauschalreise?
Eine Pauschalreise besteht immer aus mindestens zwei Reiseleistungen, zum Beispiel Flug und Hotel. Zu den Pauschalreisen zählen aber auch Kreuzfahrten und Tagesreisen, die mehr als 500 Euro kosten.
Bietet eine Airline-Insolvenzversicherung einen Schutz bei einer Pleite?
Grundsätzlich können Sie das Risiko einer Airline-Pleite nie völlig ausschließen. Wer auf Nummer sichergehen möchte, kann im Vorfeld über eine Insolvenzversicherung nachdenken. Je nach Anbieter können sich die Leistungen unterscheiden. Manche Versicherungen erstatten den Ticketpreis, andere bieten Ersatztickets an.
Daher gilt: Vergleichen Sie mehrere Angebote und lesen Sie sich die Versicherungsbedingungen sorgfältig durch.
Kommt es zu einer Airline-Insolvenz, sollten Sie umgehend Kontakt zur Versicherung aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Wichtig
Im Normalfall kann eine Insolvenzversicherung nicht für einen Flug abgeschlossen werden, deren Fluggesellschaft bereits insolvent ist.
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