Flug: Verspätetes, verlorenes oder beschädigtes Gepäck – Ihre Rechte

Bei Flugreisen ist die Mitnahme von Gepäck oft eingeschränkt. Die Regelungen der Fluggesellschaften können voneinander abweichen. Auskunft geben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Airline und der gebuchte Tarif.

Kommt es während der Reise zu unvorhergesehenen Problemen mit dem Gepäck, wie Verlust oder Beschädigung, hat der Fluggast in der Regel Anspruch auf Entschädigung. 

Wir erklären, worauf es ankommt.

Was tun, wenn der Koffer beschädigt ist oder gar nicht erst ankommt?

Bei Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks regelt das Montrealer Übereinkommen (MÜ) die Ansprüche des Fluggastes gegenüber der Fluggesellschaft.

Die Höhe der Entschädigung ist auf 1.288 Sonderziehungsrechte pro Passagier begrenzt, das entspricht etwa 1.591 Euro (Stand: 12. April 2024). Dabei gilt: Ersetzt wird nur, was beschädigt oder abhanden gekommen ist. Die Praxis zeigt jedoch, dass die tatsächlich ausgezahlte Summe oft unter dem tatsächlichen Wert liegt.

Wichtig:

  • Für die Berechnung des entstandenen Schadens ist der Wert der Gegenstände zum Zeitpunkt der Beschädigung oder des Verlustes maßgebend.
  • Der Fluggast muss nachweisen, welche Gegenstände beschädigt oder verloren wurden und welchen Wert sie hatten.
  • Nur neue Gegenstände werden zum Neuwert ersetzt.
    • Geht beispielsweise ein älterer Koffer zu Bruch, kommt es nach den Erfahrungen des EVZ häufig vor, dass Fluggäste überhaupt keine Entschädigung erhalten. Denn Koffer verlieren schnell an Wert. Oder die Fluggesellschaft wissen will, ob eine Reparatur möglich ist oder nicht.

    Fristen unbedingt einhalten! 

    • Bei fehlendem oder beschädigtem Gepäck müssen Sie sich sofort, noch am Flughafen, am Gepäckschalter der Airline melden und sich einen Property Irregularity Report (PIR) geben lassen. Wichtig: Andernfalls können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. 
      Bei Gepäckschäden müssen Sie sich zusätzlich innerhalb von 7 Tagen schriftlich an die Airline wenden. Bei Gepäckverlust muss dies innerhalb von 21 Tagen geschehen.
    • Wenn die Fluggesellschaft nicht entschädigt, ist eine Klage gegen die Airline nur innerhalb von 2 Jahren möglich.

    Übrigens: Wird abhanden gekommenes Gepäck nach 21 Tagen nicht gefunden, gilt es als endgültig verloren. Wenn es später wieder auftaucht und Sie sich bereits an die Fluggesellschaft gewandt haben, um eine Entschädigung zu erhalten, bekommen Sie in der Regel kein Geld.

    Beugen Sie vor 

    • Erstellen Sie vor Reiseantritt eine Liste aller Gegenstände, die sich im Aufgabegepäck befinden (bewahren Sie nach Möglichkeit alte Kaufbelege auf).
    • Machen Sie ein Foto vom Inhalt des Gepäcks.
    • Kennzeichnen Sie Ihr Gepäck. Bringen Sie Kontaktdaten, unter denen Sie in nächster Zeit erreichbar sind, am Gepäckstück an.
    • Bewahren Sie den Gepäckaufkleber vom Check-in gut auf.

    Wenn Sie im Rahmen einer Pauschalreise Probleme mit dem Gepäck haben, können Sie den Reisepreis mindern, da es sich um einen Reisemangel handelt. Informieren Sie in diesem Fall den Reiseveranstalter.

    Wenn Sie eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen haben, wenden Sie sich umgehend an Ihre Versicherung.

    Musterbrief für Entschädigungsansprüche

    Ihr Gepäck wurde beschädigt? Ist Ihr Gepäck verspätet angekommen oder unterwegs verloren gegangen?

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    Was versteht man unter Noteinkäufen bei Gepäckverspätung?

    Wenn Ihr Gepäck verspätet ankommt, können Sie Ersatzeinkäufe tätigen.

    Ob Zahnbürste oder Unterhose: Bewahren Sie die Rechnungen und Quittungen für die Noteinkäufe gut auf, damit Sie den Betrag von der Airline zurückfordern können.

    Ersatzkleidung wird oft nur zu 50% erstattet. Bei Unterwäsche und Hygieneartikeln sind es meist 100%.

    Auch Tagessätze sind bei Fluggesellschaften nicht unüblich: Betroffene Passagiere erhalten dann pro Tag einen bestimmten Betrag bis zu einer maximalen Anzahl von Tagen.

    Denken Sie daran: Neuanschaffungen sollten sich auf das wirklich Notwendige beschränken. Kaufen Sie keine teure Markenkleidung oder teures Parfüm. Die Fluggesellschaft kann in diesem Fall die Entschädigung verweigern oder kürzen. Manche Airlines bieten am Gepäckschalter auch Notfall-Sets mit Hygieneartikeln an. Fragen Sie danach.  

    Wenn Sie Sondergepäck wie einen Kinderwagen, ein Musikinstrument oder die Skiausrüstung aufgeben und dieses nicht ankommt, sollten Sie auf einen Neukauf verzichten. Durch Mieten oder Second Hand Kauf erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine Erstattung.

    Kommt das Gepäck auf dem Rückflug in die Heimat verspätet an, zahlt die Fluggesellschaft in der Regel keine Ersatzkäufe. Argumentiert wird damit, dass die Passagiere alles Notwendige auch zu Hause haben. Es gibt aber Ausnahmefälle.

    Lohnt sich eine Gepäckversicherung?

    Das kommt darauf an. Wenn Sie ein Flugticket buchen, wird Ihnen oft eine Reisegepäck-Versicherung angeboten (die sie natürlich auch woanders abschließen können).

    Die Reisegepäck-Versicherung springt ein, wenn Ihr Gepäck während der Reise verloren geht, beschädigt wird oder verspätet ankommt.

    Sie ist aber nur notwendig, wenn der Wert Ihres Gepäcks ca. 1.591 Euro übersteigt. Denn bis zu diesem Betrag haftet nach dem Montrealer Übereinkommen zunächst die Fluggesellschaft.

    Eine Reisegepäck-Versicherung lohnt sich in der Regel nur, wenn Wertsachen wie Schmuck oder teure elektronische Geräte besonders geschützt werden sollen. Oder wenn Sie mit Sondergepäck wie Sportgeräten oder Musikinstrumenten reisen.

    Wichtig: Bei vielen Versicherungen gibt es zum Teil weitreichende Ausschlussgründe. Lesen Sie genau in den Bedingungen nach, ob Ihre Sachen wirklich versichert sind.

    Im Komplettpaket mit anderen Reiseversicherungen ist eine Gepäckversicherung meist günstig zu haben.

    Jetzt kostenlos helfen lassen

    Sie haben Fragen zu Ihren Verbraucherrechten? Möchten Sie sich über eine Fluggesellschaft aus einem anderen EU-Land, aus Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich beschweren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt.

    Regelungen zum Flugzeug-Handgepäck


    Wie groß darf mein Handgepäckstück sein?

    Fluggesellschaften können GewichtGröße und Anzahl des Handgepäcks beschränken. Die Regelungen sind von Airline zu Airline unterschiedlich.

    Gesetzliche Vorschriften zur Größe des Handgepäcks gibt es nicht. Je nach Fluggesellschaft kann es daher große Unterschiede geben.

    Informieren Sie sich auf jeden Fall vor dem Flug bei der jeweiligen Fluggesellschaft über die Regelungen. Wer mit zu großem Handgepäck fliegt, muss unter Umständen einen Aufpreis zahlen. Und der ist oft sehr hoch.

    Was darf ins Handgepäck?

    Auf allen Flughäfen in der EU sowie in Norwegen, Island und der Schweiz dürfen nur kleine Mengen an Flüssigkeiten im Handgepäck mitgeführt werden.

    Ob Zahnpasta, Wasserflasche oder Handcreme - maximal 100 ml pro Produkt sind erlaubt. Die Flüssigkeiten dürfen nur in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel mitgeführt werden.

    Pro Passagier ist ein Beutel (ca. 20 x 20 cm) erlaubt.

    Eine ausführliche Liste häufig gestellter Fragen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern (PDF).

    Flüssige Medikamente und Spezialnahrung, z. B. Babynahrung, die während des Fluges benötigt werden, dürfen ins Handgepäck, unterliegen nicht der 100-ml-Regelung und benötigen daher auch keinen separaten Beutel.

    Benötigen Sie flüssige Medikamente an Bord? Lassen Sie sich dies von Ihrem behandelnden Arzt schriftlich bestätigen, um Probleme zu vermeiden.

    Wichtig: E-Zigaretten, Powerbanks und Akkus dürfen aus Brandschutzgründen nur im Handgepäck transportiert werden!

    Wertsachen wie Geldbörse, Smartphone, Tablet und Laptop gehören ebenfalls immer ins Handgepäck.

    Manchmal werden Fluggäste aufgefordert, ihr an sich erlaubtes Handgepäck aufzugeben. Diskutieren hilft hier wenig. Besser ist es, sich darauf vorzubereiten, das Wichtigste mit einem Griff herausholen zu können.

    YouTube-Video: Regeln für Mitnahme von Handgepäck

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