Was Sie über die Winterreifenpflicht in Europa und über den Online-Kauf von Winterreifen in einem anderen EU-Land wissen müssen
Jedes EU-Land hat seine eigenen Vorschriften. In einigen Ländern sind Winterreifen für einen bestimmten Zeitraum vorgeschrieben, in anderen nur auf bestimmten Straßen. Oder die Winterreifenpflicht hängt von den Witterungsverhältnissen ab, wie in Deutschland. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland informiert über die neuen Regelungen und gibt Tipps zum Online-Kauf von Winterreifen in einem anderen EU-Land.
Frankreich: Winterausrüstung in 34 Departements Pflicht
Vom 1. November bis zum 31. März ist auf bestimmten Straßen eine Winterausrüstung (zum Beispiel Schneeketten oder Winterreifen) vorgeschrieben. 4.200 Gemeinden sind derzeit betroffen. Es handelt sich um Städte in Gebirgsmassiven wie den Alpen, den Pyrenäen, dem Zentralmassiv, dem Jura oder den Vogesen.
Die Gebiete, in denen das Mitführen einer Winterausrüstung obligatorisch ist, sind mit den entsprechenden Schildern gekennzeichnet. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 135 Euro rechnen.
Winterreifenpflicht in Deutschland
In Deutschland gilt die Faustregel „O bis O". Also von Oktober bis Ostern. Viele Autofahrer halten sich daran und ziehen bereits im Herbst ihre Winterreifen auf. Allerdings sollte man sich eher an den Temperaturen orientieren. Liegen diese konstant unter 7 Grad Celsius, sind Winterreifen auf jeden Fall sinnvoll.
Rein rechtlich gilt in Deutschland eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte mit Winterreifen gefahren werden muss. Wer sich nicht daran hält muss mit Bußgeldern zwischen 60 Euro und 120 Euro und Punkten in Flensburg rechnen.
Keine einheitlichen Regelungen in Europa
In Europa lassen sich die Länder in Bezug auf Winterreifen in vier Kategorien einteilen:
- In Frankreich und Italien ist die Winterausrüstung beispielsweise auf bestimmten Straßen erforderlich.
- In Deutschland, Österreich und Luxemburg müssen Winterreifen zum Beispiel witterungsabhängig eingesetzt werden.
- In Estland sind Winterreifen zum Beispiel für einen bestimmten Zeitraum vorgeschrieben. Und in Slowenien und Schweden gilt für einen bestimmten Zeitraum die Winterausrüstungspflicht.
- In Belgien, Polen und Dänemark gibt es keine Winterreifenpflicht.
Weitere Informationen zur Winterreifenpflicht in Europa finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.
Vorsicht beim Kauf von Winterreifen im Internet
Die Suche nach Schnäppchen oder dem besten Preis ist nicht immer sinnvoll, insbesondere wenn es um die Sicherheit im Straßenverkehr geht. Prüfen Sie, ob die Winterreifen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Folgende Reifen sind in Deutschland als Winterreifen zugelassen:
- Reifen mit dem Symbol Alpine (Berg und Schneeflocke)
- M+S-Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, dürfen nur noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen verwendet werden.
- Allwetterreifen oder Ganzjahresreifen, die mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind, gelten als Winterreifen. Wenn diese Reifen nur das M+S-Symbol tragen und bis zum 31. Dezember 2017 produziert wurden, dürfen sie noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen gefahren werden.
Vorsicht vor Fälschungen und Fake-Shops
Hier einige Tipps, wenn Sie in einem Online-Shop einkaufen:
- Achten Sie darauf, ob das Unternehmen ein Impressum hat. Fehlt das Impressum, ist das ein Indiz dafür, dass der Shop unseriös ist.
- Prüfen Sie online (zum Beispiel im Telefonbuch), ob die angegebene Adresse stimmt. Nutzen Sie auch die Bildsuche. Erscheint dort ein Privathaus oder ein Gebäude, das nicht wie ein Reifenhändler aussieht, ist Vorsicht geboten.
- Rufen Sie die auf der Internetseite angegebene Telefonnummer an, um zu überprüfen, ob das Unternehmen überhaupt existiert.
- Werfen Sie einen Blick auf die Online-Bewertungen des Unternehmens.
- Überweisen Sie kein Geld auf ein Konto, das sich in einem anderen EU-Land als dem des Verkäufers befindet.
- Nutzen Sie ein sicheres Zahlungsmittel wie beispielsweise die Kreditkarte.
- Meiden Sie, wenn irgend möglich, Zahlung per Vorauskasse.
- Seien Sie wachsam, wenn der Preis zu gut ist, um wahr zu sein.
- Kontrollieren Sie nach Anlieferung die Piktogramme auf den Reifen.
Übrigens
Bei Online-Käufen können Sie die Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückschicken. Es kann allerdings sein, dass Sie die Rücksendekosten tragen müssen. Und das kann, je nachdem, in welchem Land das Unternehmen seinen Sitz hat, teuer werden.
Weitere Informationen zum Thema Fake-Shops und Produktfälschungen.
Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.
Sie haben Rückfragen?
Ihre Ansprechpartnerin
Ines Danzeisen
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: danzeisen@cec-zev.eu
Telefon: 07851-99148-50