Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen – Was Sie beim Kauf in der EU beachten sollten

Im Januar 2024 tritt das Gesetz für erneuerbares Heizen in Kraft. Dieses sieht vor, dass für den Betrieb von Heizungen, die in neu errichteten Wohngebäuden in Neubaugebieten verbaut werden, 65 % erneuerbare Energien eingesetzt werden müssen. Angesichts gestiegener Energiepreise setzen viele Menschen nun auf Wärmepumpen. Ergänzt werden diese häufig durch Photovoltaik-Anlagen.

Nach einem Nachfrageeinbruch in den vergangenen Monaten ist nun, nach Verabschiedung des Gesetzes sowie der Neuauflage von Förderprogrammen, wieder mit einer steigenden Nachfrage zu rechnen. Gleichzeitig geben einige Hersteller für besonders beliebte Modelle lange Lieferzeiten an.

Aus diesem Grund sehen sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet um und bestellen bei Anbietern in anderen EU-Ländern.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erklärt, wie Sie seriöse Händler finden, was bei Lieferverzug und Defekten zu tun ist und welche Rechte Sie haben, wenn Sie online gekauft haben.

Wie findet man einen seriösen Händler? Worauf sollte man sonst achten?

  • Prüfen Sie den Namen und die Kontaktdaten des Händlers, die Sie im Impressum auf der Internetseite oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden.
     
  • Rufen Sie das Unternehmen an, bevor Sie kaufen. So können Sie prüfen, ob es das Unternehmen auch tatsächlich gibt.
     
  • Überprüfen Sie die Adresse des Unternehmens mittels Online-Kartendienst. Taucht dort ein Privathaus oder ein Ort auf, der Ihnen als Firmensitz seltsam erscheint, kaufen Sie nicht.
     
  • Prüfen Sie die Vertragsbedingungen: Bestehen Sie auf einen verbindlichen Liefertermin. Gerade in Zeiten der Materialknappheit besteht nämlich die Gefahr, dass Anbieter die Lieferung immer weiter hinauszögern. Dokumentieren Sie, wenn ein Artikel als „lagernd“ oder „sofort verfügbar“ beworben wird.
     
  • Meiden Sie Shops, in denen Sie bereits vor der Lieferung den gesamten Kaufpreis bezahlen müssen (Vorkasse).
     
  • Vergleichen Sie die angebotenen Preise mit den aktuellen Marktpreisen. Hüten Sie sich vor Angeboten, die zu schön sind, um wahr zu sein. Warnungen vor betrügerischen Shops finden Sie hier: Watchlist Internet – Online-Betrug, -Fallen & -Fakes im Blick (watchlist-internet.at)
     
  • Bestellen Sie nicht, bei unverständlichen Vertragsbedingungen oder Produktbeschreibungen.

Welche Rechte hat man, wenn die Anlage online gekauft wurde?

Sie können den Vertrag ab Erhalt der Ware 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen widerrufen und die Ware zurückschicken. Der Händler muss Ihnen dann den vollen Betrag erstatten. Allerdings kann es vorkommen, dass Sie die Rücksendekosten tragen müssen, sofern Sie schon beim Kauf darüber informiert wurden. Das kann bei großen und schweren Rücksendungen in ein anderes EU-Land teuer werden.

Was tun, wenn die Geräte nicht geliefert werden?

Wurde ein konkreter Liefertermin vereinbart, gerät der Händler nach diesem Termin in Verzug. Dann können Sie vom Vertrag zurücktreten und das bereits bezahlte Geld zurückverlangen. 

Wurde kein konkreter Termin vereinbart, wird aber eine angemessene Frist zur Lieferung nicht eingehalten: Mahnen Sie den Händler schriftlich, und setzen Sie ihm eine Nachfrist zur Lieferung (14 Tage sind in der Regel ausreichend). Hierzu können Sie unser Musterschreiben nutzen. Liefert er dann immer noch nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten und das bereits bezahlte Geld zurückverlangen.

Dies gestaltet sich bei Zahlung per Überweisungen häufig als schwierig. Vor allem, wenn Sie an einen unseriösen Shop geraten sind, der nie die Absicht hatte zu liefern. Dann ist das Geld oft verloren.

Nutzen Sie daher sicherere Zahlungsmittel wie die Kreditkarte. Hier können Sie versuchen, das Geld über ein sog. Charge-Back zurückzuholen. Oder kaufen Sie auf Rechnung.

Was gilt, wenn die Wärmepumpe bzw. die Photovoltaik-Anlage defekt ist?

Egal, ob online oder im Ladengeschäft. Sofern Sie bei einem Händler in einem anderen EU-Land gekauft haben, haben Sie eine europaweit geltende gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Das heißt, Sie können bei Mängeln die Reparatur oder den Austausch verlangen. Allerdings müssen Sie ab dem 13. Monat beweisen, dass das Gerät von Anfang an defekt war.

Bei Problemen mit der Anlage steht oftmals nicht fest, ob ein Mangel, ein Bedienfehler oder eine fehlerhafte Montage ursächlich ist. Dies kann dazu führen, dass sich der Verkäufer und der Installateur wechselseitig die Schuld in die Schuhe schieben. Leidtragende eines solchen Ping-Pong-Spiels sind die Kunden. Um solche Probleme zu vermeiden, ist es sinnvoll, dass der Verkäufer der Anlage auch die Montage und Wartung durchführt. 

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erhielt bereits Beschwerden von Verbrauchern, die eine Wärmepumpe oder Photovoltaikanlage bei einem Verkäufer im EU-Ausland erworben haben. Es fand sich jedoch in Wohnortnähe kein Anbieter, der bereit war, die Anlage zu installieren und zu warten. Klären Sie dies unbedingt vor dem Kauf.

Wie verhält es sich mit den Förderprogrammen?

Vereinbaren Sie vor dem Kauf einen Termin bei einem Energieberater. Dieser kann Ihnen sagen, welches Produkt sich für Ihre Immobilie eignet. Einen Energieberater finden Sie u. a. über das Deutsche Energieberater-Netzwerk oder über die Energie-Effizienz-Experten-Datenbank des Bundes.

Auf Stadt-, Landes- oder Bundesebene werden immer wieder Förderprogramme aufgelegt. In der Regel ist der Antrag auf Förderung zwingend vor dem Kauf zu stellen. Klären Sie, ob bzgl. der Wärmepumpe oder Photovoltaikanlage bestimmte Anforderungen hinsichtlich Qualität, Zulassung, Installation und Inbetriebnahme zu erfüllen sind. Nehmen Sie auch Kontakt zum Netzbetreiber auf.

Gütesiegel für Wärmepumpen und Solaranlagen geben eine Orientierung beim Kauf von Geräten.

Was tun, wenn man an ein unseriöses Unternehmen geraten ist?

Sofern das Unternehmen seinen Sitz in einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen hat, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden. Nutzen Sie dazu das Online-Formular.

Wenn Sie betrogen wurden, erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei.

Pressemitteilung
vom 10. Oktober 2023 -  Inhalte entsprechen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Informationen.